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Rechtsprechung
   FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46928
FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12 (https://dejure.org/2015,46928)
FG München, Entscheidung vom 01.07.2015 - 3 K 2165/12 (https://dejure.org/2015,46928)
FG München, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 3 K 2165/12 (https://dejure.org/2015,46928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug bei fehlenden einmalig vergebenen und fortlaufenden Rechnungsnummern; Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht durch den Verkauf und Rückkauf von Vieh unter Beteiligung miteinander verwandter Landwirte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug bei fehlenden einmalig vergebenen und fortlaufenden Rechnungsnummern; Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht durch den Verkauf und Rückkauf von Vieh unter Beteiligung miteinander verwandter Landwirte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bedeutung der Rechnungsnummer für den Vorsteuerabzug - Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht durch Verkauf und Rückkauf von Vieh bei Beteiligung miteinander verwandter Landwirte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 2017, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    Dies entspricht weder dem Zweck des § 24 UStG noch dem der entsprechenden Regelung in Art. 25 Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (bzw. ab 2007 in Art. 295 -305 Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vom 28. November 2006 (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BStBl II 1998, 637).

    Anders als von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, hat der BFH im Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96 (BStBl II 1998, 637) den Verkauf und Rückkauf von Vieh nicht deshalb für unangemessen gehalten, weil im Urteilsfall das vom Vater an den landwirtschaftlichen Betrieb des Sohnes verkaufte Vieh in nicht unerheblichem Umfang als verkaufsreif und demzufolge als nicht mehr mastfähig zu klassifizieren war (juris Rn. 4).

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Darlegungs- und Feststellungslast (objektive Beweislast) (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht …

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört eine ordnungsmäßige, d. h. "nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte" Rechnung zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Vorsteuerabzug (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH -vom 30. April 2009 V R 15/07, BStBl II 2009, 744; vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, UR 1985, 90).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung außer in den Fällen des § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG (Voraus- bzw. Anzahlungsrechnung) auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07, BStBl II 2009, 432).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    d) Die im Klageverfahren vorgelegten "ergänzten" Gutschriften, bei denen die vorgenannten Gutschriftenmängel (1)-(3) berichtigt wurden, wirken entgegen der Ansicht der Klägerin auch nach Maßgabe der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. Juli 2010 (Rs. C-368/09, Pannon Gep Centrum kft, DStR 2010, 1475) und vom 8. Mai 2013 (Rs. C-271/12, Petroma Transports, UR 2013, 591) nicht ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung der Gutschriften zurück.
  • BFH, 07.04.2011 - V R 44/09

    Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    Ob eine Voraus- oder Anzahlungsrechnung vorliegt, muss für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge auf den ersten Blick erkennbar sein (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2011 V R 44/09 BFH/NV 2011, 1798, juris Rn. 20); hiernach sind die vorgelegten Gutschriften - unstreitig - keine Voraus- oder Anzahlungsrechnungen.
  • EuGH, 08.05.2013 - C-271/12

    Petroma Transports u.a. - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie …

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    d) Die im Klageverfahren vorgelegten "ergänzten" Gutschriften, bei denen die vorgenannten Gutschriftenmängel (1)-(3) berichtigt wurden, wirken entgegen der Ansicht der Klägerin auch nach Maßgabe der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. Juli 2010 (Rs. C-368/09, Pannon Gep Centrum kft, DStR 2010, 1475) und vom 8. Mai 2013 (Rs. C-271/12, Petroma Transports, UR 2013, 591) nicht ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung der Gutschriften zurück.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-277/09

    RBS Deutschland Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf …

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob es sich um Umsätze zwischen zwei Parteien handelt, zwischen denen keine rechtliche Verbindung besteht, und ob Umsätze vorliegen, die im normalen Handelsverkehr getätigt werden (EuGH-Urteil vom 22. Dezember 2010 C-277/09, RBS Deutschland (Slg. 2010, I-13805 Rdnr. 49;… BFH-Urteil vom 11. April 2013 V R 28/12, BFH/NV 2013, 1638).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-78/12

    Evita-K - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung …

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    Dies kann in richtlinienkonformer Auslegung des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG indes nicht verlangt werden (EuGH-Urteil vom 18. Juli 2013 C-78/12, Evita-K, UR 2014, 475).
  • BFH, 11.04.2013 - V R 28/12

    Steuersatz beim Partyservice - Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob es sich um Umsätze zwischen zwei Parteien handelt, zwischen denen keine rechtliche Verbindung besteht, und ob Umsätze vorliegen, die im normalen Handelsverkehr getätigt werden (…EuGH-Urteil vom 22. Dezember 2010 C-277/09, RBS Deutschland (Slg. 2010, I-13805 Rdnr. 49; BFH-Urteil vom 11. April 2013 V R 28/12, BFH/NV 2013, 1638).
  • FG München, 05.11.2014 - 3 K 3209/11

    Berichtigung von Gutschriften nur bis zur zivilrechtlichen Verjährung - …

  • EuGH, 27.10.2011 - C-504/10

    Tanoarch - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Übertragung …

  • BFH, 13.12.1984 - V R 44/82
  • BFH, 23.07.2019 - XI B 29/19

    Überhöhtes Entgelt als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage; kein …

    Rn. 33 aa) Das FA behauptet zwar, dass das Urteil des FG vom Urteil des FG München vom 01.07.2015 - 3 K 2165/12 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2017, 241) sowie dem Beschluss des FG Münster vom 23.01.2017 - 15 V 2563/16 U (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2017, 530) abweiche und die Sachverhalte vergleichbar seien.

    Rn. 34 bb) Allerdings haben sowohl das FG München (DStRE 2017, 241, Rz 34 und 35) als auch das FG Münster (EFG 2017, 530, Rz 39) das Vorliegen eines Missbrauchs wesentlich auf den höheren Steuersatz für die Eingangslieferung (§ 24 UStG) und den niedrigeren Steuersatz auf die Ausgangslieferung (§ 12 Abs. 2 UStG) gestützt, so dass in den von ihnen beurteilten Fällen aufgrund der Steuerermäßigung für die Ausgangslieferung jeweils regelmäßig ein Überschuss der Vorsteuer über die Umsatzsteuer entstand.

  • FG Münster, 23.01.2017 - 15 V 2563/16

    Umsatzsteuerliche Feststellung der tatsächlichen Ausführung berechneter …

    Das FG München hat im Urteil vom 01.07.2015 3 K 2165/12 (juris) auf der Grundlage dieser BFH-Entscheidung es als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn der Verkauf und der Rückkauf von Vieh unter Beteiligung miteinander verwandter Landwirte lediglich den doppelten Genuss eines Vorsteuerüberhangs bezweckte.
  • FG Niedersachsen, 07.03.2019 - 11 K 23/18

    Durchschnittssatzbesteuerung und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

    Das FG München hat es im Urteil vom 01.07.2015 3 K 2165/12 (juris) auf der Grundlage dieser BFH-Entscheidung als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn der Verkauf und der Rückkauf von Vieh unter Beteiligung miteinander verwandter Landwirte lediglich den doppelten Genuss eines Vorsteuerüberhangs bezweckte.
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