Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 12.10.2000

Rechtsprechung
   FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9887
FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00 (https://dejure.org/2000,9887)
FG München, Entscheidung vom 28.11.2000 - 13 K 469/00 (https://dejure.org/2000,9887)
FG München, Entscheidung vom 28. November 2000 - 13 K 469/00 (https://dejure.org/2000,9887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgängigmachung der Sonderabschreibungen auf Vorauszahlungen für eine Eigentumswohnung im Fördergebiet bei Weiterverkauf des Objekts am Tag der Abnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückgängigmachung der Sonderabschreibungen auf Vorauszahlungen für eine Eigentumswohnung im Fördergebiet bei Weiterverkauf des Objekts am Tag der Abnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sonderabschreibungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten; Nachträgliche Erfüllung der AfA-Befugnis; Wirtschaftliches Eigentum für eine "logische Sekunde"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 60/79

    Zinsbescheid - Festsetzung von Zinsen - Wirksamkeit des Festsetzungsbescheids - …

    Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00
    Unschädlich ist, daß das Finanzamt in seinen Änderungsbescheiden neben den richtigen Änderungsvorschriften auch eine unzutreffende Änderungsvorschrift (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ) zitiert (BFH-Urteil vom 22.5.1984 VIII R 60/79, BStBl II 1984, 697, 699 ff).
  • BFH, 02.09.1971 - IV R 90/70

    Absetzungen auf Anzahlungen - Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - Anzahlung …

    Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00
    Das heißt, daß er das unbewegliche Wirtschaftsgut bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschaffen, also jedenfalls wirtschaftlicher Eigentümer werden muß, damit er AfA-befugt i. S. des Einkommensteuergesetzes wird (vgl. BFH-Urteil vom 2.9.1971 IV R 90/70, BStBl II 1972, 108 zum BHG 1964) und zu diesem Zeitpunkt auch noch mit dem Investitionsobjekt Vermietungseinkünfte erzielen will.
  • FG Sachsen, 24.01.2007 - 4 K 1414/03

    Beurteilung der Rückgängigmachung eines Bauvertrages als ein rückwirkendes …

    Die Begünstigung durch das FördG, die schon vor dem üblichen AfA-Beginn, dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes, eingreift, entfällt rückwirkend, wenn der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang nicht abgeschlossen wird (…Brandis, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 7 a EStG, Rn. 40 m.w.N.; FG München-Urteil vom 28. November 2000, Az.: 13 K 469/00 DStRE 2001, 887, nachgehend BFH-Urteil vom 29. Juni 2004, Az.: IX R 7/01; vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2001, Az.: I R 107/00 für den Fall erhöhter Absetzungen nach § 7 d EStG).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 8 K 120/05

    Korrektur der Sonderabschreibung in Folge rückwirkendem Ereignis bei Verlust des …

    Es reicht nach Ansicht des erkennenden Senats für eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO aus, dass bei Erlass der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide der Streitjahre, mit denen der Beklagte die vom Kläger begehrten Sonderabschreibungen auf die geleisteten Anzahlungen noch gewährte, ein obligatorischer Verschaffungsanspruch hinsichtlich des Investitionsobjekts und die nach dem zu erwartenden Geschehensablauf nachfolgende Nutzung zur Einkünfteerzielung vorlagen, während im Zeitpunkt des Erlasses der Änderungsbescheide infolge des rechtskräftigen Versäumnisurteils vom 19. Februar 1998 diese Voraussetzungen des materiellen Rechts zur Sonderabschreibung nachträglich entfallen waren (vgl. zur Weiterveräußerung vor Übergabe des Investitionsobjekts Finanzgericht [FG] München, Beschluss vom 14. April 1999 13 V 445/99, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1999, 780; FG München, Urteil vom 28. November 2000 13 K 469/00, EFG 2001, 382; vgl. zur Aufhebung des Kaufvertrags über das Investitionsobjekt FG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2002 1 K 1285/00).
  • FG Köln, 02.09.2004 - 11 V 3789/04

    Übergang der Sonderabschreibung von GbR auf Einzelperson als Rechtsnachfolger bei …

    Soweit darauf abgestellt wird, der Steuerpflichtige müsse das Objekt "angeschafft" haben, d.h. wenigstens für eine "logische Sekunde" (wirtschaftlicher) Eigentümer geworden sein (vgl. z.B. Urteil des FG München vom 28.11.2000 13 K 469/00, EFG 2001, 382, sowie das nachfolgende BFH-Urteil vom 29.6.2004 IX R 7/01, bisher n.v., Juris-Dokument Nr. STRE 200450864), handelte es sich um Fälle, in denen über die Abzugsberechtigung für (Vorauszahlungen auf) Anschaffungskosten im Sinne des Fördergebietsgesetzes - und nicht wie im Streitfall über Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 3 Satz 1 FördG - zu entscheiden war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG München

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11079
FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98 (https://dejure.org/2000,11079)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2000 - VII 13/98 (https://dejure.org/2000,11079)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - VII 13/98 (https://dejure.org/2000,11079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    AO § 42; EStG § 7a; FördG § 4 Abs. 2
    Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach § 4 Abs.

