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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.07.2000

Rechtsprechung
   BFH, 25.05.2000 - III R 65/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2568
BFH, 25.05.2000 - III R 65/96 (https://dejure.org/2000,2568)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2000 - III R 65/96 (https://dejure.org/2000,2568)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - III R 65/96 (https://dejure.org/2000,2568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1991 § 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Bewegliches Wirtschaftsgut - Anlagevermögen - Betrieb im Fördergebiet - Betriebsstätte im Fördergebiet - Dauer der Verbleibensfrist - Fernwärmeunternehmen - Hausregelstationen in Wohngebäuden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1991) § 2 S. 1
    Verbleibensfrist für bewegliche Wirtschaftsgüter im Fördergebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 2 InvZulG 1991
    Investitionszulage; Veräußerung von Hausregelstationen während der Verbleibensfrist

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 J: 1991, BewG § 69, BewG § 94 Abs 2
    Leitungsnetz; Selbständigkeit; Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 181
  • BB 2000, 1877
  • BStBl II 2000, 628
  • DStZ 2000, 830
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 11.01.1991 - III R 60/89

    Nichtanwendungserlaß - Nachprüfung - Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Das Gesamtnetz eines Versorgungsbetriebes trete grundsätzlich als ein einheitliches Ganzes in Erscheinung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1991 III R 60/89, BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5).

    Ein neues Wirtschaftsgut könne nur dann entstehen, wenn für den Anschluss eines anderen Ortsteils an ein bestehendes Netz ein neues, in sich abgeschlossenes Ortsnetz geschaffen oder das bestehende Ortsnetz für einen bestimmten Ortsteil völlig neu gestaltet werde (BFH in BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5).

    Betriebsvorrichtungen sind bewegliche Wirtschaftsgüter (Urteil des Senats in BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5, m.w.N.).

    Wie der Senat in dem Urteil in BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5 zu Aufwendungen für ein städtisches Wasserversorgungsnetz unter Bezugname auf die Rechtsprechung des BFH u.a. zur steuerlichen Behandlung eines Ferngasleitungsnetzes dargelegt hat, sind die Rohrleitungsnetze solcher Versorgungsunternehmen einschließlich der Hausanschlüsse grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut zu beurteilen, so dass die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung des Versorgungsnetzes nicht als Herstellung eines selbstständigen Wirtschaftsguts gewertet werden kann.

    Nach dem Urteil in BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5 kann eine selbstständige Sonderfunktion innerhalb eines Gesamtnetzes in Betracht kommen, wenn eine (neue) Hauptleitung der Erschließung eines neuen Versorgungsnetzes für einen bestimmten Stadtteil dient oder das gesamte vorhandene Versorgungsnetz eines bestimmten Stadtteils völlig neu gestaltet wird oder gezielt Leitungen mit selbstständigen Sonderfunktionen innerhalb des Gesamtnetzes verlegt werden.

  • BFH, 16.12.1987 - X R 12/82

    Versorgungsunternehmen - Leitungsnetz - Aufteilung in mehrere Wirtschaftsgüter - …

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Nur wenn innerhalb der übergeordneten Funktionen eines gesamten Netzes für bestimmte Netzteile Sonderfunktionen festgestellt werden könnten, die diese Netzteile als selbstständige Wirtschaftsgüter erscheinen ließen, könne eine Unterteilung des Gesamtnetzes in mehrere Wirtschaftsgüter in Betracht kommen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 X R 12/82, BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539).

    Im Fall des Urteils in BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539 habe der BFH die Sonderfunktion der Leitung auf Grund der Summe der die Sonderfunktion ausmachenden Eigenschaften bejaht.

    Dies kann nach dem BFH-Urteil in BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539 z.B. der Fall sein, wenn eine neue, erstmals verlegte Mineralölproduktleitung den Anschluss an eine weitere Raffinerie herstellt, einen neuen Kundenkreis erschließt und infolge eines größeren Rohrdurchmessers eine größere Durchlaufkapazität als die vorhandenen Leitungen hat.

