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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.07.1983

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55, 1 BvL 16/56, 1 BvL 31/56, 1 BvL 53/56, 1 BvL 7/57, 1 BvL 18/57, 1 BvL 24/57   

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BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55, 1 BvL 16/56, 1 BvL 31/56, 1 BvL 53/56, 1 BvL 7/57, 1 BvL 18/57, 1 BvL 24/57 (https://dejure.org/1960,6)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.1960 - 1 BvL 53/55, 1 BvL 16/56, 1 BvL 31/56, 1 BvL 53/56, 1 BvL 7/57, 1 BvL 18/57, 1 BvL 24/57 (https://dejure.org/1960,6)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 1960 - 1 BvL 53/55, 1 BvL 16/56, 1 BvL 31/56, 1 BvL 53/56, 1 BvL 7/57, 1 BvL 18/57, 1 BvL 24/57 (https://dejure.org/1960,6)
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Taxiverkehr

Art. 12 GG, objektive Zulassungsvoraussetzung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Taxi-Beschluß

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedürfnisprüfung nach § 9 Abs. 2 PBG bei der Zulassung zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen und Droschken

  • opinioiuris.de

    Taxiverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; PBefG § 9 Abs. 1, Abs. 2
    Verfassungswidrigkeit des Personenbeförderungsgesetzes hinsichtlich des Gelegenheitsverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 168
  • NJW 1960, 1515
  • DVBl 1960, 596
  • DVBl 1983, 1251
  • BB 1960, 805
  • DÖV 1960, 871
 
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Wird zitiert von ... (148)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als …

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
    Soweit § 9 Abs. 1 PBG eine Prüfung der Frage vorschreibt, ob ein Unternehmen den Interessen des öffentlichen Verkehrs nicht zuwiderlaufe, blieb die Anwendbarkeit der Vorschrift umstritten; das Bundesverwaltungsgericht hat sie für den Linienverkehr und den Gelegenheitsverkehr mit Droschken bejaht, für den Gelegenheitsverkehr mit Miet- und Ausflugswagen verneint (BVerwGE 1, 92; 1, 97; 1, 165; 4, 89).

    In seinem Urteil vom 10. März 1954 (BVerwGE 1, 92 [95]) führt das Gericht u. a. aus: .

    Daß die Sicherheit des Verkehrs gerade durch eine zu starke Vermehrung der Droschken leiden würde, kann nicht ernstlich behauptet werden, solange die Zahl der privaten Kraftfahrzeuge unbeschränkt wächst; einer Vernachlässigung der Sicherheitsvorkehrungen durch einen stark konkurrenzbedrohten Droschkenunternehmer kann und muß durch entsprechende Überwachung vorgebeugt werden (vgl. dazu BVerwGE 1, 92 [94]; 1, 165 [166]).

  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
    Soweit § 9 Abs. 1 PBG eine Prüfung der Frage vorschreibt, ob ein Unternehmen den Interessen des öffentlichen Verkehrs nicht zuwiderlaufe, blieb die Anwendbarkeit der Vorschrift umstritten; das Bundesverwaltungsgericht hat sie für den Linienverkehr und den Gelegenheitsverkehr mit Droschken bejaht, für den Gelegenheitsverkehr mit Miet- und Ausflugswagen verneint (BVerwGE 1, 92; 1, 97; 1, 165; 4, 89).

    Rn. 84 Es wird Aufgabe der Verwaltungsgerichte sein, die verfassungskonforme Auslegung des § 9 Abs. 1 PBG zu überwachen; dazu sind sie im Rahmen der Auslegung des Begriffs "Interessen des öffentlichen Verkehrs" in der Lage, der als unbestimmter Rechtsbegriff angesehen werden muß (vgl. BVerwGE 4, 89).

  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 161.53
    Auszug aus BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
    Soweit § 9 Abs. 1 PBG eine Prüfung der Frage vorschreibt, ob ein Unternehmen den Interessen des öffentlichen Verkehrs nicht zuwiderlaufe, blieb die Anwendbarkeit der Vorschrift umstritten; das Bundesverwaltungsgericht hat sie für den Linienverkehr und den Gelegenheitsverkehr mit Droschken bejaht, für den Gelegenheitsverkehr mit Miet- und Ausflugswagen verneint (BVerwGE 1, 92; 1, 97; 1, 165; 4, 89).

    Daß die Sicherheit des Verkehrs gerade durch eine zu starke Vermehrung der Droschken leiden würde, kann nicht ernstlich behauptet werden, solange die Zahl der privaten Kraftfahrzeuge unbeschränkt wächst; einer Vernachlässigung der Sicherheitsvorkehrungen durch einen stark konkurrenzbedrohten Droschkenunternehmer kann und muß durch entsprechende Überwachung vorgebeugt werden (vgl. dazu BVerwGE 1, 92 [94]; 1, 165 [166]).

