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   BFH, 29.06.2022 - X R 33/20   

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https://dejure.org/2022,35366
BFH, 29.06.2022 - X R 33/20 (https://dejure.org/2022,35366)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2022 - X R 33/20 (https://dejure.org/2022,35366)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - X R 33/20 (https://dejure.org/2022,35366)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Unterhaltsleistungen im Sinne von § 10 Abs. 1a Nr. 1 S. 1 EStG; Berücksichtigung des Mietwerts einer unentgeltlich überlassenen Wohnung bei der Ermittlung der Höhe des geleisteten Unterhalts

  • rewis.io

    Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1361; EStG § 10; BewG § 15; AO § 175; FGO § 118
    BFH/NV 2022, 1174 = DStRK 2022, 254 = HFR 2022, 1116 = FamRZ 2022, 1660 [Ls] = StuB 2022, 755 [Ls]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

  • rechtsportal.de

    Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Trennungsunterhalt - oder: die ehemalige Ehewohnung als Naturalunterhalt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer trennten sich - Der Mann trägt zum Unterhalt bei, indem er der Frau die Wohnung überlässt: steuerlich abziehbare Sonderausgabe

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 1 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1
    Unterhalt, Ehescheidung, Sonderausgabe, Mietwert, Realsplitting

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 108
  • NZM 2023, 573
  • DStR 2022, 2600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG berücksichtigt werden kann (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.04.2000 - XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1.).

    Der Unterhalt kann in Geld oder geldwerten Sachleistungen erbracht werden (vgl. zum Ganzen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.04.2000 - XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1., m.w.N.; ebenso statt vieler Bleschick in Kirchhof/Seer, EStG, 21. Aufl., § 10 Rz 9).

    bb) Der BFH hat bereits entschieden, dass die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung eine Naturalunterhaltsleistung darstellt, die für Zwecke des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsorts anzusetzen ist (Urteil in BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1.; allgemeine Auffassung im Schrifttum, vgl. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR---, § 10 EStG Rz 227; Brandis/Heuermann/Vogel, § 10 EStG Rz 61; BeckOK EStG/Fissenewert, 12. Ed. [01.03.2022], EStG § 10 Rz 323; Hoheisel/Tippelhofer in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 10 Rz 427; Stöcker in Bordewin/Brandt, § 10 EStG Rz 435; Bauschatz in Korn, § 10 EStG Rz 230.2.5).

    Der Fall, dass der Unterhaltsberechtigte mit dem ihm gewährten --höheren-- Barunterhalt selbst eine Wohnung mietet, könne im vorliegenden rechtlichen Kontext nicht anders behandelt werden als der Fall, in dem sich die Unterhaltsleistung aus --niedrigerem-- Barunterhalt und unentgeltlicher Wohnungsüberlassung zusammensetze (BFH-Urteil in BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1.).

    aa) Nach den bereits dargelegten, allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen ist die als Naturalunterhaltsleistung zu wertende unentgeltliche Überlassung einer Wohnung in sinngemäßer Anwendung des § 15 Abs. 2 BewG mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsorts anzusetzen (s. BFH-Urteil in BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1.).

    Diese Bewertung wendet der BFH entsprechend für den Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG an (Urteil in BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1.).

    (3) Der erkennende Senat setzt sich hiermit nicht in Widerspruch zur Entscheidung des XI. Senats des BFH in BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130.

  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    Dem Antrag beigefügt war eine familiengerichtliche Vereinbarung zwischen dem Kläger und der Beigeladenen aus Mai 2018, in der die Beigeladene u.a. für das Streitjahr unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29.04.1998 - XII ZR 266/96 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 53) dem Realsplitting zugestimmt hatte.

    Dies hat der BGH damit begründet, dass der unterhaltsempfangende Ehegatte auch dann zur Abgabe der Zustimmungserklärung zum begrenzten Realsplitting verpflichtet sei, wenn es zweifelhaft erscheine, ob die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach als Unterhaltsleistungen anerkannt würden (Urteil in HFR 1999, 53, unter 2.b, m.w.N.).

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    Auf der anderen Seite hat der BFH entschieden, dass die entgeltliche --d.h. auf einem Mietvertrag beruhende-- Überlassung einer Immobilie an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten keinen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten darstellt und somit zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen kann, selbst wenn die Miete mit dem geschuldeten Barunterhalt verrechnet wird (Urteil vom 16.01.1996 - IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214).

