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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.12.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,449
BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89 (https://dejure.org/1990,449)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1990 - 7 B 120.89 (https://dejure.org/1990,449)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1990 - 7 B 120.89 (https://dejure.org/1990,449)
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Stiftung "Familie in Not"

§ 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten zwischen Privatrechtspersonen, die keine Beliehenen sind, sind zivilrechtlich, Fragen des "Verwaltungsprivatrechts" sind dann von den Zivilgerichten zu entscheiden

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten - Eröffnung des Verwaltungrechtsweges bei Tätigkeiten natürlicher oder juristischer Privatrechtssubjekte - Eröffnung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Rechtsweg bei Klage gegen eine juristische Person des Privatrechts mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- und Entscheidungsbefugnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überprüfung der Tätigkeit einer privaten Stiftung durch die Verwaltungsgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2901 (Ls.)
  • MDR 1990, 673
  • NVwZ 1990, 754
  • DVBl 1990, 712
  • DÖV 1990, 614
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.03.1969 - VII C 37.67
    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89
    Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn es sich um eine vom Staat gegründete und/oder beherrschte Einrichtung handelt und der Staat durch sie Leistungen an den Bürger erbringt (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735 und Senatsbeschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 - DVBl. 1990, 154).

    Die Tätigkeit der Beklagten ist ferner nicht deswegen abweichend von dem erwähnten Grundsatz als öffentlich-rechtlich und infolgedessen im Verwaltungsrechtsweg nachprüfbar zu charakterisieren, weil die Beklagte durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet wäre (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - a.a.O.; BVerwGE 61, 222 [BVerwG 11.12.1980 - 3 C 130/79]).

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83

    Verwaltungsprivatrecht

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89
    Doch wird, wenn der Staat sich zur Erfüllung seiner Aufgaben privatrechtlicher Gestaltungsformen bedient, lediglich die Privatrechtsordnung in einzelnen Punkten durch öffentlich-rechtliche Bindungen ergänzt, modifiziert oder überlagert, ohne daß darum das Verwaltungshandeln selbst dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (sog. Verwaltungsprivatrecht); infolgedessen haben über derartige öffentlich-rechtliche Bindungen des privatrechtlichen Verwaltungshandelns die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 13 GVG mitzuentscheiden (vgl. BVerwGE 35, 103 [BVerwG 13.03.1970 - VII C 80/67]; BGHZ 65, 284 [BGH 26.11.1975 - VIII ZR 164/74]; 91, 84 ; BGH, DVBl. 1985, 793 ).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89
    Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn es sich um eine vom Staat gegründete und/oder beherrschte Einrichtung handelt und der Staat durch sie Leistungen an den Bürger erbringt (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735 und Senatsbeschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 - DVBl. 1990, 154).
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Rechtsweg für Klage gegen behördliches Hausverbot

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89
    Doch wird, wenn der Staat sich zur Erfüllung seiner Aufgaben privatrechtlicher Gestaltungsformen bedient, lediglich die Privatrechtsordnung in einzelnen Punkten durch öffentlich-rechtliche Bindungen ergänzt, modifiziert oder überlagert, ohne daß darum das Verwaltungshandeln selbst dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (sog. Verwaltungsprivatrecht); infolgedessen haben über derartige öffentlich-rechtliche Bindungen des privatrechtlichen Verwaltungshandelns die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 13 GVG mitzuentscheiden (vgl. BVerwGE 35, 103 [BVerwG 13.03.1970 - VII C 80/67]; BGHZ 65, 284 [BGH 26.11.1975 - VIII ZR 164/74]; 91, 84 ; BGH, DVBl. 1985, 793 ).
  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 179/83

