Rechtsprechung
| FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00 AO |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags des Finanzamts auf Konkurseröffnung als eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit ; Rechtmäßigkeit einer finanzgerichtlichen Überprüfung trotz Prüfungskompetenz ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 634
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BFH, 11.12.1990 - VII B 94/90
Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Antrag gegen Antrag des Finanzgerichts auf …
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sich bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags des Finanzamts auf Konkurseröffnung um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt (…BFH-Urteile vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710; vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; BFH-Beschluß vom 1. März 1978 VII B 41/77, BFHE 124, 311 , BStBl. II 1978, 313).Ebenso wie die Stellung des Konkursantrags stellt die Stellung eines Antrags auf Durchführung des Insolvenzverfahrens eine Maßnahme der Vollstreckung dar (BFH-Urteil BFH/NV 1991, 787, betreffend den Konkursantrag), da es letztlich um die zwangsweise Durchsetzung eines Verwaltungsakts geht.
So läßt die Ablehnung eines Eröffnungsantrags durch das Insolvenzgericht keinen Schluß darauf zu, ob die Antragstellung ermessensfehlerhaft war (vgl. BFH-Urteil BFH/NV 1991, 787 zum Konkursantrag).
Da die Beantragung des Insolvenzverfahrens eine Maßnahme der Vollstreckung darstellt, kann unter Berücksichtigung dieser Rechtslage die Beantragung eines Insolvenzverfahrens aufgrund vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet werden (BFH-Urteil BFH/NV 1991, 787 und BFH-Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84 für den Fall des Konkursantrags).
- BFH, 04.07.1986 - VII B 56/86
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches - Einstellung …
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
Unabhängig von dem Umstand, daß dieser Antrag erst nach Stellung des Insolvenzantrags durch den Ag. gestellt worden ist und von diesem daher nicht berücksichtigt werden konnte, hindert ein schwebendes Erlaß- und Stundungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung die Vollstreckung nur dann, wenn das betreffende Verfahren voraussichtlich zur Gewährung der beantragten Billigkeitsmaßnahme führen wird (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20 …und vom 11. April 1989 VII B 202/88, BFH/NV 1989, 766).Die Erlaßwürdigkeit als eigenständige und unverzichtbare Voraussetzung des Steuererlasses aus Billigkeitsgründen (vgl. Tipke/Kruse AO , FGO § 227 AO Randnr. 27 m.w.N.) fehlt insbesondere dann, wenn der Schuldner bei der Tilgung seiner Verbindlichkeiten den Fiskus gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt hat (BFH-Beschluß BFH/NV 1987, 20).
- BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und …
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
Ein dauerndes Unvermögen ist schon dann zu bejahen, wenn feststeht, daß der Schuldner in den nächsten 3 bis 6 Monaten seine wesentlichen und fälligen Verbindlichkeiten nicht wird begleichen können (BFH-Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80, BStBl. II 1984, 415).
- BFH, 26.05.1982 - I R 16/78
Verständigungsverfahren - Beseitigung einer wirtschaftlichen Doppelbelastung - …
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
In § 102 FGO ist dies für das finanzgerichtliche Verfahren konkretisiert (BFH-Urteile vom 26. Mai 1982 I R 16/78, BStBl. II 1982, 583 m.w.N. …und vom 12. April 1994 VII R 67/93, BFH/NV 1995, 77). - BFH, 19.12.1989 - VII R 30/89
Rechtmäßigkeit des Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Konkursverfahrens …
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sich bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags des Finanzamts auf Konkurseröffnung um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710;… vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; BFH-Beschluß vom 1. März 1978 VII B 41/77, BFHE 124, 311 , BStBl. II 1978, 313). - BFH, 23.07.1985 - VII B 29/85