  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 19.59

    Der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende und lediglich auf …

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
    Gesichtspunkte "wirtschafts- und verkehrspolitischer Planung und Gestaltung" (BVerwGE 9, 284 [285]) müssen hier zurücktreten, obwohl sie an sich im Rahmen der "Interessen des öffentlichen Verkehrs" gewürdigt werden könnten; das Ermessen der Verwaltung wird bei dieser Form des Gelegenheitsverkehrs eingeengt durch die Rücksicht auf die Freiheit des einzelnen Unternehmers, die nur geschmälert werden darf, wenn es der Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes zwingend fordert.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
    Jedenfalls steht aber nach dem Gesetz vom 12. September 1955, insbesondere nach dessen Entstehungsgeschichte (vgl. den schriftlichen Bericht des Verkehrsausschusses, BT II/1953 Drucks. 1480), fest, daß § 9 Abs. 1 PBG vom Bundesgesetzgeber als weitergeltendes Recht bestätigt worden ist (vgl. BVerfGE 6, 55 [64 ff.]; 10, 129 [131 ff.]).
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
    Aber auch § 9 Abs. 1 PBG, der seit 1934 nicht geändert worden ist, kann nicht mehr als vorkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124) angesehen werden, weil der Bundesgesetzgeber die Bestimmung in seinen Willen aufgenommen hat.
  • BVerfG - 1 BvL 24/57 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
    1. Die Verfahren 1 BvL 53/55, 1 BvL 16/56, 1 BvL 31/56, 1 BvL 53/56, 1 BvL 7/57, 1 vL 18/57 und 1 BvL 24/57 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 25.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Einschränkbarkeit des …

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
    Soweit § 9 Abs. 1 PBG eine Prüfung der Frage vorschreibt, ob ein Unternehmen den Interessen des öffentlichen Verkehrs nicht zuwiderlaufe, blieb die Anwendbarkeit der Vorschrift umstritten; das Bundesverwaltungsgericht hat sie für den Linienverkehr und den Gelegenheitsverkehr mit Droschken bejaht, für den Gelegenheitsverkehr mit Miet- und Ausflugswagen verneint (BVerwGE 1, 92; 1, 97; 1, 165; 4, 89).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 25/59

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Nichtehelichenrechts

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
    Jedenfalls steht aber nach dem Gesetz vom 12. September 1955, insbesondere nach dessen Entstehungsgeschichte (vgl. den schriftlichen Bericht des Verkehrsausschusses, BT II/1953 Drucks. 1480), fest, daß § 9 Abs. 1 PBG vom Bundesgesetzgeber als weitergeltendes Recht bestätigt worden ist (vgl. BVerfGE 6, 55 [64 ff.]; 10, 129 [131 ff.]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168) anerkannt, daß an Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat anläßlich der verfassungsrechtlichen Prüfung des § 9 Abs. 1 des Reichsgesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande v. 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1217), der eine ähnliche Zulassungsschranke enthielt, die engen Voraussetzungen aufgezeigt, unter denen eine derartige Beschränkung des Zugangs zum Beruf des Taxiunternehmers zulässig ist (BVerfGE 11, 168 [190]).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Dies wirkt, weil der Zugang zum Beruf des Spielbankunternehmers insoweit nicht von der Qualifikation der Unternehmen oder von sonstigen Kriterien abhängig ist, auf welche die Bewerber um eine Erlaubnis Einfluss nehmen können, wie eine objektive Berufszulassungsvoraussetzung (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).

    Rn. 72 Grundrechtsbeschränkungen dieser Art sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Allgemeinen nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Privater Rettungsdienst

    Allerdings kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Prognosespielraum nicht nur im Hinblick auf die Auswirkungen eines Gesetzes zu, sondern auch bei der Beurteilung einer Bedrohungslage für das Gemeinschaftsgut, zu dessen Schutz er im konkreten Fall tätig wird (vgl. etwa BVerfGE 11, 168 ; 25, 1 ; 30, 292 ; 38, 61 ; 39, 210 ).

