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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5948
BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02 (https://dejure.org/2003,5948)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2003 - 7 B 73.02 (https://dejure.org/2003,5948)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 7 B 73.02 (https://dejure.org/2003,5948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahrens im Wege der Restitutionsklage; Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Unternehmens; Grundsatzrüge und Divergenzrüge; Berücksichtigung einer ein Restitutionsverfahren begründenden Urkunde im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 868
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.12.1998 - 7 B 252.98
    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    Unter dieser Voraussetzung können diese Rügen in eine Verfahrensrüge umgedeutet werden (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 252.98 - juris).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    Auch wenn das Revisionsgericht das neue tatsächliche Vorbringen in der Revisionsinstanz hätte berücksichtigen können, gereicht es danach der Partei nicht zum Verschulden im Sinne des § 582 ZPO, wenn sie dieses Vorbringen im Revisionsverfahren unterlassen hat (BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96 - NJW 1998, 2972 ).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    Diese Voraussetzungen können dann erfüllt sein, wenn der neue Umstand eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO in Verbindung mit § 580 ZPO begründet hätte (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1960 - BVerwG III C 301.58 - BVerwGE 10, 357 ; Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - NJW 1990, 925 ).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    Hat das Gericht eine Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen und nicht zur Sache entschieden, liegt darin ein Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren und damit ein Verfahrensfehler (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121; Beschluss vom 16. Februar 1998 - BVerwG 1 B 12.98 - juris).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    Allerdings lässt das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren den Vortrag neuer Tatsachen aus Gründen der Prozessökonomie ausnahmsweise dann zu, wenn die neuen Tatsachen nicht weiter beweisbedürftig sind, ihre Verwertung einer endgültigen Streiterledigung dient und ihre Berücksichtigung schützenswerte Interessen der Beteiligten nicht berührt (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - NVwZ 1993, 781 ).
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 131/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anforderungen an …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    Eine auch nur leicht fahrlässige Verletzung dieser Pflichten schließt die Zulässigkeit einer späteren Restitutionsklage aus (BGH, Urteil vom 23. Januar 1974 - VIII ZR 131/72 - WM 1974, 264).
  • BVerwG, 07.07.1999 - 8 B 66.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, russische Rehabilitierung, …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    Dessen Unterschiede zu einem Revisionsverfahren stehen einer solchen Übertragung entgegen (vgl. auch Beschluss vom 7. Juli 1999 - BVerwG 8 B 66.99 - NVwZ 1999, 1335).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 9 B 59.01

    Verstoß gegen eine gerichtliche Aufklärungspflicht - Erfolg der Rüge einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    In der Regel wird nämlich erst ein in der vorgeschriebenen Form zu Protokoll gestellter Antrag dem Tatsachengericht vor Augen führen, welche entscheidende Bedeutung der Anwalt einer weiteren Sachaufklärung beimisst (Beschluss vom 17. September 2001 - BVerwG 9 B 59.01 - juris).
  • BVerwG, 16.06.1960 - III C 301.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    Diese Voraussetzungen können dann erfüllt sein, wenn der neue Umstand eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO in Verbindung mit § 580 ZPO begründet hätte (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1960 - BVerwG III C 301.58 - BVerwGE 10, 357 ; Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - NJW 1990, 925 ).
  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68

    Willkürliche Auslieferung eines Deutschen an das Ausland durch die …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
    aa) Im Urteil vom 22. Oktober 1969 - BVerwG V C 27, 78, 79.68 - (BVerwGE 34, 113 ) hat das Bundesverwaltungsgericht zwar von dem Beteiligten verlangt, dass er den Prozessstoff liefern muss, der nur ihm bekannt war.
  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 12.98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Ablehnung eines Widerspruchs …

  • BVerwG, 08.09.2000 - 7 B 88.00

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision unter dem Aspekt der …

  • BVerwG, 07.03.1975 - III B 96.73

    Erbe; Ausgleichsbehörde; Akten der Ausgleichsverwaltung; Auffinden vorhandener …

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09

    Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund

    Rn. 25 (2) Einer Partei ist als Verschulden im Sinne des § 582 ZPO anzurechnen, wenn sie es unterlassen hatte, die dem Gericht vorgelegten Akten einer Behörde einzusehen und deshalb keine Kenntnis von Urkunden besaß, die in diesen Akten enthalten waren (BVerwG DVBl 2003, 868 und ZLA 1975, 124).
  • BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21

    Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

    Mit ihnen wird geltend gemacht, dass die dort ergangene Entscheidung unrichtig ist, im Falle des § 580 Nr. 4 ZPO deshalb, weil das Urteil von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt wurde (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 7 B 73.02 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 34 S. 6).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 3 B 63.06

    Erlös; Veräußerungserlös; Verkaufserlös; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; …

    Diese Rechtsprechung ist auf das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht übertragbar (Beschluss vom 28. Januar 2003 - BVerwG 7 B 73.02 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 34).
  • BSG, 23.04.2008 - B 11a AL 202/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, …

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, er habe inzwischen - nach Zustellung des Berufungsurteils - weitere Beweismaterialien herbeischaffen können und die getroffene Entscheidung sei deshalb unrichtig, ist darauf hinzuweisen, dass ein behaupteter Restitutionsgrund iS des § 179 Abs. 1 SGG iVm § 580 Nr. 7b Zivilprozessordnung nicht die Darlegung eines Zulassungsgrundes iS des § 160 SGG ersetzt (vgl BFH, Urteile vom 26. März 1998 - IX B 131/97 - und vom 7. September 2006 - IX B 199/05; auch BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 7 B 73/02).
  • BVerwG, 12.09.2005 - 8 B 36.05

    Zulassung der Revision wegen mangelnder Sachaufklärung (Aufklärungsrüge) - …

    In der Regel wird nämlich erst ein in der vorgeschriebenen Form zu Protokoll gestellter Antrag dem Tatsachengericht vor Augen führen, welche entscheidende Bedeutung der Anwalt einer weiteren Sachaufklärung beimisst (Beschluss vom 28. Januar 2003 - BVerwG 7 B 73.02 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 51.05
    Hat das Gericht eine Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen und nicht zur Sache entschieden, liegt darin ein Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren und damit ein Verfahrensfehler (Beschlüsse vom 14. August 1997 - BVerwG 8 B 27.97 - und vom 28. Januar 2003 - BVerwG 7 B 73.02 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 7 B 56.02
    Ein Wiederaufnahmegrund wäre in dem Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nur zu berücksichtigen, wenn er zum Vorliegen eines Zulassungsgrundes im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO führen würde (Beschluss vom 28. Januar 2003 - BVerwG 7 B 73.02 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 34).
  • VG Stade, 29.01.2007 - 4 A 1938/05
    Die Unkenntnis des Verwaltungsgerichts von der Ausbürgerung des Klägers unterfällt keinem dieser Zulassungsgründe (ähnlich für die Möglichkeit der Geltendmachung im Verfahren über die Zulassung der Revision BVerwG, Urt. v. 28.1.2003 - 7 B 73/02 -, DVBI. 2003, 868 f., wo immerhin noch die - im Ermessen des Gerichts stehende - Möglichkeit der Berücksichtigung neuer Tatsachen besteht).
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