Rechtsprechung
| BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 § 63; FGO § 40 Abs. 2
Kindergeld bei erwerbsunfähigen Kindern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erwerbsunfähiges Kind; Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung; Unterhalt durch Sozialleistungsträger
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; Kindergeldanspruch für ein auf Kosten eines Sozialleistungsträgers in Pflegeeinrichtung untergebrachtes Kind
Verfahrensgang
- FG Münster, 15.09.1997 - 1 K 2187/97
- BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97
- BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97
- BFH - VI R 181/97 (anhängig)
Papierfundstellen
- BFHE 185, 440
- BB 1998, 1041
- DB 1998, 1013
- DStR 1998, 762
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.08.1974 - VI R 148/71
Zur Anrechnung von Unterhaltsbeträgen des Sozialamts als "andere Bezüge" der …
Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97
Er vertrat die Ansicht, daß zu den Einkünften eines behinderten Kindes seit dem 1. Januar 1996 die Eingliederungshilfe nach § 40 Abs. 1 BSHG zähle, soweit der Sozialhilfeträger sie von den Eltern nicht zurückfordere; in diesem Fall handele es sich nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. August 1974 VI R 148/71 (BFHE 114, 37, BStBl II 1975, 139) rechtlich und wirtschaftlich um eigene Bezüge des Kindes. - FG Niedersachsen, 15.04.1997 - VII 614/96
Definition der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG); Einkünfte eines …
Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97
Das Niedersächsische FG (Urteil vom 15. April 1997 VI 587/96 Ki, EFG 1997, 1213, BFH-Az. VI R 110/97) hat eine Feststellungsklage als zulässig angesehen. - BFH, 24.09.1998 - VI R 110/97
Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97
Das Niedersächsische FG (Urteil vom 15. April 1997 VI 587/96 Ki, EFG 1997, 1213, BFH-Az. VI R 110/97) hat eine Feststellungsklage als zulässig angesehen. - FG Schleswig-Holstein, 13.08.1997 - II 404/97
Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97
Demgegenüber haben das Schleswig-Holsteinische FG (Urteil vom 13. August 1997 II 404/97, EFG 1997, 1476, BFH-Az. VI R 164/97) und das FG Bremen (Urteil vom 14. Mai 1997 497022K1, EFG 1997, 992, BFH-Az. VI R 96/97) die Klage in vergleichbaren Fällen für unzulässig erachtet.
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07
Kostenerstattung nach dem BSHG für erbrachte Leistungen der stationären …
Dabei war in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anfänglich noch umstritten, inwieweit ein Sozial- oder Jugendhilfeträger zur Geltendmachung des Abzweigungsanspruchs aktiv legitimiert war (vgl. BFH, Beitrittsbeschluss vom 13. März 1998, Az.: VI R 181/97, DStR 1998, 762; FG Münster, Urteil vom 6. Mai 1998, Az.: 4 K 3534/97 Kg, zitiert nach juris), und welche Ermessensmaßstäbe für die Bewilligung der Abzweigung anzuwenden waren (vgl. FG SA, Beschluss vom 12. November 1999, Az.: 2 K 56/99, EFG 2000, 324; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1999, Az.: 9 K 5749/98 Kg, EFG 2000, 225).Während das FG Münster bereits im Jahr 1998 (…a.a.O.) einen gerichtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch des Sozialhilfeträgers bejahte, machte der BFH mit seinem Beitrittsbeschluss vom 13. März 1998 (a.a.O.) deutlich, dass bis dahin (obergerichtlich) nicht geklärt war, ob der Sozialhilfeträger erfolgreich einen Abzweigungsantrag stellen konnte, und dass die hierfür entscheidungserheblichen Rechtfragen zum damaligen Zeitpunkt (Klagebefugnis, subjektives Recht, Verwaltungsakt mit Drittwirkung, Durchsetzbarkeit) vielfach umstritten waren.
- BFH, 26.11.2003 - VIII R 32/02
Sozialhilfe als Bezug eines behinderten Kindes
Denn die Klägerin ist unstreitig gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 EStG antragsbefugt und daher auch gemäß § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1998 VI R 181/97, BFHE 185, 440;… vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443; vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443). - BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97
Kindergeld: Klagebefugnis der Sozialleistungsträger
Nach Aufforderung durch den Senat (vgl. Beschluss vom 13. März 1998 VI R 181/97, BFHE 185, 440) erklärte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Beitritt (§ 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
- BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
Kindergeld bei Unterbringung im Pflegeheim
Der jetzt für den Familienleistungsausgleich zuständige VI. Senat des BFH hat mit Beschluß vom 13. März 1998 VI R 181/97 (BFHE 185, 440) das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, u.a. zu der Frage Stellung zu nehmen, ob ein in einer Pflegeeinrichtung untergebrachtes erwerbsunfähiges Kind unberücksichtigt bleibt, wenn der Sozialleistungsträger den gesamten Lebensunterhalt des Kindes bestreitet. - FG Düsseldorf, 21.12.1998 - 14 V 8269/98
Statthaftigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Rückforderung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 22.07.1998 - XIII 225/97
Sozialhilfeleistungen bewirken kein "Außerstandesein" eines Kindes, sich selbst …
Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache auch im Hinblick auf dem BFH-Beschluss vom 13.03.1998 VI R 181/97, Betriebsberater - BB -1998, 1041 zuzulassen. - FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 236/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der …
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