Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.10.1983 - 15 W 220/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1984, 448 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- KG, 18.03.1983 - 1 W 327/82
Gegenstandsgleichheit von Grundgeschäft und Vollmacht; Geschäftswert der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1983 - 15 W 220/83
Kammergericht, Beschluß vom 18.3.1983, 1 W 327/82. - BayObLG, 17.09.1980 - BReg. 3 Z 180/77
Zur Bewertung von Grundstückskaufvertrag und mitbeurkundeter Abtretung der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1983 - 15 W 220/83
Als gegenstandsgleich im kostenrechtlichen Sinne werden grundsätzlich die sog. Durchführungserklärungen behandelt, die zwar materiell ein anderes Rechtsverhältnisbetreffen, die aber von einem Vertragsteil im Rahmen der vertraglichen Verpflichtung abgegeben werden und gesetzlich zur Durchführung des Hauptgeschäfts notwendig sind (BayObLG, DNotZ 1982, 448 [= MittBayNot 1980, 221 ] und 1974, 115, 118 [= MittBayNot 1973, 227, 230]; OLG Frankfurt, DNotZ 1963, 566, 568; Rohsl Wedewer, Anm. III A zu § 44 KostG).
- OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89
Gebühren für die Prüfung der Einzahlungsrelfe
Außer in der eben zitierten Entscheidung hat der Senat zum Abgeltungsbereich des § 149 KostO im einzelnen wiederholt in diesem Sinne Stellung genommen (vgl. etwa OLG Hamm Rpfleger 1965, 185 = JurBüro 1965, 305 ; DNotZ 1984, 448 ; DNotZ 1990, 324 ).
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