    Ebenso wenig wird Konkurrenzschutz um seiner selbst willen angestrebt, was ebenfalls kein zulässiger Gesetzeszweck wäre (vgl. BVerfGE 11, 168 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1616
BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81 (https://dejure.org/1983,1616)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1983 - 5 B 237.81 (https://dejure.org/1983,1616)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1983 - 5 B 237.81 (https://dejure.org/1983,1616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Selbständig tätiger Handwerksmeister - Ausnahmebewilligung an einen Dritten - Klagerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 306
  • DVBl 1983, 1251
  • DÖV 1984, 70
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81
    Art. 12 GG schützt nur vor berufs- und gewerbespezifischen staatlichen Eingriffen, nicht aber vor hoheitlichem Handeln, das andere ebenfalls am Wettbewerb teilnehmen läßt oder allenfalls Konkurrenten einen Wettbewerbvorsprung verschafft (vgl. hierzu BVerwGE 65, 167 [173] mit weiteren Nachweisen).

    Dies alles ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 30, 191 [198]; 39, 329 [336 f.]; 65, 167 [173 f.]; Beschluß vom 1. März 1978 - BVerwG 7 B 144.76 - [DÖV 1978, 851]).

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81
    Dies alles ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 30, 191 [198]; 39, 329 [336 f.]; 65, 167 [173 f.]; Beschluß vom 1. März 1978 - BVerwG 7 B 144.76 - [DÖV 1978, 851]).
  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff, …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81
    Dies alles ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 30, 191 [198]; 39, 329 [336 f.]; 65, 167 [173 f.]; Beschluß vom 1. März 1978 - BVerwG 7 B 144.76 - [DÖV 1978, 851]).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81
    Art. 2 Abs. 1 GG garantiert die Handlungsfreiheit auf wirtschaftlichem Gebiet, als deren Teil auch die Freiheit der Teilnahme am Wettbewerb geschützt wird (BVerwGE 60, 154 [159]).
  • BVerwG, 01.03.1978 - 7 B 144.76

    Kommunale Wohnungsvermittlung - Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde - …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81
    Dies alles ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 30, 191 [198]; 39, 329 [336 f.]; 65, 167 [173 f.]; Beschluß vom 1. März 1978 - BVerwG 7 B 144.76 - [DÖV 1978, 851]).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81
    Dem laufe eine weite Auslegung des Begriffs der Ausnahmefälle nicht zuwider, weil ein Berufsbewerber in jedem Falle die zur selbständigen Ausübung seines Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen müsse (BVerfGE 13, 97 [122]).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81
    Art. 14 GG schützt Vermögenswerte Güter (BVerfGE 36, 281 [290]).
  • BVerwG, 22.03.1982 - 5 B 6.81

    Handwerksinnung - Klagerecht gegen Handwerkskammer - Unerlaubte …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in anderem Zusammenhang hervorgehoben, daß die Regelungen der Handwerksordnung dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines leistungsfähigen Handwerksstandes und nicht etwa dem Schutz des einzelnen Handwerkers vor unerwünschten Konkurrenten dienen (Beschluß vom 22. März 1982 - BVerwG 5 B 6.81 - [GewArch. 1982, 271]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 9 S 1751/02

    Normenkontrollantrag von Radiologen gegen die Einführung der Fachkunden …

    Derartige Regelungen über die Zulassung zu einem Beruf bestehen regelmäßig allein im öffentlichen Interesse; sie vermitteln den Berufsangehörigen daher keinen Abwehranspruch gegen rechtswidrige Konzessionierungen Dritter (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.01.1960 - I A 17.57 -, BVerwGE 10, 122; Beschluss vom 20.07.1983 - 5 B 237.81 -, NVwZ 1984, 306).

    Eine Beeinträchtigung durch Bevorzugung von Konkurrenten im Wettbewerb käme daher nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies die Wettbewerbsfreiheit des Betroffenen in unerträglichem Maße einschränkte oder ihn unzumutbar schädigte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.1983 - 5 B 237/81 -, NVwZ 1984, 306 ; Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183 ; jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren; Zusatzbezeichnung nach Weiterbildung …

    Derartige Regelungen über die Zulassung zu einem Beruf bestehen regelmäßig allein im öffentlichen Interesse; sie vermitteln den Berufsangehörigen daher keinen Abwehranspruch gegen rechtswidrige Konzessionierungen Dritter (vgl. etwa BVerwG…, Urt. vom 28.01.1960 - I A 17.57 -, BVerwGE 10, 122; Beschluss vom 20.07.1983 - 5 B 237.81 -, NVwZ 1984, 306).