    Soweit das FG anführt, die Vermietung einer Wohnung an den unterhaltsberechtigten Ehegatten sei nicht fremdunüblich, trifft dies zwar im Grundsatz zu (s.a. BFH-Urteil in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214); im Streitfall fehlt es aber an einer entsprechenden Vereinbarung.

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    Grund hierfür ist, dass in der Trennungsphase noch keine Notwendigkeit besteht, das bisherige Familienheim zu verwerten, da während jener Phase eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch nicht ausgeschlossen ist (BGH-Urteil vom 20.10.1999 - XII ZR 297/97, NJW 2000, 284, unter B.2.b, m.w.N.; Ende ggf. bereits mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, vgl. BGH-Urteil vom 05.03.2008 - XII ZR 22/06, NJW 2008, 963, unter II.1.b).
  • BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    Sollte dem Grunde nach der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG um den Wohnvorteil der Kinder zu kürzen sein, kämen hierfür allenfalls die Beträge in Betracht, die in den Sätzen der für den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Wohnbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes pauschalierend enthalten sind (Hinweis auf BGH-Beschluss vom 09.03.2016 - XII ZB 693/14, BGHZ 209, 243, Rz 19 - Wohnkostenanteil von 20 %).
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    Grund hierfür ist, dass in der Trennungsphase noch keine Notwendigkeit besteht, das bisherige Familienheim zu verwerten, da während jener Phase eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch nicht ausgeschlossen ist (BGH-Urteil vom 20.10.1999 - XII ZR 297/97, NJW 2000, 284, unter B.2.b, m.w.N.; Ende ggf. bereits mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, vgl. BGH-Urteil vom 05.03.2008 - XII ZR 22/06, NJW 2008, 963, unter II.1.b).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Normen des materiellen Steuerrechts (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 - GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C.II.1.c, m.w.N.).
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05

    Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    Maßgeblich ist vielmehr der Mietwert, den der Unterhaltsberechtigte auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende angemessen kleinere Wohnung zahlen müsste (BGH-Urteil vom 28.03.2007 - XII ZR 21/05, NJW 2007, 1974, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2019 - X R 38/17

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    ee) Aufgrund der nicht nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Auslegung der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und des Umstands, dass das FG alle für die Würdigung erforderlichen Tatsachen festgestellt hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 12.06.2019 - X R 38/17, BFHE 265, 182, BStBl II 2019, 518, Rz 40, m.w.N.), ist der Senat berechtigt, die Vereinbarung selbst zu würdigen.
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 32/05

    Antrag auf betragsmäßige Erweiterung eines bereits vorliegenden begrenzten

    Auszug aus BFH, 29.06.2022 - X R 33/20
    Dies gilt gleichermaßen, wenn nachträglich ein erweiterter Abzug von Unterhaltsleistungen vom Leistenden beantragt wird und eine ebenso erweiterte Zustimmung des Empfängers vorliegt (BFH-Urteil vom 28.06.2006 - XI R 32/05, BFHE 214, 314, BStBl II 2007, 5, unter II.2.).
  • BFH, 28.07.2021 - X R 15/19

    Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

  • BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 9 EStG )

  • BFH, 12.12.2007 - XI R 36/05

    Aufteilung des Unterhaltsbeitrags auf Ehefrau und Kinder für Realsplitting -

  • BFH, 27.03.1981 - VI R 132/78

    Inländische Kapitalgesellschaft - Ausländische Muttergesellschaft - Mittelpreis

  • BFH, 19.08.2015 - X R 30/12

    Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen -

  • BFH, 16.06.2021 - X R 29/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.06.2021 X R 31/20 -

  • BGH, 13.11.1996 - XII ZR 125/95

    Pflichten eines Ehegatten bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung des gemeinsamen

  • BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87

    Gebäude-Nutzungs-Überlassung an geschiedene Ehefrau (§ 21 EStG )

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 1 K 99/19

    Abzug von bisher nicht berücksichtigten Unterhaltsaufwendungen als Sonderausgaben

  • OLG Koblenz, 16.05.2018 - 13 UF 99/18
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