Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 19.02.1997 - 8 K 215/94 Verk |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gewissensfreiheit.de (Leitsatz)
§ 163 AO
Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
Papierfundstellen
- EFG 1997, 653
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- FG Düsseldorf, 25.09.1996 - 16 K 6309/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81
Schwangerschaftsabbruch Krankenkassen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 06.12.1991 - III R 81/89
Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 09.10.1986 - 1 BvR 1013/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Düsseldorf, 14.03.1990 - 14 K 823/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2002 - 3 K 73/99
Kein Billigkeitserlass geschuldeter Einkommensteuer wegen Finanzierung des …
Die Behörde hat ihre Entscheidung im Einklang mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der finanzgerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. das Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 15. November 1990 2 K 1576/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 642 sowie die Urteile des FG Düsseldorf vom 25. September 1996 16 K 6309/92, EFG 1997, 354 und vom 19. Februar 1997 8 K 215/94, EFG 1997, 653; das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1991 III R 81/89, BStBl II 1992, 303 sowie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. Oktober 1986 1 BvR 1013/86, Steuer-Rechtsprechung in Karteiform - StRK - AO 1977 § 3 R 2; vom 26. Februar 1991 1 BvR 752/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 722 , vom 26. August 1992 2 BvR 478/92, HFR 1993, 89 ) darauf gestützt, dass die Heranziehung zur Steuerzahlung nicht unter Berufung auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG ) vermieden werden kann. - FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 3 K 73/99
Auch Kriegsgegner müssen Steuern zahlen!
Die Behörde hat ihre Entscheidung im Einklang mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der finanzgerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. das Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 15. November 1990 2 K 1576/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 642 sowie die Urteile des FG Düsseldorf vom 25. September 1996 16 K 6309/92, EFG 1997, 354 und vom 19. Februar 1997 8 K 215/94, EFG 1997, 653; das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1991 III R 81/89, BStBI II 1992, 303 sowie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. Oktober 1986 1 BvR 1013/86, Steuer-Rechtsprechung in Karteiform - StRK - AO 1977 § 3 R 2; vom 26. Februar 1991 1 BvR 752/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 722, vom 26. August 1992 2 BvR 478/92, HFR 1993, 89) darauf gestützt, dass die Heranziehung zur Steuerzahlung nicht unter Berufung auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) vermieden werden kann. - FG München, 07.09.1998 - 13 K 4716/97 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß Gewissensgründe auch nicht geeignet sind, einen Erlaß aus Billigkeitsgründen zu rechtfertigen (s. Urteil des FG Düsseldorf vom 19.2.1997 - 8 K 215/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 653).
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