    Eine Beeinträchtigung durch Bevorzugung von Konkurrenten im Wettbewerb käme daher nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies die Wettbewerbsfreiheit des Betroffenen in unerträglichem Maße einschränkte oder ihn unzumutbar schädigte (BVerwG, Beschluss vom 20.07.1983 - 5 B 237/81 -, NVwZ 1984, 306 ;… Urt. vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183 ; jeweils m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit …

    So schützt § 8 HandwO einen bereits tätigen Handwerksmeister nicht davor, dass einem Konkurrenten eine Ausnahmegenehmigung zur Eintragung in die Handwerksrolle ohne bestandene Meisterprüfung erteilt wird (BVerwG, Beschl. v. 20.07.1983 -5 B 237/81 -, Buchholz 451.45, § 8 HWO Nr. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.1998 - A 1/4 S 221/97

    Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen mit Omnibussen; § 13 Abs. 1 …

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  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1992 - 14 S 2912/90

    Zur Übertragbarkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung; keine …

    Die Genehmigung der Behörde nach § 2 Abs. 2 PBefG stellt mithin, anders als es bei der Neuerteilung abgelaufener Genehmigungen an einen unter mehreren Bewerbern der Fall sein mag, keinen berufs- und gewerbespezifischen Eingriff gegenüber der Klägerin dar, vor dem Art. 12 Abs. 1 GG Schutz bietet (BVerwG, Urteil vom 23.03.1982, BVerwGE 65, 167, 173; Beschluß vom 20.07.1983, DÖV 1984, 70, 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89

    Keine Prüfung wirtschaftlicher Auswirkungen einer Baugenehmigung auf …

    Art. 12 GG schützt den Kläger als Gewerbetreibenden nur vor berufs- und gewerbespezifischen Eingriffen, nicht aber davor, daß ein Konkurrent die Erlaubnis zur Errichtung einer baulichen Anlage bzw. zu einer gewerblichen Tätigkeit erhält (BVerwG., B. v. 20.7.1983 5 B 237.81 , DVBl. 1983, 1251).

    In diese Freiheit wird durch hoheitlichen Handeln, das andere ebenfalls am Wettbewerb teilhaben läßt, nicht eingegriffen (BVerwG., Beschl. v. 20.7.1983 a.a.O.).

  • VG Berlin, 17.05.1993 - 11 A 440.92

    Anfechtungsklage; Zustimmungsbescheid; Technische Prüfstelle; Zulassung; …

    Die Eröffnung des sachlichen Schutzbereichs des Art. 12 Abs. 1 GG scheidet schon deshalb aus, weil dieses Grundrecht nur vor berufsspezifischen staatlichen Angriffen, nicht aber vor hoheitlichem Handeln, das andere ebenfalls am Wettbewerb teilnehmen läßt, schützt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 1983 - 5 B 237.81 -, GewArch 1984, 30, 31, Huber a.a.O. S. 299 f.; Frers, Die Klagebefugnis Dritter, S. 246).

    Erforderlich ist vielmehr, daß die angegriffene hoheitliche Maßnahme die Wettbewerbsfreiheit des Betroffenen in unerträglichem Maße einschränkt oder ihn unzumutbar schädigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 1983 a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf …

    So schützt § 8 HandwO einen bereits tätigen Handwerksmeister nicht davor, dass einem Konkurrenten eine Ausnahmegenehmigung zur Eintragung in die Handwerksrolle ohne bestandene Meisterprüfung erteilt wird (BVerwG, Beschl. v. 20.07.1983 -5 B 237/81 -, Buchholz 451.45, § 8 HWO Nr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2001 - 9 S 2320/00

    Zusatzbezeichnung eines Zahnarztes nach Weiterbildung

    Das ist im Grundsatz richtig (vgl. BVerfGE 34, 252 ; 55, 261 ; BVerwG, Beschluss vom 20.07.1983 - 5 B 237/81 -, DVBl 1983, 1251 = NVwZ 1984, 306), führt hier jedoch nicht weiter.
  • OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 C 22/10

    Klagebefugnis eines Augenarztes zur Überprüfung der Wirksamkeit der "Besonderen …

    Insbesondere folgt eine solche nicht bereits aus der Approbation der Antragsteller zu 1 bis 6. Denn Regelungen über die Zulassung zu einem Beruf bestehen regelmäßig allein im öffentlichen Interesse und vermitteln den Berufsangehörigen daher grundsätzlich keinen Abwehranspruch gegen "rechtswidrige Konzessionierungen" Dritter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 1983 - 5 B 237/81 -, juris;… VGH BW, Urt. v. 28. April 2004 a. a. O.;… Urt. v. 17. Dezember 2002 a. a. O.).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88

    Rechtsberatung - Rechtsanwalts-Schutz - Rechtsberatungserlaubnis - …

  • SG Osnabrück, 27.12.2011 - S 13 KR 377/11

    Zulässigkeit der Informationsabgabe über die günstigsten Lieferanten von …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 2 A 11843/96

    Klagebefugnis im Konkurrentenstreit; Konkurrentenstreit; Privater …

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