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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,216
BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83 (https://dejure.org/1984,216)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1984 - 2 C 29.83 (https://dejure.org/1984,216)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1984 - 2 C 29.83 (https://dejure.org/1984,216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss - Bezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 4; GG Art. 20 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 270
  • NJW 1985, 1093
  • NVwZ 1985, 424 (Ls.)
  • DVBl 1985, 452
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle - …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83
    Nach dem Urteil des Senats vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 C 42.82 - (BVerwGE 67, 300) ist der Besetzungsbericht nicht Bestandteil der Personalakten, so daß ein Einsichtsrecht ausscheidet.
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83
    Das Oberverwaltungsgericht hat zwar zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen (s. BVerwGE 26, 31 [39/40]; 32, 148 [154]) die Entscheidung des Richterwahlausschusses auf ihre Rechtmäßigkeit hin mitgeprüft.
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83
    Die Ausnahmen, die § 4 Abs. 2 DRiG von dem generellen Verbot des Abs. 1 vorsieht, rechtfertigen sich vor allem daraus, daß das Grundgesetz das Prinzip der Gewaltenteilung nicht rein verwirklicht, sondern Verschränkungen der Gewalten zum Zweck der gegenseitigen Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten zugelassen hat (BVerfGE 34, 52 [59]).
  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83
    Gleichwohl wird dadurch die Nachprüfung der Entscheidung des Richterwahlausschusses nicht ausgeschlossen, sondern nur begrenzt und erschwert (s. BVerfGE 24, 268 [BVerfG 22.10.1968 - 2 BvL 16/67] [277] unter Berufung auf die Stellungnahme des erkennenden Senats).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ablehnung des Asylantrages - …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83
    Diese dem Landesrecht zuzuordnenden Fragen, die eine Zurückverweisung an das Oberverwaltungsgericht erforderlich machen könnten, kann der Senat gemäß § 173 VwGO, § 565 Abs. 4 ZPO prüfen (s. BVerwGE 19, 204 [212]; BVerwGE 66, 240 [248]).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83
    Diese dem Landesrecht zuzuordnenden Fragen, die eine Zurückverweisung an das Oberverwaltungsgericht erforderlich machen könnten, kann der Senat gemäß § 173 VwGO, § 565 Abs. 4 ZPO prüfen (s. BVerwGE 19, 204 [212]; BVerwGE 66, 240 [248]).
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83
    Der Zweck des § 4 DRiG besteht, wie der Senat in BVerwGE 25, 210 (218) [BVerwG 27.10.1966 - II C 103/63] ausgeführt hat, darin, das in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Prinzip der Gewaltenteilung durchzuführen.
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83
    Das Oberverwaltungsgericht hat zwar zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen (s. BVerwGE 26, 31 [39/40]; 32, 148 [154]) die Entscheidung des Richterwahlausschusses auf ihre Rechtmäßigkeit hin mitgeprüft.
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des …

    Auch im vorliegenden Fall ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (erst) die Entscheidung des Bundesministers unmittelbarer Verfahrensgegenstand im gerichtlichen Verfahren ist, während es sich bei der Entscheidung des Richterwahlausschusses um einen nicht selbständig anfechtbaren Verfahrensschritt handelt (vgl. BVerwGE 70, 270 und BVerwGE 105, 89 m.w.N. sowie Gärditz, ZBR 2015, S. 325 ).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Darauf, ob innere Bindungen oder Verpflichtungen zur Unterhaltsgewährung oder zur gemeinsamen Lebensführung bestehen, kam es nach dieser Rechtsprechung ebensowenig an wie darauf, ob die Partner durch geschlechtliche Beziehungen miteinander verbunden sind (vgl. BVerwGE 15, 306 (312 f.) [BVerwG 27.02.1963 - V C 105/61]; 52, 11 (12) [BVerwG 19.01.1977 - VIII C 23/76]; 70, 278 (280) [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]): Maßgebend für die Beurteilung dessen, ob die Leistung von Sozialhilfe notwendig sei, seien die tatsächliche Lage und im Rahmen dessen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Personen, die sich zu der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zusammengetan hätten (BVerwGE 70, 278 (280 f.) [BVerwG 20.11.1984 - 5 C 17/84]).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf …

    Jedenfalls gelten nicht die Einschränkungen, die sich ergeben, wenn Ämter durch Wahlen besetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1968 - 2 BvL 16/67 - BVerfGE 24, 268 ; Kammerbeschluss vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 - NJW 1998, 2592; BVerwG, Urteile vom 15. November 1984 - 2 C 29.83 - BVerwGE 70, 270 und vom 19. Juni 1997 - 2 C 24.96 - BVerwGE 105, 89 ).
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