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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.03.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,50
BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95 (https://dejure.org/1996,50)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1996 - 9 C 170.95 (https://dejure.org/1996,50)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1996 - 9 C 170.95 (https://dejure.org/1996,50)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Kurden - Inländische Fluchtalternative

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1
    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Fluchtalternative und hinreichende Sicherheit bei Gruppenverfolgungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden aus der Türkei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 123
  • NVwZ 1996, 1110
  • DVBl 1996, 1257
 
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Wird zitiert von ... (314)Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1996 - 25 A 5801/94

    Kurde; Türkischer Staatsbürger; Sprachverhalten; Guppenverfolgung; Inländische …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Das Oberverwaltungsgericht hat zwar in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt, daß der Kläger kurdischer Volkszugehöriger ist (zu den insoweit auftretenden Schwierigkeiten vgl. OVG Münster, Urteil vom 11. März 1996 - 25 A 5801/94.A -) und daß er aus der unter Notstandsrecht stehenden Provinz Mardin stammt, also zum Kreis derjenigen Personen zählt, die nach der Auffassung des Berufungsgerichts seit dem Frühjahr 1992 im Südosten der Türkei einer Gruppenverfolgung durch den türkischen Staat ausgesetzt sind.

    Zur Feststellung der asylrechtlichen Gerichtetheit der Übergriffe bedarf es insoweit der tatrichterlichen Feststellung und Bewertung, ob und gegebenenfalls inwieweit übermäßige Reaktionen vorliegen, welche nur so erklärbar sind, daß der türkische Staat mit seinen Gegenmaßnahmen die kurdische Zivilbevölkerung überschießend unter den Druck brutaler Gegengewalt setzt (zu entsprechenden Anhaltspunkten vgl. etwa auch VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 1994 - A 12 S 698/92 - und Urteil vom 17. Januar 1995 - A 12 S 64/92 - sowie OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Auch wird sich das Berufungsgericht damit befassen müssen, daß zumindest nicht eindeutig ist, ob bei der Zwangsevakuierung und Zerstörung von Dörfern auch völlig unverdächtige kurdische Bewohner asylerheblich in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. OVG Münster…, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Hierauf kann indessen zumal vor dem Hintergrund der entgegengesetzen Einschätzung des Auswärtigen Amts zur Verfolgungssicherheit von Kurden im Westen der Türkei nicht verzichtet werden (vgl. zur entsprechenden Bewertung aller anderen Oberverwaltungsgerichte etwa: VGH Mannheim, Urteile vom 14. Dezember 1995 - A 12 S 2279/93 - …und vom 17. Januar 1995 a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 23. August 1995 - OVG Bf V 88/89 - OVG Lüneburg, Urteile vom 31. März 1995 - 11 L 6265/91 - und vom 23. November 1995 - 11 L 6076/91 - VGH Kassel, Urteile vom 20. Februar 1995 - 12 UE 1658/94 - und vom 17. Juli 1995 - 12 UE 2621/94 - OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 1995 - 10 A 12970/95 - und OVG Münster…, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen sehr wohl eine Existenzmöglichkeit für Kurden außerhalb der Gecekondu-Viertel der Großstädte, etwa in anderen Städten, insbesondere in den Touristenregionen entlang des Mittelmeers und des Schwarzen Meers (vgl. etwa OVG Münster…, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1995 - 25 A 4705/94

    Staatliche Gruppenverfolgung; Kurden; Westtürkei; Sippenhaft; Nahe Angehörige; …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Zur Feststellung der asylrechtlichen Gerichtetheit der Übergriffe bedarf es insoweit der tatrichterlichen Feststellung und Bewertung, ob und gegebenenfalls inwieweit übermäßige Reaktionen vorliegen, welche nur so erklärbar sind, daß der türkische Staat mit seinen Gegenmaßnahmen die kurdische Zivilbevölkerung überschießend unter den Druck brutaler Gegengewalt setzt (zu entsprechenden Anhaltspunkten vgl. etwa auch VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 1994 - A 12 S 698/92 - und Urteil vom 17. Januar 1995 - A 12 S 64/92 - sowie OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - …und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Auch wird sich das Berufungsgericht damit befassen müssen, daß zumindest nicht eindeutig ist, ob bei der Zwangsevakuierung und Zerstörung von Dörfern auch völlig unverdächtige kurdische Bewohner asylerheblich in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. …und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Hierauf kann indessen zumal vor dem Hintergrund der entgegengesetzen Einschätzung des Auswärtigen Amts zur Verfolgungssicherheit von Kurden im Westen der Türkei nicht verzichtet werden (vgl. zur entsprechenden Bewertung aller anderen Oberverwaltungsgerichte etwa: VGH Mannheim, Urteile vom 14. Dezember 1995 - A 12 S 2279/93 - …und vom 17. Januar 1995 a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 23. August 1995 - OVG Bf V 88/89 - OVG Lüneburg, Urteile vom 31. März 1995 - 11 L 6265/91 - und vom 23. November 1995 - 11 L 6076/91 - VGH Kassel, Urteile vom 20. Februar 1995 - 12 UE 1658/94 - und vom 17. Juli 1995 - 12 UE 2621/94 - OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 1995 - 10 A 12970/95 - und OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. …und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen sehr wohl eine Existenzmöglichkeit für Kurden außerhalb der Gecekondu-Viertel der Großstädte, etwa in anderen Städten, insbesondere in den Touristenregionen entlang des Mittelmeers und des Schwarzen Meers (vgl. etwa OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. …und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Die Asylerheblichkeit der zur staatlichen Gegenwehr eingesetzten Mittel hängt nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entscheidend auch davon ab, ob die allgemeine Situation in dem umkämpften Territorium als offener Bürgerkrieg oder als sog. Guerilla-Bürgerkrieg zu qualifizieren ist (vgl. BVerfGE 80, 315 (340 f.)).

