Rechtsprechung
| BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 8, Art. 5 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 32 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit eines Redeverbots bei einer Versammlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, 21 Abs. 1 GG
Grundrechte, Versammlungsrecht, Redeverbot für NPD-Vorsitzenden bei einer Versammlung
Verfahrensgang
- VG Weimar, 06.12.2001 - 7 E 2193/01
- OVG Thüringen, 07.12.2001 - 3 ZEO 812/01
- BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 713
- DVBl 2002, 690
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen Sozialdumping und …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Betrifft der Eilantrag hoheitliche Maßnahmen der Beschränkung einer öffentlichen Versammlung, so überprüft das Bundesverfassungsgericht die angegriffene Entscheidung im Interesse des effektiven Grundrechtsschutzes auch auf offensichtliche Fehler bei der Anwendung der betroffenen Grundrechte (vgl. näher BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 m.w.N.).Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ).
Denn aus Art. 21 Abs. 1 GG folgt eine Privilegierung der politischen Parteien gegenüber den übrigen Vereinigungen und Verbänden (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 47, 198 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ).
Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts für das Verbot von Parteien (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG) schließt ein administratives Einschreiten gegen die Aktivitäten einer politischen Partei schlechthin aus, soweit sie sich allgemein erlaubter Mittel bedient (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 40, 287 ; 47, 130 ; 47, 198 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; stRspr.).
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Denn aus Art. 21 Abs. 1 GG folgt eine Privilegierung der politischen Parteien gegenüber den übrigen Vereinigungen und Verbänden (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 47, 198 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ).Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts für das Verbot von Parteien (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG) schließt ein administratives Einschreiten gegen die Aktivitäten einer politischen Partei schlechthin aus, soweit sie sich allgemein erlaubter Mittel bedient (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 40, 287 ; 47, 130 ; 47, 198 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; stRspr.).
Die Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer Partei dürfen dementsprechend grundsätzlich nicht daran gehindert werden, die Ziele ihrer Partei einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln und insbesondere auch auf offenen Parteiveranstaltungen im Namen ihrer Partei für eine bestimmte Beantwortung politischer Fragen zu werben (vgl. BVerfGE 47, 130 ; 47, 198 ; 69, 257 ).
- BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
KBW-Werbung
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts für das Verbot von Parteien (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG) schließt ein administratives Einschreiten gegen die Aktivitäten einer politischen Partei schlechthin aus, soweit sie sich allgemein erlaubter Mittel bedient (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 40, 287 ; 47, 130 ; 47, 198 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; stRspr.).Die Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer Partei dürfen dementsprechend grundsätzlich nicht daran gehindert werden, die Ziele ihrer Partei einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln und insbesondere auch auf offenen Parteiveranstaltungen im Namen ihrer Partei für eine bestimmte Beantwortung politischer Fragen zu werben (vgl. BVerfGE 47, 130 ; 47, 198 ; 69, 257 ).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts für das Verbot von Parteien (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG) schließt ein administratives Einschreiten gegen die Aktivitäten einer politischen Partei schlechthin aus, soweit sie sich allgemein erlaubter Mittel bedient (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 40, 287 ; 47, 130 ; 47, 198 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; stRspr.). - BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Denn aus Art. 21 Abs. 1 GG folgt eine Privilegierung der politischen Parteien gegenüber den übrigen Vereinigungen und Verbänden (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 47, 198 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Verfassungsschutzbericht
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts für das Verbot von Parteien (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG) schließt ein administratives Einschreiten gegen die Aktivitäten einer politischen Partei schlechthin aus, soweit sie sich allgemein erlaubter Mittel bedient (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 40, 287 ; 47, 130 ; 47, 198 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; stRspr.). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Rn. 11 3. Die Entscheidung über die Erstattung der Auslagen beruht auf § 34 a Abs. 3 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ). - BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
Parteienprivileg
