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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11924
FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99 (https://dejure.org/2000,11924)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2000 - I 293/99 (https://dejure.org/2000,11924)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - I 293/99 (https://dejure.org/2000,11924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerstreitende Steuerfestsetzung im Verhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristablauf zur Änderung des Folgebescheids bei Anfechtung des geänderten Grundlagenbescheides; Widerstreitende Steuerfestsetzung im Verhältnis Grundlagenbescheid zu Folgebescheid; Widerstreit bei mehrfacher Nichtberücksichtigung; Wechselseitige Ausschließlichkeit i.S.v. ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgabenordnung; Bescheidänderung nach §§ 174, 175 AO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1159
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • FG Hamburg, 14.05.1993 - I 27/89
    Auszug aus FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99
    Mit Urteil vom 14. Mai 1993 I 27/89 wies das FG die Klage in der Gewinnfeststellungssache ab (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 774; FG-A Bl. 40 ff, FG-A I 27/89).

    bb) Diese Befristung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass seinerzeit der Gewinnfeststellungsbescheid 1980-1983 noch angefochten wurde und dass über die Anfechtung erst mit Urteil des Finanzgerichts vom 14. Mai 1993 I 27/89 entschieden wurde ( EFG 1993, 774).

    Selbst wenn der BFH im Gegensatz zum FG die Feststellungsbescheide für die Folgejahre 1985-1987 mit Urteilen vom 7. Oktober 1997 VIII R 56/96 und VIII R 64/97 aufgehoben und eine betriebliche Versorgungsrente bejaht hat, bleibt es für die Streitjahre bei der Rechtskraft des FG-Urteils vom 14. Mai 1993 I 27/89 ( EFG 1993, 774).

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 56/96

    Voraussetzung des Abzugs einer Pensionsverpflichtung nach § 104 Abs. 1 …

    Auszug aus FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99
    Die zugelassene Revision der Gesellschaft führte zur Aufhebung der Vorentscheidung durch den BFH, der die Zahlungen mit Urteilen vom 7. Oktober 1997 VIII R 56/96 für 1985 und VIII R 64/97 für 1986 und 1987 als betriebliche Versorgungsrente qualifizierte (…BFH/NV 1988, 820 und 825; FG-A Bl. 66 ff; FG-A I 185/93), und zwar unter dem Gesichtspunkt der Entlohnung für die von V in 50-jähriger Tätigkeit für das Unternehmen geleisteten Dienste.

    Die Beteiligten sind sich in tatsächlicher Hinsicht über den Sachverhalt gemäß den Feststellungen einig, wie sie in den Klageverfahren I 27/89 und I 185/93 sowie I 141/98 getroffen und auch im Tatbestand der BFH-Urteile VIII R 56/96 und VIII R 64/97 wiedergegeben wurden (FG-A Bl. 47, 40, 52, 72, 66).

    Selbst wenn der BFH im Gegensatz zum FG die Feststellungsbescheide für die Folgejahre 1985-1987 mit Urteilen vom 7. Oktober 1997 VIII R 56/96 und VIII R 64/97 aufgehoben und eine betriebliche Versorgungsrente bejaht hat, bleibt es für die Streitjahre bei der Rechtskraft des FG-Urteils vom 14. Mai 1993 I 27/89 ( EFG 1993, 774).

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 64/97

    Abzug von Pensionszahlungen an die Witwe eines Gesellschafters einer KG als …

    Auszug aus FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99
    Die zugelassene Revision der Gesellschaft führte zur Aufhebung der Vorentscheidung durch den BFH, der die Zahlungen mit Urteilen vom 7. Oktober 1997 VIII R 56/96 für 1985 und VIII R 64/97 für 1986 und 1987 als betriebliche Versorgungsrente qualifizierte (…BFH/NV 1988, 820 und 825; FG-A Bl. 66 ff; FG-A I 185/93), und zwar unter dem Gesichtspunkt der Entlohnung für die von V in 50-jähriger Tätigkeit für das Unternehmen geleisteten Dienste.

    Die Beteiligten sind sich in tatsächlicher Hinsicht über den Sachverhalt gemäß den Feststellungen einig, wie sie in den Klageverfahren I 27/89 und I 185/93 sowie I 141/98 getroffen und auch im Tatbestand der BFH-Urteile VIII R 56/96 und VIII R 64/97 wiedergegeben wurden (FG-A Bl. 47, 40, 52, 72, 66).