Antrag auf Aufhebung der Anordnung der einstweiligen Verfügung zur Eröffnung des …
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
Zahlungsunfähigkeit ist das auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners, seine fälligen Geldschulden zu berichtigen (BFH-Beschluß vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41). - BFH, 11.04.1989 - VII B 202/88
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung der …
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
Unabhängig von dem Umstand, daß dieser Antrag erst nach Stellung des Insolvenzantrags durch den Ag. gestellt worden ist und von diesem daher nicht berücksichtigt werden konnte, hindert ein schwebendes Erlaß- und Stundungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung die Vollstreckung nur dann, wenn das betreffende Verfahren voraussichtlich zur Gewährung der beantragten Billigkeitsmaßnahme führen wird (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20 und vom 11. April 1989 VII B 202/88, BFH/NV 1989, 766). - BFH, 12.04.1994 - VII R 67/93
Zulässigkeit des Finanzrechtsweges - Anspruch des Herstellers oder Vertreibers …
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
In § 102 FGO ist dies für das finanzgerichtliche Verfahren konkretisiert (BFH-Urteile vom 26. Mai 1982 I R 16/78, BStBl. II 1982, 583 m.w.N. und vom 12. April 1994 VII R 67/93, BFH/NV 1995, 77). - BFH, 01.03.1978 - VII B 41/77
Rücknahme eines Konkursantrags - Konkursantrag - Konkurseröffnung
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sich bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags des Finanzamts auf Konkurseröffnung um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt (…BFH-Urteile vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710;… vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; BFH-Beschluß vom 1. März 1978 VII B 41/77, BFHE 124, 311 , BStBl. II 1978, 313). - BFH, 20.11.1984 - VII B 39/84
Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
Da die Beantragung des Insolvenzverfahrens eine Maßnahme der Vollstreckung darstellt, kann unter Berücksichtigung dieser Rechtslage die Beantragung eines Insolvenzverfahrens aufgrund vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet werden (BFH-Urteil BFH/NV 1991, 787 und BFH-Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84 für den Fall des Konkursantrags).
- FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7182/04
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 4 K 1032/21
Dokumentationserfordernisse bei finanzbehördlichem Insolvenzantrag
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein solches finanzgerichtliches Verfahren besteht solange, bis das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen oder den Eröffnungsantrag des Finanzamtes mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse rechtskräftig abgelehnt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH…, Beschluss vom 11. Dezember 1990 - VII B 94/90 -, BFH/NV 1991, 787; BFH…, Beschluss vom 15. Februar 2002 - XI S 32/01 -, BFH/NV 2002, 940; BFH…, Beschluss vom 25. Februar 2011 - VII B 226/10 -, BFH/NV 2011, 1017; BFH…, Beschluss vom 28. Februar 2011 - VII B 224/10 -, BFH/NV 2011, 763; FG Münster, Beschluss vom 15. März 2000 - 12 V 1054/00 AO -, EFG 2000, 634; FG Hamburg, Beschluss vom 27. Juni 2003 - VII 113/03 -, juris; FG Saarland, Urteil vom 17. März 2004 - 1 K 437/02 -, EFG 2004, 1021; FG Berlin, Urteil vom 21. September 2004 - 7 K 7182/04 -, EFG 2005, 11; FG Köln, Urteil vom 9. November 2004 - 15 K 4934/04 -, EFG 2005, 372; FG Hamburg, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 2 V 117/17 -, EFG 2017, 1364). - FG Sachsen-Anhalt, 24.09.2015 - 3 V 916/15
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Finanzrechtsweg zur Überprüfung eines …
Rn. 31 (1) Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten (FG Münster Beschluss vom 15. März 2000 12 V 1054/00 AO, DStRE 2000, 668; FG des Saarlandes Urteil vom 17. März 2004 1 K 437/02, EFG 2004, 1021).
