Rechtsprechung
| BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 8; ; GG Art. 8 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Castor-Transport - Gorleben - Versammlungsrecht - Beschränkung - Einstweilige Anordnung - Atommülltransport
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegenüber einem für sofort vollziehbar erklärten Versammlungsverbot aus Anlass eines Castor-Transportes nach Gorleben
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 22.03.2001 - 7 B 11/01
- OVG Niedersachsen, 23.03.2001 - 11 MA 1128/01
- BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1411
- NVwZ 2001, 670 (Ls.)
- DVBl 2001, 797
Wird zitiert von ... (59) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -).Die anschließende Abwägung, ob und wieweit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen, obliegt der Versammlungsbehörde und den mit der rechtlichen Überprüfung befassten Gerichten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -).
- BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen …
Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
- BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ). - BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
- BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01
OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt
Anderes gilt nur, wenn es offensichtlich ist, dass die getroffenen Tatsachenfeststellungen fehlsam sind oder die vorgenommene rechtliche Bewertung der Tatsachen unter Berücksichtigung des Schutzgehalts der betroffenen Grundrechtsnorm nicht tragfähig ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1411 ). - BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Dies gilt insbesondere für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei der Gefahrenprognose im Rahmen von Entscheidungen der Behörden und Gerichte anhand von § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfGE 69, 315 ;… speziell zu versammlungsrechtlichen Auflagen: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ;… vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ), namentlich in der Konstellation von Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gegendemonstranten (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ) und von polizeilichen Kontrollen im Vorfeld von Versammlungen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 84, 203 ). - BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).Zur Versammlungsfreiheit gehört das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters bei der Entscheidung über die von ihm angestrebten Modalitäten der Versammlung (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).
Das Gebot, vor der Inanspruchnahme von Nichtstörern eigene Kräfte gegen die Störer einzusetzen, steht zwar unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit solcher Kräfte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).
- OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06
Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines …
Verfehlt ist die im Vorbringen der Klägerin zum Ausdruck kommende Auffassung, Sitzblockaden müssten als gewaltfreie Protestform von der zuständigen Behörde bzw. der Polizei stets hingenommen werden, weil die Blockade polizeilich jedenfalls durch Entfernung der Demonstranten beseitigt werden könne (vgl. zu einer Sandsackaktion in diesem Sinne: BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, DVBl. 2001, 797 ff.).Maßgebend ist in diesem Zusammenhang vielmehr, dass Einsatzkräfte nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und die Abwicklung des Transports deshalb bei erheblichen zeitlichen Verzögerungen, die zudem Protestaktionen weiteren Zulauf hätten verschaffen können, wesentlich erschwert bzw. gefährdet worden wäre (vgl. zum Vorbehalt der Verfügbarkeit von Einsatzkräften: BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).
Wird eine versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung nicht nur auf Situationen bezogen, in denen Rechtsgütergefährdungen von der Versammlung selbst ausgehen, sondern auch auf solche, in denen Dritte aus Anlass der Versammlung und gegebenenfalls parallel zu deren Zielsetzung, wenn auch hinsichtlich der konkreten Umstände möglicherweise ohne Billigung durch den Veranstalter oder Leiter der Versammlung, zu Störern werden, können versammlungsbeschränkende Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des polizeilichen Notstands gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).
Durch die Verlagerung von Versammlungen in einen in Hör- und Sichtweite gelegenen Bereich werden der kommunikative Zweck der Versammlung und das anzuerkennende Interesse des Veranstalters an einem Beachtungserfolg aber nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).
Bei zu erwartenden unmittelbaren Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit hat es vielmehr gegebenenfalls im Zuge einer Güterabwägung zurückzustehen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.; Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.;… Beschl. v. 24.10.2001, a. a. O.).
Für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der räumlichen Reichweite des angeordneten Versammlungsverbots ist weiterhin zu berücksichtigen, dass sich die Allgemeinverfügung neben den begrenzten Bereichen im Umfeld der Verladestation in Dannenberg und des Zwischenlagers in Gorleben entlang der Transportstrecke mit einer Breite von 100 m auf einen relativ schmalen Korridor beschränkte (so ausdrücklich zur Allgemeinverfügung für den Castor-Transport im März 2001: BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.).
- BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen ein …
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Sen ats, Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - und 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -). - VG Hamburg, 02.04.2012 - 15 E 756/12
Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung, mit der die Polizei einem Fußballverein wegen …
Sind sie nach diesem Maßstab nicht offensichtlich fehlerhaft (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, 1 BvQ 15/01, juris Rn. 14), sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zumindest offen. - OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 141/06
Beschränkungen des Versammlungsrechts anlässlich des Castor-Transports 2004 …
Verfehlt ist die im Vorbringen der Klägerin zum Ausdruck kommende Auffassung, Sitzblockaden müssten als friedliche Protestform von der zuständigen Behörde bzw. der Polizei stets hingenommen werden, weil die Blockade polizeilich jedenfalls durch Entfernung der Demonstranten beseitigt werden könne (vgl. zu einer Sandsackaktion in diesem Sinne: BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, DVBl. 2001, 797 ff.).Maßgebend ist in diesem Zusammenhang vielmehr, dass Einsatzkräfte nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und die Abwicklung des Transports deshalb bei erheblichen zeitlichen Verzögerungen, die zudem Protestaktionen weiteren Zulauf hätten verschaffen können, wesentlich erschwert bzw. gefährdet worden wäre (vgl. zum Vorbehalt der Verfügbarkeit von Einsatzkräften: BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.).
Wird eine versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung nicht nur auf Situationen bezogen, in denen Rechtsgütergefährdungen von der Versammlung selbst ausgehen, sondern auch auf solche, in denen Dritte aus Anlass der Versammlung und gegebenenfalls parallel zu deren Zielsetzung, wenn auch hinsichtlich der konkreten Umstände möglicherweise ohne Billigung durch den Veranstalter oder Leiter der Versammlung, zu Störern werden, können versammlungsbeschränkende Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des polizeilichen Notstands gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.).
Durch die Verlagerung von Versammlungen in einen in Hör- und Sichtweite gelegenen Bereich werden der kommunikative Zweck der Versammlung und das anzuerkennende Interesse des Veranstalters an einem Beachtungserfolg aber nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.).
Bei zu erwartenden unmittelbaren Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit hat es vielmehr gegebenenfalls im Zuge einer Güterabwägung zurückzustehen (…vgl. BVerfG, Beschl.v. 6.6.2007, a.a.O.; Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.;… Beschl.v. 24.10.2001, a.a.O.).
Rn. 71 Für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der räumlichen Reichweite des angeordneten Versammlungsverbots ist weiterhin zu berücksichtigen, dass sich die Allgemeinverfügung neben den begrenzten Bereichen im Umfeld der Verladestation in Dannenberg und des Zwischenlagers in Gorleben entlang der Transportstrecke mit einer Breite von 100 m auf einen relativ schmalen Korridor beschränkte (so ausdrücklich zur Allgemeinverfügung für den Castor-Transport im März 2001: BVerfG, Beschl.v. 26.3.2001, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 1640/12
Präventives Versammlungsverbot in Gestalt einer Allgemeinverfügung
Soweit Rechtsgüter durch Dritte, die nicht im Rahmen der angemeldeten Versammlung handeln, gefährdet werden, hat die Behörde zunächst gegen diese vorzugehen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschl. v. 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01 - NJW 2001, 1411 u. v. 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07 - NVwZ-RR 2007, 641 m.w.N.). - BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen Sozialdumping und …
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (…vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 558 und Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -). - BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06
Versammlungsverbot im Fall des Bevorstehens einer Gegendemonstration; …
Gegen die Versammlung selbst darf in solchen Fällen nur ausnahmsweise, und zwar nur unter den besonderen Voraussetzungen des so genannten polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (…dazu vgl. BVerfGE 69, 315 sowie die Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 , vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, S. 3051 , vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 , vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 und vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ).Vorausgesetzt ist, dass die Gefahr auf andere Weise nicht abgewehrt und die Störung auf andere Weise nicht beseitigt werden kann und die Verwaltungsbehörde nicht über ausreichende eigene, eventuell durch Amts- und Vollzugshilfe ergänzte, Mittel und Kräfte verfügt, um die gefährdeten Rechtsgüter wirksam zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ).
Das Gebot, vor der Inanspruchnahme von Nichtstörern eigene sowie gegebenenfalls externe Polizeikräfte gegen die Störer einer Versammlung einzusetzen, steht vielmehr unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit solcher Kräfte (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 , vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 und vom 2. Dezember 2005 - 1 BvQ 35/05 - ).
- VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem …
- BVerfG, 02.12.2005 - 1 BvQ 35/05
Eilantrag gegen Verhängung von Auflagen für geplante Demonstration ohne Erfolg
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07
Durchführung eines Sternmarschs innerhalb der Verbotszone um den G8-Tagungsort …
- BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai
- BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 16/01
- OVG Hamburg, 03.07.2017 - 4 Bs 142/17
Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen: Kundgebung im Gängeviertel bleibt …
- BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07
Erledigung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens betreffend ein …
- OVG Niedersachsen, 06.11.2004 - 11 ME 322/04
Rechtmäßigkeit eines generellen präventiven Versammlungsverbots innerhalb eines …
- VG Hamburg, 27.06.2017 - 16 E 6288/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Solidarische Oase …
- BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ein …
- VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05
Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 58/07
Grundrechtskonforme Auslegung einer versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02
Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei
- VG Karlsruhe, 13.02.2015 - 4 K 395/13
Schutz vor Störungen und Ausschreitungen Dritter
- BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
Erneut Demonstrationsverbot aufgehoben
- OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports; …
- VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01
Fraktion; Grundrecht; Grundrechtsfähigkeit; Grundrechtsträger; …
- BVerwG, 01.10.2008 - 6 B 53.08
Vorbeugendes Versammlungsverbot über eine Fläche von ca. 80 Quadratkilometer über …
- VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport
- BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen ein Versammlungsverbot
- VG Hamburg, 20.06.2017 - 19 E 6258/17
Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark; zur …
- VG Lüneburg, 11.11.2002 - 3 B 76/02
Erlass einer Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung …
- VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18
Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch …
- VG Lüneburg, 12.11.2014 - 5 A 154/13
Anspruch auf Einschreiten; Demonstration; Ermessenreduzierung auf Null; …
- BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen …
- VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03
Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung
- VGH Bayern, 22.11.2019 - 10 ZB 19.1918
Polizeiliche Beschränkungen einer Versammlung
- VG Köln, 14.10.2015 - 20 L 2453/15
"Köln 2.0" - Demonstration am 25.10.2015 darf nicht auf dem Breslauer Platz …
- VG Köln, 29.12.2016 - 20 L 3216/16
Anforderungen an das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung unter dem Aspekt …
- VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08
Versammlung; Aufzug; 1. Mai
- VG Minden, 21.12.2006 - 11 L 904/06
Kein Aufzug der Nationalen Offensive Schaumburg am Heiligabend
- VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
Beschränktes freies Abgangsrecht als Minusmaßnahme gegenüber …
- VG Neustadt, 21.09.2018 - 5 L 1291/18
Untersagung einer Versammlung wegen Gegendemonstrationen
- VG Bayreuth, 31.07.2012 - B 1 K 12.138
Versammlungsauflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage
- VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04
Gefahrenprognose in einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung von öffentlichen …
- VG Köln, 05.05.2009 - 20 L 650/09
Verbot einer Versammlung nach § 15 Versammlungsgesetz (VersG) bei unmittelbarer …
- VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Vorliegen eines die …
- VG Lüneburg, 26.10.2006 - 3 B 38/06
Anforderungen an die Gefahrprognose hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit oder …
- VG München, 22.01.2003 - M 7 K 02.996
Streit um die Rechtmäßigkeit eines angeordneten Versammlungsverbots im …
- VG Leipzig, 22.04.2015 - 1 K 988/11
- VG Bayreuth, 16.08.2011 - B 1 K 09.124
Versammlungsrechtliche Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes …
- VG Sigmaringen, 30.09.2009 - 5 K 2457/09
Junge Nationaldemokraten dürfen am 3. Oktober eine Versammlung mit Aufzug in …
- VG Lüneburg, 04.11.2010 - 3 B 95/10
Durchführung eines sog. "Castor-Camps" als Veranstaltung i.S.d. …
- VG Lüneburg, 17.06.2008 - 3 B 41/08
Rechtmäßigkeit von Auflagen in einer versammlungsrechtlichen Verfügung; …
- VG Lüneburg, 10.11.2006 - 3 B 44/06
Durchführung der "Stuhlprobe" am Verladekran
- VG Minden, 15.09.2006 - 11 L 660/06
Teilweise abweichende Gestaltung des Streckenverlaufes als einem Verbot …
- VG Minden, 31.01.2002 - 11 L 94/02
- VG Schwerin, 06.06.2007 - 1 B 307/07
Anforderungen an der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei …
- VG Greifswald, 11.07.2006 - 4 B 1000/06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".