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts für das Verbot von Parteien (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG) schließt ein administratives Einschreiten gegen die Aktivitäten einer politischen Partei schlechthin aus, soweit sie sich allgemein erlaubter Mittel bedient (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 40, 287 ; 47, 130 ; 47, 198 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; stRspr.). - BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Die Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer Partei dürfen dementsprechend grundsätzlich nicht daran gehindert werden, die Ziele ihrer Partei einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln und insbesondere auch auf offenen Parteiveranstaltungen im Namen ihrer Partei für eine bestimmte Beantwortung politischer Fragen zu werben (vgl. BVerfGE 47, 130 ; 47, 198 ; 69, 257 ). - BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Rn. 5 a) Bei - wie hier - offenem Ausgang eines noch möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Folgenabwägung durchführen (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
- BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2016 - 15 B 876/16
Aufstellen einer Videoleinwand zur Liveübertragung der Äußerungen eines …
Rn. 12 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007- 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 14, vom 11. April 2002- 1 BvQ 12/02 -, juris Rn. 7, und vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -, juris Rn. 7 ff. - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
Weitere Beispiele sind Redeverbote (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, S. 713, …und vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500 ) oder die Untersagung der Verwendung von öffentlichkeitswirksamen Symbolen wie Fahnen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, S. 983). - BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08
Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder …
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden und dabei die zu beachtenden Grundsätze entwickelt, nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung rechtsextremistischer Meinungsäußerungen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 124, 300 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, S. 713).Bloße Vermutungen reichen hierfür grundsätzlich - unabhängig von dem normativ geforderten Grad der Wahrscheinlichkeit der Gefahr - nicht aus (vgl. BVerfGK 8, 195 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, S. 713;… vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ).
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02
Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei
Der Prognosemaßstab der "unmittelbaren Gefährdung" erfordert, dass der Eintritt eines Schadens für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -, vom 14.07.2000, NJW 2000, 3051, 3052 f., und vom 21.04.1998, NVwZ 1998, 834, 835; BVerfGE 69, 315, 353 f., 360).Notwendig ist dabei immer ein hinreichend konkreter Bezug der Erkenntnisse oder Tatsachen zu der nun geplanten Veranstaltung (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -, vom 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, 2078, 2079, vom 07.04.2001, NJW 2001, 2072, 2073, vom 14.07.2000, NJW 2000, 3051, 3052, und vom 21.04.2000, NVwZ-RR 2000, 554, 555).
- BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ein …
Rn. 5 Die früheren strafrechtlichen Verurteilungen des Antragstellers aus den 80er Jahren und dem Jahre 1994, auf die sich die Behörde und die Gerichte zur Begründung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit berufen, liegen zu lange zurück, als dass sie als hinreichende Grundlage für die Prognose genommen werden könnten, der Antragsteller würde seinerseits Straftaten begehen oder deren Begehung dulden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 - und Beschluss vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01). - BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen ein Versammlungsverbot
Zählt ein Redebeitrag zu den Programmpunkten einer öffentlichen Versammlung, so beeinträchtigt das Redeverbot die Möglichkeit kommunikativer Entfaltung in Gemeinschaft mit anderen Versammlungsteilnehmern und beeinträchtigt damit auch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -). - VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688
Erfolgloser Eilantrag einer Partei gegen Bayerische Corona-Verordnung
Rn. 47 Soweit sich die Antragstellerin durch die von ihr beanstandete Ausgangsbeschränkung in ihrer parteipolitischen Tätigkeit (Art. 21 Abs. 1 GG) in unzulässiger Weise beschränkt sieht, verkennt sie, dass diese Beschränkung nicht ihre Mitglieder als Parteimitglieder trifft, sondern eine Regelung ist, welche sich an jedermann richtet und damit nicht an die parteipolitische Betätigung anknüpft (vgl. hierzu BVerfG, E. v. 8.12.2001 - 1 BvQ 49/01 - juris). - VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08
Versammlung; Aufzug; 1. Mai
Der Prognosemaßstab der "unmittelbaren Gefährdung" erfordert, dass der Eintritt eines Schadens für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -, vom 14.07.2000, NJW 2000, 3051, 3052 f., und vom 21.04.1998, NVwZ 1998, 834, 835; BVerfGE 69, 315, 353 f., 360).Notwendig ist dabei immer ein hinreichend konkreter Bezug der Erkenntnisse oder Tatsachen zu der nun geplanten Veranstaltung (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -, vom 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, 2078, 2079, vom 07.04.2001, NJW 2001, 2072, 2073, vom 14.07.2000, NJW 2000, 3051, 3052, und vom 21.04.2000, NVwZ-RR 2000, 554, 555)".
