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| OLG Düsseldorf, 22.10.1987 - 10 W 116/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 146; KostO § 147; KostO § 149
Treuhänderische Verwahrung von Löschungsunterlagen durch Vollzugsgebühr abgegolten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1988, 453
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Düsseldorf, 02.02.1988 - 25 T 916/87
Anforderung von Löschungsunterlagen durch Vollzugsgebühr nicht abgegolten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1987 - 10 W 116/87
9. Kostenrecht - Anforderung von Löschungsunterlagen durch Vollzugsgebühr nicht abgegolten (LG Düsseldorf, Beschluß vom 2.2.1988 - 25 T 916/87 - mitgeteilt von Notar Dr. Jörg Tröder, Düsseldorf) KostO §§ 146 Abs. 1 ; 147 Abs. 2 Für die Anforderung der Löschungsunterlagen stehen dem Notar Gebühren nach § 147 Abs. 2 KostO zu. - OLG Düsseldorf, 20.09.1979 - 10 W 23/79
Vollzugsgeschäft; Befreiende Schuldübernahme; Grundpfandrecht; Sonstige Tätigkeit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1987 - 10 W 116/87
Gegenstand eines Geschäfts, das gemäß § 149 KostO zu vergüten ist, können nur Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten DNotZ 1980, 61, 62 und vom 19.3.1985 - 10 W 29/85 - JurBüro 1985, 1230 ). - OLG Düsseldorf, 19.03.1985 - 10 W 29/85
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1987 - 10 W 116/87
Gegenstand eines Geschäfts, das gemäß § 149 KostO zu vergüten ist, können nur Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten DNotZ 1980, 61, 62 und vom 19.3.1985 - 10 W 29/85 - JurBüro 1985, 1230 ).
- OLG Frankfurt, 27.04.1989 - 20 W 73/89
Vollzugsgebühr neben Hebegebühr
Dementsprechend hat der beschließende Senat in st. Rspr. (etwa JurBüro 1985, 1391 ) in Übereinstimmung mit der Rspr. des OLG Düsseldorf ( JurBüro 1988, 82 - DNotZ 1988, 453 und JurBüro 1988, 1205 = MittRhNotK 1988, 213 ) die Gebühr des § 146 KostG neben einer Hebegebühr nach § 149 KostG zugebilligt. - OLG Düsseldorf, 14.04.1992 - 10 W 39/91
Beschaffung und treuhänderische Verwahrung von Löschungsunterlagen beim …
Ein anderer Teil des Schrifttums und die - soweit ersichtlich - einhellige Meinung der obergerichtlichen Rspr. faßt die genannte Tätigkeit hingegen unter den Vollzug des Veräußerungsgeschäftes (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., § 146 KostO , Anm. 1 A e aa; OLG Schleswig JurBüro 1965, 398; OLG Frankfurt JurBüro 1985, 1391 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1985, 1230; 1988, 82 f. = DNotZ 1988, 453 = MittRhNotK 1988, 74; OLG Düsseldorf 1988, 1205 = DNotZ 1980, 61 ; OLG Schleswig DNotZ 1988, 194,196; OLG Hamm JurBüro 1988, 1053; OLG Bremen KostRspr, § 146 KostO Nr. 66), so daß hierfür eine Gebühr gern.
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