    Selbst wenn der BFH im Gegensatz zum FG die Feststellungsbescheide für die Folgejahre 1985-1987 mit Urteilen vom 7. Oktober 1997 VIII R 56/96 und VIII R 64/97 aufgehoben und eine betriebliche Versorgungsrente bejaht hat, bleibt es für die Streitjahre bei der Rechtskraft des FG-Urteils vom 14. Mai 1993 I 27/89 ( EFG 1993, 774).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Auszug aus FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99
    Wenn eine betriebliche Rente in der Gewinnfeststellung rechtskräftig verneint worden ist, müssen die Versorgungszahlungen nicht notwendig bei der Einkommensteuer-Veranlagung als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar sein, sei es als dauernde Last ganz nach Satz 1 oder sei es als Leibrente mit dem Ertragsanteil nach Satz 2. Vielmehr ist es nicht ausgeschlossen, dass die Zahlungen bei der Einkommensteuerveranlagung insgesamt als private Unterhaltsleistungen i.S.v. § 12 Nr. 2 EStG unberücksichtigt bleiben (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1992 X R 142/88, BFH/NV 1992, 816; Großer Senat vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225 , BStBl II 1992, 78, 84 zu C II 4).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93

    Darlehn unter nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99
    Um eine widerstreitende Steuerfestsetzung handelt es sich nur, wenn aus demselben Sachverhalt in verschiedenen Bescheiden Schlussfolgerungen gezogen werden, die sich nach den Vorschriften des materiellen Steuerrechts gegenseitig ausschließen (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1994 VIII R 65/93, BFHE 175, 500 , BStBl II 1995, 264, 265; Koch/Scholtz, AO , 5. A., § 174 Rd. 3).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 82/86

    Rechtmäßige Änderung eines Einkommenssteuerbescheids - Berücksichtigung von …

    Auszug aus FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99
    Wenn eine einheitliche Gewinnfeststellung als Grundlagenbescheid dahin geändert wird, dass ein bestimmter Sachverhalt von der einheitlichen Feststellung nicht mehr erfasst wird, hat das FA diesen im Rahmen der (Folgebescheid-) Einkommensteuerveranlagung neu und frei von bisherigen Regelungen aus dem Grundlagenbescheid-Verfahren zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1990 I R 82/86, BFH/NV 1991, 143 m.w.N.).
  • BFH, 27.08.1996 - IX R 56/94

    Anforderungen an die Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99
    Dementsprechend kann im Rahmen von § 174 AO dem Unterlassen in Form der Nichtberücksichtigung nicht dieselbe rechtliche Bedeutung wie einem Tun in Form der Berücksichtigung beigemessen werden (BFH-Urteil vom 27. August 1996 IX R 56/94, BFH/NV 1997, 273; Beermann/von Wedelstädt, Steuerliches Verfahrensrecht, § 174 AO , Rd. 27; Schwarz/Frotscher, AO § 174 , Rd. 18; entgegen Hoch, Deutsche Steuer-Zeitung -DStZ- 1998, 745, 746 ff).
  • BFH, 15.07.1992 - X R 142/88

    In sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte wiederkehrende …

    Auszug aus FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99
    Wenn eine betriebliche Rente in der Gewinnfeststellung rechtskräftig verneint worden ist, müssen die Versorgungszahlungen nicht notwendig bei der Einkommensteuer-Veranlagung als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar sein, sei es als dauernde Last ganz nach Satz 1 oder sei es als Leibrente mit dem Ertragsanteil nach Satz 2. Vielmehr ist es nicht ausgeschlossen, dass die Zahlungen bei der Einkommensteuerveranlagung insgesamt als private Unterhaltsleistungen i.S.v. § 12 Nr. 2 EStG unberücksichtigt bleiben (vgl. BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1992 X R 142/88, BFH/NV 1992, 816; Großer Senat vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225 , BStBl II 1992, 78, 84 zu C II 4).
  • FG Hamburg, 18.06.1996 - I 185/93

    Abzugsfähigkeit betrieblich veranlasster Rentenzahlungen; Berücksichtigung von …

    Auszug aus FG Hamburg, 27.06.2000 - I 293/99
    Die danach erhobene Klage wurde mit Urteil vom 18. Juli 1996 I 185/93 abgewiesen ( EFG 1997, 113; FG-A Bl. 52 ff; FG-A I 185/93).
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