Rechtsprechung
| BFH, 15.12.1997 - X B 182/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unterlassung einer Schlussbesprechung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 775
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- BFH, 16.12.1987 - I R 66/84
Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als …
Auszug aus BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Denn es besteht ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 66/84, BFH/NV 1988, 319, unter 6.). - BFH, 24.05.1989 - I R 85/85
Keine Saldierung einer Dauerschuld mit einem Kontokorrentguthaben bei dem …
Auszug aus BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Der BFH hat mit Urteil vom 24. Mai 1989 I R 85/85 (BFH/NV 1990, 273;… zustimmend BFH-Beschluß vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17) entschieden, daß das Unterlassen einer Schlußbesprechung "nicht ohne weiteres" zur Fehlerhaftigkeit der aufgrund der Außenprüfung erlassenen Steuerbescheide führt. - BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96
Antrag auf Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage
Auszug aus BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Der BFH hat mit Urteil vom 24. Mai 1989 I R 85/85 (…BFH/NV 1990, 273; zustimmend BFH-Beschluß vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17) entschieden, daß das Unterlassen einer Schlußbesprechung "nicht ohne weiteres" zur Fehlerhaftigkeit der aufgrund der Außenprüfung erlassenen Steuerbescheide führt.
- BFH, 24.10.1972 - VIII R 108/72
Einstellung von Prüfungshandlungen - Ablehnung der Schlußbesprechung - …
Auszug aus BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Zwar kann nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Oktober 1972 VIII R 108/72 (BFHE 109, 1, BStBl II 1973, 542) eine Schlußbesprechung nur dann entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Steuerbescheide zu erwarten ist oder der Steuerpflichtige auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet. - BFH, 17.09.1997 - X S 14/96
Auszug aus BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Der erkennende Senat hat in dem die Prozeßkostenhilfe (PKH) für das Revisionsverfahren betreffenden Beschluß vom 17. September 1997 X S 14/96 ausgeführt, daß die dem Prozeßbevollmächtigten erteilte Vollmacht inhaltlich unbeschränkt war und zur Vornahme aller das Verfahren betreffenden Prozeßhandlungen sowie zur Entgegennahme von Zustellungen ermächtigte. - FG München, 02.05.1995 - 1 V 4197/92
Auszug aus BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Dies steht im Ergebnis in Einklang mit der Auffassung, daß die fehlende Durchführung einer Schlußbesprechung nach § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO 1977 unbeachtlich ist (so FG Berlin, Urteil vom 22. April 1996 VIII 392/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1997, 90; FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, EFG 1997, 779; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, § 201 AO 1977 Tz. 1; zweifelnd FG München, Beschluß vom 2. Mai 1995 1 V 4197/92, EFG 1995, 867). - FG Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 6 V 1/96
Beschwer des Steuerpflichtigen bei Nichtberücksichtigung eines Gewerbegewinns, …
Auszug aus BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Dies steht im Ergebnis in Einklang mit der Auffassung, daß die fehlende Durchführung einer Schlußbesprechung nach § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO 1977 unbeachtlich ist (so FG Berlin, Urteil vom 22. April 1996 VIII 392/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1997, 90; FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, EFG 1997, 779; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, § 201 AO 1977 Tz. 1; zweifelnd FG München, Beschluß vom 2. Mai 1995 1 V 4197/92, EFG 1995, 867).
- BFH, 16.12.2009 - I R 43/08
Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf …
Der Verfahrensfehler der unterlassenen Schlussbesprechung kann nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO durch Nachholung bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens geheilt werden (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811; vom 13. August 2008 VIII B 183/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R 1140; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 201 AO Rz 2; a. A. Schick in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 201 AO Rz 41).Eine Nachholung ist im Streitfall mit der Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem FG erfolgt; denn eine solche ist einer Schlussbesprechung verfahrensrechtlich mindestens gleichwertig, weil auch die Erörterung der Sach- und Rechtslage durch ein unabhängiges Gericht den Beteiligten hinreichende Gelegenheit bietet, ihre Standpunkte vorzutragen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 811).
- BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Unterlassen der Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung: Heilung des …
Hinsichtlich der vom Kläger angebotenen Termine für eine Schlussbesprechung im Jahr 2005 (S. 6 des Urteils) ist der Beweisantrag nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht entscheidungserheblich, weil der mögliche Verfahrensmangel einer nicht durchgeführten Schlussbesprechung, auf die der geprüfte Steuerpflichtige nicht verzichtet hat und die auch nicht nach § 201 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) entbehrlich ist, gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811, m.w.N.; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 779; Urteil des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775). - FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides; …
Vielmehr liegt allenfalls - z. B. wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 91 AO ) oder gegen das Erfordernis zur Begründung der Auswertungsbescheide (§ 121 AO ) - ein bloßer Verfahrensfehler vor, der während des Einspruchsverfahrens oder des gerichtlichen Verfahrens gemäß § 126 Abs. 1 Nrn. 2 - 3, Abs. 2 AO geheilt wird, wenn sich der Steuerpflichtige dort gegen die auf der Grundlage der Außenprüfung ergangenen erstmaligen oder geänderten Bescheide wehrt und ihm dabei Gelegenheit gegeben wird, sich aus seiner Sicht zu den Ergebnissen der Außenprüfung zu äußern (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 ).
- FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Vermietung von Containern
Zum einen kann die fehlende Durchführung einer Schlussbesprechung nach § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt werden, zum anderen kann in weiteren Verfahren rechtliches Gehör in ausreichendem Maße gewährt werden (BFH, Beschluss vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 mit zahlreichen Nachweisen; ebenso: BFH…, Beschluss vom 26.06.1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17, 18, rechte Spalte; BFH…, Beschluss vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 ff., 438 linke Spalte; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 22.04.1996 VIII 392/94, EFG 1997, Seite 90, 91). - FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen …
Insbesondere hängt die Verwertung der während einer Ap ermittelten Tatsachen nicht vom Abhalten einer Schlussbesprechung ab (vgl. Beschluss des BFH vom 15.12.1997, X B 182/96, BFH/NV 1998, 811). - FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 2404/16
Recht zum Vorsteuerabzug einer Gerüstbeaufirma aus Eingangsrechnungen
Eine vor dem FG durchgeführte mündliche Verhandlung ist einer Schlussbesprechung mindestens gleichwertig (BFH, Beschluss vom 15.12.1997 - X B 182/96, BFH/NV 1998, 811, Rdn. 6 der Gründe). - FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 12 K 10250/09
Einkommensteuer 2002; Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG im Zusammenhang mit der …
Es besteht auch kein Verwertungsverbot (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 85/85, BStBl II 1989, 900; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811;… BFH-Beschluss vom 24. August 1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436). - FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01
Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:
Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 2 -3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942; des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.). - FG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 K 1195/17
Klage auf Durchführung einer Schlussbesprechung
Ist dies der Fall, so ist er nach § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 …und vom 24. August 1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 jeweils m. w. N.). - FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Keine Schlußbesprechung mehr nach Durchführung des
Ist dies der Fall, so ist er nach § 126 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 AO unbeachtlich (vgl. BFH - Beschluß vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 …und vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 jeweils m.w.N.). - FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einem Taxiunternehmen und …
- FG Hamburg, 31.01.2003 - III 133/01
Ambulante Krankenpflege:
- FG München, 27.11.2008 - 14 K 3117/07
Möglicher Verstoß der Umsatzsteuer-Nachschau gegen das Zitiergebot führt nicht …
- FG Hamburg, 22.01.2003 - III 186/02
Ambulante Krankenpflege:
- FG Niedersachsen, 31.01.2006 - 15 K 928/99
Bestimmung des Teilwerts einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; …
- FG München, 24.05.2007 - 5 K 4036/06
Auslegung einer Verfahrenserklärung; Ergeben des wesentlichen Inhalts einer …
- FG München, 25.11.2008 - 14 V 3463/08
Keine Nichtigkeit des Prüfungsberichts und Steuerbescheids bei nachträglicher …
- FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 110/00
Schätzung des Schwarzarbeiterlohnumsatzes / Erschließungskosten als …
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Rechtsprechung
| FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
AO 1977 § 201 Abs. 1 S 1; AO 1977 § 91 Abs. 1 S 1
Keine Schlußbesprechung mehr nach Durchführung des - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Keine Schlußbesprechung mehr nach Durchführung des Einspruchsverfahrens gegen die Änderungsbescheide
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 775
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Ist dies der Fall, so ist er nach § 126 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 AO unbeachtlich (vgl. BFH - Beschluß vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 …und vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 jeweils m.w.N.). - BFH, 16.12.1987 - I R 66/84
Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH - Urteil vom 16.12.1987 I R 66/84, BStBl II 1988, 319 unter 6.) und diese kann nur entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheide zu erwarten ist oder auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet wurde (BFH - Urteil vom 24.10.1972 VII R 108/72, BStBl II 1973, 542 ). - BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86
Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH - Urteil vom 16.12.1987 I R 66/84, BStBl II 1988, 319 unter 6.) und diese kann nur entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheide zu erwarten ist oder auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet wurde (BFH - Urteil vom 24.10.1972 VII R 108/72, BStBl II 1973, 542 ).
