Rechtsprechung
| OVG Berlin, 18.10.2000 - 2 M 15.00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lda.brandenburg.de
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- fragdenstaat.de
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Konkurrierende Rechtsvorschriften
- archive.org
Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses - Bearbeitung von Petitionen - Verwaltungsaufgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Papierfundstellen
- DVBl 2001, 313
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24
Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben
Von den "parlamentarischen Aufgaben" erfasst sind auch solche dem Landtag verfassungsrechtlich zugewiesenen Tätigkeiten, die über die eigentliche Gesetzgebungstätigkeit hinausgehen (…vgl. zum IFG des Bundes Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 1 Rn. 193 m.w.N.; zum Berliner IFG OVG Berlin, Beschl. v. 18.10.2000 - 2 M 15/00 - LKV 2001, 279). - VG Karlsruhe, 21.04.2016 - 2 K 2240/15
Recht des Petenten auf gerichtliche Überprüfung der Behördenauskünfte an den …
Darüber hinaus besteht kein Anspruch darauf, dass das Petitionsverfahren in einer bestimmten Art und Weise durchgeführt wird (OVG Berlin, Beschl. v. 18.10.2000 - 2 M 15.00 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 K 2073/13 -, juris). - VG Berlin, 22.04.2010 - 2 K 98.09
Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes in Petitionsverfahren und …
Daher besteht nach der Rechtsprechung der Kammer gegenüber dem Bundestag kein Anspruch auf Zugang zu den Informationen, die der Petitionsausschusses bei der Prüfung und Bescheidung von Petitionen im Sinne des Art. 17 GG erlangt hat (vgl. Urteil der Kammer vom 10. Januar 2008 - VG 2 A 112.07 - vgl. zum Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses und zu § 2 Abs. 1 S. 2 IFG Bln auch OVG Berlin, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - OVG 2 M 15.00 - DVBl. 2001, 313 f., …und Beschluss der Kammer vom 14. September 2009 - VG 2 K 153.09 - vgl. ferner Rossi, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 1 Rn. 60). - VG Stuttgart, 18.11.2013 - 11 K 2073/13
Zum Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eines Petenten in …
Diese Vorschrift ist allerdings nicht auf das Petitionsverfahren anzuwenden, da es sich bei dem Petitionsverfahren um ein parlamentarisches Verfahren und nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne von § 10 LVwVfG handelt (OVG Berlin, Beschluss vom 18.10.200, - 2 M 15.00 -, ). - VG Berlin, 27.11.2024 - 2 K 144.22 Rn. 25 Öffentliche Stellen, die nicht oder nicht ausschließlich der Verwaltung angehören, unterfallen dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz aber nur insoweit, als sie Verwaltungsaufgaben erledigen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 22. September 2009 - VG 2 K 155.09 - BA S. 2; OVG Berlin, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - OVG 2 M 15/00 - DÖV 2001, 824, 825).
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.11.2000 - 15 B 97.2746 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 543
- DVBl 2001, 313
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 12 S 1536/18
Erledigung der Hauptsache; vorbereitendes Verfahren; Zuständigkeit des …
Deshalb ist auch die Phase nach Zurückverweisung einer Sache bis zum Beginn der (nächsten) mündlichen Verhandlung als (neues) vorbereitendes Verfahren im Sinne des § 87a VwGO zu verstehen (so ausdrücklich VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25.05.1999 - 1 S 1593/97 - juris Rn. 2; vgl. für den Fall des Erlasses eines Beweisbeschlusses in der mündlichen Verhandlung OVG Saarland…, Beschluss vom 31.05.2000 - 9 R 19/98 - juris Rn. 1; vgl. für den Fall der Vertagung der mündlichen Verhandlung Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.11.2000 - 15 B 97.2746 - juris Rn. 5). - BVerwG, 17.05.2019 - 6 A 6.19
Berichterstatter; Beweisbeschluss; Spruchkörper; mündliche Verhandlung; …
Der Begriff des "vorbereitenden Verfahrens" ist entsprechend dem Sinn und Zweck des § 87a VwGO, das Gericht als Spruchkörper von Nebenentscheidungen zu entlasten, weit zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 2018 - 3 KSt 1.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:030918B3KSt1.18.0] - JurBüro 2018, 583; VGH München, Beschluss vom 16. November 2000 - 15 B 97.27 46 - NVwZ-RR 2001, 543).Ein Verfahren befindet sich nach einer Befassung des Spruchkörpers mit der Sache in einer mündlichen Verhandlung wieder in der Vorbereitung, wenn es nicht aufgrund der Verhandlung streitig oder unstreitig beendet, sondern vertagt oder - wie hier - ein Beweisbeschluss erlassen worden ist, um weitere Ermittlungen durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 9 KSt 6.04 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 40 S. 8; VGH München, Beschluss vom 16. November 2000 - 15 B 97.27 46 - NVwZ-RR 2001, 543; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 9 R 19/98 - juris Rn. 1;… Bamberger, in: Wysk , VwGO, 2. Aufl. 2016, § 87a Rn. 2 f.;… Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 87a Rn. 5;… Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier , VwGO, Band II, Stand: September 2018, § 87a Rn. 11;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 87a Rn. 3).