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 437/02
Streitwert bei Anfechtung eines Insolvenzantrages (§ 13 Abs. 1 GKG)
Denn obwohl die Vorschriften der InsO und der Verwaltungsvollstreckung nach der AO von einander unberührt bleiben (§ 251 Abs. 2 Satz 1 AO), handelt es sich bei einem solchen Antrag dennoch um eine Abgabenangelegenheit im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 1 mit Abs. 2 FGO, weil er sich letztlich gleichfalls als eine Vollstreckungsmaßnahme darstellt, mit welcher die zwangsweise Durchsetzung vollstreckbarer Steuerforderungen verfolgt wird (vgl. FG Münster, Beschluss vom 15. März 2000 12 V 1054/00 AO, EFG 2000, 634). - FG Sachsen-Anhalt, 10.01.2013 - 3 V 1340/12
Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Anordnung beim …
Rn. 30 aa) Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bildet eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten (Finanzgericht Münster Beschluss vom 15. März 2000 12 V 1054/00 AO, DStRE 2000, 668; Finanzgericht des Saarlandes Urteil vom 17. März 2004 1 K 437/02, EFG 2004, 1021). - FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04
Insolvenzantrag durch das Finanzamt bei erfolgloser Vollstreckung von …
Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens sowie gegen die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß §§ 6 Abs. 1 und 34 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung - InsO - gegeben ist, gehört die Rechtsfrage, ob das Finanzamt im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit einen derartigen Antrag stellen durfte, in die Zuständigkeit der Finanzgerichte (…vgl. zur Rechtslage nach der InsO den Beschluss des BFH vom 12.12.2003 VII B 265/01, BFH/NV 2004, 464 unter Hinweis auf den Beschluss vom 11.12.1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787 betreffend die Rechtslage unter Geltung der Konkursordnung -KO - FG Münster, Beschluss vom 15.3.2000 12 V 1054/00 AO, EFG 2000, 634). - LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06
Hinreichende Ermessensausübung bei Stellung eines Insolvenzantrags bei …
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind sie verpflichtet, vorrangig die Einzelzwangsvollstreckung zu betreiben (FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1993 17 V 7392/92 AE (KV), EFG 1993, 592); FG Münster, Beschluss in DStRE 2000, 668; FG des Saarlandes, Urteil in EFG 2004, 759). - FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 67/03
Rechtsweg und Klageart bei finanzamtlichem Insolvenzantrag / maßgebender …
Denn obwohl nach § 251 Abs. 2 Satz 1 AO die Vorschriften der InsO von der eigentlichen Verwaltungsvollstreckung unberührt bleiben, handelt es sich bei dem Insolvenzantrag dennoch um eine Abgabenangelegenheit im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 1 mit Abs. 2 FGO, weil er sich letztlich gleichfalls als eine Vollstreckungsmaßnahme darstellt, mit welcher die zwangsweise Durchsetzung vollstreckbarer Steuerforderungen verfolgt wird (vgl. FG Münster, Beschluss vom 15. März 2000 12 V 1054/00 AO, EFG 2000, 634). - FG Hamburg, 27.06.2003 - VII 113/03
Stellung des Insolvenzantrages durch das Finanzamt
Nach ständiger Rechtsprechung, der der Senat sich für den vorliegenden Fall anschließt, stellt die Frage, ob das Finanzamt im Wege der Vollstreckung von Abgabenrückständen einen Insolvenzantrag stellt (vgl. § 251 Abs. 2 und 3 AO ), zwar keinen Verwaltungsakt, aber eine Ermessensentscheidung in abgaberechtlichen Angelegenheiten dar, die gerichtlich vor den Finanzgerichten überprüft werden kann, wobei einstweiliger Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung zu gewähren ist (ständige Rechtsprechung zuletzt Finanzgericht Münster vom 15.03.2000, 12 V 1054/00 AO , EFG 2000, 634 m.w.N. auch der BFH-Rechtsprechung;… vgl. auch von Beckerath in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 33 FGO Rdz. 93 m.w.N.). - FG Köln, 05.02.2001 - 10 V 7639/00
Rechtsschutz gegen einen vom FA gestellten Insolvenzantrag
Für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 13 Insolvenzordnung ( InsO ) gilt nach Ansicht des Senats nichts anderes (vgl. ebenso FG Münster Beschluß vom 15. März 2000 - 12 V 1054/00 AO , EFG 2000, 634 sowie FG Bremen Beschluß vom 13.09.1999 - 299224 V 2, EFG 1999, 1245).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Berlin, 21.02.2000 - 6 B 6488/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Zur Klagebefugnis der zerlegungsberechtigten Gemeinde
- datenbank.nwb.de
Zur Klagebefugnis der zerlegungsberechtigten Gemeinde in Bezug auf Steuermeßbescheide
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 634
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- FG Berlin, 13.05.1998 - 6 K 6294/93
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e. Begehrens einer gegenüber den …
Auszug aus FG Berlin, 21.02.2000 - 6 B 6488/99
Hintergrund des Begehrens der Antragstellerin ist folgendes: Der erkennende Senat hat mit rechtskräftigem Urteil vom 13. Mai 1989 (Az. 6 K 6294/93) entschieden, dass zwischen der Bank A. und der ..., später: Bank B., in den Jahren 1981 bis 1985 ein gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis in der Weise bestanden hat, dass die Bank A. als Organgesellschaft der Bank B. im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 Gewerbesteuergesetz - GewStG - anzusehen war.Der Antragsgegner, der im Verfahren 6 K 6294/93 die Ansicht vertreten hatte, die Voraussetzungen zur Annahme einer gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen Bank A. und Bank B. seien nicht gegeben, hat die vom Gericht zugelassene Revision zunächst eingelegt, dann jedoch wieder zurückgenommen.
