Rechtsprechung
| FG Berlin, 31.03.2005 - 4 K 2252/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 32 Abs. 3 Satz 2 § 36 Abs. 1 § 50 Abs. 3
Versagung der Genehmigung zur Geschäftsführerbestellung nach § 50 Abs. 3 StBerG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung zum Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft; Begriff der besonderen Befähigung im Sinne des § 50 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Versagung der Genehmigung zur Geschäftsführerbestellung
Papierfundstellen
- DStR 2006, 251
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 13.06.1997 - VII R 101/96
Zulassung eines indischen "chartered accountant" als besonders befähigte Person …
Auszug aus FG Berlin, 31.03.2005 - 4 K 2252/02
Der hier zu beurteilende Sachverhalt sei demjenigen vergleichbar, über den der BFH im Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 101/96 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 549) entschieden habe.Die Neufassung "andere Ausbildung als der in § 36 StBerG genannten Fachrichtungen" soll verhindern, dass Personen, die zwar die Vorbildungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung erfüllen, diese aber nicht ablegen wollen oder nicht bestanden haben, über § 50 Abs. 3 StBerG der Zugang zu einer leitenden Tätigkeit in einer Steuerberatungsgesellschaft eröffnet wird (Bundestagsdrucksache 11/3915 S. 24; BFH, Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 101/96, BStBl II 1997, 549 ).
Zwar ist die Ausnahmegenehmigung nicht bereits dann zwangsläufig zu versagen, wenn die Vorbildungsvoraussetzungen für die Ablegung der Steuerberaterprüfung erfüllt sind, nämlich dann nicht, wenn die betreffende Person daneben über eine Zusatzqualifikation verfügt, die das Tatbestandsmerkmal der "besonderen Fachkunde" erfüllt (so BFH, Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 101/96, BStBl II 1997, 549 ).
Es sollen auch die auf andere Weise erworbenen besonderen Befähigungen von Personen mit einer anderen Ausbildung als der des typischen Steuerberaters für die Steuerberatung nutzbar gemacht werden (BFH-Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 101/96, a.a.O., mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur).
Insbesondere ist der Streitfall weder mit dem vom BFH in BStBl II 1997, 549 noch mit dem vom Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 1. September 1999 I 536/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 153) entschiedenen Fall vergleichbar.
- BFH, 18.11.2003 - VII B 299/02
Steuerberaterprüfung; Gegenstandswert
Auszug aus FG Berlin, 31.03.2005 - 4 K 2252/02
Der Regelstreitwert für Streitigkeiten über eine -prüfungsbedingte- Zulassung einer Person zum Steuerberaterberuf beträgt nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Berlin und mittlerweile auch nach der des BFH 25.000 EUR (FG Berlin, Beschluss vom 22. Dezember 1999, 2 K 2055/98, EFG 2000, 399; BFH, Beschluss vom 18. November 2003, VII B 299/02, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2004, 515 ). - BFH, 13.12.1977 - VII R 72/76
Erteilung einer Genehmigung - Berufskammer - Anfechtung der Genehmigung durch …
Auszug aus FG Berlin, 31.03.2005 - 4 K 2252/02
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist die Genehmigung zu erteilen (BFH, Urteil vom 13. Dezember 1977 VII R 72/76, BStBl II 1978, 243 ). - FG Berlin, 22.12.1999 - 2 K 2055/98
Auszug aus FG Berlin, 31.03.2005 - 4 K 2252/02
Der Regelstreitwert für Streitigkeiten über eine -prüfungsbedingte- Zulassung einer Person zum Steuerberaterberuf beträgt nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Berlin und mittlerweile auch nach der des BFH 25.000 EUR (FG Berlin, Beschluss vom 22. Dezember 1999, 2 K 2055/98, EFG 2000, 399; BFH…, Beschluss vom 18. November 2003, VII B 299/02, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2004, 515 ).
- FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 13 K 13190/16
Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 50 III …
Allein die sich daraus ergebende "normale" Berufstätigkeit ist aber nicht geeignet, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im o.a. Sinne zu erwerben (vgl. zu den Anforderungen etwa BFH, Urteil vom 13. Juni 1997 -VII R 101/96-, BStBl II 1997, 549; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. September 1999 -I 536/98-, EFG 2000, 153; FG Berlin, Urteil vom 31. März 2005 -4 K 2252/02-, DStR 2006, 251).
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