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   FG Schleswig-Holstein, 03.08.2011 - 5 KO 101/11   

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https://dejure.org/2011,26667
FG Schleswig-Holstein, 03.08.2011 - 5 KO 101/11 (https://dejure.org/2011,26667)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.08.2011 - 5 KO 101/11 (https://dejure.org/2011,26667)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. August 2011 - 5 KO 101/11 (https://dejure.org/2011,26667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Gerichtkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung bei einem erkennbaren Versehen oder einem offensichtlichen Verstoß gegen eindeutige Vorschriften durch das Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhebung von Gerichtskosten bei Abtrennung von Verfahrensteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1924
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.09.2008 - II E 14/07

    Festsetzung von Gerichtskosten - Ansatz von Einzelstreitwerten für jeden

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2011 - 5 KO 101/11
    Kommt es zu einer Abtrennung von Verfahrensteilen (§ 73 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -FGO-), ist für jeden Verfahrensteil rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung ein Einzelstreitwert anzusetzen (vgl. Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 139 FGO Rz. 234; Gräber/Koch, FGO, 7. Aufl., § 73 Rz. 29; BFH, Beschluss vom 22. September 2008 II E 14/07 zitiert nach juris).

    Für die Verfahrensgebühr ist in diesem Fall ebenfalls nicht von einem Gesamtstreitwert, sondern jeweils von Einzelstreitwerten auszugehen (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, AO-FGO, vor § 135 FGO Rz. 106; BFH, Beschluss vom 22. September 2008 II E 14/07 zitiert nach juris).

    Die Berufung eines Erinnerungsführers auf § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG kann nicht dazu führen, rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die dem Kostenansatz zugrunde liegen - hier die Verfahrenstrennung nach § 73 Abs. 1 Satz 2 FGO -, im Verfahren der Erinnerung nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 03. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891; vom 23. Februar 2006 II E 7/05, BFH/NV 2006, 1311, vom 22. September 2008 II E 14/07, zitiert nach juris).

    Ausnahmen hiervon kommen daher nur bei erkennbaren Versehen oder offensichtlichen Verstößen gegen eindeutige Vorschriften in Betracht (BFH, Beschluss vom 22. September 2008 II E 14/07, zit. nach juris; Hartmann in: Kostengesetze, 41. Aufl., § 21 GKG Rn. 8).

  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11

    Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2011 - 5 KO 101/11
    Mit Beschluss des Berichterstatters vom 06. April 2011 wurde daraufhin das Verfahren betreffend den Gewerbesteuermessbetragsbescheid 2007 von dem Verfahren 5 K 265/10 abgetrennt und unter dem Az. 5 K 67/11 eingestellt.

    Mit Kostenrechnung vom 29. April 2011 wurden dem Kläger - ausgehend von dem Mindeststreitwert von 1.000 EUR - in dem abgetrennten Verfahren 5 K 67/11 Gerichtsgebühren in Höhe von 110 EUR in Rechnung gestellt.

    Die kostenrechtlich getrennte Behandlung der Verfahren 5 K 67/11 und 5 K 265/10 ist nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95

    Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2011 - 5 KO 101/11
    Eine willkürliche Handhabung der Trennung, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 10. Juli 1996 (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juli 1996, 2 BvR 65/95 u. a., NJW 1997, 649) angenommen hat, kann dagegen nicht angenommen werden.
  • BFH, 03.06.1997 - VIII E 2/97

    Möglichkeit der Überprüfung rechtskräftiger einem Kostenansatz zu Grunde

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2011 - 5 KO 101/11
    Die Berufung eines Erinnerungsführers auf § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG kann nicht dazu führen, rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die dem Kostenansatz zugrunde liegen - hier die Verfahrenstrennung nach § 73 Abs. 1 Satz 2 FGO -, im Verfahren der Erinnerung nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 03. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891; vom 23. Februar 2006 II E 7/05, BFH/NV 2006, 1311, vom 22. September 2008 II E 14/07, zitiert nach juris).
  • BFH, 23.02.2006 - II E 7/05

    Streitwert Kostenansatz - unrichtige Sachbehandlung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.08.2011 - 5 KO 101/11
    Die Berufung eines Erinnerungsführers auf § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG kann nicht dazu führen, rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die dem Kostenansatz zugrunde liegen - hier die Verfahrenstrennung nach § 73 Abs. 1 Satz 2 FGO -, im Verfahren der Erinnerung nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 03. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891; vom 23. Februar 2006 II E 7/05, BFH/NV 2006, 1311, vom 22. September 2008 II E 14/07, zitiert nach juris).
  • FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23

    Keine unrichtige Sachbehandlung durch Abtrennung entscheidungsreifer

    aa) Kommt es zu einer Abtrennung von Verfahrensteilen gemäß § 73 Abs. 1 S. 2 FGO, ist für jeden Verfahrensteil rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung (§ 40 GKG) ein Einzelstreitwert anzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.09.2008 - II E 14/07, n.v., juris; vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - FG -, Beschluss vom 03.08.2011 - 5 KO 101/11, EFG 2011, 1924).

    (c) Überdies scheidet ein offensichtlicher Rechtsanwendungs- bzw. Ermessensfehler bei der Anwendung von § 73 Abs. 1 S. 2 FGO jeweils schon deshalb aus, weil durch die Verfahrenstrennung eine übersichtlichere Ordnung der verschiedenen Streitgegenstände ermöglicht wurde; dabei handelt es sich um einen sachlichen Grund zur Vornahme einer Verfahrenstrennung (vgl. BFH-Beschluss vom 13.04.2016 - X E 5/16, BFH/NV 2016, 1057; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 03.08.2011 - 5 KO 101/11, EFG 2011, 1924).

  • BFH, 13.04.2016 - X E 5/16

    Erinnerung gegen Kostenansatz im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Dabei handelt es sich um einen sachlichen Grund zur Vornahme einer Verfahrenstrennung (vgl. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen FG vom 3. August 2011  5 KO 101/11, EFG 2011, 1924, 1925, m. Anm. Lemaire, zum Fall der Verfahrenstrennung nach Teilrücknahme der Klage).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - 3 K 44.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Vertretung vor dem OVG; Abgabenbescheid an

    Der damit angesprochene sachbezogene Grund vermag die Verfahrenstrennung angesichts der damit verbundenen Kostenverdoppelung für die Erinnerungsführerin und ihren Ehemann als Kläger des Ausgangsverfahrens jedoch im vorliegenden Fall nicht zu rechtfertigen, in dem das abgetrennte Verfahren absehbar weder zusätzlichen Streitstoff aufweist noch ein deutlich geringerer Verfahrensaufwand zu erwarten ist, als er ohne Trennung bestanden hätte (zu diesem Gesichtspunkt vgl. FG Kiel, Beschluss vom 3. August 2011 - 5 KO 101/11 -, juris Rn. 8).
  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2014 - 8 KO 3052/12

    Streitwertbemessung bei Abtrennungen

    Entgegen der Rechtsansicht der Erinnerungsführerin ist daher für jeden Verfahrensteil rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung ein Einzelstreitwert abzusetzen (BFH-Beschluss vom 22.9.2008 II E 14/07, juris; Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Beschluss vom 2.7.2010 12 K 8/09, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 1823; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 3.8.2011 5 KO 101/11, EFG 2011, 1924; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vorbemerkung zu §§ 135-149 FGO Rz. 106; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 139 FGO Rz. 234).
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