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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6324
BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13 (https://dejure.org/2014,6324)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2014 - 3 C 5.13 (https://dejure.org/2014,6324)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2014 - 3 C 5.13 (https://dejure.org/2014,6324)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    StVO § 1 Abs. 2; § 12 Abs. 4 Satz 3; § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 15 (VZ 229)
    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer Abschleppmaßnahme; Kosten einer Leerfahrt; Leerfahrtkosten; Parken; Halten; ruhender Verkehr; Überwachung des ruhenden Verkehrs; wirksame Kontrolle; Taxenstand; Taxistand; Taxi; Taxe; reibungsloser ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 1 Abs. 2; § 12 Abs. 4 Satz 3; § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 Nr. 15 (VZ 229)
    Abschleppanordnung; Abschleppen; Abschleppkosten; Behinderung des Straßenverkehrs; Einleitung einer Abschleppmaßnahme; Erreichbarkeit des Fahrers; Generalprävention; Halten; Handynummer; Kosten einer Leerfahrt; Leerfahrtkosten; Mobiltelefonnummer; Parken; Parkverbot; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs; Wartezeit; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 StVO, § 12 Abs 4 S 3 StVO, § 41 Abs 1 StVO, Anl 2 Abschn 4 Zeichen 229 StVO
    Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs; Wartezeit; Verhältnismäßigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zum Abschleppen eines in einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer

    Einleitung einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme wegen eines verbotswidrig an einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Absehen von der Abschleppmaßnahme bei Ausschluss einer ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 1 Abs. 2 StVO, § 12 Abs. 4 Satz 3 StVO, § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Anlage 2 Nr. 15 (VZ 229)
    Wartezeit vor einer Abschleppmaßnahme vom Taxenstandplatz | Abschleppmaßnahme; Taxistand; Wartezeit; Verhältnismäßigkeit

  • doev.de PDF

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei verbotswidrigem Parken an einem Taxenstand

  • RA Kotz

    Abschleppkosten - Reisebus parkte auf dem Taxenstand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einleitung einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme wegen eines verbotswidrig an einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Absehen von der Abschleppmaßnahme bei Ausschluss einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Behörden müssen regelmäßig keine Wartezeit vor dem Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellten Fahrzeugs einhalten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Behörden müssen regelmäßig keine Wartezeit vor dem Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellten Fahrzeugs einhalten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Parken am Taxenstand? Lieber nicht, denn das ist gefährlich….

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschleppmaßnahmen: Behörden müssen am Taxenstand nicht warten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falschparken am Taxistand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschleppen am Taxistand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Am Taxenstand geparkt - Abschleppen ohne Wartezeit!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behörden müssen regelmäßig keine Wartezeit vor dem Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellten Fahrzeugs einhalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Wartepflicht von 30 Minuten vor Abschleppmaßnahme bei Verstoß gegen absolutes Haltverbot an Taxenstand

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Am Taxistand geparkt - Wie schnell darf die kommunale Polizei hier abschleppen?

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Wie lange darf man auf einem Taxenstand mit einem absoluten Halteverbot für Privatfahrzeuge parken bevor man abgeschleppt werden darf?

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Keine Wartezeit vor dem Abschleppen bei Verkehrszeichen 229 gem. StVO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wartepflicht von 30 Minuten vor Abschleppmaßnahme bei Verstoß gegen absolutes Haltverbot an Taxenstand

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Unberechtigt an einem mit Zeichen 229 der StVO ausgeschilderten Taxenstand abgestellte Fahrzeuge dürfen regelmäßig ohne Einhaltung einer Wartezeit abgeschleppt werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Gnade am Taxenstand: Falschparker sofort abgeschleppt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tabuzone Taxistand: Abschleppen ohne Wartezeit

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Wartezeit vor dem Abschleppen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abschleppen verbotswidrig an einem Taxenstand parkender Fahrzeuge ohne Einhaltung einer Wartezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 254
  • NJW 2014, 2888
  • NZV 2014, 589
  • DVBl 2014, 1139
  • DÖV 2014, 850
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt jedoch, ob das Berufungsgericht dabei den bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zutreffend angewendet hat (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 18. Februar 2002 - BVerwG 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 2 m.w.N.).

