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   OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 351/01, 3 Wx 356/01   

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https://dejure.org/2002,1601
OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 351/01, 3 Wx 356/01 (https://dejure.org/2002,1601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2002 - 3 Wx 351/01, 3 Wx 356/01 (https://dejure.org/2002,1601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 3 Wx 351/01, 3 Wx 356/01 (https://dejure.org/2002,1601)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rasterfahndung; Zulässigkeit der Beschwerde; Anspruch auf effektiven Rechtsschutz; Tiefgreifender Grundrechtseinschnitt; Nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit; Wahrscheinlichkeitsprognose; Notstandsähnliche Situation; Beachtung des Übermaßverbotes; ...

  • Wolters Kluwer

    Rasterfahndung; Zulässigkeit der Beschwerde; Anspruch auf effektiven Rechtsschutz; Tiefgreifender Grundrechtseinschnitt; Nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit; Wahrscheinlichkeitsprognose; Notstandsähnliche Situation; Beachtung des Übermaßverbotes; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; PolGNW § 31; ; FGG § 20; ; FGG § 27

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; PolGNW § 31; ; FGG § 20; ; FGG § 27

  • rewis.io
  • rewis.io
  • archive.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rasterfahndung nach dem "11. September" war verhältnismäßig

  • rechtsportal.de

    Rasterfahndung nach dem "11. September" war verhältnismäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 629
  • DVBl 2002, 996 (Ls.)
  • DÖV 2002, 436
  • DuD 2002, 241
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 351/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung mit seinem Beschluss vom 30.4.1997 (vgl. BVerfGE 96, 27 ff., 39) ausgeführt, dass bei tiefgreifenden Grundrechtseinschnitten der in Art. 19 Abs. 4 GG grundgesetzlich verbürgte Anspruch auf effektiven Rechtsschutz auch nachträglich die Überprüfung der Rechtmäßigkeit verlange.

    Tiefgreifende Grundrechtseinschnitte kämen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 96, 27, 40).

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 351/01
    Ist allerdings der zu erwartende Schaden sehr groß, sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nur geringe Anforderungen zu stellen; hinreichend wahrscheinlich ist die Gefahr bei besonders großen Schäden bereits dann, wenn nur eine entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht (vgl. BVerwG a.a.O; BVerwG 47, 31, 40.).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 351/01
    In seiner Entscheidung vom 17.3.1981 (BVerwG 62, 36, 38, 39) hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall einer Ausweisung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG wegen Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, "wegen des hohen Ranges des Schutzgutes und wegen der Art sowie des Ausmaßes der Schäden, die terroristische Anschläge zur Folge haben können", seien "die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nur gering".
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 356/01 -, der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Oktober 2001 - 25 T 873/01 - und der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 2001 - 151 Gs 4092/01 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Hingegen senkten andere Gerichte die Anforderungen an die Schadenswahrscheinlichkeit unter Berufung auf die Größe des drohenden Schadens herab und bejahten davon ausgehend eine gegenwärtige Gefahr (vgl. OLG Düsseldorf, DuD 2002, S. 241 ff.; DuD 2002, S. 244 f.; KG Berlin, MMR 2002, S. 616 ; OVG Koblenz, NVwZ 2002, S. 1528; VG Mainz, DuD 2002, S. 303 ; AG Wiesbaden, DuD 2001, S. 752 ; AG Tiergarten, DuD 2001, S. 691 ).

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Ob im vorliegenden Fall eine Fortführung der Erstbeschwerdeverfahren betreffend die vorbezeichneten Beschlüsse des Amtsgerichts mit der Verfahrenslage angepassten Anträgen ohne weiteres zulässig gewesen wäre, etwa auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der betreffenden Beschlüsse (vgl. dazu für den Fall tatsächlicher Beendigung der Maßnahme OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/01 - unter Hinweis auf BVerfGE 96/27/39 f.), ist nicht zu erörtern.

    Der Senat schließt sich im Ergebnis sowie im Wesentlichen auch in der rechtlichen Würdigung den überzeugend begründeten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/01 - zur vergleichbaren Vorschrift des § 31 PolGNW und des OVG Rheinland-Pfalz vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG - zur (mit Ausnahme des Rechtsweges) vergleichbaren Vorschrift des § 25 d RhPfPOG an, wonach die dort aus dem gleichen Anlass erfolgte Anordnung der Rasterfahndung rechtmäßig ist (ebenso bereits die Vorinstanz VG Mainz, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ -, ferner auch VG Bremen, Beschluss vom 27. März 2002 - 8 V 356/02 - zu § 29 BremPolG unter Hinweis auf eine entsprechende Auffassung des VG Hamburg, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 14 VG 446/02).

  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 20 W 55/02

    Datenübermittlung zum Zwecke der Rasterfahndung: Vorliegen einer gegenwärtigen

    Der Senat vermag der Argumentation des Oberlandgerichts Düsseldorf in der Entscheidung vom 8. Februar 2002 in der Sache 3 Wx 351/01 (Bl. 245 ff d. A.), nicht zu folgen.
  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2005 - 8 K 2655/02

    Sofoftvollzug, Ersatzvornahme

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/00 -, NWVBl. 2002, 204; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl. 1996.
  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2004 - 8 K 2655/02

    Sofoftvollzug, Ersatzvornahme

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/00 -, NWVBl. 2002, 204; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl. 1996.
  • OVG Bremen, 08.07.2002 - 1 B 155/02

    Rasterfahndung aus Anlass des Terroranschlags vom 11.09.2001 in New York -

    ...Sachlage sogar das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr bejaht (OLG Düsseldorf, B. v. 08.02.2002, NVwZ 2002, 629; Kammergericht Berlin, B. v. 16.04.2002 - 1 W 89-98/02).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 3 Wx 96/12

    Gerichtliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung

    Dies gilt auch im Bereich der Gefahrenabwehr (Senat, NVwZ 2002, 629; Ring StV 1990, 372, 376).
  • VG Hamburg, 27.02.2002 - 14 VG 446/02
    Die Kammer teilt insoweit im Wesentlichen die Auffassung des OLG Düsseldorf in seinem, den Beteiligten bekannten Beschluss vom 8.2.2002 (3 Wx 351/01, Seite 5 der Ausfertigung), betreffend das Verfahren eines .
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