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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.03.1990 - 10 W 25/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8424
OLG Düsseldorf, 22.03.1990 - 10 W 25/90 (https://dejure.org/1990,8424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.1990 - 10 W 25/90 (https://dejure.org/1990,8424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 1990 - 10 W 25/90 (https://dejure.org/1990,8424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1990, 674
  • Rpfleger 1990, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.10.2020 - V ZB 67/19

    Zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Notar berechtigt oder …

    Rn. 19 (a) Teilweise wird vertreten, die getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung sei wegen des höheren Gebührenanfalls in aller Regel als falsche Behandlung der Sache anzusehen, wenn nicht besondere Umstände, insbesondere besondere Sicherungsinteressen eines Beteiligten, zeitlich divergierende Beurkundungen nahelegten (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1990, 674; DNotZ 1996, 324, 325; MittRhNotK 2000, 261, 262; OLG Schleswig, OLGR 1997, 163 f.;… Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 3. Aufl., § 21 Rn. 22;… Rohs/Wedewer/Waldner, GNotKG [August 2017], § 21 Rn. 28;… Winkler, BeurkG, 19. Aufl., § 17 Rn. 269;… Macht in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 21 GNotKG Rn. 21; zur getrennten Beurkundung der Eintragungsbewilligung OLG Köln, MDR 1997, 892 f.).

    Rn. 20 (b) Nach anderer Ansicht ist die getrennte Beurkundung grundsätzlich nicht als unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG zu werten, weil es dem Notar obliege, im jeweiligen Einzelfall darüber zu entscheiden, ob Sicherungsinteressen der Beteiligten dieses Vorgehen rechtfertigen (vgl. BayObLG, OLGR 2001, 22, 23; KG, DNotZ 1976, 434, 435 ff.; OLG Frankfurt, DNotZ 1978, 118, 120; MDR 1989, 650; OLG Hamm, FG Prax 1998, 154 f.;… LG Berlin, BeckRS 2017, 153184 Rn. 14;… Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 21. Aufl., § 21 Rn. 22 und 86;… Staudinger/Pfeifer/Diehn, BGB [2017], § 925 Rn. 145; Wolfsteiner, Rpfleger 1990, 505; Schmitz-Valckenberg, DNotZ 1990, 674, 676 ff.; Mümmler, JurBüro 1990, 736 f.; Kanzleiter, DNotZ 1996, 242, 249; Tiedtke, ZNotP 2001, 78, 80; Mensch, ZNotP 2014, 172, 174).

    Ebenso kann der Umstand, dass Änderungen des Kaufvertrags, die zeitlich der Auflassung nachfolgen, anders als nachträgliche Änderungen vor Auflassung nicht der Form des § 313b Abs. 1 BGB bedürfen (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat…, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 213/17, NJW 2018, 3523 Rn. 11), sowohl für eine Mitbeurkundung der Auflassung sprechen, etwa bei Bauträgerverträgen, wenn umfangreiche nachträgliche Sonderwünsche zwischen Bauträger und Käufer absehbar sind, die dann einfacher und kostengünstiger ohne Beurkundung vereinbart werden können (vgl. Bambring, FS für Hagen, 1999, 251, 259; Amann, MittBayNot 2001, 150, 152; Wessels, jurisPR-BGHZivilR 20/2018 Anm. 1 unter D.), als auch dagegen, weil den Beteiligten der vom Gesetz vorgesehene Schutz der notariellen Beratung bei Änderungsvereinbarungen nach der Auflassung verloren geht (…vgl. LG Berlin, BeckRS 2017, 153184 Rn. 17; Bambring, FS Hagen, 1999, 251, 258; Kanzleiter, DNotZ 1996, 242, 253; ders., DNotZ 1998, 954, 955; ders., DNotZ 2004, 199, 200), was etwa bei geschäftsungewandten Beteiligten von Nachteil sein kann (vgl. OLG Hamm, FGPrax 1998, 154, 155; Amann, MittBayNot 2001, 150, 152; Kanzleiter, DNotZ 1996, 242, 253; Schmitz-Valckenberg, DNotZ 1990, 674, 677).

    Rn. 25 (dd) Die Entscheidung darüber, welche der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der am besten geeignete Weg zur Wahrung der Interessen der Beteiligten ist, obliegt dem Notar, dem aufgrund seiner gesetzlich gewährleisteten Unabhängigkeit (§ 1 BNotO) hierbei ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum einzuräumen ist (…zutreffend Korintenberg/Tiedke, GNotKG, 21. Aufl., § 21 Rn. 40;… BeckOK BNotO/Sander [1.8.2020], § 17 Rn. 19 ff.; Wolfsteiner, Rpfleger 1990, 505; Schmitz-Valckenberg, DNotZ 1990, 674, 677 f.).