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Sie dürften somit Betriebsvorrichtungen gewesen sein (vgl. zu sog. Heizstationen das Urteil des Senats vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144).

    Mit einer Heizung wird aber überhaupt erst die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken ermöglicht (Senat in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144).

  • BFH, 10.06.1992 - I R 9/91

    Folgekosten eines Versorgungsunternehmens sind Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Aufwendungen für den Ersatz alter Leitungen durch Leitungen mit höherer Leistungsfähigkeit, um gegenwärtige oder zukünftige Kapazitätsengpässe des jeweiligen Netzes zu beseitigen, seien nachträgliche Herstellungskosten des Leitungsnetzes (BFH-Urteil vom 10. Juni 1992 I R 9/91, BFHE 169, 31, BStBl II 1993, 41).

    Im Streitfall kann offen bleiben, ob und inwieweit es sich bei dem Bau der neuen Trasse neben der bisherigen still gelegten Trasse um ohnehin nicht begünstigten Erhaltungsaufwand oder um gleichermaßen von der Begünstigung ausgeschlossene nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem bereits vorhandenen Wirtschaftsgut handelt (vgl. dazu z.B. BFH in BFHE 169, 31, BStBl II 1993, 41).

  • BGH, 19.09.1979 - V ZR 41/77

    Verlegung einer Wasserleitung - Vereinigung von Eigentumsrechten an einer Straße …

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Von der Verfolgung dieses Zweckes ist regelmäßig auszugehen (vgl. hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19. September 1979 V ZR 41/77, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1980, 771).
  • BFH, 31.07.1997 - III R 247/94
    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Auch kann offen bleiben, ob die Gebäudeeigentümer nach Ablauf einer etwaigen Vereinbarung über die Überlassung der Stationen diese hätten übernehmen können (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 31. Juli 1997 III R 247/94, BFH/NV 1998, 215).
  • BFH, 20.03.1975 - IV R 16/72

    Heizanlage eines Fabrikgebäudes ist unselbständiger Gebäudebestandteil

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Sie gehört deshalb zu der Bewertungseinheit des Gebäudes, ohne dass einzelne Teile einer Heizungsanlage gesondert behandelt werden können (BFH- Urteil vom 20. März 1975 IV R 16/72, BFHE 116, 112, BStBl II 1975, 689).
  • BFH, 28.09.1990 - III R 178/86

    Zur Abgrenzung des selbständigen Wirtschaftsgutes bei Verbindung von beweglichen …

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Die selbstständige Bewertbarkeit einer dienenden beweglichen Sache geht regelmäßig verloren, wenn die Hauptsache ohne die Verbindung mit der dienenden Sache unvollständig erscheint oder gar ein negatives Gepräge hat (Urteile des Senats vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187, und vom 8. Februar 1996 III R 126/93, BFHE 180, 480, BStBl II 1996, 542).
  • BFH, 08.02.1996 - III R 126/93

    Für die selbständige Bewertungsfähigkeit von Wirtschaftsgütern ist …

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Die selbstständige Bewertbarkeit einer dienenden beweglichen Sache geht regelmäßig verloren, wenn die Hauptsache ohne die Verbindung mit der dienenden Sache unvollständig erscheint oder gar ein negatives Gepräge hat (Urteile des Senats vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187, und vom 8. Februar 1996 III R 126/93, BFHE 180, 480, BStBl II 1996, 542).
  • BFH, 23.03.1999 - III R 85/97

    Investitionszulage: Neue Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - III R 65/96
    Wie das FG zu Recht ausführt, steht die Veräußerung investitionszulagebegünstigter Wirtschaftsgüter --isoliert betrachtet-- der Zulagengewährung nach dem InvZulG 1991 an sich nicht entgegen, solange die Wirtschaftsgüter insgesamt drei Jahre zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören (Urteil des Senats vom 23. März 1999 III R 85/97, BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613).
  • BFH, 06.02.1986 - V R 119/81

