Rechtsprechung
| FG Bremen, 15.08.2018 - 1 K 69/18 (2) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 233 S. 2
Verzinsung von Erstattungsansprüchen für den Zeitraum zwischen Zahlung von Antidumpingzöllen bis zur später erfolgten Erstattung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Keine Verzinsung der bei der Rückgewähr unionsrechtswidrig erhobener Abgaben gezahlten Zinsen
Papierfundstellen
- DStRE 2019, 640
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuGH, 19.07.2012 - C-591/10
Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …
Auszug aus FG Bremen, 15.08.2018 - 1 K 69/18
Dieser Erstattungsanspruch habe die Zinszahlung auf die zu erstattenden Zölle zum Gegenstand (vergleiche EuGH Rs C-591/10 - Littlewoods Retail Rn. 27;… Urteil vom 18. April 2013 Rs C-565/11 - Irimie Rn. 21-23).Eine Verzinsung des Zinsbetrages lasse sich auch nicht aus dem von den Klägerinnen zitierten Urteil des EuGH vom 19. Juli 2012 in der Rechtssache C-591/10 herleiten.
Nach dem Urteil des EuGH vom 19. Juli 2012 ( Rs C-591/10 - Littlewoods Retail, juris) kommt es der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten zu, die Bedingungen für die Zahlung solcher Zinsen, insbesondere den Zinssatz und die Berechnungsmethode für die Zinsen (einfache Verzinsung oder Zahlung von Zinseszinsen) festzulegen.
Diese Bedingungen müssen den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität entsprechen, d.h., sie dürfen nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die auf Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (EuGH-Urteil vom 19. Juli 2012 Rs C-591/10 - Littlewoods Retail Rn. 27 m.w.N.).
- BFH, 17.08.2012 - VIII S 15/12
Streitwerterhöhung wegen Zinsen - Entscheidung des BFH über Erinnerung im …
Auszug aus FG Bremen, 15.08.2018 - 1 K 69/18
Die Klägerinnen meinen offenbar den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. August 2012 (VIII S 15/12; BeckRS 2012, 96072); zumindest decken sich die darin enthaltenen Ausführungen mit denen, auf die die Klägerinnen Bezug nehmen und Teile des angegebenen Datums, des angegebenen Geschäftszeichens und der angegeben Fundstelle sind übereinstimmend.Der Bundesfinanzhof hat in dem vorstehend genannten Beschluss vom 17. August 2012 ( VIII S 15/12) zutreffend ausgeführt, dass Zinsen dann im Rahmen der Streitwertberechnung streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind, wenn sie nicht als Nebenforderung, sondern als Hauptforderung betroffen sind.
- EuGH, 18.04.2013 - C-565/11
Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen …
- BFH, 22.09.2015 - VII R 33/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 09. 2015 VII R 32/14 - …
Auszug aus FG Bremen, 15.08.2018 - 1 K 69/18
Dieser Gedanke liege auch der im Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03. Mai 2017 zitierten Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22. September 2015 ( VII R 33/14) zu Grunde. - FG Bremen, 21.09.2017 - 4 K 78/16
Auszug aus FG Bremen, 15.08.2018 - 1 K 69/18
Wegen des grundsätzlichen Sachverhalts, aufgrund dessen die Antidumpingzölle zunächst gezahlt und sodann später erstattet wurden, wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen auf das in diesem Zusammenhang ergangene Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 21. September 2017 zu Geschäftszeichen 4 K 78/16 (2) einschließlich der darin aufgeführten Rechtsprechung des EuGH sowie des Finanzgerichts Düsseldorf.
- FG München, 16.09.2025 - 14 K 18/25
Pflicht zur Verzinsung von Zinsansprüchen
Dies berührt jedoch ausschließlich die Frage, wie im Zusammenhang mit einem Klageverfahren die Zinsen bei prozessrechtlichen Fragen (Streitwertberechnung, Beschwer, etc.) zu bewerten sind (vgl. FG Bremen, Urteil vom 15. August 2018 - 1 K 69/18 (2), DStRE 2019, 640, Rn. 37ff;… Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 236 AO, Rn. 4).(So im Ergebnis auch: Bremen, Urteil vom 15. August 2018 - 1 K 69/18 (2), DStRE 2019, 640, Rn. 36; FG Hamburg…, Urteil vom 23. September 2022 - 4 K 67/18, ZfZ 2023, 84, Rn. 16 ff; FG Hessen…, Urteil vom 31. Mai 2023 - 7 K 998/20, EFG 2023, 1434, Rn. 71f; FG Düsseldorf…, Urteil vom 11. April 2025 - 3 K 1094/23 AO, EFG 2025, 986, Rn. 67;… offen gelassen von BFH-Urteil vom 15. November 2022 - VII R 29/21 (VII R 17/18), BStBl II 2023, 803, Rn. 43f).
Rn. 57 e) Ferner ergibt sich ein solcher Anspruch nicht aus einer unionsrechtskonformen Auslegung der nationalen Zinsregelungen (im Ergebnis ebenso: FG Bremen, Urteil vom 15. August 2018 - 1 K 69/18 (2), DStRE 2019, 640; FG Düsseldorf, Urteil vom 3. Mai 2017 - 4 K 3268/14 Z, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3; FG Hamburg…, Urteil vom 23. September 2022 - 4 K 67/18, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, Rn. 23 ff; FG Hessen…, Urteil vom 31. Mai 2023 - 7 K 998/20, EFG 2023, 1434, Rn. 73ff;… Werth in Klein, AO § 233 Rn. 13, und § 236 Rn. 45;… Jatzke in Sölch/Ringleb, UStG § 21 Rn. 83;… Kögel in Gosch, AO/FGO, § 233 AO, Rn. 47).
Durch eine entsprechende Anwendung dieses Verzinsungsausschlusses auf Zinsansprüche, die sich aus dem Unionsrecht ergeben, erfolgt keine Schlechterstellung gegenüber der innerstaatlichen Regelung (FG Bremen, Urteil vom 15. August 2018 - 1 K 69/18 (2), DStRE 2019, 640, Rn. 48, juris).
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