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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.03.1977

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1977 - VIII C 72.76   

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https://dejure.org/1977,896
BVerwG, 16.03.1977 - VIII C 72.76 (https://dejure.org/1977,896)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1977 - VIII C 72.76 (https://dejure.org/1977,896)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1977 - VIII C 72.76 (https://dejure.org/1977,896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnflächenberechnung - Gedeckter Freisitz - Überdachung - Sichtschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 178
  • DVBl 1977, 497
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein …

    Eine Terrasse erfüllt diese Anforderungen, wenn sie über einen Sichtschutz verfügt (BVerwGE 52, 178, 182 f.; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, 11. BV § 44 Anm. 6.4; Langenberg, NZM 2003, 177, 178; Isenmann, WuM 2006, 303 f.; Eisenschmid, WuM 2004, 3, 6).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 218/08

    Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche; Berücksichtigung …

    Nach dieser Vorschrift sind nur solche Flächen als Freisitz anzusehen, die einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet sind (BVerwGE 52, 178, 182 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83 ; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, II. BV § 44 Anm. 6.4;… Dröge, Handbuch der Mietpreisbewertung für Wohn- und Geweberaum, 3. Aufl., S. 21; Isenmann, WuM 2006, 303 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - 7 B 912/03

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Richters von der Mitwirkung in einem …

    Rn. 25 Vgl. zum Kriterium des Sichtschutzes BVerwG, Urteil vom 16. März 1977 - VIII C 72.76 -, Buchholz 454.42 II. BV Nr. 4.

    Rn. 27 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. März 1977 a.a.O..

    Rn. 30 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1977 a.a.O..

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86

    Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung - …

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist, sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 [BVerwG 21.05.1970 - II C 12/66]; 52, 183 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/76]; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - ; vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ; vom 15. Februar 1988 - BVerwG 2 B 21.88 - ; vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 82.88 - sowie vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 -).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 123/22

    Beschaffenheitsvereinbarung von 98% der Wohnfläche ist Maßstab einer Minderung

    Abgesehen davon, dass gerade im Hinblick auf den voranschreitenden Klimawandel die Verwendung robuster und hitzeunempfindlicher Pflanzen unabhängig von der Bereitschaft der Nutzer, hierfür einen Pflegeaufwand zu erbringen, bei der Bepflanzung von Dachflächen sachgerecht erscheint, ist es nach dem Dafürhalten des Senats vorzugswürdig, auf die funktionale Ausrichtung einer bepflanzten Fläche abzustellen: Eine Einordnung als Dachgarten ist demnach dann geboten, wenn eine solche Fläche - ebenso wie Terrassen, Balkone oder Loggien - dem Zweck dient, Wohnen im Freien zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 52, 178).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 2 B 2.89

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelungen des Besoldungsrechts - …

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 [BVerwG 21.05.1970 - II C 12/66]; 52, 183 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/76]; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - sowie vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 59.80

    Familienheim - Steuerbegünstigung - Nutzung

    Da der Widerruf mit Rückwirkung ausgesprochen worden ist, ist auch die Rechtslage in der Zwischenzeit zu berücksichtigen (Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 72.76 - BBauBl. 1977, 576).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 150/22

    Extensive Dachbegrünungen zählen anteilig zur Wohnfläche

    Abgesehen davon, dass gerade im Hinblick auf den voranschreitenden Klimawandel die Verwendung robuster und hitzeunempfindlicher Pflanzen unabhängig von der Bereitschaft der Nutzer, hierfür einen Pflegeaufwand zu erbringen, bei der Bepflanzung von Dachflächen sachgerecht erscheint, ist es nach dem Dafürhalten des Senats vorzugswürdig, auf die funktionale Ausrichtung einer bepflanzten Fläche abzustellen: Eine Einordnung als Dachgarten ist demnach dann geboten, wenn eine solche Fläche - ebenso wie Terrassen, Balkone oder Loggien - dem Zweck dient, Wohnen im Freien zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 52, 178).
  • BFH, 02.10.1979 - VIII R 218/77

    Bebaute Fläche - Untergeordnete Bauteile - Kellerlichtschacht - Eingangspodest - …

    Das FG ist bei dieser Abgrenzung zutreffend von der Erwägung ausgegangen, daß unter den gleichen Voraussetzungen gedeckte und nicht überdachte Freisitze auch in die Berechnung der Wohnfläche nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) und der II. Berechnungsverordnung einbezogen werden können (vgl. dazu näher das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. März 1977 VIII C 72.76, Deutsche Gemeindesteuerzeitung 1977 S. 119 - DGemStZ 1977, 119 -).
  • BVerwG, 21.07.1977 - 8 B 23.77