    Selbstverbrauch von körperlichen Wirtschaftsgütern - Rohrleitungen als …

  • BFH, 19.08.1971 - V R 18/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Einkommensteuerliche …

  • FG Brandenburg, 27.02.1996 - 3 K 935/95

    Investitionszulage; Beweglichkeit von Wirtschaftsgütern i. S. des § 2 Satz 1 …

  • BFH, 15.07.2004 - III R 6/03

    Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von …

    Nicht begünstigt nach § 2 Satz 1 InvZulG 1993 sind nachträgliche Herstellungskosten (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 III R 65/96, BFHE 192, 181, BStBl II 2000, 628).
  • BFH, 07.03.2002 - III R 13/99

    Betriebsgebäude - Wärmeversorgung - Versorgungsanlage - Zulagenbegünstigtes …

    Sind innerhalb der übergeordneten Funktion des gesamten Netzes Sonderfunktionen bestimmter Netzteile gegeben, welche diese Netzteile als selbstständige Wirtschaftsgüter erscheinen lassen, sind sie als Herstellung eines selbstständigen Wirtschaftsguts grundsätzlich zulagenbegünstigt (Senatsurteil vom 25. Mai 2000 III R 65/96, BFHE 192, 181, BStBl II 2000, 628, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2000 - III B 100/98

    Begründungsanforderungen - Verbreitung der Fernwärmeversorgung - Rohrleitungsnetz …

    Das Urteil des FG Brandenburg vom 27. Februar 1996 3 K 935/95 I (EFG 1996, 1047, Revision III R 65/96) hat nicht nur Fernwärmeleitungen, sondern auch andere Wirtschaftsgüter eines Leitungsnetzes zum Gegenstand, so dass nicht ohne Weiteres erkennbar ist, welcher Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zukommen soll.
  • FG Sachsen, 04.06.1997 - 2 V 29/97

    Zulagenschädlichkeit von Veräußerungserlösen; Versagung der Investitionszulage …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.2000 - 2 BvR 1041/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8424
BVerfG, 25.07.2000 - 2 BvR 1041/00 (https://dejure.org/2000,8424)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2000 - 2 BvR 1041/00 (https://dejure.org/2000,8424)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 2 BvR 1041/00 (https://dejure.org/2000,8424)
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  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStZ 2000, 830
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.08.2001 - III B 71/01

    Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der …

    Die nach dem Rechtsmittelsystem an sich gerade unanfechtbaren Entscheidungen müssen offensichtlich und greifbar gesetzwidrig sein (…vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 1999 VII B 202/98, BFH/NV 1999, 1107, m.w.N.; Beschluss des BVerfG vom 25. Juli 2000 2 BvR 1041/00, DStZ 2000, 830; Rüsken, DStZ 2000, 815, 818, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2001 - VII B 216/01

    Außerordentliche Beschwerde

    a) Eine solche Beschwerde ist zwar in der FGO nicht vorgesehen, wird ausnahmsweise aber in Fällen, in denen ein Beschluss kraft Gesetzes unanfechtbar wird, dann für zulässig erachtet, wenn der Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, …und vom 19. Dezember 2000 VII B 301/00, BFH/NV 2001, 425, m.w.N.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2000 2 BvR 1041/00, Deutsche Steuer-Zeitung 2001, 129, worin die Einlegung einer außerordentlichen Beschwerde gegen eine willkürliche Gerichtsentscheidung sogar zur Zulassungsvoraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde erhoben wird).
  • BFH, 26.02.2001 - XI B 157/00

    Aussetzung der Vollziehung - Vorlage einer eidestattlichen Versicherung - …

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Beschwerde mit Beschluss vom 25. Juli 2000 2 BvR 1041/00 (NV) nicht zur Entscheidung an.
  • BFH, 26.02.2001 - XI B 107/00

    Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Statthaftigkeit einer …

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beschwerde mit Beschluss vom 25. Juli 2000 2 BvR 1041/00 nicht zur Entscheidung angenommen.
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