Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen fehlerhafter Steuerberatertätigkeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für das Jahr 1984; Beginn der Verjährungsfrist eines Anspruchs wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.12.1994 - 2 O 131/94
- OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Papierfundstellen
- DStR 1996, 723
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Dies gelte sowohl in den Fällen, in denen gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid ergehe, wie auch dann, wenn ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-) Bescheid gem. § 171 Abs. 10 AO versagt werde (vgl. BGH NJW 1992, 2766, 2768; NJW 1993, 1137; NJW 1993, 1139; NJW-RR 1994, 2110). - BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92
Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter …
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Dies gelte sowohl in den Fällen, in denen gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid ergehe, wie auch dann, wenn ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-) Bescheid gem. § 171 Abs. 10 AO versagt werde (vgl. BGH NJW 1992, 2766, 2768; NJW 1993, 1137; NJW 1993, 1139; NJW-RR 1994, 2110). - BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93
Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem …
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Die Situation ist daher vergleichbar mit derjenigen, in der z.B. ein Rechtsanwalt die Forderung eines Mandanten verjähren läßt, bei der ein Schaden jedenfalls bei einem streitigen Anspruch bereits mit dem Ablauf der Frist entsteht und nicht von der Erhebung einer Verjährungseinrede abhängig ist (vgl. BGH NJW 1994, 2822).
- BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92
Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Dies gelte sowohl in den Fällen, in denen gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid ergehe, wie auch dann, wenn ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-) Bescheid gem. § 171 Abs. 10 AO versagt werde (vgl. BGH NJW 1992, 2766, 2768; NJW 1993, 1137; NJW 1993, 1139; NJW-RR 1994, 2110). - BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84
Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Ein Sekundäranspruch entsteht nämlich mit der Vollendung der Verjährung des Primäranspruchs (BGH NJW-RR 1994, 92), und zwar auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt das Mandat noch fortbesteht (BGH NJW 1985, 2250). - BGH, 29.04.1993 - IX ZR 109/92
Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche gegen Steuerberater frühestens mit Erlaß …
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Rn. 47 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.4.1993 - IX ZR 109/92 - (NJW 1993, 2181) zu der Versäumung einer Ausschlußfrist eines Steuerberaters gibt entgegen der Meinung des Klägers keinen Anlaß zu einer abweichenden Beurteilung. - BGH, 26.05.1994 - IX ZR 57/93
Beginn der Verjährung der Haftung eines Steuerberaters
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Damit unterscheidet sich der Subventionsanspruch deutlich von einem Steuervergütungsanspruch, der wie alle anderen Steueransprüche nach den §§ 37 Abs. 1, 38 AO bereits mit der Verwirklichung des Tatbestandes entsteht, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, und bei dem es von Zufälligkeiten abhängt, ob es zu einer Konkretisierung (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1994, 1210, 1211) durch Verwaltungsakte, also durch eine Festsetzung nach den §§ 155 Abs. 1, Abs. 6 AO bzw. einen Grundlagenbescheid nach § 157 Abs. 2 AO kommen wird. - OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 92/92
Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Ein Sekundäranspruch entsteht nämlich mit der Vollendung der Verjährung des Primäranspruchs (BGH NJW-RR 1994, 92), und zwar auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt das Mandat noch fortbesteht (BGH NJW 1985, 2250).
- OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 7 U 78/06
Steuerberatervertrag: Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über die …
Bei einem Entgang von Steuervergünstigungen, zu denen auch die Eigenheimzulage zählt (BFH DStR 2000, 1138, 1139;… Wacker, a.a.O., Rn. 70 f. vor § 1, und § 15, Rn. 25), entsteht die Beeinträchtigung der Vermögenslage des Berechtigten und damit der Schaden erst dann, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage nicht erfüllt sind und nicht mehr erfüllt werden können (BGH DStR 1996, 983; OLG Köln DStR 1996, 723, 724). - FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung …
Aus diesem Grunde ist die Investitionszulage eine Subvention und keine Steuer(vergütung) (…siehe Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil v. 12. März 1985, NJW 1985, S. 1972; Oberlandesgericht - OLG - Köln, Urteil vom 22. Juni 1995, 12 U 212194, DStR 1996, 723 - Selder in: Blümich EStG u.a., Vor § 1 InvZulG Rn 4- so wohl auch Hess/Binz/Wienberg GesO , 4. Auflage, § 17 Rn 84 unter Hinweis auf die Verfügung des OFD Chemnitz vom 19. September 1995 - InvZ 1160 - 18 St 33, wo es heißt..."Es wird sich im Regelfall um eine bedingte und zur Sicherheit berechtigte nicht bevorrechtigte Forderung nach § 17 Abs. 3 Nr. 4 GesO handeln"). - FG Sachsen, 27.11.2002 - 3 K 1045/98
Rechtsgrundlage für die Verzinsung des Anspruchs auf Investitionszulage im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 1630/97
Investitionszulagenrückforderungsanspruch kein Steuer- oder Abgabenanspruch i.S. …
Durch ihren Leistungscharakter ist die Investitionszulage als Subvention zu qualifizieren und nicht etwa als Steuervergütung (so auch Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28.01.1999 - 2 K 74/98 -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 396 ; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12.03.1985 - 7 C 9/82 - Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 1972; Urteil des Oberlandesgerichts - OLG - Köln vom 22.06.1995 - 12 U 212/94 - Deutsches Steuerrecht - DStR - 1996, 723 ). - FG Sachsen-Anhalt, 27.11.2002 - 3 K 1045/98
Keine Verzinsung verspätet ausgezahlter Investitionszulage; Zinsen für …
Denn wäre die Investitionszulage eine Steuer bzw. das InvZulG ein Steuergesetz, hätte es einer solchen Verweisung auf die Anwendbarkeit der AO nicht bedurft (vgl. hierzu BGH Urteil vom 28. März 1996, IX ZR 197/95, DStR 1996, 983 ; BFH Urteil vom 05. Oktober 1990, III R 100/88, BStBl II 1991, 10 zur Berlinzulage; BVerwG Urteil vom 12. März 1985, NJW 1985, 1972; OLG Köln Urteil vom 22. Juni 1995, 12 U 212/94, DStR 1996, 723 und BFH Urteil vom 26. April 1985, III R 24/82, BStBl II 1985, 56 zur Anwendbarkeit des § 236 AO auf den Anspruch auf Investitionszulage).
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