- VGH Bayern, 10.01.2020 - 8 B 18.413
Verfahrensbeendigung durch Erledigung
Der Umstand, dass die Beteiligten übereinstimmend auf die Durchführung einer weiteren mündlichen Verhandlung verzichtet haben, ändert daran nichts (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2000 - 15 B 97.2746 - DVBl 2001, 313 = juris Rn. 4 f.).Der Zweck des § 87a VwGO besteht darin, den Spruchkörper von Nebenentscheidungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Sachentscheidung zu entlasten, um zu einer Straffung des Prozesses beizutragen (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2000 - 15 B 97.2746 - a.a.O., m.w.N. auch zu den Materialien).
- VGH Bayern, 02.02.2018 - 15 B 15.1220
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Im Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung befindet sich das gerichtliche Verfahren vielmehr wieder im Stadium des vorbereitenden Verfahrens gem. § 87a Abs. 1 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2000 - 15 B 97.2746 - NVwZ-RR 2001, 543 f.;… Brink in Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 87a Rn. 4;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 87a Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 15.01.2018 - 8 S 2815/17
Ruhen des Verfahrens - Wiederanruf und gleichzeitige Erledigung - …
Der Senat sah daher keine Veranlassung, im Anschluss an die mündliche Verhandlung wieder ins vorbereitende Verfahren einzutreten, etwa um weitere Ermittlungen durchzuführen oder weiteren Vortrag der Beteiligten abzuwarten, auf deren Grundlage erst eine Sachentscheidung zu treffen gewesen wäre (insoweit unterscheidet sich die Konstellation von der, wie sie dem Beschluss des Bay. VGH vom 16.11.2000 - 15 B 97.2746 - NVwZ-RR 2001, 543 zugrunde gelegen zu haben scheint). - VGH Bayern, 11.03.2021 - 14 C 21.29
Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Nichtabhilfeentscheidung, …
Dem Spruchkörper vorbehalten sind solche Entscheidungen, die in oder aufgrund einer mündlichen Verhandlung oder im Zusammenhang mit einer vom Spruchkörper erlassenen Sachentscheidung ergehen (BVerwG, B.v. 29.12.2004 - 9 KSt 6.04 - NVwZ 2005, 466/467 unter II.1.; BayVGH, B.v. 16.11.2000 - 15 B 97.2746 - NVwZ-RR 2001, 543/543 f. mit Hinweis auf BTDrs. - VGH Bayern, 15.12.2025 - 8 A 23.40046
Kostenentscheidung, Verfahren, Berichterstatter, Auflage, Kostenrisiko, …
Rn. 1 1. Die Entscheidung ergeht nach § 87a Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter, weil der Prozess nach dem Übergang in das schriftlichen Verfahren (§ 101 Abs. 2 VwGO) wieder in das Stadium des vorbereitenden Verfahrens zurückgekehrt ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2000 - 15 B 97.2746 - DVBl 2001, 313 - juris Rn. 5;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 87a Rn. 3).
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