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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 272/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13531
FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 272/98 (https://dejure.org/1999,13531)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28.10.1999 - IV 272/98 (https://dejure.org/1999,13531)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - IV 272/98 (https://dejure.org/1999,13531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kindergeld: Zuordnung gewerblicher Einkünfte und BAföG -Zuschüsse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 690
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/86

    1. Zur Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge (Leibrenten und …

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 272/98
    a) Unter dem Begriff "Einkünfte" sind die Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, während unter den Begriff "Bezüge" alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert fallen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfaßt werden, also nicht steuerbare oder im einzelnen für steuerfrei erklärte Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 22.07.1988 III R 253/83 , BStBl. II 1988, 830 und III R 175/86, BStBl. II 1988, 939).

    Dabei setzt die Anrechnung der Einkünfte - anders als die von Bezügen - nicht voraus, daß die Einkünfte zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 1988, 939, 941 m.w.N.).

  • BFH, 22.07.1988 - III R 253/83

    Im Rahmen der Sozialhilfe geleistete Beträge für Krankenhilfe, häusliche Pflege …

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 272/98
    a) Unter dem Begriff "Einkünfte" sind die Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, während unter den Begriff "Bezüge" alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert fallen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfaßt werden, also nicht steuerbare oder im einzelnen für steuerfrei erklärte Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 22.07.1988 III R 253/83 , BStBl. II 1988, 830 und III R 175/86, BStBl. II 1988, 939).
  • BFH, 26.04.1991 - III R 48/89

    Entlassungsgeld nach § 9 Wehrsoldgesetz als gem. § 33a Abs. 1 EStG anrechenbarer …

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 272/98
    b) Anrechenbar sind jedoch nur die Einkünfte und Bezüge, die auf den Berücksichtigungszeitraum entfallen, wobei insoweit die wirtschaftliche Zurechnung maßgebend ist (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1991 III R 48/89 , BStBl. II 1991, 716 zu der vergleichbaren Regelung in § 33a Abs. 1 und 4 EStG ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.11.1998 - 6 K 1956/98
    Auszug aus FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 272/98
    Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte sind die der Besteuerung zugrunde gelegten Einkünfte aus Gewerbebetrieb hinsichtlich der vom Sohn abzuführenden Umsatzsteuer nicht zu berichtigen (vgl. auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.1998 6 K 1956/98, n.v.).
  • FG Nürnberg, 07.05.1998 - VI 10/98

    Kindergeld bei Anmeldung zur weiterführenden Schule

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 272/98
    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG findet jedoch als Auffangtatbestand keine Anwendung, wenn ein Kind - wie im Streitfall - bis zum Beginn der eigentlichen Berufsausbildung einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 07.05.1998 VI 10/98 EFG 1998, 1204; FG München, Urteil vom 11.05.1999 16 K 5546/98 , EFG 1999, 846).
  • FG München, 11.05.1999 - 16 K 5546/98

    Zeitpunkt des Beginns der Berufsausbildung; Voraussetzungen des Anspruchs auf die …

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 272/98
    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG findet jedoch als Auffangtatbestand keine Anwendung, wenn ein Kind - wie im Streitfall - bis zum Beginn der eigentlichen Berufsausbildung einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 07.05.1998 VI 10/98 EFG 1998, 1204; FG München, Urteil vom 11.05.1999 16 K 5546/98 , EFG 1999, 846).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 3109/00

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "mangels Ausbildungsplatz" in § 32 Abs. 4 …

    Die Eltern eines Kindes sollen also nicht deshalb benachteiligt werden, weil es - trotz ernsthaften Bemühens - unter Umständen keinen Ausbildungsplatz findet (vgl. etwa Finanzgericht Nürnberg vom 28. Oktober 1999 IV 272/98, EFG 2000, 690 ).