Dem Senat haben bei seiner Entscheidung neben der Streitakte die Streitakten zu den Az. 6 K 6294/93 und 6 K 6487/99, auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird, vorgelegen.
Die Interessenkollision folgt aus dem Umstand, dass Änderungen der Bescheide im Gewerbesteuermeßverfahren zu Gunsten des steuerpflichtigen Betriebs sich zu Lasten des Steueraufkommens der Antragstellerin und zu Gunsten des die Abgabe zumindest teilweise schuldenden Landes Y. auswirken; sie konkretisiert sich im vorliegenden Fall dadurch, dass das Land Y. - anders noch als im Verfahren 6 K 6294/93 - offenbar nunmehr an seiner früher geäußerten Rechtsauffassung nicht mehr festhält (vgl. Rücknahme der vom Senat zugelassenen und auch eingelegten Revision mit Schriftsatz vom 25. November 1998).
Die auch vom Senat bereits im Verfahren 6 K 6294/93 durch Zulassung der Revision für höchstrichterlich klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob zwischen der Bank A. und der Bank B. ein gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis besteht, wäre erst in einem (weiteren) Verfahren gegen die (noch zu erlassenden) geänderten Gewerbesteuermeßbescheide - gegebenenfalls durch den BFH - zu klären.
- BFH, 30.01.1976 - III R 60/74
Ausschluß eines Klagerechts - Gemeinde - Grundsteuermeßbetragsbescheid - …
Auszug aus FG Berlin, 21.02.2000 - 6 B 6488/99
Der Bundesfinanzhof - BFH - hat in seinem Urteil vom 30. Januar 1976 (III R 60/74, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 1976, S. 426) die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, wonach den Gemeinden gegen Grundsteuer- und Gewerbesteuermeßbescheide der Finanzämter ansonsten grundsätzlich kein Klagerecht zusteht. - FG Baden-Württemberg, 15.07.1999 - 3 K 242/95
Ausschlussfrist zur Benennung des Gegenstandes des Klagebegehrens; Angabe der …
Auszug aus FG Berlin, 21.02.2000 - 6 B 6488/99
Nur für den in § 40 Abs. 3 FGO normierten Ausnahmefall der Interessenkollision ist ein Klagerecht der Gemeinden gegeben; jede Ausweitung des Klagerechts der Gemeinden auf ähnliche Sachverhalte durch entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 3 FGO hat die Finanzrechtsprechung stets abgelehnt (…BFH a. a. O.; FG München…, Beschluß vom 6. Februar 1996, 7 V 2924/95, EFG 1996, S. 714; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1999, 3 K 242/95, EFG 2000, S. 89; FG München…, Urteil vom 20. September 1999, 7 K 2012/97, EFG 2000, S. 28). - FG München, 20.09.1999 - 7 K 2012/97
Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die Herabsetzung von Gewerbesteuermessbeträgen; …
Auszug aus FG Berlin, 21.02.2000 - 6 B 6488/99
Nur für den in § 40 Abs. 3 FGO normierten Ausnahmefall der Interessenkollision ist ein Klagerecht der Gemeinden gegeben; jede Ausweitung des Klagerechts der Gemeinden auf ähnliche Sachverhalte durch entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 3 FGO hat die Finanzrechtsprechung stets abgelehnt (…BFH a. a. O.; FG München…, Beschluß vom 6. Februar 1996, 7 V 2924/95, EFG 1996, S. 714; FG Baden-Württemberg…, Urteil vom 15. Juli 1999, 3 K 242/95, EFG 2000, S. 89; FG München, Urteil vom 20. September 1999, 7 K 2012/97, EFG 2000, S. 28). - FG München, 06.02.1996 - 7 V 2924/95
Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die Herabsetzung von Gewerbesteuermeßbeträgen; …
Auszug aus FG Berlin, 21.02.2000 - 6 B 6488/99
Nur für den in § 40 Abs. 3 FGO normierten Ausnahmefall der Interessenkollision ist ein Klagerecht der Gemeinden gegeben; jede Ausweitung des Klagerechts der Gemeinden auf ähnliche Sachverhalte durch entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 3 FGO hat die Finanzrechtsprechung stets abgelehnt (…BFH a. a. O.; FG München, Beschluß vom 6. Februar 1996, 7 V 2924/95, EFG 1996, S. 714; FG Baden-Württemberg…, Urteil vom 15. Juli 1999, 3 K 242/95, EFG 2000, S. 89; FG München…, Urteil vom 20. September 1999, 7 K 2012/97, EFG 2000, S. 28).