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

    Diese Grundsätze hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 11. Juni 1975 [BVerwGE 48, 324] und vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 72.76 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1977 - VIII C 72.75   

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BVerwG, 16.03.1977 - VIII C 72.75 (https://dejure.org/1977,585)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1977 - VIII C 72.75 (https://dejure.org/1977,585)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1977 - VIII C 72.75 (https://dejure.org/1977,585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsakt der Kommunalaufsicht - Wohnungsbauförderung - Aufsichtsmaßnahmen des Landes - Wohnungsbaudarlehn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 151
  • ZMR 1977, 274
  • DVBl 1977, 497
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.75
    Die durch Art. 28 Abs. 2 GG garantierte Gemeindeautonomie kann schon deshalb nicht verletzt sein, weil die Stadt nicht im Kernbereich der Gemeindeautonomie beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 21, 117 [130] mit weiteren Hinweisen zu einer dem hier im Streit befindlichen vergleichbaren gesetzgeberischen Maßnahme [§ 69 II. WoBauG]).

    Diese Möglichkeit wird in der schon erwähnten Entscheidung BVerfGE 21, 117 (131) erwogen, jedoch für die sich aus § 69 II. WoBauG ergebenden Eingriffe mit der Begründung ausgeschlossen, hier fehle es an einem Enteignungsfall; mit dem Hinweis auf die Entscheidung BVerfGE 14, 221 (244) wird dabei die Frage offengelassen, ob das Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften verfassungsrechtlich in gleichem Umfang geschützt werde wie anderes Eigentum.

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.75
    In der Entscheidung BVerfGE 21, 362 heißt es, Grundrechte gälten grundsätzlich nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnähmen, und in BVerfGE 25, 198 (205), Gemeinden könnten sich bei der Verteidigung ihres Status als einer dem Staatsverband eingegliederten Gebietskörperschaft nicht auf Grundrechte berufen.
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.75
    Diese Möglichkeit wird in der schon erwähnten Entscheidung BVerfGE 21, 117 (131) erwogen, jedoch für die sich aus § 69 II. WoBauG ergebenden Eingriffe mit der Begründung ausgeschlossen, hier fehle es an einem Enteignungsfall; mit dem Hinweis auf die Entscheidung BVerfGE 14, 221 (244) wird dabei die Frage offengelassen, ob das Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften verfassungsrechtlich in gleichem Umfang geschützt werde wie anderes Eigentum.
  • BVerfG, 04.02.1969 - 2 BvL 20/63
    Auszug aus BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.75
    In der Entscheidung BVerfGE 21, 362 heißt es, Grundrechte gälten grundsätzlich nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnähmen, und in BVerfGE 25, 198 (205), Gemeinden könnten sich bei der Verteidigung ihres Status als einer dem Staatsverband eingegliederten Gebietskörperschaft nicht auf Grundrechte berufen.
  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 6.60

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.75
    § 18 a WoBindG 1965 (1968) spricht in seinen Absätzen 1 und 2 nicht unmittelbar den Darlehensgläubiger, vielmehr die "darlehensverwaltende Stelle" an; damit ist nicht das Finanzierungsinstitut als Vertragspartner gemeint, vielmehr die hoheitlich tätig werdende Bewilligungsstelle, die nicht nur für die Bewilligung des Darlehens (die von der vertraglichen Darlehensvereinbarung zu unterscheiden ist), sondern auch für die nach Haßgabe des Gesetzes später erforderliche Umgestaltung der Bewilligungsbedingungen zuständig ist (vgl. BVerwGE 13, 47 [51]) und dabei - weil sie insoweit hoheitlich und nicht privatrechtlich tätig wird - nur mittelbar auf das Darlehens-Vertragsverhältnis einwirkt.
  • BVerwG, 18.11.1971 - VIII C 147.70

    Abgrenzung zwischen öffentlichem und bürgerlichem Recht - Rechtsnatur der …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.75
    Hinsichtlich der drittgenannten Maßnahme hat das Berufungsgericht zutreffend folgendes dargelegt: Zwar hätten die Mieter, die preisrechtlich nicht zulässige Mieten gezahlt haben, privatrechtliche Rückzahlungsansprüche, über die allein die Zivilgerichte zu entscheiden hätten; unabhängig davon sei aber die Stadt auf Grund der Bewilligung der öffentlichen Mittel als Gläubiger zu Sanktionen nach § 25 WoBindG 1965, also zur Forderung erhöhter Zinsen, berechtigt (Urteil vom 18. November 1971 - BVerwG VIII C 147.70 -); außerdem sei sie zuständig für Ordnungsmaßnahmen nach § 26 WoBindG 1965.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