    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG findet jedoch als Auffangtatbestand keine Anwendung, wenn ein Kind - wie im Streitfall - bis zum Beginn der eigentlichen Berufsausbildung einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht (Finanzgericht Nürnberg vom 7. Mai 1998 VI 10/98, EFG 1998, 1204 ; Finanzgericht München vom 11. Mai 1999 16 K 5546/98, EFG 1999, 846; Finanzgericht Nürnberg vom 28. Oktober 1999 IV 272/98, EFG 2000, 690 ; Finanzgericht Düsseldorf vom 6. August 1999 18 K 1963/99 Kg, EFG 2000, 17).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 4 K 20242/99

    Zurechnung der für ein vorangegangenes Kalenderjahr nachgezahlten Halbwaisenrente …

    Aus dem objektiven Wortlaut der Wendung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG "Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge ... im Kalenderjahr hat,..." folgt, dass auch die in einem Kalenderjahr erhaltenen Bezüge nach den Prinzipien des § 11 EStG zu ermitteln sind (…vgl. Schmidt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , 18. Auflage 1999, § 32 Rn 28 mit Hinweis auf Bundesrats- Drucksache 812/95, 69; Bejahung der Anwendung des § 11 EStG auf Bezüge ebenfalls: Blümich, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , § 32 Rn 115, 119; Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , § 32 Rn 84; zur Anwendung des § 11 EStG auf den Abfluss von (Rückzahlung von) Bezügen FG Nürnberg, Urteil vom 28. Oktober 1999 IV 272/98, EFG 2000, 690 ).
  • FG Berlin, 01.06.2001 - 10 K 6127/99

    Berücksichtigung der erzielten Einkünfte des Kindes zwischen zwei …

    Das "Warten auf einen Ausbildungsplatz" setzt damit eine mehr oder weniger große Lücke zwischen einem Lebens- oder Ausbildungsabschnitt und einem neuen Ausbildungsabschnitt voraus (so FG Nürnberg, Urteile vom 7. Mai 1998 - VI 10/98 -, EFG 1998, 1204, 1205, und vom 28. Oktober 1999 - IV 272/98 -, EFG 2000, 690, 691; Finanzgericht München, Urteile vom 11. Mai 1999 - 16 K 5546/98 -, EFG 1999, 846, und vom 8. Dezember 1999 - 9 K 2076/99 -, EFG 2000, 445 (LS); Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. August 1999 - 18 K 1963/99 Kg -, EFG 2000, 17; im Ergebnis ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 15. April 1999 - 5 K 865/98 Kg -, EFG 1999, 783 ).
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 17.02.2000 - 5 K 132/99 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10586
FG Brandenburg, 17.02.2000 - 5 K 132/99 E (https://dejure.org/2000,10586)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2000 - 5 K 132/99 E (https://dejure.org/2000,10586)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 5 K 132/99 E (https://dejure.org/2000,10586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigung einer nachträglich errichteten Garage nach § 7 Fördergebietsgesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begünstigung einer nachträglich errichteten Garage nach § 7 FördG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Der Bau einer Garage kann nach dem Fördergebietsgesetz begünstigt sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Fördergebietsabschreibung für freistehende Garage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 690
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98

    Ermittlung eines einheitlichen Satzes für Abschreibungen für Abnutzungen bei auf …

    Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (FG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 15 K 2702/94, EFG 2000, 990; vgl. auch FG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2000 - 5 K 132/99 E, EFG 2000, 690; bestätigt durch BFH…, Urteil vom 05.11.2003 - X R 16/01, BFH/NV 2004, 485; a. A. noch Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21.12.1979 - I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl. 2003, § 7 Rn 18, ohne weitere Begründung).
  • FG Köln, 14.07.2000 - 15 K 2702/94

    Garagen eines Mehrfamilienhauses nicht selbstständig abschreibungsfähig

    Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (so im Ergebnis auch FG Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2000 5 K 132/99 E - NZB eingelegt, EFG 2000, 690 ; a. A. Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21. Dezember 1979 I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976;… Schmidt-Drenseck, EStG , 19. Auflage, § 7 Rz. 18).
  • FG Brandenburg, 29.10.2001 - 1 K 1649/99

    Förderung eines selbstgenutzten Gebäudes nach § 7 Abs. 1 FördG; Einkommensteuer …

