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| OLG Hamm, 08.03.1989 - 15 W 524/88 |
Zitiervorschläge
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Verjährungsunterbrechung; Kostenanspruch des Notars; Beschwerde des Kostenschuldners
Papierfundstellen
- MDR 1989, 651
- DNotZ 1990, 318
- Rpfleger 1989, 429
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76
Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative …
Auszug aus OLG Hamm, 08.03.1989 - 15 W 524/88
So ist für die unmittelbare Anwendung des § 209 Abs. 1 BGB anerkannt, daß die negative Feststellungsklage des Anspruchsgegners eine Verjährungsunterbrechung nicht bewirkt (BGHZ 72, 23, 28). - OLG Düsseldorf, 02.06.1977 - 10 W 3/77
Notarkostenforderung; Verjährungsunterbrechung; Beschwerde
Auszug aus OLG Hamm, 08.03.1989 - 15 W 524/88
Darüber hinausgehend vertritt das OLG Düsseldorf [DNotZ 1978, 316] die Auffassung, daß bereits die Einlegung der Beschwerde durch den Kostenschuldner die Verjährung unterbricht. - OLG Hamm, 12.11.1979 - 15 W 223/79
Auszug aus OLG Hamm, 08.03.1989 - 15 W 524/88
"Einer verbreiteten Auffassung entspricht es, daß der an das LG gerichtete Antrag des Notars nach § 156 Abs. 1 Satz 3 KostO , über die ihm gegenüber erhobenen Beanstandungen des Kostenschuldners zu entscheiden, verjährungsunterbrechende Wirkung hat ([u. a.] LG Berlin, JVBl. 1941, 173; Senat, DNotZ 1980, 238, 243).
- KG, 30.10.2003 - 1 W 215/03
Notarkosten: Vorlage an den BGH bezüglich der Frage der Verjährung der …
Kommt es zur Einleitung eines solchen Verfahrens, führt dies zu einer (erneuten) Unterbrechung der Verjährung entsprechend § 209 Abs. 1 BGB a. F. (Senat…, Beschluss vom 23. September 2003, a.a.O.; KGR 1995, 22, 23 f.;… BayObLG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, JurBüro 1989, 663; vgl. auch SchlHOLG, DNotZ 1996, 475 zum Antrag des Notars auf Zurückweisung der Beschwerde; a.A. OLG Hamm, DNotZ 1990, 318). - KG, 15.07.2005 - 9 W 206/04
Vorlage einer weiteren Beschwerde gegen eine Notarkostenberechnung zum BGH: …
Nach der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf MDR 1958, 527 und OLGR 2001, 146, 150; OLG Hamm DNotZ 1990, 318, 319; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.9.1995 - 9 W 108/95; BayObLG BayObLGR 2004, 183) sollen Zahlungsaufforderung und Stundung im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO jedoch eine wirksame Kostenberechnung voraussetzen. - BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
Verjährung des Gebührenanspruchs eines Notars
Der Senat folgt damit im Ergebnis der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung (OLG Düsseldorf MittBayNot 1978, 28; OLG Zweibrücken JurBüro 1989, 663;… Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rn. 8a, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann nachfolgend Korintenberg - KostO 12. Aufl. Rn. 7, je zu 143; Göttlich/Mümmler KostO 10.Aufl. Stichwort Verjährung 2.3 S. 1113; Hartmann Kostengesetze 24.Aufl. § 156 KostO Anm.I;… Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. Rn. 24, Staudinger/ Dilcher BGB 12. Aufl. Rn. 43, je zu § 209; a.A. - mit Einschränkungen - OLG Hamm DNotZ 1990, 318 ; Landgericht Bad Kreuznach JurBüro 1988, 1710), die auf die Besonderheiten des Verfahrens nach § 156 KostO abstellt, wonach der Notar, anders als im zivilrechtlichen Bereich der Anspruchsinhaber, nicht aus eigenem Recht in der Lage ist, seinen Anspruch gerichtlich Überprüfen zu lassen. - BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 226/03
Voraussetzungen für die verjährungsunterbrechende Wirkung einer …
Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kommt eine Verjährungsunterbrechung allerdings nur dann in Frage, wenn die Kosten durch eine § 154 KostO entsprechende Rechnung bereits eingefordert sind oder die der Verjährungsunterbrechung dienende Kostenrechnung dieser Vorschrift entspricht (KG DNotZ 1962, 428/431; OLG Hamm DNotZ 1990, 318/319; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 216 = RNotZ 2001, 174; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.9.1995, 9 W 108/95, Leitsatz 1 - Juris-Dokument; LG Osnabrück Nds.… - OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95 Es ist jedoch einhellige Auffassung, daß eine Zahlungsaufforderung die Verjährung nur dann unterbricht, wenn eine dem § 154 KostO entsprechende Kostenberechnung übermittelt wird oder übermittelt worden ist (vgl. KG DNotZ 1962, 431; OLG Celle DNotZ 1976, 759; OLG Hamm DNotZ 1990, 318 [OLG Hamm 08.03.1989 - 15 W 524/88] m. w. N.).
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