    Dann muß er sich bei seinen Maßnahmen zur Bekämpfung der gegnerischen Kräfte auf das beschränken, was zur Wiederherstellung der staatlichen Friedensordnung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 80, 315 (341) und BVerfG, Kammer-Beschluß vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - NVwZ 1994, 478 = InfAuslR 1994, 156).

    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt nach der Rechtsprechung voraus, daß der Verfolgte an einem sonstigen Ort in seinem Heimatland vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und daß ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. grundlegend BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwGE 85, 139 (145 f.) [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]; stRspr).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Ergibt sich die Gefahr eigener politischer Verfolgung des Asylbewerbers - wie hier im Falle des Klägers nach der Auffassung des Berufungsgerichts - nicht aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen des Verfolgerstaats, so kann sie sich auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (vgl. zuletzt BVerwGE 96, 200 m. w. N. unter Bezugnahme auf BVerfGE 83, 216).

    Hierfür muß eine so große Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter festgestellt sein, daß sich daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit ableiten läßt (BVerwGE 96, 200 (203) [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]).

    Ob dies der Fall ist, hängt von der Feststellung und Beurteilung entsprechender Tatsachen ab (vgl. BVerwGE 96, 200 (205) [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1995 - A 12 S 64/92

    Zur politischen Verfolgung/Sippenhaft in der Türkei; Imam-Ehe erfüllt nicht die …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Zur Feststellung der asylrechtlichen Gerichtetheit der Übergriffe bedarf es insoweit der tatrichterlichen Feststellung und Bewertung, ob und gegebenenfalls inwieweit übermäßige Reaktionen vorliegen, welche nur so erklärbar sind, daß der türkische Staat mit seinen Gegenmaßnahmen die kurdische Zivilbevölkerung überschießend unter den Druck brutaler Gegengewalt setzt (zu entsprechenden Anhaltspunkten vgl. etwa auch VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 1994 - A 12 S 698/92 - und Urteil vom 17. Januar 1995 - A 12 S 64/92 - sowie OVG Münster, Beschluß vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - …und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

    Bei seiner erneuten Bewertung wird das Berufungsgericht auch zu berücksichtigen haben, daß nach den Feststellungen anderer Oberverwaltungsgerichte die Zwangsevakuierungen im Regelfall solche Dörfer betreffen, die von der PKK als Operations- und Versorgungsbasen genutzt werden und die meist am Rande des Rückzugsgebiets der PKK, insbesondere am Fuß hoher Berge liegen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 1995 a.a.O.).