    Da diese Vorschrift lediglich eine der bisherigen Praxis und Lehre entsprechende Begriffsbestimmung des Verwaltungsaktes enthält, hat sie unter anderem der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 72.75 - (DVBl. 1977, 497 [498], insoweit in BVerwGE 52, 151 nicht abgedruckt) seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt, obwohl sie nicht unmittelbar anwendbar war und auch in dem für die rechtliche Würdigung maßgebenden Zeitpunkt noch nicht galt.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Daher kann auch eine fachaufsichtliche Weisung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 StVO ihrem objektiven Sinngehalt nach auf Außenwirkung gerichtet und damit Verwaltungsakt sein, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrunde liegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten übergreift und damit Außenwirkung erzeugt (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 72.75 - Buchholz 454.31 § 18 a WoBindG Nr. 1 = DVBl 1977, 497 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03

    Berücksichtigung von Wasserschutzgebietsverordnungen bei …

    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 4.94 -, NVwZ 1995, 910; Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 -, NVwZ-RR 1989, 359; Urteil vom 16. März 1977 - 8 C 72.75 -, BVerwGE 52, 151.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 17 U 156/04

    Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Antrag auf Herabsetzung …

    Denn es gibt keine "Gleichheit im Unrecht" (Beschluss vom 17. Januar 1979, Az: 1 BvL 25/77, BVerfGE 50, 142, 166; BVerwG, Urteil vom 16. März 1977, Az: VIII C 72.75, BVerwGE 92, 153, 157;… Jarass/ Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland [Kommentar], 7. Aufl. 2004, Art. 3 Rn. 36; Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 1992, Band V, S. 1003f.).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 29.78

    Rechtsschutzgewährung bei Umsetzung eines Beamten - Ermessenserwägungen des …

    Da diese Vorschrift lediglich eine der bisherigen Praxis und Lehre entsprechende Begriffsbestimmung des Verwaltungsaktes enthält, hat sie unter anderem der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 72.75 - (DVBl. 1977, 497 [498], insoweit in BVerwGE 52, 151 nicht abgedruckt) seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt, obwohl sie nicht unmittelbar anwendbar war und auch in dem für die rechtliche Würdigung maßgebenden Zeitpunkt noch nicht galt.
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 133.81

    Sozialer Wohnungsbau - Öffentliche Förderung - Zinshilfe - Tilgungshilfe - …

    Durch § 18 a Abs. 1 bis 4 WoBindG 1974 ist unabhängig von den Darlehensverträgen generell die Möglichkeit einer Zinserhöhung gesetzlich begründet worden (vgl. auch Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 72.75 - BVerwGE 52, 151 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/75]).
  • VG Aachen, 15.06.2005 - 3 K 2042/03

    Erteilung einer Abbruchgenehmigung für einen Fachwerkhof; Eintragung einer …

    Rn. 29 vgl. zum In-Sich-Prozess weiterhin: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 6. November 1991 - 8 C 10.90 -, Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 1992, 265 und vom 16. März 1977 - VIII C 72.75 -, DVBl. 1977, 497 sowie vom 21. Juni 1974 - IV C 17.72 -, Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 45, 207 = DÖV 1974, 817; OVG Saarlouis, Urteil vom 20. Februar 1989 - 1 R 105/87 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1990, 174.
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 B 146.86

    Gesetzliche Begründung einer generellen Zinserhöhung für öffentliche Baudarlehen …

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß für öffentliche Baudarlehen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues grundsätzlich unabhängig von den Darlehensverträgen eine generelle Zinserhöhung gesetzlich begründet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99/85 und 1 BvR 461/85 - DÖV 1986, 788 ; BVerwG, Urteile vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 72.75 - BVerwGE 52, 151 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/75] und vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 133.81 - Buchholz 454.32 § 18 d WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 23.04.1991 - 2 B 43.91

    Beteiligung des Personalrats an der Entlassung eines Beamten - Beteiligung des …

    - Ebensowenig enthält das von der Beschwerde angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1977 (BVerwGE 52, 151 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/75]) einschlägige Ausführungen über das von der Beschwerde angesprochene Verbot widersprüchlichen Verhaltens; im übrigen ergibt sich aus dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt ein solches Verhalten des Beklagten nicht.
  • BVerwG, 19.03.1987 - 8 B 41.87

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß das Gesetzgebungsverfahren des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) verfassungsrechtlich nicht beanstandet und daß für öffentliche Baudarlehen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus grundsätzlich unabhängig von den Darlehensverträgen eine generelle Zinserhöhung begründet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99/85 und 1 BvR 461/85 - DÖV 1986, 788 ; BVerwG, Urteile vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 72.75 - BVerwGE 52, 151 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/75] und vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 133.81 - Buchholz 454.32 § 18 d WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 ).
  • VG Weimar, 08.12.2000 - 6 E 2653/00

    Neueinstellung von Personal; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs ; …

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