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Rechtsprechung
   BSG, 07.02.1994 - 9/9a RVg 4/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1721
BSG, 07.02.1994 - 9/9a RVg 4/92 (https://dejure.org/1994,1721)
BSG, Entscheidung vom 07.02.1994 - 9/9a RVg 4/92 (https://dejure.org/1994,1721)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 1994 - 9/9a RVg 4/92 (https://dejure.org/1994,1721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 512
  • NZS 1994, 288 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1249
  • Rpfleger 1994, 304
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    Ob diese Entwicklung und die zunehmende Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]) dazu zwingen, auch bei Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten für besondere Fallgruppen einen Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß zu verneinen und den dann bedürftigen Beteiligten Prozeßkostenhilfe zu gewähren, bleibt hier offen.
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 39/89

    Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen auch ausdrücklich anerkannt, daß sich eine Prozeßkostenvorschußpflicht nur dann ergibt, wenn der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten sichergestellt ist (BGHZ 110, 247 = JR 1991, S 25 mit Anm von Ohlsen).
  • BFH, 24.09.1991 - VII B 122/91

    Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    Zwar ist der Begriff der persönlichen Angelegenheiten weit zu fassen (vgl die Nachweise bei Knops NJW 1993, 1237, 1240; vgl auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes , zusammengefaßt in Rpfleger 1992, 356 [BFH 24.09.1991 - VII B 122/91]).
  • BVerfG, 13.07.1995 - 1 BvL 3/93
    Auszug aus BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    Ob die Tabellenwerte noch dem Sozialstaatsprinzip und dem Gleichheitssatz entsprechen, wird das Bundesverfassungsgericht in der Vorlagesache 1 BvL 3/93 zu entscheiden haben.
  • KG, 09.08.1989 - 18 UF 2689/89
    Auszug aus BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    In einem Prozeß um den Vorschußanspruch gegen den Ehegatten hat er den Abweisungsantrag nicht für begründet erachtet, soweit er sich darauf stützte, daß nach dem Tabellenwert Prozeßkostenhilfe zu bewilligen wäre (FamRZ 1990, 183).
  • BSG, 13.02.1979 - 7 BH 5/79

    Prozeßkostenhilfe - Armenrecht - Leistungsfähigkeit des Ehegatten

    Auszug aus BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    Insoweit ist nicht mehr auf den Begriff des notwendigen Unterhalts in § 114 ZPO aF und die Besonderheiten des Rechts der Arbeitslosenhilfe abzustellen, wie in der noch zum früheren Armenrecht ergangenen Entscheidung des BSG vom 13. Februar 1979 (SozR 1750 § 114 Nr. 3).
  • LAG Berlin, 12.06.1985 - 12 Ta 6/85

    Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschuß; Einkommen; Familieneinkommen; Vermögen

    Auszug aus BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    Aus diesem Grund ist dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin (LAGE § 115 Nr. 15 Leitsatz auch in ArbuR 1986, 249) zuzustimmen: § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB darf nicht bewirken, daß praktisch doch ein Familieneinkommen gebildet wird, aufgrund dessen die Raten nach der Anlage nach § 115 ZPO ermittelt werden.
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des …

    Dies gilt hinsichtlich der Ehefrau, weil - wie das BSG bereits entschieden hat (BSG vom 7.2.1994 - 9/9a RVg 4/92 - SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; s auch BAG vom 5.4.2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344 ff) - dem Kläger nur ein in seinem Vermögen befindlicher vorhandener und realisierbarer Anspruch aus § 1360a Abs. 4 BGB hätte entgegengehalten werden können.
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 168/12 B
    Dies gilt hinsichtlich der Ehefrau, weil - wie das BSG bereits entschieden hat ( BSG vom 7.2.1994 - 9/9a RVg 4/92 - SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; s auch BAG vom 5.4.2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344 ff) - dem Kläger nur ein in seinem Vermögen befindlicher vorhandener und realisierbarer Anspruch aus § 1360a Abs. 4 BGB hätte entgegengehalten werden können.
  • BVerfG, 22.10.2025 - 1 BvR 468/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche Entscheidung …

    Dabei ist es Sache der Fachgerichte, die Gesetze, aus denen sich solche vorrangigen Ansprüche ergeben, auszulegen und auf den Einzelfall anzuwenden (vgl. zur Auslegung von § 1360a BGB und § 115 Abs. 2 ZPO a.F. - heute § 115 Abs. 3 ZPO - beispielsweise BSG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 9/9a RVg 4/92 -, Rn. 2 ff.).
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