    Hierauf kann indessen zumal vor dem Hintergrund der entgegengesetzen Einschätzung des Auswärtigen Amts zur Verfolgungssicherheit von Kurden im Westen der Türkei nicht verzichtet werden (vgl. zur entsprechenden Bewertung aller anderen Oberverwaltungsgerichte etwa: VGH Mannheim, Urteile vom 14. Dezember 1995 - A 12 S 2279/93 - und vom 17. Januar 1995 a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 23. August 1995 - OVG Bf V 88/89 - OVG Lüneburg, Urteile vom 31. März 1995 - 11 L 6265/91 - und vom 23. November 1995 - 11 L 6076/91 - VGH Kassel, Urteile vom 20. Februar 1995 - 12 UE 1658/94 - und vom 17. Juli 1995 - 12 UE 2621/94 - OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 1995 - 10 A 12970/95 - und OVG Münster…, Beschluß vom 30. Januar 1995 a.a.O. …und Urteil vom 11. März 1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Ergibt sich die Gefahr eigener politischer Verfolgung des Asylbewerbers - wie hier im Falle des Klägers nach der Auffassung des Berufungsgerichts - nicht aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen des Verfolgerstaats, so kann sie sich auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (vgl. zuletzt BVerwGE 96, 200 m. w. N. unter Bezugnahme auf BVerfGE 83, 216).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt nach der Rechtsprechung voraus, daß der Verfolgte an einem sonstigen Ort in seinem Heimatland vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und daß ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. grundlegend BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwGE 85, 139 (145 f.) [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]; stRspr).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Das ist dann nicht der Fall, wenn über die bloße Möglichkeit hinaus, Opfer eines erneuten Übergriffs zu werden, objektive Anhaltspunkte eine wiederholte Verfolgung als nicht ganz entfernt und damit als "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u. a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143; Urteil vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 62.91 - NVwZ 1993, 191; Beschluß vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - InfAuslR 1996, 29).
  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw. …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Dann muß er sich bei seinen Maßnahmen zur Bekämpfung der gegnerischen Kräfte auf das beschränken, was zur Wiederherstellung der staatlichen Friedensordnung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 80, 315 (341) und BVerfG, Kammer-Beschluß vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - NVwZ 1994, 478 = InfAuslR 1994, 156).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95
    Für die Verneinung einer zumutbaren Fluchtalternative genügt hingegen nicht jede (noch so geringe) Möglichkeit des abermaligen Verfolgungseintritts; auch muß die Gefahr erneuter Übergriffe nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • VGH Hessen, 17.07.1995 - 12 UE 2621/94

    Inländische Fluchtalternative für Kurden aus den Notstandsprovinzen der …

  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 UE 1658/94

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92

    Zur inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1995 - 11 L 6076/91

    Türkei; Kurden; Inländische Fluchtalternative; Bestrafung wegen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 12970/95

    Kurden in Westtürkei ; Inländische Fluchtalternative; Politische Verfolgung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2279/93

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95   

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https://dejure.org/1996,124
BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95 (https://dejure.org/1996,124)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1996 - 9 C 116.95 (https://dejure.org/1996,124)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1996 - 9 C 116.95 (https://dejure.org/1996,124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision wegen Fristversäumnis

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Abschiebungsschutzes - Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs der politischen Verfolgung im Heimatland - Anforderungen an den Asylantrag

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 57
  • DVBl 1996, 1257
  • DÖV 1996, 1058
 
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Wird zitiert von ... (367)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95
    Vielmehr ist der Begriff der "Gefahr" im Sinne dieser Vorschrift im Ansatz kein anderer als der im allgemeinen asylrechtlichen Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit angelegte, wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - NVwZ 1996, 199 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95]).

    In dem genannten Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - (…a.a.O.) hat der Senat weiter ausgeführt, daß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG auch dann nicht erfaßt, wenn diese den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen.

    Eines unmittelbaren Rückgriffs auf die Verfassung bedarf es hierzu allerdings nicht; vielmehr ist in solchen Fällen § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, daß derartige Gefahren im Rahmen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu berücksichtigen sind (Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95
    Dies ist nach § 113 Abs. 2 VwGO in seiner seither geltenden Fassung vielmehr nur noch zulässig, wenn die erfolgreich angegriffene behördliche Feststellung auf einen Geldbetrag bezogen ist (zu den Auswirkungen der Änderung des § 113 Abs. 2 VwGO durch das 4.VwGOÄndG im einzelnen vgl. Urteil vom 29. Juni 1992 - BVerwG 6 C 11.92 - BVerwGE 90, 265, 267 ff.) [BVerwG 29.06.1992 - 6 C 11/92].
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine …

    Mit dieser Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers erreicht werden, dass dann, wenn eine bestimmte Gefahr der ganzen Bevölkerung bzw. Bevölkerungsgruppe im Zielstaat gleichermaßen droht, über deren Aufnahme oder Nichtaufnahme nicht im Einzelfall durch das Bundesamt und die Ausländerbehörde, sondern für die ganze Gruppe der potenziell Betroffenen einheitlich durch eine politische Leitentscheidung des Innenministeriums im Wege des § 60a AufenthG befunden wird (Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 1 S. 3; vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 3 und vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 12 = NVwZ 1998, 973).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …

    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfüllt sind, und die Beklagte zu einer entsprechenden Feststellung verpflichten, so bliebe die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung hiervon unberührt, denn nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG betrifft diese Entscheidung lediglich die Vollziehbarkeit der Abschiebung (vgl. Senatsurteile vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung …

    Deshalb ist die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG ausschließlich mit der Verpflichtungsklage zu erstreiten (vgl. Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 = DVBl 1996, 1257).
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