    Grundstücksverkauf durch Gemeinde: Zivilrechtliche Bindung des Erwerbers an noch …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89
    Doch wird, wenn der Staat sich zur Erfüllung seiner Aufgaben privatrechtlicher Gestaltungsformen bedient, lediglich die Privatrechtsordnung in einzelnen Punkten durch öffentlich-rechtliche Bindungen ergänzt, modifiziert oder überlagert, ohne daß darum das Verwaltungshandeln selbst dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (sog. Verwaltungsprivatrecht); infolgedessen haben über derartige öffentlich-rechtliche Bindungen des privatrechtlichen Verwaltungshandelns die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 13 GVG mitzuentscheiden (vgl. BVerwGE 35, 103 [BVerwG 13.03.1970 - VII C 80/67]; BGHZ 65, 284 [BGH 26.11.1975 - VIII ZR 164/74]; 91, 84 ; BGH, DVBl. 1985, 793 ).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 164/74

    Verpflichtung zur Einräumung von Preisvergünstigungen an Großabnehmer in der …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89
    Doch wird, wenn der Staat sich zur Erfüllung seiner Aufgaben privatrechtlicher Gestaltungsformen bedient, lediglich die Privatrechtsordnung in einzelnen Punkten durch öffentlich-rechtliche Bindungen ergänzt, modifiziert oder überlagert, ohne daß darum das Verwaltungshandeln selbst dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (sog. Verwaltungsprivatrecht); infolgedessen haben über derartige öffentlich-rechtliche Bindungen des privatrechtlichen Verwaltungshandelns die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 13 GVG mitzuentscheiden (vgl. BVerwGE 35, 103 [BVerwG 13.03.1970 - VII C 80/67]; BGHZ 65, 284 [BGH 26.11.1975 - VIII ZR 164/74]; 91, 84 ; BGH, DVBl. 1985, 793 ).
  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 130.79

    Entscheidungen einer Züchtervereinigung - Unzulässigkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89
    Die Tätigkeit der Beklagten ist ferner nicht deswegen abweichend von dem erwähnten Grundsatz als öffentlich-rechtlich und infolgedessen im Verwaltungsrechtsweg nachprüfbar zu charakterisieren, weil die Beklagte durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet wäre (…vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - a.a.O.; BVerwGE 61, 222 [BVerwG 11.12.1980 - 3 C 130/79]).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79

    Nichtbestehen der Verwaltungsprüfung - Dienstordnunsangestellte - Krankenkassen - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89
    Die von der Beschwerde in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen gerückte und bejahte Frage, ob die Beklagte durch die Vergabe sozialer Leistungen im Auftrag des Bundes staatliche Verwaltungsaufgaben erfüllt, ist daher für die Bestimmung des richtigen Rechtswegs nicht entscheidend; es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei der Bestimmung des Rechtswegs nicht von der öffentlichen Aufgabe her auf den öffentlich-rechtlichen Charakter ihrer Ausführung geschlossen werden darf (Senatsurteil vom 25. März 1980 - BVerwG 7 C 79.79 - m.w.H.).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs wird dort, wo sich der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben privater Gestaltungsformen bedient, die Privatrechtsordnung lediglich in einzelnen Punkten durch öffentlich-rechtliche Bindungen ergänzt, modifiziert und überlagert, ohne dass darum das Verwaltungshandeln selbst dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (sog. Verwaltungsprivatrecht); infolgedessen haben über derartige öffentlich-rechtliche Bindungen des privatrechtlichen Verwaltungshandelns die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit zu entscheiden (Beschlüsse vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 244 = NVwZ 1990, 754 und vom 29. Mai 1990 - BVerwG 7 B 30.90 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 103 = NVwZ 1991, 59;… BGH, Urteile vom 5. April 1984 a.a.O. S. 96 f., vom 17. Juni 2003 - XI ZR 195/02 - BGHZ 155, 166 und vom 21. Juli 2006 - V ZR 158/05 - NVwZ 2007, 246;… Beschluss vom 7. Dezember 1999 a.a.O. S. 1043).
  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts - …

    Für eine Klage auf Zutritt zu einer gemeindlichen Einrichtung, die gegen eine mit dem Betrieb der Einrichtung beauftragte juristische Person des Privatrechts gerichtet ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet, es sei denn, die Beklagte wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu öffentlich-rechtlichem Handeln ermächtigt (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - JZ 1990, 446 [BVerwG 06.03.1990 - 7 B 120/89]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735; BVerwGE 61, 222 [BVerwG 11.12.1980 - 3 C 130/79]; Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - JZ 1990, 446 [BVerwG 06.03.1990 - 7 B 120/89]) unterfällt die Tätigkeit juristischer Personen des Privatrechts, auch wenn sie in den Dienst der Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger gestellt sind, grundsätzlich dem Privatrecht und infolgedessen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, es sei denn, die betreffende juristische Person wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet.

    Doch sind - auch das ist bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - a.a.O. m.w.N.) - hieraus resultierende Grundrechtsbindungen der privatrechtlichen Betriebsgesellschaft nicht rechtswegbestimmend; vielmehr haben darüber die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Rechtswegzuständigkeit nach § 13 GVG mitzuentscheiden (sog. Verwaltungsprivatrecht).

  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 12 CE 12.2170

    Kindertageseinrichtung; Benutzungsverhältnis

    Rn. 38 Bedient sich der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben privatrechtlicher Gestaltungsformen, so wird dadurch lediglich die Privatrechtsordnung in einzelnen Punkten durch öffentlich-rechtliche Bindungen ergänzt, modifiziert oder überlagert, ohne dass deshalb das Verwaltungshandeln selbst dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (sog. Verwaltungsprivatrecht); infolgedessen haben über derartige öffentlich-rechtliche Bindungen des privatrechtlichen Verwaltungshandelns die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 13 GVG mitzuentscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1990 - 7 B 120/89 -, NVwZ 1990, 754 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1416
BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89 (https://dejure.org/1989,1416)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1989 - 2 ARs 543/89 (https://dejure.org/1989,1416)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89 (https://dejure.org/1989,1416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Häftlings auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der von ihm begehrten Genehmigung zum Einzelfernsehempfang - Verweis des gerichtlichen Verfahrens bei Verlegung des Antragstellers in eine andere Vollzugsanstalt - Wechsel der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO (1975) § 14; StVollzG §§ 109 ff; VwGO § 83
    Wirksamkeit eines ohne Antrag ergangenen Verweisungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 313
  • NJW 1990, 723
  • MDR 1990, 262
  • NStZ 1990, 205
  • DVBl 1990, 712
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.1988 - 2 ARs 536/88

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Macht das Gesetz die Verweisung des Verfahrens an ein anderes Gericht davon abhängig, daß ein Verfahrensbeteiligter dies beantragt, so ist ein ohne Antrag ergangener Verweisungsbeschluß rechtsunwirksam (Fortführung von BGHSt 36, 33).

    Wird ein Antragsteller, nachdem er das gerichtliche Verfahren (§§ 109 ff StVollzG) anhängig gemacht hat, in eine andere Vollzugsanstalt verlegt, so ist das Verfahren allerdings an diejenige Strafvollstreckungskammer zu verweisen, in deren Bezirk diese Vollzugsanstalt ihren Sitz hat (BGHSt 36, 33 für den Fall von Vollzugslockerungen).

    Der Wechsel der Entscheidungszuständigkeit tritt aber erst auf Grund des Verweisungsbeschlusses ein, den das angerufene Gericht in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO zu fassen hat (BGHSt 36, 33, 35, 37).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Soweit Zivilsenate des Bundesgerichtshofs beiläufig die Gegenmeinung vertreten haben, steht dies zudem in einem schwer auflösbaren Widerspruch zu jener Rechtsprechung, die einem Verweisungsbeschluß die Verbindlichkeit aberkennt, falls er unter Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Verfahrensbeteiligten gefaßt worden ist (BGHZ 71, 69, 72 f; 102, 338, 341;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 48. Aufl. § 281 Anm. 3 B b cc bbb;… Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 281 Rdn. 31).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Soweit Zivilsenate des Bundesgerichtshofs beiläufig die Gegenmeinung vertreten haben, steht dies zudem in einem schwer auflösbaren Widerspruch zu jener Rechtsprechung, die einem Verweisungsbeschluß die Verbindlichkeit aberkennt, falls er unter Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Verfahrensbeteiligten gefaßt worden ist (BGHZ 71, 69, 72 f; 102, 338, 341;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 48. Aufl. § 281 Anm. 3 B b cc bbb;… Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 281 Rdn. 31).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen - …

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Dieser Ansicht sind Zivilsenate des Bundesgerichtshofs in jeweils die Entscheidung nicht tragenden Bemerkungen ohne nähere Begründung gefolgt (BGHZ 1, 341 f; BGH NJW 1964, 1416, 1418; ebenso bereits OLG Celle NJW 1947/48, 67 f;… zustimmend auch Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 276 Anm. B II c 4 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Dieser Ansicht sind Zivilsenate des Bundesgerichtshofs in jeweils die Entscheidung nicht tragenden Bemerkungen ohne nähere Begründung gefolgt (BGHZ 1, 341 f; BGH NJW 1964, 1416, 1418; ebenso bereits OLG Celle NJW 1947/48, 67 f;… zustimmend auch Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 276 Anm. B II c 4 m.w.N.).
  • RG, 27.01.1931 - VII 455/30

    1. Gilt in dem Falle, daß der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens bei …

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Soweit sich die Frage auch im Zivilprozeß stellt (früher § 276, jetzt § 281 ZPO), hat das Reichsgericht die Ansicht vertreten, ein Verweisungsbeschluß sei selbst dann verbindlich, wenn er ohne den gesetzlich geforderten Antrag ergangen ist (RGZ 106, 263 f; 131, 197, 200).
  • OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11

    Strafvollstreckungskammer ist gebunden an konkludente Bejahung der eigenen …

    Die Rechtsprechung, nach der eine Verweisung ohne Antrag gemäß dem in Strafvollzugssachen entsprechend anzuwendenden § 83 VwGO unwirksam ist (so BGHSt 36, 313), ist unter Geltung der alten Gesetzesfassung ergangen.

    Die Notwendigkeit eines Verweisungsantrages folgt nicht zwingend aus dem im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG geltenden Verfügungsgrundsatz (…so aber Schuler/Laubenthal aaO;… Callies/Müller-Dietz aaO;… Arloth aaO; Volckart, NStZ 1990, 205).

  • OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 3 Ws 1261/07

    Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung eines Urlaubsantrages durch die …

    Dem Wechsel der Entscheidungszuständigkeit ist durch einen Verweisungsbeschluss in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO Rechnung zu tragen (BGH, NStZ 1990, 205).

    Aufgrund der Neuregelung dieser Vorschrift, die auf eine entsprechende Anwendung der §§ 17a II und III GVG verweist, ist entgegen der früheren Rechtslage (hierzu: BGH, NStZ 1990, 205) ein Verweisungsantrag nicht mehr erforderlich (Senat, Beschl. v. 10.10.2007 - 3 Ws 904/07 StVollz; OLG Jena; Beschl. v. 28.11.2005 - 1 AR(s) 167/05 - Juris; OLG Celle, ZfStrVo 2002, 245;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 83 Rn 11, 12).

  • OLG Naumburg, 10.09.2009 - 1 Ws 371/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Antrag auf Vollzugslockerungen durch einen im …

    Ein Verweisungsbeschluss ist jedoch unwirksam, wenn die Verweisung grob und offensichtlich fehlerhaft ist (Thüringer Oberlandesgericht OLG-NL 2006, 190, 191; s.a. BGHSt 36, 313 ff. zu § 83 VwGO a.F.).

    Anderenfalls wäre es möglich, das den Verfahrensbeteiligten zustehende Mitwirkungsrecht zu umgehen und die Zuständigkeit willkürlich zu verändern (vgl. BGHSt 36, 313, 315).

  • BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 147/20

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes im Verfahren zur Feststellung der …

    Vielmehr gilt dies nur dann, wenn an diese das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO verwiesen wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89, juris Rn. 4;… vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, BeckRS 2016, 21432, Rn. 33).
  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 1 Vollz (Ws) 163/15

    Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach Verlegung in einer …

    Rn. 30 Aufgrund der am 19.03.1991 in Kraft getretenen Neuregelung der Vorschrift des § 83 VwGO, die auf eine entsprechende Anwendung des § 17a Abs. 2 und Abs. 3 GVG verweist, ist entgegen der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BGH, NStZ 1990, 205) ein Verweisungsantrag nicht mehr erforderlich.
  • OLG Celle, 19.10.2016 - 1 Ws 501/16

    Zuständigkeitsstreit in Strafvollzugssachen

    Rn. 12 1. Bei örtlicher Unzuständigkeit der mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StPO befassten Strafvollstreckungskammer hat diese den Antrag nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern sich für örtlich unzuständig zu erklären und das Verfahren im Interesse der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes an die Strafvollstreckungskammer des nach § 110 StVollzG örtlich zuständigen Landgerichts zu verweisen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1988 - 2 ARs 536/88, BGHSt 36, 33; BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89, NStZ 1990, 205; OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11;… Bachmann, in: Laubenthal u.a., Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, Teil P Rn. 42;… Schmidt-Clarner, in: Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016, Teil C Rn. 359).
  • BGH, 23.11.1998 - 2 ARs 466/98

    Antrag eines Strafgefangenen auf Aushändigung eines "Orion-Kalender - …

    Wird der Antragsteller aber, nachdem er das gerichtliche Verfahren anhängig gemacht hat, in eine andere Anstalt verlegt, dann ist es, wenn der Betroffene mit seinem Begehren anstrebt, daß die Anstalt zu einer bestimmten (künftigen) Maßnahme verpflichtet wird, es also nicht allein um eine (oder die) in der Vergangenheit erfolgte Anordnung geht, auf seinen Antrag (vgl. BGHSt 36, 313) an die Strafvollstreckungskammer zu verweisen, in der diese Anstalt liegt (BGHSt 36, 33).
  • BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 167/25

    Zuständigkeitsbestimmung (Strafvollstreckungskammer: Bindungswirkung eines …

    Rn. 10 Die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer kann durch einen Verweisungsbeschluss einer anderen Strafvollstreckungskammer begründet werden (…vgl. BGH a.a.O., Rn. 12;… Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, BeckRS 2016, 21432, Rn. 33, und vom 1. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89, juris Rn. 4).
  • OLG Hamm, 09.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 172/17

    Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung von Vollzugslockerungen durch …

    Aufgrund der am 19.03.1991 in Kraft getretenen Neuregelung der Vorschrift des § 83 VwGO, die auf eine entsprechende Anwendung des § 17a Abs. 2 und Abs. 3 GVG verweist, ist entgegen der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BGH, NStZ 1990, 205) ein Verweisungsantrag nicht mehr erforderlich (…vgl. Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrell, StVollzG, 12. Aufl., § 110 Rn. 42 m.w.N. sowie § 115 Rn. 80).
  • BGH, 08.01.1997 - 2 ARs 448/96

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Celle bei einem Streit über die …

    Es ist deshalb insoweit gemeinschaftliches oberes Gericht für die streitenden Landgerichte und somit für die Entscheidung des Zuständigkeitsstreits zuständig (vgl. hierzu Volckart, NStZ 1990, 205).
  • OLG Hamm, 28.11.2017 - 1 Vollz (Ws) 471/17

    Erledigung eines Antrags eines Strafgefangenen auf Gewährung von Langzeitbesuch …

  • BGH, 17.01.1997 - 2 ARs 443/96

    Zuweisung der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung der …

  • OLG Hamm, 18.11.2024 - 1 Vollz 103/24
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