- FG Berlin, 22.12.2000 - 6 B 6433/00
Vollziehungsaussetzung nur bei ernstlichen
Einen zeitgleich mit der Feststellungsklage beim FG Berlin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Aufhebung von Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheiden für die Jahre 1986 bis 1993 hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 21. Februar 2000 als unzulässig verworfen (Az. 6 B 6488/99, veröffentlicht in EFG 2000, S. 634).Gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. Mai 1999, mit dem dieser die Zerlegung änderte bzw. aufhob, hat die Antragstellerin am 14. Juni 1999 Einspruch eingelegt; mit Schreiben vom 28. Februar 2000 hat die Antragstellerin unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss des erkennenden Senats zum Az. 6 B 6488/99 auch gegen die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag (für 1994 und 1995), welche der Antragsgegner nur der betroffenen C. bekanntgegeben hatte, Einspruch eingelegt und ebenfalls die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Zur Begründung verweist die Antragstellerin darauf, dass ernstliche Zweifel im Sinne des § 361 Abs. 2 AO an der Rechtmäßigkeit der Bescheide bestünden; dies ergebe sich aus den Gründen des Beschlusses des erkennenden Senats vom 21. Februar 2000 (6 B 6488/99), wo ausgeführt sei, die Frage, ob zwischen B. / A. und C. ein gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis bestehe, sei höchstrichterlich klärungsbedürftig; auch die Zulassung der Revision gegen das Urteil vom 13. Mai 1998 (6 K 6294/93) deute auf Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide hin.
Die Klagebefugnis folge aus § 40 Abs. 2 i. V. m. § 40 Abs. 3 FGO ; insoweit nimmt die Antragstellerin im Wesentlichen auf die Gründe des Beschlusses des erkennenden Senats zum Az. 6 B 6488/99 Bezug.
- der 6. Senat des FG Berlin habe selbst Zweifel an seiner Entscheidung, da er die Revision gegen das Urteil vom 13. Mai 1998 zugelassen und auch im Beschluss vom 21. Februar 2000 (Az. 6 B 6488/99) ausgeführt habe, die Streitfrage sei höchstrichterlich klärungsbedürftig.
Da im Streitfall ausnahmsweise die Klagebefugnis der Antragstellerin gemäß § 40 Abs. 2 und 3 FGO gegeben ist, was der Senat bereits in seinem Beschluss vom 21. Februar 2000 (Az. 6 B 6488/99) festgestellt hat, kann auch kein Zweifel daran bestehen, dass sie dann auch befugt ist, den Gewerbesteuermessbescheid bereits außergerichtlich mit dem Einspruch anzufechten.
- FG Köln, 14.01.2016 - 13 K 1398/13
Ausschluss einer Gemeinde von der Erhebung einer Klage gegen …
Rn. 93 Dementsprechend hat neben dem BFH auch die Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. z.B. FG Berlin, Beschluss vom 22. Dezember 2000 6 B 6433/00, juris; FG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2000 6 B 6488/99, EFG 2000, 634; FG München, Beschluss vom 6. Februar 1996 7 V 2924/95, EFG 1996, 714; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1999 3 K 242/95, EFG 2000, 89; FG München, Urteil vom 20. September 1999 7 K 2012/97, EFG 2000, 28) § 40 Abs. 3 FGO durchgängig als eine abschließende Spezialregelung verstanden. - VG Regensburg, 27.08.2026 - RN 5 E 26.1876
Zur Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet …
Dies folgt schon daraus, dass im Eilrechtsschutzverfahren dieselben Sachentscheidungsvoraussetzungen gelten wie im Hauptsacheverfahren (vgl. FG Berlin, B.v. 22.2.2000 - 6 B 6488/99 - juris Rn. 18 ff.;… Beutling/Niesler in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl., 2023, d) Rechtsschutzbedürfnis Rn. 172).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".