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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,21804
BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22 (https://dejure.org/2022,21804)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22 (https://dejure.org/2022,21804)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 3/22 (https://dejure.org/2022,21804)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beibehaltung des Ergebnisses einer notariellen Fachprüfung trotz Rücknahme eines Korrekturmangels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7a BNotO, § 7b BNotO, § 111b Abs 1 S 1 BNotO, § 113 Abs 5 S 2 VwGO, § 121 Nr 1 VwGO
    Beibehaltung des Ergebnisses einer notariellen Fachprüfung trotz Rücknahme eines Korrekturmangels

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 7a, 7b, 111b Abs. 1 S. 1; VwGO §§ 113 Abs. 5 S. 2, 121 Nr. 1
    Neubewertung von Prüfungsleistungen eines Kandidaten einer notariellen Fachprüfung

  • Wolters Kluwer

    Erneute Bewertung von Prüfungsleistungen eines Kandidaten der notariellen Fachprüfung; Maßgeblichkeit der Gründe eines rechtskräftigen prüfungsrechtlichen Bescheidungsurteils bzgl. des Umfang der zu veranlassenden Neubewertung durch die Prüfungsbehörde

  • BRAK-Mitteilungen

    Voraussetzungen für Neubewertung einer notariellen Fachprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Bewertung von Prüfungsleistungen eines Kandidaten der notariellen Fachprüfung; Maßgeblichkeit der Gründe eines rechtskräftigen prüfungsrechtlichen Bescheidungsurteils bzgl. des Umfang der zu veranlassenden Neubewertung durch die Prüfungsbehörde

  • rechtsportal.de

    Erneute Bewertung von Prüfungsleistungen eines Kandidaten der notariellen Fachprüfung; Maßgeblichkeit der Gründe eines rechtskräftigen prüfungsrechtlichen Bescheidungsurteils bzgl. des Umfang der zu veranlassenden Neubewertung durch die Prüfungsbehörde

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneute Neubewertung einer im Rahmen einer notariellen Fachprüfung erbrachten Leistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1247
  • DNotZ 2023, 390
  • WM 2022, 2097
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der …

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Es ist Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20/98, BVerwGE 109, 211 und BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 38/92, NVwZ 1993, 686).

    Es ist Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (BVerwGE 109, 211, 217; BVerwG, NVwZ 1993, 686, 688).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Es ist Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20/98, BVerwGE 109, 211 und BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 38/92, NVwZ 1993, 686).

    Es ist Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (BVerwGE 109, 211, 217; BVerwG, NVwZ 1993, 686, 688).

  • BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 5/15

    Disziplinarverfahren gegen einen Anwaltsnotar: Ende der Neutralitätspflicht des …

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Rn. 12 1. Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat und sich dies auf die Richtigkeit des Ergebnisses auswirken kann (…st. Senatsrechtsprechung, z.B. Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - NotZ(Brfg) 12/14, DNotZ 2015, 872 Rn. 19 [insoweit nicht in BGHZ 206, 248 abgedruckt]; vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 5/15, DNotZ 2016, 311 Rn. 5; vom 20. Juli 2020 - NotZ(Brfg) 5/19, ZNotP 2020, 48 Rn. 2; vom 15. November 2021 - NotZ(Brfg) 3/21, ZNotP 2022, 206 Rn. 8 und vom 14. März 2022 - NotZ(Brfg) 10/21, juris Rn. 9; jeweils mwN; siehe auch BeckOK BNotO/Herrmann, § 111d BNotO Rn. 3 [5.
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - …

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Da sich die Rechtsauffassung, die ein Bescheidungsurteil der Behörde zur Beachtung bei dem Erlass des neuen Verwaltungsakts vorschreibt, nicht unmittelbar der Urteilsformel entnehmen lässt, ergeben sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit die Bindungswirkung notwendigerweise auch aus den Entscheidungsgründen, in denen die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen dargelegt wird (BVerwG, NJW 1996, 737 = juris Rn. 11).
  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08

    Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor …

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Dies folgt im vorliegenden Fall hinsichtlich der von der Klägerin vorgeschlagenen "Vermächtnislösung" (Aufgabe 4) schon daraus, dass sie es unterlassen hat, die Vor- und Nachteile dieser Alternative aufzuzeigen, und auch außer Betracht gelassen hat, dass ein Notar von mehreren gangbaren Wegen den sichersten und gefahrlosesten Weg zumindest vorschlagen muss (vgl. st. Rspr.; z.B. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 15/08, NJW 2009, 71 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 3/21

    Zur Befreiung eines Notars von der Pflicht zur Verschwiegenheit durch die …

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Rn. 12 1. Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat und sich dies auf die Richtigkeit des Ergebnisses auswirken kann (…st. Senatsrechtsprechung, z.B. Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - NotZ(Brfg) 12/14, DNotZ 2015, 872 Rn. 19 [insoweit nicht in BGHZ 206, 248 abgedruckt]; vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 5/15, DNotZ 2016, 311 Rn. 5; vom 20. Juli 2020 - NotZ(Brfg) 5/19, ZNotP 2020, 48 Rn. 2; vom 15. November 2021 - NotZ(Brfg) 3/21, ZNotP 2022, 206 Rn. 8 und vom 14. März 2022 - NotZ(Brfg) 10/21, juris Rn. 9; jeweils mwN; siehe auch BeckOK BNotO/Herrmann, § 111d BNotO Rn. 3 [5.
  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 12/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Wiedererlangung des Notarsamts nach dessen …

