Rechtsprechung
| FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerrechtliche Behandlung von Einkünften aus der Verwaltung eines künstlerischen Nachlasses; Betrieb eines Gewerbes durch die Herstellung und Vermarktung von Bronzeplastiken und Holzschnittmappen; Abgrenzung von der freiberuflichenTätigkeit eines Künstlers; Besteuerung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1993, 329
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Er stellt vielmehr darauf ab, daß ebenso wie in dem vom BFH entschiedenen Vergleichsfall auch im vorliegenden Fall ein Gewerbebetrieb deswegen vorliegt, weil der Kl. die zur Tatbestandsverwirklichung des § 18 Abs. 1 EStG erforderliche besondere berufliche Qualifikation des Künstlers/Schriftstellers nicht besitzt und sie auch nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vom Vater auf ihn übergegangen ist (vgl. auch BFH BStBl II 1981, 665; Finanzgericht -FG- Berlin, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1987, 244).Setzt der Erbe gleichwohl - wie im Streitfall - teilweise die Tätigkeit des Erblassers fort, so sind die daraus erzielten Einkünfte nach den allgemein geltenden Grundsätzen und der Systematik des Einkommensteuerrechts derjenigen Einkunftsart zuzuordnen, die der Erbe durch seine Betätigung tatbestandsmäßig erfüllt (vgl. BFH BStBl II 1981, 665;… ebenso Littmann, a.a.O., Tz. 390 zu § 18; Costede, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1981, 303; Leingärtner, RWP 1981, 1013).
- BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrages für den …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Der Berichterstatter (BE) hat zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung beiden Verfahrensbeteiligten mit prozeßleitender Verfügung vom 23. Juli 1991, auf deren Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, noch Auflagen erteilt und sie im übrigen auf das nicht veröffentlichte BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 (BFH/NV 1989, 356 ff) hingewiesen.Verwirkung als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung dieses Anspruchs als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muß (BFH BStBl II 1977, 474 (476); 1979, 121, 124; 1984, 780 (781); BFH/NV 1989, 356 (358 ff)).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Eine Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" , die früher inhaltsgleich in § 1 der Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV) enthalten war und grundsätzlich auch für das EStG maßgeblich war (vgl. BFH Großer Senat, BStBl II 1984, 751 (762); BVerfGE 25, 28 (35)), ist mit Wirkung ab 1. Januar 1983 in die Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG übernommen worden (vgl. Steuerentlastungsgesetz vom 22. Dezember 1983 -St-EntlG-, Bundesgesetzblatt -BGBl- I 1983, 1583).Hiernach ist festzustellen, daß der Kl. in den Streitjahren (und auch schon in vielen früheren Veranlagungszeiträumen) den Tatbestand erfüllt hat, an den das EStG in § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG die Steuerpflicht seiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb geknüpft hat (§ 38 AO;… vgl. zum Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung auch Tipke/Kruse, AO/FGO, 13. Aufl., Tz. 2 ff zu § 38 AO;… Schmidt/Seeger, a.a.O., Tz. 9, 10 zu § 2 EStG; BFH GrS BStBl II 1984, 751 (762 ff) - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- BFH, 14.12.1976 - VIII R 76/75
Für die Abgrenzung der künstlerischen gegenüber der gewerblichen Tätigkeit sind …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Verwirkung als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung dieses Anspruchs als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muß (BFH BStBl II 1977, 474 (476); 1979, 121, 124; 1984, 780 (781);… BFH/NV 1989, 356 (358 ff)). - BFH, 07.02.1990 - I R 145/87
Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO steht Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Da im vorliegenden Verfahren die grundsätzliche Frage streitig ist, ob der Kl. mit seinen Einkünften aus der sogenannten Nachlaßverwaltung gewerbesteuerpflichtig ist oder nicht, die angefochtenen Bescheide im übrigen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind, braucht sich der Senat nicht mit der Frage zu beschäftigen, ob die jeweiligen einheitlichen GewSt-Meßbeträge der Höhe nach zutreffend festgesetzt worden sind (vgl. dazu auch BFH BStBl II 1990, 1032;… Tipke/Kruse, AO/FGO 13. Aufl., Tz. 10 zu § 164 AO). - BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81
Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Ein schutzwürdiges Vertrauen kann daher auch nicht aus einer im ESt-Bescheid zum Ausdruck gekommenen Rechtsansicht des FA hergeleitet werden (vgl. dazu BFH BStBl II 1984, 780 (781)). - BFH, 26.03.1987 - IV R 61/85
Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung einer Leibrente als Gegenleistung für …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Dies ist von der höchst richterlichen Rechtsprechung z. B. in folgenden Fällen angenomen worden: RFH RStBl 1932, 513 und 1935, 1356 (Bezahlung einer zweifelhaften Forderung durch den Schuldner nach Aufgabe des Gewerbebetriebs durch den Gläubiger); BFH BStBl III 1966, 458 (Bezüge einer Arztwitwe aus dem Honorar-Sonderfonds der Kassenärztlichen Vereinigung); BFH BStBl II 1971, 495 (ratenweise gezahlte Abfindung für die Entlassung aus dem, Beamtenverhältnis); BFH BStBl II 1977, 29 (Bezüge eines Kassenarztes aus der sogenannten erweiterten Honorarverteilung); BFH BStBl II 1987, 597 (Rente, die der Stpfl. und seine Ehefrau als Gegenleistung für frühere anwaltliche Beratung bezogen haben). - BFH, 22.09.1976 - IV R 112/71
Bezüge eines Kassenarztes - Erweiterte Honorarverteilung - Kassenärztliche …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Dies ist von der höchst richterlichen Rechtsprechung z. B. in folgenden Fällen angenomen worden: RFH RStBl 1932, 513 und 1935, 1356 (Bezahlung einer zweifelhaften Forderung durch den Schuldner nach Aufgabe des Gewerbebetriebs durch den Gläubiger); BFH BStBl III 1966, 458 (Bezüge einer Arztwitwe aus dem Honorar-Sonderfonds der Kassenärztlichen Vereinigung); BFH BStBl II 1971, 495 (ratenweise gezahlte Abfindung für die Entlassung aus dem, Beamtenverhältnis); BFH BStBl II 1977, 29 (Bezüge eines Kassenarztes aus der sogenannten erweiterten Honorarverteilung); BFH BStBl II 1987, 597 (Rente, die der Stpfl. und seine Ehefrau als Gegenleistung für frühere anwaltliche Beratung bezogen haben). - BFH, 07.10.1965 - IV 346/61 U
Einordnung einer Leibrente als laufende Betriebseinnahme
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Wegen des Erfordernisses der persönlichen und qualifizierten Berufsausübung führt dies regelmäßig zur Betriebsaufgabe (vgl. schon RFH RStBl 1942, 1073; BFH BStBl III 1965, 666;… FG Berlin, a.a.O.; vgl. dazu auch Anm. Glanegger in Finanzrundschau - FR- 1987, 406;… Schmidt/Seeger, a.a.O., Tz. 37 zu § 18; Schick, Die freien Berufe im Steuerrecht, Verlag Dr. O. Schmidt KG, Köln, S. 55 ff). - BFH, 14.04.1966 - IV 335/65
Bezüge, die die Witwe eines Arztes aus einem bei einer Kassenärztlichen …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Dies ist von der höchst richterlichen Rechtsprechung z. B. in folgenden Fällen angenomen worden: RFH RStBl 1932, 513 und 1935, 1356 (Bezahlung einer zweifelhaften Forderung durch den Schuldner nach Aufgabe des Gewerbebetriebs durch den Gläubiger); BFH BStBl III 1966, 458 (Bezüge einer Arztwitwe aus dem Honorar-Sonderfonds der Kassenärztlichen Vereinigung); BFH BStBl II 1971, 495 (ratenweise gezahlte Abfindung für die Entlassung aus dem, Beamtenverhältnis); BFH BStBl II 1977, 29 (Bezüge eines Kassenarztes aus der sogenannten erweiterten Honorarverteilung); BFH BStBl II 1987, 597 (Rente, die der Stpfl. und seine Ehefrau als Gegenleistung für frühere anwaltliche Beratung bezogen haben). - BFH, 15.04.1975 - VIII R 43/70
Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Verwaltung einer freiberuflichen Praxis durch …
- BFH, 26.03.1971 - VI R 120/67
Abfindungen - Nachträgliche Einkünfte - Ehemalige Tätigkeit
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
- BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im …
- BFH, 07.10.1971 - IV R 139/66
Fotograf - Museum - Kunstwerke - Fotografieren von Bildern - Künstlerische …
- BFH, 04.03.1970 - I R 140/66
Einordnung der Überlassung von Erfahrungen im Rahmen eines Gewerbebetriebs an …
- BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S
Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen …
- FG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 2 K 220/01
Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch Veräußerung des künstlerischen …
Auch wenn ein Schriftsteller, Wissenschaftler oder Künstler stirbt und die Berufstätigkeit des verstorbenen Freiberuflers aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgeführt werden kann, liegt darin keine Betriebsaufgabe (BFH-Urteil vom 29. April 1993 IV R 16/92, BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716; Brandt in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 18 Anm. 332 m.w.N.;… Wacker in Schmidt, EStG, 24. Auflage, § 18 Rz. 256; a.A. FG Berlin, Urteil vom 22. September 1986 VIII 152/85, EFG 1987, 244; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. August 1991 IV 1053/87, EFG 1993, 329). - FG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 2 V 378/07
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …
Es verbleibt bei der Vollstreckung aus Titeln gemäß § 151 Abs. 2 FGO gegen die öffentliche Hand für diese also genügend Zeit, bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 769 ZPO i.V.m. § 155 FGO zu stellen, wenn und soweit der Gläubiger bei Gericht gemäß § 152 Abs. 1 Satz 1 FGO beantragt, die Vollstreckung gegen die öffentliche Hand zu verfügen (Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.11.1992 in EFG 1993, 329; Tipke/Kruse, Kommentar zur FGO, § 152 Tz. 5).
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