Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 16, 156 Abs. 2
Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1996, 324
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 06.07.1995 - 10 W 41/95
Ermessensüberprüfung bei der Bestimmung des Geschäftswerts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94
6. Kostenrecht - Ermessensüberprüfung bei der Bestimmung des Geschäftswerts (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6.7. 1995- 10 W 41/95 - mitgeteilt von Richter am OLG Rolf Krücker, Düsseldorf) KostG §§ 30 Abs. 1; 147 Abs. 2 1. Die Überwachung der Umschreibungsreife durch den Notar bei einem Grundstückskaufvertrag rechtfertigt eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostG. - BGH, 21.01.1980 - II ZR 153/79
Genehmigung eines Gesellschaftsvertrags nach Eintritt der Volljährigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94
Die Entscheidung des BGH vom 21.1.1980 (BGH MDR 1980, 737 = DNotZ 1981, 183 ) veranlaßt keine abweichende Beurteilung. - OLG Frankfurt, 17.03.1989 - 20 W 384/88
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94
Allerdings kann ihm im Rahmen seiner Pflichten zur richtigen Sachbehandlung kein Vorwurf gemacht werden, wenn er im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit einen höhere Kosten verursachenden Weg wählt, insbesondere eine getrennte Beurkundung von Kauf und Auflassung vornimmt (Korintenberg/Bengel, a.a.O.; Rohs/Wedewer/ Belchaus, a.a.O.; OLG Frankfurt KostRspr. Nr. 44 zu § 16 KostG sowie MDR 1989, 650 ; OLG Köln KostRspr.
- OLG Düsseldorf, 13.03.1980 - 10 W 121/79
Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung bei Kauf eines Trennstücks
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94
Solche besonderen Umstände hat der Senat im Falle der getrennten Beurkundung des Kaufvertrages über ein noch zu vermessendes Grundstückstrennstück einerseits und der Auflassung des sodann vermessenen Trennstücks andererseits anerkannt ( JurBüro 1980, 914 = DNotZ 1981, 74 = MittRhNotK 1980, 95 ). - OLG Düsseldorf, 22.03.1990 - 10 W 25/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94
Werden - wie hier - Kauf und Auflassung eines Wohnungseigentums nicht in einer Verhandlung beurkundet, so wird jedoch nach der Rspr. des Senats die Sache wegen des erhöhten Gebührenanfalls (§§ 36 Abs. 2, 38 Abs. 2 Nr. 6 a KostG) in aller Regel durch den Notar falsch behandelt, es sei denn, besondere Umstände, insbesondere Sicherungsinteressen eines Beteiligten legen zeitlich divergierende Beurkundungen nahe (OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 392 ). - RG, 18.03.1921 - II 320/20
Geschäftsführung für Gesellschaften m.b.H. Warenzeichen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94
Der von Emmerich (…a.a.O.) für seine von der herrschenden Auffassung abweichenden Ansicht angeführten Entscheidung des RG vom 18.3.1921 ( RGZ 102, 17, 21) liegt eine ganz andere Fallgestaltung zugrunde als dem Streitfall: In jedem Fall hatte eine der Form des § 2 GmbHG genügende Vollmacht vorgelegen. - RG, 09.01.1923 - II 851/21
Vorvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94
Auf den - hier gegebenen - Fall der Änderung des Gesellschaftsvertrages noch im Gründungsstadium, d.h. noch vor der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister, sind entgegen der von der weiteren Beschwerde vertretenen Ansicht im Einklang mit der st. Rspr. und ganz h. M. im Schrifttum (vgl. RGZ 106, 174; BGH LM § 11 GmbHG , Nr. 1; LG Dresden GmbHR 1993, 590 f.;… Baumbach/Hueck/Zöllner, 15. Aufl. 1988, § 53 GmbHG, Rd.-Nr. 45) nicht die Vorschriften über die Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Eintragung der Gesellschaft ( §§ 53 f. GmbHG ), sondern die Regeln über den Abschluß des Gesellschaftsvertrages ( § 2 GmbHG ) anzuwenden.
- BGH, 01.10.2020 - V ZB 67/19
Zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Notar berechtigt oder …
Rn. 19 (a) Teilweise wird vertreten, die getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung sei wegen des höheren Gebührenanfalls in aller Regel als falsche Behandlung der Sache anzusehen, wenn nicht besondere Umstände, insbesondere besondere Sicherungsinteressen eines Beteiligten, zeitlich divergierende Beurkundungen nahelegten (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1990, 674; DNotZ 1996, 324, 325; MittRhNotK 2000, 261, 262; OLG Schleswig, OLGR 1997, 163 f.;… Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 3. Aufl., § 21 Rn. 22;… Rohs/Wedewer/Waldner, GNotKG [August 2017], § 21 Rn. 28;… Winkler, BeurkG, 19. Aufl., § 17 Rn. 269;… Macht in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 21 GNotKG Rn. 21; zur getrennten Beurkundung der Eintragungsbewilligung OLG Köln, MDR 1997, 892 f.). - KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
Notarkostenbeschwerde: Amtspflichtverletzung und unrichtige Sachbehandlung im …
Auch in einer späteren Entscheidung fordert das OLG Düsseldorf ein zusätzliches besonderes Sicherungsinteresse der Beteiligten für die kostenintensivere Mehrfachbeurkundung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. November 1994 - 10 W 123/94 -, Rn. 4, juris). - OLG Köln, 28.03.1995 - 2 Wx 13/95
Änderung des Gesellschaftsvertrages im Gründungsstadium
Die weitere Beschwerde muß daher zurückgewiesen werden 5. Kostenrecht - Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung (OLG Düsseldorf, Beschluß vom B. 11.1994 - 10 W 123/94 - mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Lothar Jaeger, Köln) KostG §§ 16; 156 Abs. 2 1. Der Präsident des LG ist als vorgesetzte Dienstbehördedes Notars nicht befugt, im Kostenbeschwerdeverfahren weitere Beschwerde einzulegen.
- BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (DNotZ 1990, 674 für einen Bauträgervertrag; DNotZ 1996, 324) nimmt der Notar, falls nicht besondere Umstände ein erhöhtes Sicherungsinteresse des Verkäufers begründen, eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO vor, wenn er Kaufvertrag und Auflassung getrennt beurkundet. - LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96
Zustimmung des Bruchteilsnießbrauchers zur Übertragung des belasteten …
Nach einer etwaigen Pfändung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Eigentumsübertragung wäre der Vormerkungsberechtigte nämlich nicht ohne weiteres in der Lage, durch einen Rangrücktritt dem im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung einzutragenden Grundpfandrecht den gewollten Vorrang vor der Vormerkung bzw. vor der im Falle des § 848 Abs. 2 ZPO an ihre Stelle tretenden Sicherungshypothek zu verschaffen, vgl. hier OLG Düsseldorf MittRhNotK 1995, 357, 358 (= DNotZ 1996, 324). - LG Aachen, 05.02.1996 - 3 T 59/95
Bestimmtheit einer Reallast
Nach einer etwaigen Pfändung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Eigentumsübertragung wäre der Vormerkungsberechtigte nämlich nicht ohne weiteres in der Lage, durch einen Rangrücktritt dem im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung einzutragenden Grundpfandrecht den gewollten Vorrang vor der Vormerkung bzw. vor der im Falle des § 848 Abs. 2 ZPO an ihre Stelle tretenden Sicherungshypothek zu verschaffen, vgl. hier OLG Düsseldorf MittRhNotK 1995, 357, 358 (= DNotZ 1996, 324). - OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 20 W 55/13
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde auf Anweisung
Auch bei der hier vorliegenden Beschwerde des Notars als Kostengläubiger auf Anweisung der vorgesetzten Dienstbehörde müssen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit dessen Beschwerde vorliegen, denn auch die Dienstaufsicht kann nach § 156 Abs. 7 KostO nur die Anweisung eines an sich zulässigen Rechtsmittels geben; sie ist selbst mangels eigener Beschwer nicht beschwerdeberechtigt (…vgl. die Nachweise bei Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2010, § 156 Rz. 57; zum alten Recht: OLG Düsseldorf DNotZ 1996, 324;… Müller-Magdeburg, a.a.O., Rz. 909 m. w. N. ). - OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 98/98
Keine unrichtige Sachbehandlung bei gesonderter Beurkundung der Auflassung
Nach Auffassung des Senats entspricht es nicht dem Sinn der Kostenvorschrift des § 16 Abs. 1 KostO , den Bereich der persönlichen Verantwortung des Notars für die Wahl einer Vertragsgestaltung einzuschränken und ihm durch die Rechtsprechung eine bestimmte Art und Weise der MittBayNot 1998 Heft 4 Regelfälle (OLG Düsseldorf DNotZ 1990, 674 ; DNotZ 1996, 324; OLG Frankfurt DNotZ 1990, 672 ; OLG Köln NJW-RR 1997, 1222 = MittRhNotK 1997, 328 ; wohl auch OLG Oldenburg JurBüro 1997, 376 ), zumal diese Beurteilung sogleich die weitere Frage aufwirft, für welche Ausnahmefälle eine gesonderte Beurkundung der Auflassung auch kostenrechtlich als unbedenklich einzustufen wäre. - LG Köln, 15.03.1996 - 11 T 17/96
Rangvorbehalt bei Eigentumsvormerkung
Nach einer etwaigen Pfändung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Eigentumsübertragung wäre der Vormerkungsberechtigte nämlich nicht ohne weiteres in der Lage, durch einen Rangrücktritt dem im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung einzutragenden Grundpfandrecht den gewollten Vorrang vor der Vormerkung bzw. vor der im Falle des § 848 Abs. 2 ZPO an ihre Stelle tretenden Sicherungshypothek zu verschaffen, vgl. hier OLG Düsseldorf MittRhNotK 1995, 357, 358 (= DNotZ 1996, 324). - OLG Düsseldorf, 04.05.2000 - 10 W 35/00
Keine unrichtige Sachbehandlung wegen getrennter Beurkundung der Auflassung beim …
12. Steuerrecht - Grunderwerbsteuerliche Relevanz des Erwerbs von Bauplänen (BFH, Urteil vom 9.11.1999-11 R 54/98 la) Zwar ist der Notar nach der st. Rspr. des Senats nicht nur zur richtigen, sondern auch zur kostensparenden und damit grundsätzlich zur billigsten Sachbehandlung verpflichtet; dies gilt gerade auch in bezug auf die Verbundbeurkundung (Senat DNotZ 1996, 324 = OLGR Düsseldorf 1995, 140 = MittRhNotK 1995, 357). - OLG Köln, 21.06.2000 - 2x (Not) 8/99
Amtspflichtverletzung durch Nichtbeachtung der Kostenrechtsprechung
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