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Rn. 12 1. Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat und sich dies auf die Richtigkeit des Ergebnisses auswirken kann (st. Senatsrechtsprechung, z.B. Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - NotZ(Brfg) 12/14, DNotZ 2015, 872 Rn. 19 [insoweit nicht in BGHZ 206, 248 abgedruckt];… vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 5/15, DNotZ 2016, 311 Rn. 5; vom 20. Juli 2020 - NotZ(Brfg) 5/19, ZNotP 2020, 48 Rn. 2; vom 15. November 2021 - NotZ(Brfg) 3/21, ZNotP 2022, 206 Rn. 8 und vom 14. März 2022 - NotZ(Brfg) 10/21, juris Rn. 9; jeweils mwN; siehe auch BeckOK BNotO/Herrmann, § 111d BNotO Rn. 3 [5.
  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 5/19

    Notarbestellung: Gleiche Prüfungsmaßstäbe für Bedürfnisprüfung

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Rn. 12 1. Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat und sich dies auf die Richtigkeit des Ergebnisses auswirken kann (…st. Senatsrechtsprechung, z.B. Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - NotZ(Brfg) 12/14, DNotZ 2015, 872 Rn. 19 [insoweit nicht in BGHZ 206, 248 abgedruckt]; vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 5/15, DNotZ 2016, 311 Rn. 5; vom 20. Juli 2020 - NotZ(Brfg) 5/19, ZNotP 2020, 48 Rn. 2; vom 15. November 2021 - NotZ(Brfg) 3/21, ZNotP 2022, 206 Rn. 8 und vom 14. März 2022 - NotZ(Brfg) 10/21, juris Rn. 9; jeweils mwN; siehe auch BeckOK BNotO/Herrmann, § 111d BNotO Rn. 3 [5.
  • BGH, 14.03.2022 - NotZ(Brfg) 10/21

    Notarbestellungsverfahren: Voraussetzungen eines Absehens von der örtlichen …

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Rn. 12 1. Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat und sich dies auf die Richtigkeit des Ergebnisses auswirken kann (…st. Senatsrechtsprechung, z.B. Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - NotZ(Brfg) 12/14, DNotZ 2015, 872 Rn. 19 [insoweit nicht in BGHZ 206, 248 abgedruckt]; vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 5/15, DNotZ 2016, 311 Rn. 5; vom 20. Juli 2020 - NotZ(Brfg) 5/19, ZNotP 2020, 48 Rn. 2; vom 15. November 2021 - NotZ(Brfg) 3/21, ZNotP 2022, 206 Rn. 8 und vom 14. März 2022 - NotZ(Brfg) 10/21, juris Rn. 9; jeweils mwN; siehe auch BeckOK BNotO/Herrmann, § 111d BNotO Rn. 3 [5.
  • VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs; …

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22
    Denn die Berufung ist auch dann nicht zuzulassen, wenn das Erstgericht die Klage als unbegründet abgewiesen hat, das Berufungsgericht sie aber bereits als unzulässig bewertet (VGH München, NVwZ 2004, 629;… Kopp/W.-R. Schenke aaO Rn. 7a).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13

    Zulassungsverfahren; Prüfungsrecht; 2. jur. Staatsprüfung; Anfechtungsurteil; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - 10 N 86.08

    Erste juristische Staatsprüfung; erfolgreiche Anfechtungsklage; Zulassungsantrag …

  • OVG Bremen, 17.03.2017 - 2 LA 268/15
  • BGH, 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22

    Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters

    Sie gewährleistet, dass nur solche Bewerber zu Notaren bestellt werden, die sich umfassend auf die notarielle Tätigkeit vorbereitet und unter Beweis gestellt haben, dass sie über die für die Ausübung dieses Amts erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und sie praxisgerecht umsetzen können (vgl. BT-Drucks. 16/4972 S. 9, 10;… Teschner in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 7a Rn. 12, 19;… Kobitzsch in Heinemann/Trautrims, Notarrecht, 2022, § 7a Rn. 3;… vgl. zu den Anforderungen an die Prüfungsleistungen BGH, Beschlüsse vom 16. November 2020 - NotZ(Brfg) 5/20, juris Rn. 9, 13, 28; vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 3/22, DNotZ 2023, 390 [juris Rn. 18]; siehe etwa auch Heinze, ZNotP 2023, 121 ff., Wolke/Hantusch, ZNotP 2023, 213 ff.).
  • BGH, 14.11.2022 - NotSt (Brfg) 1/22

    Notarielle Amtspflichtverletzung: Anschein der Parteilichkeit bei Mitwirkung an …

    Rn. 3 1. Es bestehen nach den dafür geltenden Maßgaben (dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 3/22, WM 2022, 2097, Rn. 12 mwN) keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • KG, 08.06.2023 - AR 2/22

    Verpflichtungsklage auf Neubewertung von zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten im …

    Von dem Kläger vertretene Bewertungsmaßstäbe, die er anstelle derjenigen des Zweitkorrektors setzen möchte, sind hingegen unerheblich (vgl. BGH, DNotZ 2023, 390, 393).
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