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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1062
BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00 (https://dejure.org/2001,1062)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2001 - 5 C 5.00 (https://dejure.org/2001,1062)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2001 - 5 C 5.00 (https://dejure.org/2001,1062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    SGB X § 61 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch - Verzugszinsen - Kostenverpflichtungserklärung - Zinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 61 Satz 2; BGB § 288 Abs. 2
    Erstattungsanspruch, Verzugs(Schadens-)zinsen; Verzugszinsen; Verzugsschaden (Zinsen)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 139
  • NJW 2002, 1665 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 486
  • FamRZ 2002, 456 (Ls.)
  • DVBl 2002, 348
  • DÖV 2002, 340
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus, dass für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - ; Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - und Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - m.w.N.); zu Unrecht ist die Vorinstanz jedoch der Auffassung, hier in einer analogen Anwendung des § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 288 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Grundlage für über 4 % hinausgehende Zinsen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefunden zu haben.

    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus, dass für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - ; Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - und Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - m.w.N.); zu Unrecht ist die Vorinstanz jedoch der Auffassung, hier in einer analogen Anwendung des § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 288 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Grundlage für über 4 % hinausgehende Zinsen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefunden zu haben.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Anders als bei vertraglichen Ansprüchen (vgl. dazu die von der Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - betr. Rückforderung von der Bundeswehr aufgrund Vereinbarung gewährter Studienbeihilfen; vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - : Vereinbarung über Rückzahlung von Studienförderungsmitteln wegen vorzeitigen Ausscheidens aufgrund eines "Vertrages für Fernmeldeaspiranten"; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - betr. Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84

    Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 70.83

    Verzugszinsen - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gegenseitigkeitsverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Anders als bei vertraglichen Ansprüchen (vgl. dazu die von der Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - betr. Rückforderung von der Bundeswehr aufgrund Vereinbarung gewährter Studienbeihilfen; vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - : Vereinbarung über Rückzahlung von Studienförderungsmitteln wegen vorzeitigen Ausscheidens aufgrund eines "Vertrages für Fernmeldeaspiranten"; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - betr. Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74

    Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Anders als bei vertraglichen Ansprüchen (vgl. dazu die von der Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - betr. Rückforderung von der Bundeswehr aufgrund Vereinbarung gewährter Studienbeihilfen; vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - : Vereinbarung über Rückzahlung von Studienförderungsmitteln wegen vorzeitigen Ausscheidens aufgrund eines "Vertrages für Fernmeldeaspiranten"; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - betr. Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 17.69

    Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus, dass für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - ; Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - und Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - m.w.N.); zu Unrecht ist die Vorinstanz jedoch der Auffassung, hier in einer analogen Anwendung des § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 288 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Grundlage für über 4 % hinausgehende Zinsen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefunden zu haben.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Anders als bei vertraglichen Ansprüchen (vgl. dazu die von der Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - betr. Rückforderung von der Bundeswehr aufgrund Vereinbarung gewährter Studienbeihilfen; vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - : Vereinbarung über Rückzahlung von Studienförderungsmitteln wegen vorzeitigen Ausscheidens aufgrund eines "Vertrages für Fernmeldeaspiranten"; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - betr. Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 71.81

    Anforderungen an den Anspruch auf Erstattungszinsen ab Empfang der …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5305/98

    Verzinsung von Erstattungsforderungen des Trägers der Sozialhilfe gegen den …

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 23.77

    Prozeßführung - Revisionsurteil - Berufungsgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB …

    Rn. 112 Vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2011 - 3 C 30.10 -, DVBl. 2011, 1224, und vom 20. September 2001 - 5 C 5.00 -, BVerwGE 115, 139, jeweils m. w. N.
  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Verzugszinsen im öffentlichen Recht nur dann verlangt werden können, soweit es vertragliche Ansprüche betrifft; denn insoweit besteht kein entscheidender Unterschied zu bürgerlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen (vgl. § 62 Satz 2 VwVfG, § 61 Satz 2 SGB X; BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - ).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr; …

    Für eine entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB gibt es bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als gesetzlichem Anspruch keine ausreichende Analogiebasis (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - BVerwGE 115, 139, 141 f.).
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