25.01.1989
Bundestag - Drucksache 11/3915
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderFinanzen(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1989 S. 1062 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 15.06.1989, Seite 1062
- Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
- vom 09.06.1989
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (26)
- BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
Rn. 17 aa) § 6 Nr. 4 StBerG wurde durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. b des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1989, 1062) in das StBerG eingefügt und erhielt seine heutige Fassung durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater vom 24. Juni 2000 (BGBl I 2000, 874). - BFH, 16.04.2024 - VII R 22/21
Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen
Rn. 47 (b) Als Reaktion auf diese Entscheidungen hat der Gesetzgeber § 6 Nr. 4 StBerG durch Art. 1 Nr. 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 09.06.1989 (BGBl I 1989, 1062) eingeführt. - BFH, 28.08.1990 - VII R 25/89
Wissenschaftliches Hochschulstudium - Wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung - …
Eine "gleichwertige" Vorbildung verlangt das Gesetz lediglich in anderem Zusammenhang in § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG i.d.F. bis 1989, wo neben der Lehrzeit und Ablegung der Gehilfenprüfung eine "gleichwertige" Vorbildung anerkannt wird, wie auch nach der jetzt geltenden Fassung (vom 9. Juni 1989, BGBl I 1989, 1062) nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 für das "vergleichbare" Studium an einer Universität.Auch die Tatsache, daß der Gesetzgeber nach der Neufassung des § 4 Nr. 13 StBerG mit Wirkung vom 16. Juni 1989 (BGBl I 1989, 1062) dem versicherungsmathematischen Sachverständigen die beschränkte Befugnis zur Steuerberatung verliehen hat, zeigt, daß auch er von einem inhaltlichen Bezug zwischen einem wirtschaftswissenschaftlich geprägten Mathematikstudium und der Steuerberatung ausgeht.
- BFH, 18.09.2012 - VII R 45/11
Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Tätigkeit als Vorstand einer …
Rn. 9 2. Nach der Gesetzesbegründung zur Neufassung des § 50 Abs. 3 Satz 1 StBerG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1989, 1062) sollte mit der Regelung die Möglichkeit beibehalten werden, dass in Steuerberatungsgesellschaften in verantwortlicher Stellung auch Personen Hilfe in Steuersachen leisten können, die auf einem anderen Fachgebiet als dem der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften besondere Fachkunde erworben haben. - BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87
"Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mitgliedsbeiträge …
Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, daß die vom Kläger beanstandete Beitragspraxis des Beklagten nicht mit §"14 Abs."1 Nr."4"StBerG a.F. (= §"14 Abs."1 Nr."5 n.F. aufgrund des Änderungsgesetzes vom 9."Juni 1989, BGBl I 1062, 1063) vereinbar ist. - BGH, 13.12.1990 - I ZR 103/89
Bilanzbuchhalter - Irreführung/Leistungsfähigkeit
a) Nach dem Erlaß des Berufungsurteils wurden die Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) über die Hilfeleistung in Steuersachen durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1062) geändert.Dies gilt um so mehr, als der Beklagte wie seine Berufskollegen - anders als die Angehörigen der steuerberatenden Berufe - für seine Inanspruchnahme werben darf (§ 8 Abs. 1 Satz 2 StBerG i.d.F. des Art. 1 Nr. 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9.6.1989, BGBl. I S. 1062, 1063) und daher in der Lage ist, gegenüber möglichen Kunden den zulässigen Umfang seiner Tätigkeiten klarzustellen.
- BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 1082/00
Pflicht des arbeitslosen Steuerbevollmächtigten zum Abschluß einer …
Rn. 14 aa) Der Begriff "Selbständige" wurde erst durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9. Juni 1989 (BGBl I S. 1062, 1067) in § 67 StBerG eingefügt. - FG Düsseldorf, 08.06.2011 - 2 K 4011/10
Genehmigung der Vorstandsmitgliedschaft einer Steuerberatungsgesellschaft durch …
In der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 11/3915, S. 24) werde auf den gesamten § 36 StBerG und nicht nur auf § 36 Abs. 1 StBerG Bezug genommen.Mit dem 4. StBerÄndG wollte der Gesetzgeber den Streit, was unter dem Begriff der "anderen Fachrichtung" zu verstehen ist, durch die Klarstellung beenden, dass "Personen, die aufgrund ihres Werdeganges die Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung gemäß § 36 erfüllen können oder sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden, nicht unter § 50 Abs. 3 fallen, sofern sie nicht daneben noch einen anderen Ausbildungsgang abgeschlossen haben" (Bundesrats-Drucksache 515/88, S. 58 f.; ebenso Bundestags-Drucksache 11/3915, S. 24).
- BFH, 13.10.1994 - VII R 37/94
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist zur Hilfeleistung bei Erstellung der …
Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (4. StBerÄndG) vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1989, 1062) ist insoweit sogar die Hilfeleistungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins über die Rechtslage zur Zeit des Ergehens des Senatsurteils in BFHE 151, 289, BStBl II 1988, 147 hinaus erweitert worden, als sie nunmehr auch die Fälle umfaßt, in denen im Einkommen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines teilweise als eigene Wohnung genutzten Zweifamilienhauses enthalten sind. - BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …
Diese Fassung des StBerG ist am 16. Juni 1989 in Kraft getreten (Art. 3 Abs. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes - 4. StBerÄndG - vom 9. Juni 1989, BGBl I, S. 1062) und damit auf den gegen den Kläger ergangenen Widerrufsbescheid vom 14. Januar 1991 anwendbar. - BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91
Besetzung des BGH-Steuerberatersenats bei Entscheidung außerhalb der …
- FG Hamburg, 13.11.2018 - 6 K 59/18
Prüfungsfreie Steuerberaterbestellung eines Professors
- FG Niedersachsen, 11.10.2007 - 6 K 285/07
Einordnung eines Vereins als eine Gesellschaft i.S.d. § 154 Abs. 2 …
- BFH, 12.12.1991 - VII R 81/90
Widerruf der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter bei Eröffnung …
- BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88
Berufskammer; Erlöschen der Berufshaftpflichtversicherung; Bestellung zum …
- FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
Steuerberatungsgesetz: Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs. 3
- FG Niedersachsen, 11.10.2007 - 6 K 296/07
Bestandsschutz i.S.v. § 154 Abs. 2 S. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für …
- BFH, 21.07.1992 - VII R 28/91
Voraussetzungen der Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Selbständige …
- BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91
Dauernde Berufsunfähigkeit bei Berufsverbot (§ 16 EStG )
- FG Berlin, 31.03.2005 - 4 K 2252/02
Versagung der Genehmigung zur Geschäftsführerbestellung nach § 50 Abs. 3 StBerG
- FG Schleswig-Holstein, 15.06.2004 - 2 K 284/03
Zu den Voraussetzungen eines achtsemestrigen Hochschulstudiums im Sinne des § 36 …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1995 - 5 O 75/95
Sachbereich; Prozeßbevollmächtigter; Rechtsberatung; Rentenberater; …
- BFH, 26.09.1989 - VII R 54/89
Anerkennung einer unter der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter …
- FG Nürnberg, 05.06.2003 - VI 89/01
Keine Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft bei Stimmvollmachtsabtretung
- FG Schleswig-Holstein, 01.09.1999 - I 536/98
Steuerberatung; Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3 StBerG für dänischen …
- FG Nürnberg, 05.06.2003 - VII 89/01
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Anerkennung einer GmbH als …
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