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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,769
BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83 (https://dejure.org/1984,769)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1984 - 8 C 52.83 (https://dejure.org/1984,769)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1984 - 8 C 52.83 (https://dejure.org/1984,769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 123 Abs. 3, 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 123 Abs. 3; BBauG § 129 Abs. 1 S. 3
    Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers im Fall vertraglicher Übertragung der Erschließung auf einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenbeteiligung - Gemeinde - Regelungsgehalt - Anteilige Belastung - Vertragliche Übertragung - Erschließung - Erschließungsunternehmer - Erstattungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 204
  • NJW 1985, 642
  • NVwZ 1985, 280 (Ls.)
  • VBlBW 1985, 293
  • DVBl 1985, 295
  • DÖV 1985, 537
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.02.1972 - IV C 59.70

    Unabdingbarkeit der gemeindlichen Verpflichtung zur Tragung eines Eigenanteils an …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83
    Das alles ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden; es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 69.67 - BVerwGE 32, 37 [39 f.] und vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV C 59.70 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 6 S. 6 [9 ff.]).

    Von dieser Rechtsauffassung ist das Bundesverwaltungsgericht u.a. bereits in den Urteilen vom 23. April 1969 (…- BVerwG IV C 69.67 - a.a.O.) und vom 4. Februar 1972 (- BVerwG IV C 59.70 - a.a.O.) ausgegangen.

    Sie ist vielmehr lediglich ein wesentliches hinter dieser Regelung stehendes Motiv (vgl. Urteil vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV C 59.70 - a.a.O., S. 9).

    Der Verzicht auf eine solche Überprüfungspflicht "hat einleuchtende Gründe auch deshalb, weil sich, wenn es auf die tatsächlich eintretende Entlastung ankäme, die Anwendbarkeit des § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG im Zusammenhang mit § 123 Abs. 3 BBauG jeder Kontrolle entzöge" (Urteil vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV C 59.70 - a.a.O., S. 9 f.).

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 69.67

    Höhe des gemeindlichen Eigenanteils am Erschließungsaufwand

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83
    Der Erstattungsanspruch gegen die Gemeinde, der sich aus der entsprechenden Anwendung des BBauG § 129 Abs. 1 S 3 im Rahmen des BBauG § 123 Abs. 3 ergibt, steht dem Erschließungsunternehmer zu (im Anschluß an das Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 69.67 - BVerwGE 32, 37 ).

    Das alles ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden; es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 69.67 - BVerwGE 32, 37 [39 f.] und vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV C 59.70 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 6 S. 6 [9 ff.]).

    Von dieser Rechtsauffassung ist das Bundesverwaltungsgericht u.a. bereits in den Urteilen vom 23. April 1969 (- BVerwG IV C 69.67 - a.a.O.) und vom 4. Februar 1972 (…- BVerwG IV C 59.70 - a.a.O.) ausgegangen.

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 41.71

    Eigenanteil der Gemeinde am Erschließungsaufwand bei Übertragung der Erschließung …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83
    Deshalb hat er bestimmt, daß dieser (typischerweise entstehende) Vorteil allgemein durch eine Eigenbeteiligung der Gemeinde an den Erschließungskosten abzugelten ist (vgl. Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 41.71 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 7 S. 14 [16]).

    In diesem Sinne erreicht die entsprechende Anwendung des § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG, daß diejenigen Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch die Tätigkeit eines Dritten erschlossen werden, bezüglich des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Erschließungsaufwand nicht schon vom Ansatz her, d.h. soweit es im Einflußbereich der Gemeinde liegt, schlechtergestellt werden sollen als die anderen Grundstückseigentümer, für die die Erschließungsanlage von der Gemeinde selbst hergestellt wird (vgl. Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 41.71 - a.a.O., S. 15).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83
    Hinsichtlich eines solchen Mehrbetrags ist der betroffene Eigentümer nämlich in einem subjektiven Recht bereits deshalb verletzt, weil ihm Art. 2 Abs. 1 GG als Grundrecht gewährleistet, nicht stärker mit einem Erschließungsbeitrag belastet zu werden, als dies den gesetzlichen Regelungen entspricht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Dezember 1970 - 1 BvR 559/70 u.a. - BVerwfGE 29, 402 [408]).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 49.76

    Zahlungsanspruch aus dem Gleichheitssatz - Bindung durch eine Handhabung, die ein …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83
    Anderenfalls würde der Gemeinde das ihr vom Gesetzgeber nicht auferlegte Risiko aufgebürdet, im jeweiligen Einzelfall den "Richtigen" ermitteln und ggf. mehrfach zahlen zu müssen, wenn sich später das Ergebnis der Ermittlungen als falsch erweisen sollte (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG IV C 49.76 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 217 S. 22 [26 f.]).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83
    Der Gemeindeanteil ist vom beitragsfähigen Aufwand abzusetzen; dieser Vorgang gehört zur Verteilung des beitragsfähigen Aufwands, so daß dann, wenn von der Gemeinde ein höherer als der in § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG vorgesehene Beteiligungssatz festgesetzt werden soll, dies gemäß § 132 Nr. 2 BBauG nur durch eine Satzungsbestimmung geschehen kann (vgl. Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Verwaltungsrechtsprechung 26, 566 [567]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17

    Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen

    Sie ist vielmehr lediglich ein wesentliches hinter dieser Regelung stehendes Motiv (zur Funktion des § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1984 8 C 52/83, NJW 1985, 642, Juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 02.03.1973 IV C 41.71, NJW 1973, 1713, Juris Rn. 12).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Eine etwaige Doppelbelastung ist letztlich Folge einer im Risikobereich der Grundstückseigentümer getroffenen Entscheidung, nämlich der Entscheidung, von diesem Erschließungsunternehmer - bzw. hier: von einem Zwischeneigentümer - ein Grundstück zu einem Preis zu kaufen, der Erschließungskosten einschließt, obgleich die Erbringung der Gegenleistung nicht wahrhaft gewährleistet ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 52.83 - UA S. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den …

    Die Regelung berücksichtigt zum anderen, dass Erschließungsanlagen nicht nur den von ihnen erschlossenen Grundstücken zugute kommen, sondern auch allgemeinen Interessen dienen und dass demgemäß durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlagen in aller Regel auch der Allgemeinheit ein Vorteil entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1984 - 8 C 52.83 - BVerwGE 70, 204 zu § 129 Abs. 1 BauGB).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

    Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von …

    Die Regelung berücksichtigt zum anderen, dass Erschließungsanlagen nicht nur den von ihnen erschlossenen Grundstücken zugute kommen, sondern auch allgemeinen Interessen dienen, und dass demgemäß durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlagen in aller Regel auch der Allgemeinheit ein Vorteil entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1984 - 8 C 52.83 - BVerwGE 70, 204 zu § 129 Abs. 1 BauGB sowie das zu § 23 Abs. 2 KAG 2009 ergangene Urteil des Senats vom 11.3.2010, aaO).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des …

    Zwar wird nach dem Willen des Gesetzgebers regelmäßig der der Allgemeinheit durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage vermittelte Vorteil durch die in § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG angeordnete Eigenbeteiligung der Gemeinde abgegolten und kann die Festlegung eines höheren als des in dieser Vorschrift bestimmten Eigenanteils gemäß § 132 Nr. 2 BBauG nur durch eine Satzungsbestimmung erfolgen (vgl. u.a.Urteil vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 52.83 - BVerwGE 70, 204 ).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 1.84

    Rechtliche Ausgestaltung der Verteilung der Erschließungskosten in einem …

    Der Erstattungsanspruch gegen die Gemeinde, der sich aus der entsprechenden Anwendung des § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG im Rahmen des § 123 Abs. 3 BBauG ergibt, steht dem Erschließungsunternehmer zu (wie Urteil vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 52.83 -).

    Das hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 52.83 - mit folgender Begründung bekräftigt:.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1997 - 2 L 26/96

    Kostenbeteiligung; Erschließungskosten; Verjährung; Verzug; Verzugszinsen

    Die beklagte Gemeinde ist auch im Falle der Übertragung der Erschließungsaufgabe auf einen Dritten durch Erschließungsvertrag verpflichtet, den nach § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB zu tragenden Eigenanteil in Höhe von 10 v.H. des beitragsfähigen Aufwandes zu übernehmen (BVerwG, Urteil vom 19.10.1984 - 8 C 52.83 -, NJW 1985, 642).

    Dies folgt daraus, daß der gesetzliche Erstattungsanspruch an die Stelle des (ausgebliebenen) vertraglichen Erstattungsanspruches tritt; er kann damit nur dem Vertragspartner des Erschließungsvertrages zustehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.10.1984 - 8 C 52.83 -, NJW 1985, 642, vgl. auch Otto, GemWW 1985, 627).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 2 S 3245/96

    Nichterfüllung eines Erschließungsvertrages - Ausführung der …

    Schließlich hat das Verwaltungsgericht ausgesprochen, daß der Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers in Höhe des Gemeindeanteils ausschließlich dem Erschließungsunternehmer zusteht und sich die Kläger hierauf nicht berufen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1984 - 8 C 52.83 -, NJW 1985, 642).
  • BGH, 11.10.1994 - V ZR 139/93

    Auslegung der Regelung über die Tragung der Erschließungskosten in Kaufvertrag …

    Das Berufungsurteil nimmt auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bezug, nach denen der Eigenanteil der Gemeinde am Erschließungsaufwand dem Erschließungsunternehmer, nicht den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, zukomme (NJW 1969, 2162 ; 1985, 642); danach sei auch eine Pflicht der Gemeinde zur Überprüfung zu verneinen, ob der Unternehmer die Entlastung an die Käufer weitergebe.
  • BVerwG, 17.03.1988 - 2 C 48.86

    Beamtenrecht - Übergangsgeld - Maßgebende Beschäftigungszeiten - Unterbrechung

  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161

    Erschließungsbeitrag; Anlage; Verlängerung eines Straßenzugs; endgültige …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.03.1989 - 1 A 32/88
  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 09.1664

    Erschließungsbeitragsrecht; unselbständiger Teil einer Erschließungsanlage; …

  • VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 1683/02

    Mangels Mehrfacherschließung kann ein Grundstückseigentümer nicht erneut mit …

  • VG Augsburg, 24.10.2013 - Au 2 K 13.269

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; …

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