    Nach den heutigen Wohnvorstellungen ist eine Wohnung ohne Garage oder Stellplatz unvollständig (so auch Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 17.02.2000 5 K 132/99 E, EFG 2000, 690 , nicht rechtskräftig).
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Rechtsprechung
   FG München, 29.03.2000 - 9 K 4775/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17231
FG München, 29.03.2000 - 9 K 4775/97 (https://dejure.org/2000,17231)
FG München, Entscheidung vom 29.03.2000 - 9 K 4775/97 (https://dejure.org/2000,17231)
FG München, Entscheidung vom 29. März 2000 - 9 K 4775/97 (https://dejure.org/2000,17231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 690
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • FG Hessen, 26.05.1999 - 3 K 5941/98
    Auszug aus FG München, 29.03.2000 - 9 K 4775/97
    Hinblick auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut und die Definition des Begriffes in § 2 Abs. 2 EStG kein Raum (ebenso z. B. Hessisches FG im Urteil vom 26. Mai 1999 3 K 5941/98, EFG 2000, 132 und FG Köln im Urteil vom 16. November 1999 2 K 7567/98, EFG 2000, 180 sowie Schmidt/Glanegger, EStG , 18. Aufl., § 32 Rz 28 i.V.m. § 33 a Rz 32).

    Die Höhe des Grenzbetrages von 12.000 DM im Jahr 1996 unterliegt auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Urteil des FG München vom 9. November 1998 16 K 2435/98, EFG 2000, 132 unter Hinweis auf den dem Gesetzgeber nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1994 1 BvR 1022/88, BStBl II 1994, 909 , zustehenden Einschätzungsspielraum bei Fragen des Familienlastenausgleichs).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus FG München, 29.03.2000 - 9 K 4775/97
    Die Höhe des Grenzbetrages von 12.000 DM im Jahr 1996 unterliegt auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Urteil des FG München vom 9. November 1998 16 K 2435/98, EFG 2000, 132 unter Hinweis auf den dem Gesetzgeber nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1994 1 BvR 1022/88, BStBl II 1994, 909 , zustehenden Einschätzungsspielraum bei Fragen des Familienlastenausgleichs).
  • FG Köln, 16.11.1999 - 2 K 7567/98

    Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeld, wenn es Einkünfte und Bezüge von …

    Auszug aus FG München, 29.03.2000 - 9 K 4775/97
    Hinblick auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut und die Definition des Begriffes in § 2 Abs. 2 EStG kein Raum (ebenso z. B. Hessisches FG im Urteil vom 26. Mai 1999 3 K 5941/98, EFG 2000, 132 und FG Köln im Urteil vom 16. November 1999 2 K 7567/98, EFG 2000, 180 sowie Schmidt/Glanegger, EStG , 18. Aufl., § 32 Rz 28 i.V.m. § 33 a Rz 32).
  • FG Baden-Württemberg, 18.11.1998 - 12 K 87/98

    Übergangszeit zwischen zwei voneinander unabhängigen Berufsausbildungen; …

    Auszug aus FG München, 29.03.2000 - 9 K 4775/97
    Ausbildungsabschnitte im Sinne dieser Vorschrift sind entgegen der Auffassung des Klägers nicht nur Teile einer auf einen bestimmten Beruf gerichteten Ausbildung, wie z. B. bei der sog. Stufenausbildung, sondern auch in sich geschlossene Ausbildungsgänge mit unterschiedlichen Berufszielen (vgl. FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, im rkr. Urteil vom 18. November 1998 12 K 87/98, EFG 1999, 293).
  • FG München, 09.11.1998 - 16 K 2435/98

    Ausschluss der Kindergeldzahlung für volljährige Kinder in Berufsausbildung mit …

    Auszug aus FG München, 29.03.2000 - 9 K 4775/97
    Die Höhe des Grenzbetrages von 12.000 DM im Jahr 1996 unterliegt auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Urteil des FG München vom 9. November 1998 16 K 2435/98, EFG 2000, 132 unter Hinweis auf den dem Gesetzgeber nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1994 1 BvR 1022/88, BStBl II 1994, 909 , zustehenden Einschätzungsspielraum bei Fragen des Familienlastenausgleichs).
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