- BFH, 24.08.1998 - III S 3/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap; …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Ist dies der Fall, so ist er nach § 126 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 AO unbeachtlich (…vgl. BFH - Beschluß vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 und vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 jeweils m.w.N.). - BFH, 24.10.1972 - VIII R 108/72
Einstellung von Prüfungshandlungen - Ablehnung der Schlußbesprechung - …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Durchführung einer Schlußbesprechung (BFH - Urteil vom 16.12.1987 I R 66/84, BStBl II 1988, 319 unter 6.) und diese kann nur entfallen, wenn keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheide zu erwarten ist oder auf eine Schlußbesprechung ausdrücklich verzichtet wurde (BFH - Urteil vom 24.10.1972 VII R 108/72, BStBl II 1973, 542 ). - BFH, 16.11.1971 - VIII R 4/69
Mündliche Verhandlung - Erörterung der Streitsache - Verletzung rechtlichen …
Auszug aus FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Das Recht auf Gehör bedeutet, daß der Steuerpflichtige die Gelegenheit erhält, sich zu bestimmten Tatsachen und Rechtsfragen zu äußern; daß er sich äußert, ist nicht erforderlich (vgl BFH-Urteil vom 16. November 1971 - VIII R 4/69, BStBl II 1973, 825 ).
- FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01
Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:
Unabhängig davon wäre nach den Auswertungsbescheiden und ihrer gerichtlichen Anfechtung das Begehren auf Durchführung einer Schlussbesprechung unzulässig (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 942, rechtskräftig).Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 2 -3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942;… des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).
- BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Unterlassen der Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung: Heilung des …
Hinsichtlich der vom Kläger angebotenen Termine für eine Schlussbesprechung im Jahr 2005 (S. 6 des Urteils) ist der Beweisantrag nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht entscheidungserheblich, weil der mögliche Verfahrensmangel einer nicht durchgeführten Schlussbesprechung, auf die der geprüfte Steuerpflichtige nicht verzichtet hat und die auch nicht nach § 201 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) entbehrlich ist, gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt worden ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811, m.w.N.; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 779; Urteil des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775). - FG Hamburg, 31.01.2003 - III 133/01
Ambulante Krankenpflege:
Unabhängig davon wäre nach den Auswertungsbescheiden und ihrer gerichtlichen Anfechtung das Begehren auf Durchführung einer Schlussbesprechung unzulässig (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 942, rechtskräftig).Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nrn. 2-3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942;… des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).
- FG Hamburg, 22.01.2003 - III 186/02
Ambulante Krankenpflege:
Unabhängig davon wäre nach den Auswertungsbescheiden und ihrer gerichtlichen Anfechtung das Begehren auf Durchführung einer Schlussbesprechung unzulässig (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 942, rechtskräftig).Der Mangel der Schlussbesprechung, der das rechtliche Gehör (§ 91 AO ) berührt und Einfluss auf das Begründungserfordernis (§ 121 AO ) für die Auswertungsbescheide und die darin in Bezug genommenen Prüfungsfeststellungen hat, ist durch das gewährte Gehör zum Prüfungsbericht (§ 202 AO ) vor den Bescheiden, im Einspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (einschließlich der Übersendung von Prüfer-Arbeitsunterlagen und einschließlich der mündlichen Erörterung) gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 2 -3, Abs. 2 AO geheilt (Entscheidungen des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 , DStRE 2000, 942;… des BFH vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12041/10
Gültigkeit der Hemmung der Verjährung wegen Betriebsprüfung bis ein Jahr nach dem …
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige nach ganz überwiegender Ansicht einen (klagbaren) Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Schlussbesprechung hat (…[BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 66/84, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1988, 319; FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775 ;… Sauer in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 201 Rn. 9;… Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 201 AO Rn. 20;… zweifelnd Rüsken in Klein AO , 10. Auflage [2009], § 201 Rn. 5). - FG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 K 1195/17
Klage auf Durchführung einer Schlussbesprechung
Denn in diesem Falle bestand für den Steuerpflichtigen ausreichend anderweitig Gelegenheit, seinen Rechtsstandpunkt darzulegen (FG Köln, Urteil vom 22. Februar 2000, 14 K 3004/99, EFG 2000, 775). - FG München, 24.05.2007 - 5 K 4036/06
Auslegung einer Verfahrenserklärung; Ergeben des wesentlichen Inhalts einer …
Denn auch die Erörterung der Sach- und Rechtslage durch das unabhängige Gericht bietet den Beteiligten hinreichende Gelegenheit, ihre Standpunkte vorzutragen (Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg vom 31.01.2003 III 133/01, juris, und vom 13.02.2002 III 124/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-2003, 820; des Finanzgerichts Köln vom 22.02.2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775;… des BFH vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 m.w.N.).
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