Rechtsprechung
| BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 873, 877; GBO §§ 19, 29
Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum - Kanzlei Prof. Schweizer
Aus Zustimmung zum Ausbau eines Lagers zur Wohnung folgende Pflicht zur Umwandlungs- und Eintragungsbewilligung
- gaius.legal
Aus Zustimmung zum Ausbau eines Lagers zur Wohnung folgende Pflicht zur Umwandlungs- und Eintragungsbewilligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 873, 877; GBO §§ 19, 29
Pflicht zur Zustimmung zur Umwandlung eines Teileigentums in Wohneigentum nach entsprechender Teilungserklärung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Umwandlung von Teileigentum
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Eintragung der Umwandlung des Teileigentums in Wohnungseigentum im Grundbuch
Verfahrensgang
- AG München, 29.12.1994 - UR II 690/94
- LG München I, 29.08.1995 - 1 T 1092/95
- BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
Papierfundstellen
- DNotZ 1996, 666
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79
Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind
Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
Gegenstand und Abgrenzung des Sondereigentums ergeben sich dabei gemäß § 7 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 1 WEG infolge doppelter Bezugnahme allein aus der Teilungserklärung (Eintragungsbewilligung) und dem Aufteilungsplan; auf andere Erkenntnisquellen darf grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 267 f.; 1980, 226, 229 f.; 1991, 186, 190; BayObLG MittBayNot 1988, 236 f.). - BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93
Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als …
Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
Die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum, d. h. hier die Änderung der Zweckbestimmung von Lager zu Wohnung, stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der Wohnungs- und Teileigentümer dar und bedarf gemäß §§ 873, 877 BGB der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer; ferner ist zur Eintragung im Grundbuch deren Bewilligung gemäß § 19 GBO in der Form des § 29 GBO notwendig (BayObLGZ 1983, 79, 84; 1989, 28, 30; BayObLG WuM 1994, 222;… Demharter GBO 21. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 67). - BayObLG, 15.02.1989 - BReg. 2 Z 129/88
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
Die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum, d. h. hier die Änderung der Zweckbestimmung von Lager zu Wohnung, stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der Wohnungs- und Teileigentümer dar und bedarf gemäß §§ 873, 877 BGB der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer; ferner ist zur Eintragung im Grundbuch deren Bewilligung gemäß § 19 GBO in der Form des § 29 GBO notwendig (BayObLGZ 1983, 79, 84; 1989, 28, 30; BayObLG WuM 1994, 222;… Demharter GBO 21. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 67).
- BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88
Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
Gegenstand und Abgrenzung des Sondereigentums ergeben sich dabei gemäß § 7 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 1 WEG infolge doppelter Bezugnahme allein aus der Teilungserklärung (Eintragungsbewilligung) und dem Aufteilungsplan; auf andere Erkenntnisquellen darf grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 267 f.; 1980, 226, 229 f.; 1991, 186, 190; BayObLG MittBayNot 1988, 236 f.). - BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
Gegenstand und Abgrenzung des Sondereigentums ergeben sich dabei gemäß § 7 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 1 WEG infolge doppelter Bezugnahme allein aus der Teilungserklärung (Eintragungsbewilligung) und dem Aufteilungsplan; auf andere Erkenntnisquellen darf grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 267 f.; 1980, 226, 229 f.; 1991, 186, 190; BayObLG MittBayNot 1988, 236 f.). - BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
Die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum, d. h. hier die Änderung der Zweckbestimmung von Lager zu Wohnung, stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der Wohnungs- und Teileigentümer dar und bedarf gemäß §§ 873, 877 BGB der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer; ferner ist zur Eintragung im Grundbuch deren Bewilligung gemäß § 19 GBO in der Form des § 29 GBO notwendig (BayObLGZ 1983, 79, 84; 1989, 28, 30; BayObLG WuM 1994, 222;… Demharter GBO 21. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 67). - BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
Gegenstand und Abgrenzung des Sondereigentums ergeben sich dabei gemäß § 7 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 1 WEG infolge doppelter Bezugnahme allein aus der Teilungserklärung (Eintragungsbewilligung) und dem Aufteilungsplan; auf andere Erkenntnisquellen darf grundsätzlich nicht zurückgegriffen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 267 f.; 1980, 226, 229 f.; 1991, 186, 190; BayObLG MittBayNot 1988, 236 f.).
- BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …
Ob die Entscheidung vom 13.1.1994 in Widerspruch zu den zitierten früheren Entscheidungen oder zu den Entscheidungen vom 15.2.1996 (MittBayNot 1996, 208 = DNotZ 1996, 666 = WuM 1996, 357) und vom 28.11.1996 (NJW-RR 1997, 586) steht, kann hier auf sich beruhen. - BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 89/04
Wohnen in Hobbyräumen
Die Umwandlung des Inhalts des Sondereigentums bedürfte vielmehr der Mitwirkung aller Wohnungseigentümer (BayObLG WuM 1996, 357/358; NJW-RR 1997, 586/587;… Staudinger/Rapp WEG § 1 Rn. 11). - BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 89/00
Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt
So räumt Satz 1 zwar dem Bauträger die Berechtigung zur Umwandlung in beiderlei Richtung und damit einen - verdinglichten - Anspruch gegen die übrigen Eigentümer auf Mitwirkung bei der Umwandlung ein; jedoch erlaubt die Klausel nicht zwingend auch den Schluß, dass die zukünftigen Wohnungs- und Teileigentümer für die Umwandlung ihre Mitwirkung vorweggenommen und damit das Erfordernis einer Vereinbarung abbedungen haben (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 586/587; siehe auch BayObLG WuM 1996, 357/358), zumal in Satz 3 ausdrücklich angekündigt wird, der Bauträger werde in den Kaufverträgen über die Einheiten bevollmächtigt werden, durch Änderung der Teilungserklärung (unter anderem) Wohnungseigentum in Teileigentum umzuwandeln. - BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00
Änderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Formel der amtsgerichtlichen Entscheidung wird allerdings klarstellend dem ausdrücklich so gefassten Antrag angepasst, um Zweifel in der Zwangsvollstreckung auszuschließen (vgl. BayObLG WuM 1996, 357;… Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 894 Rn. 8). - BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96
Änderung der Teilungserklärung
Offenbleiben kann, ob § 3a Abs. 1 Buchst. a bis c GO den Inhalt hat, daß die Wohnungs- und Teileigentümer für die Umwandlung von Speichern in Wohnungen ihre Mitwirkung beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vorweggenommen und dadurch das Erfordernis einer Vereinbarung abbedungen haben (vgl. BayObLGZ 1989, 28, 32) oder ob sie lediglich verpflichtet sind, der Umwandlung der Speicher in Wohnungen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zuzustimmen und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen (vgl. BayObLG WuM 1996, 357 f.).
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