    Daher stellt es keine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn der Notar die Auflassung erst beurkundet, nachdem der Kaufvertrag wirksam geworden und der Kaufpreis gezahlt bzw. hinterlegt ist (…zutreffend Leipziger Gerichts- und Notarkosten-Kommentar/Wudy, 2. Aufl., § 21 Rn. 58; Wolfsteiner, Rpfleger 1990, 505; Schmitz-Valckenberg, DNotZ 1990, 674, 677 f.; Amann, MittBayNot 2001, 150, 151; zu den Risiken der anderen möglichen Gestaltungen Mensch, ZNotP 2014, 172, 175).

  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    b) Nach diesen Grundsätzen ist auch zu beurteilen, ob die getrennte und damit im Grundsatz (vgl. aber Schmitz-Valckenberg DNotZ 1990, 674/675) kostenträchtigere Beurkundung des Kaufvertrags über ein Grundstück (oder Wohnungseigentum) und der zugehörigen Auflassung (sogenannter materiellrechtlicher Weg) oder Bewilligung (…sogenannter verfahrensrechtlicher Weg, vgl. Rohs/Wedewer § 44 Rn. 1 7a) durch die Sicherungsinteressen des Verkäufers gerechtfertigt ist, und unter welchen Umständen der kostengünstigere sogenannte beurkundungsrechtliche Weg (…einheitliche Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung, Anweisung an den Notar, vor Eintritt bestimmter Bedingungen, insbesondere vollständiger Zahlung des Kaufpreises, keinen Eintragungsantrag zu stellen und keine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Urkunde zu erteilen, die die Auflassungserklärung enthält, vgl. Rohs/Wedewer aaO) als derart angemessen und sicher angesehen werden kann, dass die Wahl der getrennten Beurkundung eine unrichtige Sachbehandlung darstellt.

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (DNotZ 1990, 674 für einen Bauträgervertrag; DNotZ 1996, 324) nimmt der Notar, falls nicht besondere Umstände ein erhöhtes Sicherungsinteresse des Verkäufers begründen, eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO vor, wenn er Kaufvertrag und Auflassung getrennt beurkundet.

  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 98/98

    Keine unrichtige Sachbehandlung bei gesonderter Beurkundung der Auflassung

    Nach Auffassung des Senats entspricht es nicht dem Sinn der Kostenvorschrift des § 16 Abs. 1 KostO , den Bereich der persönlichen Verantwortung des Notars für die Wahl einer Vertragsgestaltung einzuschränken und ihm durch die Rechtsprechung eine bestimmte Art und Weise der MittBayNot 1998 Heft 4 Regelfälle (OLG Düsseldorf DNotZ 1990, 674 ; DNotZ 1996, 324; OLG Frankfurt DNotZ 1990, 672 ; OLG Köln NJW-RR 1997, 1222 = MittRhNotK 1997, 328 ; wohl auch OLG Oldenburg JurBüro 1997, 376 ), zumal diese Beurteilung sogleich die weitere Frage aufwirft, für welche Ausnahmefälle eine gesonderte Beurkundung der Auflassung auch kostenrechtlich als unbedenklich einzustufen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Werden - wie hier - Kauf und Auflassung eines Wohnungseigentums nicht in einer Verhandlung beurkundet, so wird jedoch nach der Rspr. des Senats die Sache wegen des erhöhten Gebührenanfalls (§§ 36 Abs. 2, 38 Abs. 2 Nr. 6 a KostG) in aller Regel durch den Notar falsch behandelt, es sei denn, besondere Umstände, insbesondere Sicherungsinteressen eines Beteiligten legen zeitlich divergierende Beurkundungen nahe (OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 392 ).
  • OLG Köln, 21.06.2000 - 2x (Not) 8/99

    Amtspflichtverletzung durch Nichtbeachtung der Kostenrechtsprechung

    Ein Beispiel aus der rheiRNotZ 2001, Heft 5 241 nischen Praxis ist die von der Dienstaufsicht an einen Notar gerichtete Aufforderung, Kaufvertrag und Auflassung beim Bauträgervertrag nicht (mehr) getrennt zu beurkunden, weil dies nach der Rspr. des zuständigen OLG Düsseldorf ( DNotZ 1990, 674 ; DNotZ 1996, 324 ) eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 16 Abs. 1 KostG sei.
  • LG München I, 26.08.1992 - 13 T 5578/91

    Keine unrichtige Sachbehandlung bei gesonderter Beurkundung der Auflassung

    : Unter Berocksichtigung dieser Gesichtspunkt-e vermag die Kammer der Auffassung des OLG Dosseldorf in der von den Beschwerdefohrern angefohrten Entscheidung vom 22.3.1990 ( Rpfleger 1990, 392 ) nicht zu folgen.
  • OLG Bremen, 03.09.1992 - 1 W 77/91

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung; Kosten für eine gesondert …

    Der Senat teilt diese Auffassung und vermag sich nicht dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluß vom 22.3.1990, DNotZ 1990, 674) anzuschließen, wenn dieses anscheinend von der vorgenannten Voraussetzung absehen will.
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