- VG Freiburg, 04.09.2002 - 4 K 1686/02
NPD-Demonstration; Gegendemonstration; Versammlungsverbot; Gefahr; …
Beim derzeitigen, von der Antragsgegnerin tunlichst noch zu komplettierenden Erkenntnisstand spricht - ohne dass hierzu im vorliegenden Verfahren eine Entscheidung zu treffen wäre - auch einiges dafür, dass ausnahmsweise die - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere bei Versammlungen nicht verbotener Parteien strengen - rechtlichen Voraussetzungen für eine Auflage in Gestalt etwa eines Redeverbots für F.B. vorliegen könnten (vgl. dazu BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 11.04.2002, DVBl. 2002, 970; v. 08.12.2001, DVBl. 2002, 690).Hiernach kann ein Redeverbot rechtlich nur in Betracht kommen, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, aus welchen konkreten Tatsachen sich ergibt, dass der Redner seinen Auftritt dazu nutzen wird, Äußerungen strafbaren Inhalts abzugeben, und warum ein vollständiges Redeverbot auch angesichts des schweren Grundrechtseingriffs verhältnismäßig ist (BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 08.12.2001, DVBl. 2002, 690) .
- VG Gelsenkirchen, 21.02.2017 - 14 K 2217/14
Auflage Standkundgebung Verbot Versammlung Fortsetzungsfeststellungsinteresse …
Rn. 205 Vgl. z.B. BVerfG, Einstweilige Anordnungen vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 - und 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen, sämtlich juris. - VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21
Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen …
- VG Karlsruhe, 30.11.2006 - 2 K 2887/06
Rechte Demonstration darf nur unter Auflagen stattfinden
- VG Sigmaringen, 30.09.2009 - 5 K 2457/09
Junge Nationaldemokraten dürfen am 3. Oktober eine Versammlung mit Aufzug in …
- VG Stuttgart, 10.07.2003 - 1 K 2780/03
Anforderungen an Versammlungsverbot
- VG Aachen, 04.11.2008 - 6 L 478/08
Demonstration am 08. November 2008: Verbot, als Redner und Versammlungsleiter …
- VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.664
Corona-Pandemie; vorläufige Ausgangsbeschränkung; parteipolitische Betätigung
- VG Schwerin, 25.05.2007 - 1 B 243/07
Allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm teilweise außer Vollzug gesetzt
- VG Gera, 17.07.2006 - 1 K 576/05
Versammlungsrecht; versammlungsrechtliche Auflage; Ortsverlegung; polizeilicher …
- OVG Thüringen, 23.08.2002 - 3 EO 552/02
Versammlungsverbot
- VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 252/04
Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Bochum für NPD-Versammlungen am 13. …
- VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
- VG Ansbach, 16.08.2018 - AN 4 S 18.01603
Versammlung ohne Redeverbot
- VG Gelsenkirchen, 01.09.2009 - 14 L 918/09
Demonstrationsroute für den 5. September 2009 in Dortmund bestätigt
- VG Freiburg, 13.09.2002 - 4 K 1834/02
Erteilung eines Redeverbots und das Verbot bestimmter Parolen und Flaggenzusätze …
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.2004 - 1 S 549/04
Neonazi-Demonstration in Schwäbisch Hall darf stattfinden
- VG Schwerin, 06.06.2007 - 1 B 307/07
Anforderungen an der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei …
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