    Dabei hat die Straßenverkehrsbehörde sich davon leiten zu lassen, dass Abschleppmaßnahmen ohne konkrete Behinderungen zwar nicht ausgeschlossen sind, die gegenläufigen Interessen aber naturgemäß ein größeres Gewicht bekommen (zusammenfassend dazu Beschluss vom 18. Februar 2002 a.a.O. S. 2 f. m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Abschleppanordnung aber regelmäßig nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne, wenn das vorschriftswidrige Abstellen des Fahrzeugs zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führt (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Februar 2002 - BVerwG 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 2 und Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - BVerwGE 90, 189 m.w.N.).

    Rn. 27 Abgesehen davon trägt die "30-Minuten-Regel" des Berufungsgerichts dem rechtlichen Grundsatz nicht hinreichend Rechnung, dass es von einer Gesamtbetrachtung der wesentlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls abhängt, ob die Einleitung der Abschleppmaßnahme im Einklang mit dem bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steht (vgl. dazu die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend: Beschluss vom 18. Februar 2002 a.a.O. S. 2).

    Das gilt umso mehr als die Rechtsprechung der Vorinstanz die Gefahr begründet, dass Verkehrsteilnehmer unter Inkaufnahme eines Bußgeldes, aber in Erwartung eines jedenfalls vorübergehenden "Abschleppschutzes", von dem sie bei einer regelmäßigen Wartezeit von 30 Minuten ausgehen könnten, entsprechende Verkehrsverstöße begehen (vgl. dazu auch Beschluss vom 18. Februar 2002 a.a.O. S. 2).

  • OVG Hamburg, 07.03.2006 - 3 Bf 392/05

    Verbotswidrig auf Taxenstand parkender PKW; Abschleppen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Rn. 20 Vor diesem Hintergrund wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht davon ausgegangen, dass eine Abschleppmaßnahme bei einem Verstoß gegen das sich aus dem Zeichen 229 ergebende absolute Haltverbot grundsätzlich auch ohne konkrete Beeinträchtigung eines zum Halten und Parken an Taxenständen berechtigten Taxis verhältnismäßig ist (so u.a. VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.27 43 - BayVBl 2007, 249, OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 Bf 392/05 - VRS 2006, 231 sowie OVG Saarlouis…, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 Q 166/98 - juris Rn. 13).

    Da unterstellt werden kann, dass Taxenstände regelmäßig nur in dem für einen ordnungsgemäßen Taxenbetrieb erforderlichen Umfang ausgewiesen werden, muss vielmehr jederzeit mit der Inanspruchnahme des Taxenstandes durch Taxen und bei einem verbotswidrigen Abstellen sonstiger Fahrzeuge mit deren Behinderung gerechnet werden (in diesem Sinne auch VGH München…, Beschluss vom 15. Dezember 2006 a.a.O. und OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Abschleppanordnung aber regelmäßig nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne, wenn das vorschriftswidrige Abstellen des Fahrzeugs zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führt (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Februar 2002 - BVerwG 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 2 und Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - BVerwGE 90, 189 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Insoweit gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass bei einer - bezogen auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Verstoßes - zeitnahen Abschleppmaßnahme eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (nur) dann in Betracht zu ziehen ist, wenn der Führer des Fahrzeugs ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. Beschluss vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 B 67.02 - VRS 2002 309 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Rn. 13 b) Mit dem Abstellen des Reisebusses am Taxenstand hat der Kläger gegen das mit dem Zeichen 229 angeordnete absolute Haltverbot für nichtberechtigte Fahrzeuge und das sich daraus zugleich ergebende Wegfahrgebot verstoßen, das in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar ist (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4 S. 1 f. und vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80 - Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 4 S. 3).
  • VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743

