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Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 16.05.2000

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 198/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7861
FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 198/98 (https://dejure.org/1999,7861)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.1999 - 4 K 198/98 (https://dejure.org/1999,7861)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 4 K 198/98 (https://dejure.org/1999,7861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftliche Betrachtung eines Gesamtvertragswerkes; Umqualifizierung negativer sonstiger Einnahmen bzw. vorab entstandener Werbungskosten als Anschaffungskosten zu Begründung eines Rentenstammrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftliche Betrachtung eines Gesamtvertragswerkes; Umqualifizierung negativer sonstiger Einnahmen bzw. vorab entstandener Werbungskosten als Anschaffungskosten zu Begründung eines Rentenstammrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirtschaftliche Betrachtung eines Gesamtvertragswerkes; Umqualifizierung negativer sonstiger Einnahmen bzw. vorab entstandener Werbungskosten als Anschaffungskosten zu Begründung eines Rentenstammrechts; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 924
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 198/98
    Ein solcher Vorrang der zivilrechtlichen Würdigung der von den Parteien gewählten Sachverhaltsgestaltung besteht schon deshalb nicht, weil Zivilrecht und Steuerrecht nebengeordnete, gleichrangige Rechtsgebiete sind, die denselben Sachverhalt aus einer anderen Perspektive und unter anderen Wertungsgesichtspunkten beurteilen (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212, 213).
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 198/98
    Deshalb sind beispielsweise die Aufwendungen eines Anlegers im Bauherrenmodell nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. das Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BStBl II 1990, 299 ) als Anschaffungskosten für das bebaute Grundstück zu qualifizieren, obwohl zivilrechtlich eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Verträge gegeben ist.
  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 198/98
    Von diesen Grundsätzen geht offensichtlich auch der BFH aus, wie nicht zuletzt die von den Kl selbst angeführte Rechtsprechung zur "Umwandlung" von geschenkten Beträgen in Darlehen (vgl. z. B. das Urteil vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BStBl II 1992, 468 ) zeigt, derzufolge die Besteuerung an den "wirklichen (wirtschaftlichen) Gegebenheiten" auszurichten ist und nicht an "formalen Erklärungen" bzw. "pro forma vollzogenen rechtsgeschäftlichen Zwischenschritten, deren Rechtsfolgen sich jedenfalls im wirtschaftlichen Ergebnis zum Teil gegenseitig aufheben".
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben - …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 198/98
    Keine (sofort abziehbaren) Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind bei den Einkünften im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 -7 EStG jedoch Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die der Einnahmenerzielung dienen (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z. B. das Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BStBl II 1986, 747 ).
  • BFH, 21.12.1982 - VIII B 36/82

    Berechtigtes Interesse - Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts - Erhöhung des …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 198/98
    Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 4. Mai 1999, der erforderlich geworden war, weil die Prozeßbevollmächtigten der Kl im Termin vom 2. März 1999 einen umfangreichen Schriftsatz vorgelegt hatten, zu dem der Bekl nicht sofort Stellung nehmen konnte, erklärten die Kl ihr ursprüngliches - auf Eintragung von Freibeträgen gerichtetes - Klagebegehren im Hinblick auf das insoweit weggefallene Rechtsschutzinteresse (vgl. z. B. den Beschluß des BFH vom 21. Dezember 1982 VIII B 36/82, BStBl II 1983, 232, 233) für erledigt und beantragten,.
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 226/77

    Ansprüche aus einem Grundstücksveräußerungsvertrag - Auflassung von Gründstücken …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 198/98
    Zu den Einwendungen aus dem Vertrag, die nach § 334 BGB dem Versprechenden gegenüber dem Dritten zustehen, gehört auch ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB (vgl. das Urteil des BGH vom 9. November 1979 V ZR 226/77, NJW 1980, 450).
  • FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03

    Einkommensteuer; Vereinbarung einer Sofortrente mit betrügerischen …

    Allerdings hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 4. Mai 1999, 4 K 198/98, EFG 2000, 924) entschieden, dass Aufwendungen zur Kreditfinanzierung einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit sofort beginnender Rentenzahlung im sog. "Verbund-Renten-Plan" Anschaffungskosten des Rentenstammrechts darstellen und mithin ein Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 1 EStG deshalb nicht in Betracht komme.

    Allerdings hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass Aufwendungen zur Kreditfinanzierung einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit sofort beginnender Rentenzahlung im sog. "Verbund-Renten-Plan" Anschaffungskosten des Rentenstammrechts darstellen und mithin ein Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 1 EStG deshalb nicht in Betracht komme (Urteil vom 4. Mai 1999, 4 K 198/98, EFG 2000, 924).

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 6 K 26/04

    Vermittlung einer kreditfinanzierten Kombirente durch …

    Die vom FA vertretene Auffassung, dass die Klägerin dem Leistungsempfänger gegen Entgelt einen Steuervorteil verschafft und dies Gegenstand der Leistungsbeziehung sei, ist aus mehreren Gründen unzutreffend: Die Klägerin ist nicht in der Lage dem einzelnen Leistungsempfänger einen Steuervorteil zu verschaffen, weil über die (ertrag-)steuerliche Qualifizierung der kreditfinanzierten lebenslangen Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ausschließlich das Finanzamt als staatliche Behörde im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung entscheidet und in letzter Konsequenz die Finanzgerichte (vgl. die unterschiedliche Rechtsprechung der Finanzgerichte zu diesem Themenkomplex: FG Köln Urteil vom 30. Juni 2004 8 K 6763/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1762; FG Köln Urteil vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884; FG Düsseldorf Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E,EFG 2003, 1299; FG des Saarlandes Beschluss vom 6. Februar 2004 1 V 335/03, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1121048; FG Düsseldorf Urteil vom 16. Oktober 2003 10 K 2634/99 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1328328; FG Köln Urteil vom 21. August 2002 5 K 613/02, EFG 2003, 272; FG München Urteil vom 24. Juli 2002 10 K 1726/00, EFG 2003, 31; FG Düsseldorf Urteil vom 21. Februar 2002 10 K 5523/96 E,EFG 2002, 840; FG Nürnberg Urteil vom 22. September 2000 VII 81/96, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 706347; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 212/98, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1111644; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 198/98, EFG 2000, 924; FG Köln Urteil vom 19. November 1997 11 K 6482/94, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 981219; FG Münster Urteil vom 18. September 1997 14 K 5268/95 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 944861; FG Düsseldorf Urteil vom 22. Dezember 1994 14 K 3009/94 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 853288) und der BFH (…vgl. BFH Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03, BFH/NV 2005, 120;… Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268).
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 212/98

    Entgeltlich erworbene Leibrenten; Aufwendungen zur Begründung des …

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 16.05.2000 - II 432/99   

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https://dejure.org/2000,7158
FG Hamburg, 16.05.2000 - II 432/99 (https://dejure.org/2000,7158)
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FG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - II 432/99 (https://dejure.org/2000,7158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 924
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • FG München, 20.12.2001 - 13 K 1734/99

    Berufliche oder private Gründe für einen Umzug; berufliche Tätigkeit des …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH;… s. Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484 , BStBl II 1993, 610 = BFH/NV 1993, 241, …und vom 16. September 1993 VI R 108/89, BFH/NV 1994, 234; s. auch Urteil des FG Hamburg vom 16. Mai 2000 II 432/99, EFG 2000, 924 ), der der Einzelrichter folgt, kommt § 12 Nr. 1 EStG nur dann nicht zum Zuge, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Umstände nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen.
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