Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1994 - XII ZR 12/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einräumung eines Vorkaufsrechts gegen die maßgeblichen Formvorschriften - Unwirksamkeit eines Vorkaufsrechts - Voraussetzungen einer bloßen Teilnichtigkeit des Vertrages - Gesamtnichtigkeit des vorliegenden Vertragswerks - Bedeutung der nichtigen Vorkaufsabrede für den ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 125, § 139, § 313 ; ZGB § 66 Abs. 2, § 68 Abs. 2, § 306 Abs. 1 Satz 2
Grundstücksmietvertrag mit Vorkaufsabrede; notarielle Beurkundung; Beweislast für Teilnichtigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einräumung eines Vorkaufsrechts gegen die maßgeblichen Formvorschriften; Unwirksamkeit eines Vorkaufsrechts; Voraussetzungen einer bloßen Teilnichtigkeit des Vertrages; Gesamtnichtigkeit des vorliegenden Vertragswerks; Bedeutung der nichtigen Vorkaufsabrede für den ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DWW 1994, 283
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 04.05.1994 - XII ZR 12/93
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 = BVerfGE 54, 277). - BGH, 29.06.1992 - II ZR 284/91
Abgrenzung der atypischen stillen Gesellschaft von sonstigen Rechtsverhältnissen
Auszug aus BGH, 04.05.1994 - XII ZR 12/93
Insoweit kommt es vielmehr maßgeblich darauf an, welche Bedeutung die nichtige Vorkaufsabrede für den Gesamtvertrag haben sollte, und ob angesichts dieser Bedeutung das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgehen konnte, daß die Parteien den Vertrag - nach dem insoweit maßgeblichen hypothetischen Parteiwillen zur Zeit des Vertragsschlusses - auch ohne die Vorkaufsklausel geschlossen haben würden (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 1992 - II ZR 284/91 = BGHR BGB § 139 Teilunwirksamkeitsklausel 1;… vom 15. März 1989 - VIII ZR 62/88 = BGHR aaO Unternehmenskauf 1 m.w.N.). - BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 62/88
Sittenwidrigkeit eines Wettbewerbsverbots; Erstreckung der Gesamtnichtigkeit …
Auszug aus BGH, 04.05.1994 - XII ZR 12/93
Insoweit kommt es vielmehr maßgeblich darauf an, welche Bedeutung die nichtige Vorkaufsabrede für den Gesamtvertrag haben sollte, und ob angesichts dieser Bedeutung das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgehen konnte, daß die Parteien den Vertrag - nach dem insoweit maßgeblichen hypothetischen Parteiwillen zur Zeit des Vertragsschlusses - auch ohne die Vorkaufsklausel geschlossen haben würden (…vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 1992 - II ZR 284/91 = BGHR BGB § 139 Teilunwirksamkeitsklausel 1; vom 15. März 1989 - VIII ZR 62/88 = BGHR aaO Unternehmenskauf 1 m.w.N.).
- BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03
Pflicht des Mieters zur Reinigung und Instandhaltung einer Abscheideanlage
Zwar bedarf die Bestellung eines Vorkaufsrechts gemäß § 313 BGB a.F. der notariellen Beurkundung (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 - XII ZR 12/93 - Grundeigentum 1994, 1949). - OLG Hamm, 27.01.2011 - 18 U 145/09
Mietvertrag, Vorkaufsrecht, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, formunwirksam, …
Dieses Vorkaufsrecht wird im Grundbuch der Stadt H eingetragen werden." stellt eine Vorkaufsabrede dar, die gem. § 313 BGB a.F. formbedürftig war (vgl. BGH XII ZR 12/93, zit. nach juris, Rz. 2, auch DWW 1994, 283). - OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 24 U 100/01
Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäft bei fehlender notarieller Beurkundung …
Hierfür ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft (vgl. BGH DWW 1994, 283 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Saarbrücken, 08.10.2009 - 8 U 460/08
Abstandnahme vom Urkundsprozess in der Berufungsinstanz
Insoweit kommt es maßgeblich darauf an, welche Bedeutung die nichtige Vorkaufsabrede für den Gesamtvertrag haben sollte, und ob angesichts dieser Bedeutung die Parteien den Vertrag - nach dem insoweit maßgeblichen hypothetischen Parteiwillen zur Zeit des Vertragsschlusses - auch ohne die Vorkaufsabrede geschlossen haben würden (vgl. BGH DWW 1994, 283 Rdnr. 3, zit. nach juris;… MünchKomm.BGB/Busche, 5. Aufl., § 139 Rdnr. 29 ff.;… Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 139 Rdnr. 14).Da nach § 139 BGB im Zweifel Gesamtnichtigkeit anzunehmen ist, trifft die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, aus denen sich ergeben soll, dass ein Rechtsgeschäft auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre, grundsätzlich denjenigen, der die Gültigkeit des übrigen Geschäfts für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH DWW 1994, 283 Rdnr. 3, zit. nach juris;… NZM 2001, 236 f. Rdnr. 13, zit. nach juris;… MünchKomm.BGB/Busche, a. a. O., § 139 Rdnr. 35;… Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 139 Rdnr. 14).
- OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 59/99
Fortbestand eines Pachtvertrages bei Veräußerung des Pachtobjekts in Teilen an …
Die Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts bedarf grundsätzlich der Form des § 313 BGB (BGH DWW 1994, 283).Entscheidend ist dabei der hypothetische Parteiwille bei Abschluss des Vertrages (BGH DWW 1994, 283).
- BGH, 15.11.2000 - XII ZR 181/98
Unwirksamkeit eines zu Zeiten der ehemaligen DDR geschlossenen Nutzungsvertrages
Auch nach dem ZGB muß derjenige, der geltend machen will, es liege nicht Gesamtnichtigkeit, sondern nur Teilnichtigkeit vor, die tatsächlichen Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich dies ergibt (vgl. zu allem Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 - XII ZR 12/93 - Grundeigentum 1994, 1049). - OLG Celle, 13.04.2005 - 3 U 3/05
Entscheidung über das Fortbestehen des Mietzinszahlungsnaspruches nach …
Eine solche in einem privatschriftlich abgeschlossenen Vertrag enthaltene Verpflichtung ist formbedürftig (vgl. BGH DWW 1994, 283). - KG, 01.11.2004 - 8 U 20/04
Vermögenszuordnung: Bindungswirkung des Vermögenszuordnungsbescheids gegenüber …
Die Darlegungslast für die Teilnichtigkeit von Nr. XII 3 des Vertrages hat die Klägerin, die sich darauf beruft, dass der Vertrag im Übrigen wirksam sei (BGH GE 1994, 1049). - OLG Düsseldorf, 15.07.1999 - 24 U 191/98
Auswirkungen der unterbliebenen Beurkundung eines Vorkaufsrechts auf die …
- OLG Brandenburg, 29.05.2002 - 3 U 238/99
Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten aus formunwirksamem Vertrag; Nichtigkeit …
Die Klägerin kann sich auf eine mietvertragliche Verpflichtung der Beklagten schon deshalb nicht berufen, weil der geschlossene Vertrag formunwirksam ist; in § 7 wird dem Nutzer ein Vorkaufsrecht eingeräumt (vgl. dazu BGH, Grundeigentum 1994, 1049 m. w. Nw.). - LG Mannheim, 13.05.1998 - 4 S 187/97
- OLG München, 28.07.1995 - 21 U 4131/94
Auslegung einer Vereinbarung über die Einräumung eines Vorkaufsrechts in einem …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".