    Kostenerhebung für das Abschleppen eines PKW; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Rn. 20 Vor diesem Hintergrund wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht davon ausgegangen, dass eine Abschleppmaßnahme bei einem Verstoß gegen das sich aus dem Zeichen 229 ergebende absolute Haltverbot grundsätzlich auch ohne konkrete Beeinträchtigung eines zum Halten und Parken an Taxenständen berechtigten Taxis verhältnismäßig ist (so u.a. VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.27 43 - BayVBl 2007, 249, OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 Bf 392/05 - VRS 2006, 231 sowie OVG Saarlouis…, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 Q 166/98 - juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89

    Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Darüber hinaus verletzt dieses Verhalten - auch ohne dass es erst noch zu einer konkreten Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs kommen muss - die öffentliche Sicherheit im Sinne des Gefahrenabwehrrechts (vgl. zum Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - HSOG: VGH Kassel, Urteil vom 22. Mai 1990 - 11 UE 2056/89 - NVwZ-RR 1991, 28).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07

    Zur Prognosebildung und zur Ermessensausübung bei der Vergabe von …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Auch der erkennende Senat hat - wenn auch in anderem Zusammenhang - angenommen, dass die Existenz und das Funktionieren des Taxenverkehrs als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut anzusehen sind (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2008 - BVerwG 3 B 77.07 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.1981 - 7 B 216.80

    Anforderungen an die Tragung der Kosten einer Ersatzvornahme beim Abschleppen von …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Rn. 13 b) Mit dem Abstellen des Reisebusses am Taxenstand hat der Kläger gegen das mit dem Zeichen 229 angeordnete absolute Haltverbot für nichtberechtigte Fahrzeuge und das sich daraus zugleich ergebende Wegfahrgebot verstoßen, das in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar ist (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4 S. 1 f. und vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80 - Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 4 S. 3).
  • OVG Saarland, 16.06.1999 - 9 Q 166/98
    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Rn. 20 Vor diesem Hintergrund wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht davon ausgegangen, dass eine Abschleppmaßnahme bei einem Verstoß gegen das sich aus dem Zeichen 229 ergebende absolute Haltverbot grundsätzlich auch ohne konkrete Beeinträchtigung eines zum Halten und Parken an Taxenständen berechtigten Taxis verhältnismäßig ist (so u.a. VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.27 43 - BayVBl 2007, 249, OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 Bf 392/05 - VRS 2006, 231 sowie OVG Saarlouis, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 Q 166/98 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten …

    Mildere Mittel als die angeordnete Abschleppmaßnahme standen nicht zur Verfügung, nachdem die Kontaktaufnahmeversuche zu der Klägerin nicht erfolgreich waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5.13 - BVerwGE 149, 254 Rn. 16 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 470/14

    Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern

    Siehe auch: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5.13 -, BVerwGE 149, 254 = DVBl. 2014, 1139 = juris, Rn. 20 ff., Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74.03 -, juris, Rn. 3.
  • BGH, 19.12.2025 - V ZR 44/25

    Verbotene Eigenmacht durch Absatellen eines Fahrzeugs über das auf dem Parkschein …

    Eine Wartepflicht trifft den Grundstückseigentümer aber insoweit regelmäßig nicht (…vgl. LG München I, Grundeigentum 2022, 740 [= juris Rn. 16]; AG München, NJW-RR 2002, 200; AG Brandenburg, BeckRS 2016, 18185;… BeckOGK/Götz, BGB [1.10.2025], § 858 Rn. 55.35;… Staudinger/Gutzeit, BGB [2025], § 858 Rn. 49; zu Verstößen gegen Parkverbote vgl. BVerwG, BeckRS 2002, 22308 mwN; NJW 2014, 2888 Rn. 16; aA AG Frankfurt, NJW-RR 1989, 83, 84; LG Magdeburg, BeckRS 2008, 8315).
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