Rechtsprechung
| OLG München, 19.05.2008 - 34 Wx 23/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Grundbuch: Eintragungshindernis wegen nicht nachgewiesenen Fortbestehens einer Vollmacht
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 172; GBO § 29 Abs. 1
Vollmachtsnachweis im Grundbuchverkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO § 29; BGB § 172; BeurkG § 47
Im Grundbuchverfahren kein Nachweis des Fortbestandes der Vollmacht durch die einem anderen (hier: einem anderen Bevollmächtigten) erteilte Ausfertigung - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Nachweis wirksamer Unterbevollmächtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 04.02.2008 - 1 T 14/08
- OLG München, 19.05.2008 - 34 Wx 23/08
Papierfundstellen
- DNotZ 2008, 844
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01
Beweiskraft der dem anderen Vollmachtgeber erteilten Ausfertigung bei Handeln …
Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 34 Wx 23/08
Für das Grundbuchamt gelten jedenfalls keine geringeren Anforderungen an die Prüfung der Vertretungsbefugnis (Helms RNotZ 2002, 235/237; Wolf MittBayNot 1996, 266/269;… auch Demharter § 19 Rn. 80).Ob dies, wie das Oberlandesgericht Köln meint, bei wechselseitigen Bevollmächtigungen anders ist, wenn die dem Vollmachtgeber erteilte Ausfertigung vorgelegt wird (OLG Köln Rpfleger 2002, 197 mit ablehnender Anmerkung Waldner/Mehler; dieselben auch MittBayNot 1999, 261; ferner Helms RNotZ 2002, 235), kann auf sich beruhen.
Dies gilt in besonderem Maße für die Bevollmächtigung mehrerer Personen in einer notariellen Vollmachtsurkunde (vgl. Helms RNotZ 2002, 235/237).
e) Schon wegen der auf der tatsächlichen Seite liegenden Unterschiede kommt im Hinblick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 9.7.2001 (Rpfleger 2002, 197) eine Vorlage an den Bundesgerichtshof (§ 28 Abs. 2 FGG) nicht in Betracht.
- BayObLG, 30.09.1999 - 2Z BR 146/99
Grunbuchmäßiger Nachweis der Berechtigung zur Vollmachtserteilung
Auszug aus OLG München, 19.05.2008 - 34 Wx 23/08
Es genügt dann die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Vollmacht (BayObLG NJW-RR 2000, 161;… Hügel/Otto § 29 Rn. 86). - BayObLG, 17.01.1991 - BReg. 2 Z 98/90
Vertretungsberechtigung der allgäuer Alpgenossenschaften
- OLG Naumburg, 17.05.2016 - 12 Wx 28/15
Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis wegen nicht nachgewiesenen Fortbestehens …
Die Legitimationswirkung der Ausfertigung erfasst jedoch nur den im Ausfertigungsvermerk namentlich benannten Empfänger (z.B. OLG München, DNotZ 2008, 844; FGPrax 2013, 60; KG, FGPrax 2012, 7;… Gehrlein/Weinland, in: JurisPK-BGB, Stand 9. Dezember 2015, Rdn. 7 zu § 172 BGB;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 3584;… Demharter, a.a.O., Rdn. 80 zu § 19 GBO;… Hertel, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., Rdn. 56 zu § 29 GBO).(z.B. OLG München, DNotZ 2008, 844).
- KG, 11.11.2013 - 8 U 160/12
Klage des Bankkunden auf Rückzahlung der von ihm auf einen vermeintlich …
Ein Rechtsschein sei dann nicht begründet (vgl. OLG München, 19.05.2008, 34 Wx 23/08).Sie betrifft die Frage, ob der von § 29 GBO geforderte "Nachweis" der Eintragungsvoraussetzungen in Bezug auf die Vollmacht auch dann geführt ist, wenn sich außerhalb der eigentlichen Vollmachtserklärung Anhaltspunkte etwa für einen Widerruf der Vollmacht ergeben, was angenommen wird, wenn der Vertreter sich nur auf die dem Grundbuchamt vorliegende, jedoch auf einen anderen Urkundsbeteiligten lautende Ausfertigung bezieht(s. OLG München DNotZ 2013, 372, 375 f. und bereits DNotZ 2008, 844, das allerdings missverständlich nicht mit der Prüfungsbefugnis nach § 29 GBO argumentiert, sondern mit der "Legitimationswirkung" einer solchen Ausfertigung nach § 172 BGB; s.a. KG FGPrax 2012, 7, 8; OLG Frankfurt RPfl. 2013, 322, 323: besondere Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Zweifeln am Fortbestand der Vollmacht).
- OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12
Grundbuch: Nachweis des Fortbestandes einer Vollmacht
Der Nachweis des Fortbestandes der in notarieller Urkunde durch den Vorstand einer Bank an ihre Bankangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von Grundbucherklärungen und diesbezüglichen Unterbevollmächtigten kann im Grundbuchverkehr dadurch geführt werden, dass die beiden jeweils nur gemeinsam vertretungsberechtigten Bankangestellten bei Abgabe ihrer Erklärungen eine Ausfertigung vorlegen, die der Bank als Vollmachtgeberin erteilt worden ist (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 = RNotZ 2001, 407 und OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 34 Wx 23/08 = DNotZ 2008, 844).Das OLG München (DNotZ 2008, 844) hat offen gelassen, ob für die dortige Fallgestaltung der Entscheidung des OLG Köln zu folgen sei und in dem von ihm zu entscheidenden Sachverhalt, bei welchem mehrere Bevollmächtigte in derselben Vollmachtsurkunde von einem Auftraggeber bevollmächtigt worden waren, die Vorlage einer Ausfertigung der Vollmachtsurkunde, die ausdrücklich nur dem einen der beiden Bevollmächtigten erteilt worden war, zum Nachweis des Fortbestandes der Vollmacht des anderen Bevollmächtigten nicht als ausreichend angesehen.
- OLG München, 23.11.2012 - 34 Wx 319/12
Grundbuchverfahren: Antrag auf Löschung eines Wohnmitbenutzungsrechts bei …
Der Nachweis (fort-) bestehender Vollmacht kann im Grundbuchverkehr nicht durch die einem anderen Urkundsbeteiligten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde erbracht werden (siehe schon Senat vom 19.5.2008, 34 Wx 023/08; a. A. OLG Köln vom 9.7.2001, 2 Wx 42/01 = Rpfleger 2002, 197).Jedoch erfasst nach der Rechtsprechung des Senats (siehe Beschluss vom 19.5.2008, 34 Wx 023/08 = DNotZ 2008, 844) die Legitimationswirkung der Ausfertigung nur den im Ausfertigungsvermerk namentlich benannten Empfänger (KG vom 3.11.2011, 1 W 495/10 Rpfleger 2012, 200, dort Leitsatz 2;… Demharter GBO 28. Aufl. § 19 Rn. 80;… Schöner/Stöber Rn. 3584; DNotI-Report 2012, 85).
- KG, 03.11.2011 - 1 W 495/10
Grundbuchverfahren: Formgerechter Nachweis des Vollmachtsfortbestandes für den …
Eine beglaubigte Abschrift genügt nur dann, wenn ein Notar bescheinigt, dass ihm die Urschrift oder Ausfertigung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat (Senat, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 W 4156/97 -, FGPrax 1998, 7; BayObLG, DNotZ 2000, 293, 294; OLG München, DNotZ 2008, 844).Der Fortbestand einer Vollmacht ist für jeden Bevollmächtigten gesondert zu prüfen (OLG München, DNotZ 2008, 844, 846).
- LG Gera, 27.05.2024 - 7 T 19/24
Anspruch eines Ehegatten auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung der …
Hiervon abzuweichen würde das Missbrauchsrisiko erhöhen (OLG München DNotZ 2008, 844, 845).Rn. 23 Die vom Notar zitierte Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 19. Mai 2008 - 34 Wx 23/08 -, juris = DNotZ 2008, 844) steht der Erteilung einer Ausfertigung ebenfalls nicht entgegen.
- OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
Grundbucheintragung: Entkräftung des Rechtsscheins einer mit den …
Schließlich würde nach der Rechtsprechung des Senats (DNotZ 2008, 844) selbst die einem anderen Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung nicht genügen. - OLG München, 31.05.2016 - 31 Wx 102/16
Zum Prüfungsumfang des Registergerichts betreffend das Bestehen einer Vollmacht …
Der Fortbestand der erteilten Vollmacht ist für jeden Bevollmächtigten gesondert zu prüfen (OLG München DNotZ 2008, 844/846). - KG, 14.07.2015 - 1 W 688/15
Grundbuchsache: Erteilung einer Eintragungsbewilligung durch …
Rn. 8 Dem genügt die der Untervollmacht in beglaubigter Abschrift beigefügte Hauptvollmacht mit der Bescheinigung des die Untervollmacht beurkundenden Notars, die Hauptvollmacht habe in Ausfertigung vorgelegen (…Bous, a.a.O.;… Schilken, in: Staudinger, BGB, 2014, § 172, Rdn. 4; a.A. OLG München, DNotZ 2008, 844; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. August 1991 - 11 W 32/91 -, juris;… Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19, Rdn. 80;… Wolf, a.a.O.). - OLG Schleswig, 25.04.2012 - 2 W 40/12
Anforderungen an die Form der Bewilligung; Vorlage einer beglaubigten Abschrift …
Die beglaubigte Abschrift einer Legitimationsurkunde ist vielmehr nur dann ausreichend, wenn der Notar in der Form des § 29 GBO bescheinigt, dass die Urschrift oder Ausfertigung zu dem maßgeblichen Zeitpunkt von demjenigen vorgelegt worden ist, auf dessen Besitz an der Urkunde es ankommt (…BayObLG, NotBZ 2002, S. 104 f.;… OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, S. 1321 f.;… OLG Hamm, FGPrax 2004, S. 266 f.; OLG München, DNotZ 2008, S. 844 f.;… KG, FGPrax 2012, S. 7 f.;… Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 80, § 29 Rn. 59). - KG, 14.07.2015 - 1 W 689/15
Eintragungsbewilligung: Fortbestand von Haupt- und Untervollmacht ist …
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