Rechtsprechung
| BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 873, 877, 925; WEG §§ 4 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 4, 10 Abs. 1 und 2
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Umwandlung; Teileigentum; Grundbucheintragung; Mitwirkung; Sondernachfolger; Sondereigentum; Aufteilungsplan; Gemeinschaftseigentum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung der Sonderrechtsnachfolger - Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 873, 877; WEG § 4 Abs. 1, 2, § 10 Abs. 1, 2
Ermächtigung in der Teilungserklärung zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum sowie von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum - jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Umwnadlung von Sondereigentum
Papierfundstellen
- DNotZ 1998, 379
- Rpfleger 1998, 19
- BayObLGZ 1997, 233
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (16)
- BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96
Änderung der Teilungserklärung
Auszug aus BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
2 Z 87/91">MittBayNot 1991, 220; 1996, 208 f.; NJW-RR 1997, 586 f.; ebenso OLG Braunschweig …Das Erfordernis der Mitwirkung kann aber durch eine Regelung in der Teilungserklärung, die spätere Wohnungs- und Teileigentümer als Sondernachfolger von der Mitwirkung ausschließt, abbedungen werden (BayObLGZ 1989, 28/31 f.; BayObLG NJW-RR 1997, 586 f.; vgl. auch BayObLG DNotZ 1996, 208 f.).
Ob die Entscheidung vom 13.1.1994 in Widerspruch zu den zitierten früheren Entscheidungen oder zu den Entscheidungen vom 15.2.1996 (MittBayNot 1996, 208 = DNotZ 1996, 666 = WuM 1996, 357) und vom 28.11.1996 (NJW-RR 1997, 586) steht, kann hier auf sich beruhen.
- BayObLG, 13.02.1992 - 2Z BR 3/92
Vormerkung über einen Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einräumung von …
Auszug aus BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
(2) Ob man in der Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum oder umgekehrt eine "Inhaltsänderung des Miteigentums aller Wohnungseigentümer" (so BayObLGZ 1974, 118/122) oder eine "Inhaltsänderung der derzeit bestehenden Wohnungseigentumsrechte" (so BayObLGZ 1992, 40/42 = Rpfleger 1992, 292) sieht, ist lediglich eine Frage der Terminologie.Das von den Beteiligten mit § 4 Abs. 2 Halbs. 2 GO erstrebte Ziel läßt sich häufig durch Vollmachten in den Veräußerungsverträgen und durch Eigentumsvormerkungen (vgl. BayObLGZ 1992, 40/43) erreichen.
- BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93
Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als …
Auszug aus BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Es hält unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 13.1-.1994 (WuM 1994, 222 = WE 1995, 28) die Regelung in § 1 Satz 2 GO, daß dem jeweiligen Eigentümer die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum sowie umgekehrt ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer gestattet und daß mit der Bezeichnung als Wohnungs- oder Teileigentum nie eine Zweckbestimmung vereinbart sei, nicht für eintragungsfähig; das Gleiche gelte für die Ermächtigung in § 4 Abs. 2 Halbs. 2 GO zur Überführung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer.Bei den Bezeichnungen in der Teilungserklärung handelt es sich um die rechtsverbindliche Festlegung der Zweckbestimmung der einzelnen Einheiten (vgl. BayObLG WuM 1994, 222 f.); das Sondereigentum an Räumen (in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil, zu dem es gehört) kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz entweder als Wohnungseigentum (§ 1 Abs. 1 und 2 WEG) oder als Teileigentum (§ 1 Abs. 1 und 3 WEG) begründet werden.
- BayObLG, 15.02.1989 - BReg. 2 Z 129/88
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums aller Wohnungs- und Teileigentümer im Sinne von §§ 873, 877 BGB dar, die deren Mitwirkung und der Eintragung in das Grundbuch bedarf (BayObLGZ 1983, 79/84; 1989, 28/30; BayObLG …Das Erfordernis der Mitwirkung kann aber durch eine Regelung in der Teilungserklärung, die spätere Wohnungs- und Teileigentümer als Sondernachfolger von der Mitwirkung ausschließt, abbedungen werden (BayObLGZ 1989, 28/31 f.; BayObLG NJW-RR 1997, 586 f.; vgl. auch BayObLG DNotZ 1996, 208 f.).
- OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84
Änderung der Vereinbarung über den Inhalt des Sondereigentums durch …
Auszug aus BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Auch die "Änderung der Miteigentumsquoten" ist entgegen der Ansicht von Niedenführ/Schulze (…§ 10 Rn. 25) einer Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG nicht zugänglich (…vgl. Belz Handbuch des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 39; OLG Stuttgart BWNotZ 1986, 61). - BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
- BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Da es sich beim Sondereigentum an Gebäudeteilen oder an Räumen um echtes Alleineigentum, beim gemeinschaftlichen Eigentum um Miteigentum aller Mitglieder der Gemeinschaft an Grundstück und wesentlichen Gebäudebestandteilen handelt (BGHZ 49, 250/251;… Weitnauer Rn. 24 vor § 1), wäre zu der Umwandlung die Einigung aller Miteigentümer in Auflassungsform schon nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 873, 925 BGB erforderlich. - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Dieser Sinn kommt der Klausel, die der Senat selbständig auslegen kann (BGHZ 113, 374/378 f.), nicht zu. - BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86
Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
(1) Zur Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum bedarf es gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLGZ 1987, 390/394;… KEHE/Ertl GBR 4. Aufl. Einl. Rn. E 52;… Augustin WEG § 5 Rn. 43;… Weitnauer § 4 Rn. 3); gemeinschaftliches Eigentum kann niemandem "aufgedrängt" werden (…BayObLG aaO). - BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 90/96
Verfahrensführungsbefugnis eines italienischen Ehegatten als Miteigentümer von …
Auszug aus BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
In dem Senatsbeschluß vom 13.1.1994 (vgl. auch Senatsbeschluß vom 25.6.1997, 2Z BR 90/96 = BayObLGZ 1997, 191) ist ausgeführt, daß es sich bei der Festlegung als Teileigentum oder Wohnungseigentum nicht um eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer untereinander im Sinne dieser Vorschriften handle, sondern um einen notwendigen Teil des dinglichen Akts zur Begründung von Teileigentum; dies ist auf die Kritik von Weitnauer (WE 1995, 158) und Fr. Schmidt (WE 1996, 212) gestoßen. - BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91
Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum
- BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86
Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung; …
- BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume
- BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95
Pflicht zur Zustimmung zur Umwandlung eines Teileigentums in Wohneigentum nach …
- BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
- BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74
Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und …
- OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 155/13
Grundbucheintragung: Ausbau eines zu einer Wohnung gehörenden Speichers zu einer …
Rn. 16 3. Anders als das Grundbuchamt sieht der Senat jedoch durch die Gemeinschaftsordnung die Mitwirkung der Wohnungseigentümer bei der Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum und umgekehrt als abbedungen an (BayObLGZ 1989, 28/31; 1997, 233/236; BayObLG ZMR 2000, 468). - BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02
Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger
Aus diesem Grund hat sich in der Rechtsprechung die zutreffende Auffassung durchgesetzt, daß Vereinbarungen, durch die ein Wohnungseigentümer ermächtigt oder bevollmächtigt wird, Gemeinschafts- in Sondereigentum umzuwandeln, oder nach denen die vorweggenommene Zustimmung zu einer solchen Umwandlung erteilt ist, nicht § 10 Abs. 2 WEG unterfallen, also nicht auf diesem Weg gegen Sondernachfolger wirken können (BayObLGZ 1997, 233, 238; 2000, 1, 2 f; 2001, 279, 283; BayObLG, ZfIR 2000, 970, 972; KG, NZM 1998, 581, 582; ZfIR 1999, 127, 128). - OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16
Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in …
Rn. 26 Die Umwandlung von Teilin Wohnungseigentum (und umgekehrt) bewirkt eine Inhaltsänderung des Sondereigentums im Sinne von §§ 873, 877 BGB bei allen Wohnungs- und Teileigentümern (BayObLGZ 1997, 233/236; BayObLG NJW-RR 2001, 1163).2 Z 129/88">BayObLGZ 1989, 28/30 f.; 1997, 233/236; BayObLG MittBayNot 1998, 101/102; NJW-RR 2001, 1163; KG Rpfleger 2011, 268; OLG Frankfurt MittBayNot 2015, 474/475; Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 45, § 7 Rn. 281, 284; Demharter GBO 30. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 95).
- BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99
Erfordniss der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bei Zusammenlegung, …
Ob es sich bei der Festlegung der neuen Einheiten 3.16 und 3.18 als Wohnungseigentum um eine Änderung der materiellen Zweckbestimmung handelt, nämlich um eine Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum, die der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedürfte (BayObLGZ 1997, 233/236), kann dahinstehen.Damit ist die Notwendigkeit einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Umwandlung in wohnungseigentum abbedungen (BayObLGZ 1989, 28/31; 1997, 233/236).
- OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des …
Rn. 16 Die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum (und umgekehrt) bewirkt eine Inhaltsänderung des Sondereigentums im Sinne von §§ 873, 877 BGB bei allen Wohnungs- und Teileigentümern (BayObLGZ 1997, 233/236; BayObLG NJW-RR 2001, 1163).2 Z 129/88">BayObLGZ 1989, 28/30 f.; 1997, 233/236; BayObLG MittBayNot 1998, 101/102; NJW-RR 2001, 1163; KG Rpfleger 2011, 268; OLG Frankfurt MittBayNot 2015, 474/475; Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 45, § 7 Rn. 281, 284; Demharter GBO 30. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 95).
- KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10
Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei …
Rn. 13 Zwar ist für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum - unabhängig von dem Streit über deren dogmatische Grundlage - nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich die Mitwirkung sämtlicher Wohnungs- und Teileigentümer erforderlich (vgl. nur BayObLG Rpfleger 1998, 19; OLG Bremen, NZM 2002, 610; OLGR Celle, 2000, 307; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 697; OLG Hamm, MittRhNotK 1999, 344).2 Z 129/88|BGH; 18.05.1989; V ZB 4/89">Rpfleger 1989, 325, NJW-RR 1997, 586, BayObLGZ 1997, 233).
- OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein …
Zur Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum bedarf es nämlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG DNotZ 1998, 379/383 und BayObLGZ 1987, 390/394); dies ist nicht erfolgt.Sie betrifft gerade nicht das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander i.S. von § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 WEG (vgl. im Übrigen BayObLG DNotZ 1998, 379/383).
- OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99
Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …
2. Liegenschaftsrecht/WEG - Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum (BayObLG, Beschluß vom 5.1. 2000 - 2Z BR 163/99 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) WEG § 10 Abs. 1 S. 2 Die vorweggenommene Zustimmung oder die Ermächtigung, Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umzuwandeln, kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Wirkung als Inhalt des Sondereigentums vereinbart und daher auch nicht in das Grundbuch eingetragen werden (Bestätigung und Fortführung von BayObLGZ 1997, 233).(...) a) Der Senat hat am 24.7.1997 ( BayObLGZ 1997, 233 DNotZ 1998, 379 = MittRhNotK 1997, 360 ) entschieden, daß die vorweggenommene Zustimmung oder Ermächtigung, Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum umzuwandeln, nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Wirkung als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden kann; der Senat hat in dieser Entscheidung weiter ausgeführt, daß dies auch für den umgekehrten Fall der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum gelte.
- BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
a) Der Senat hat am 24.7.1997 (BayObLGZ 1997, 233) entschieden, daß die vorweggenommene Zustimmung oder Ermächtigung, Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum umzuwandeln, nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Wirkung als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden kann; der Senat hat in dieser Entscheidung weiter ausgeführt, daß dies auch für den umgekehrten Fall der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum gelte.Zusammenfassend hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24.7.1997 ausgeführt, daß die Änderung der Aufteilung in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum das Grundverhältnis der Gemeinschaft und nicht das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffe (BayObLGZ 1997, 233/238 f.; vgl. auch …
- OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04
Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von …
Von daher ist auch eine "Änderung der Miteigentumsquoten" einer Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG nicht zugänglich (…OLG Celle, aaO; BayObLG, BayObLGZ 1997, S. 233 ff, m.w.N.; OLG Stuttgart BWNotZ 1986, 61;… Belz, Handbuch des Wohnungseigentums 3. Aufl., Rn. 39). - OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 306/16
Unzulässige Eintragung eines Miteigentumsanteils
- OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00
Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen
- OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03
Zur wirksamen Entstehung von Sondereigentum bei Widerspruch zwischen …
- BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 89/00
Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt
- BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum
- KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06
Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur …
- BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97
Falsche Eintragung eines Teileigentums als Wohnung im Sondereigentum im …
- LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?
- BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über …
- BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 136/97
Zustimmungs- und Bewilligungserfordernis bei Umwandlung von Teileigentum in …
- OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11
Grundbucheintragungsverfahren: Sofortige Zurückweisung eines Antrags bei …
- VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
Abgabebescheid; aufschiebende Wirkung; Beweislast; Durchschnitt; …
- BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98
Beurteilung von Beschluss und Nichtbeschluss bei Abstimmungen von …
- BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
Aufteilung eines im Sondernutzungsrecht errichteten Gebäudes
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".