  • datenbank.nwb.de

    Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach § 4 Abs. 2 FördG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe der Bemessungsgrundlage für eine Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz; Voraussetzungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten für abnutzbare unbewegliche Wirtschaftgüter i.S.d. § 4 Abs. 2 Fördergebietsgesetz (FördG) ; Vertragliche Verpflichtung zu ...

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 04.03.1983 - III R 20/82

    Zahlungen gelegentlich eines Anschaffungsgeschäftes, durch die eine Tilgung der …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 2.6.1978 III R 48/77, BStBl II 1978, 475; vom 4.3.1983 III R 20/82, BStBl II 1983, 509; vom 30.10.1986 III R 56/86, BStBl II 1987, 137;… vom 2.8.1988 VIII R 18/80, BFH/NV 1989, 307) stellt eine Anzahlung die Vorleistung eines Vertragspartners auf ein zu einem späteren Zeitpunkt noch zu vollziehendes Anschaffungsgeschäft dar.

    Zahlungen eines Erwerbers, die nur "bei Gelegenheit" eines Anschaffungsgeschäftes erfolgen, durch die aber objektiv eine (teilweise) Tilgung der Kaufpreisschuld nicht eintritt und nach der Vorstellung der Vertragspartner auch nicht eintreten soll, stellen keine Anzahlungen i.S. des § 4 Abs. 2 FördG dar (vgl. BFH-Urteil vom 4.3.1983, a.a.O).

    Der Streitfall ist insoweit auch nicht mit dem dem Urteil des BFH vom 4.3.1983, a.a.O., zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar.

  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    aa) Ein Missbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 19.8.1999 I R 77/96, HFR 2000, 3, m.w.N.) gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.

    Unangemessen ist eine rechtliche Gestaltung, die verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts, insbesondere des erstrebten wirtschaftlichen Ziels, als unpassend nicht wählen würden (vgl. BFH-Urteile vom 17.1.1991 IV R 132/85, BStBl II 1991, 607; vom 16.1.1992 V R 1/91, BStBl II 1992, 541; vom 19.8.1999 I R 77/96, a.a.O.).

  • RG, 13.02.1893 - 28/93

    1. Ist ein Ersuchen um Rechtshilfe als abgelehnt anzusehen, wenn dem Ersuchen im …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    Der Beklagte begründete die geänderte Feststellung mit dem Erlass des Bundesministers der Finanzen vom 29.3.1993 (IV B 3 - S-1988 - 28/93, BStBl I 1993, 279, Tz.8) und berücksichtigte lediglich ... Mio. DM (= 50% von 30% der Gebäudeanschaffungskosten i.H.v. ... Mio. DM) als Sonderabschreibung gemäß § 4 Abs. 2 FördG .

    Dagegen heißt es in Tz. 8 des Schreibens des BMF vom 29.3.1993 IV B 3 - S-1988 - 28/93 (BStBl I S. 279): "Eine Vorauszahlung gilt nicht als willkürlich, wenn ...; ... ist die Willkürlichkeit von Vorauszahlungen auch nicht anzunehmen, wenn ... Das gilt auch dann, wenn nach § 7 MaBV über die Teilbeträge nach § 3 Abs. 2 MaBV hinaus Zahlungen geleistet werden.".

  • BFH, 02.06.1978 - III R 48/77

    Rückzahlung der Investitionszulage für Anzahlungen, wenn angezahltes …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 2.6.1978 III R 48/77, BStBl II 1978, 475; vom 4.3.1983 III R 20/82, BStBl II 1983, 509; vom 30.10.1986 III R 56/86, BStBl II 1987, 137;… vom 2.8.1988 VIII R 18/80, BFH/NV 1989, 307) stellt eine Anzahlung die Vorleistung eines Vertragspartners auf ein zu einem späteren Zeitpunkt noch zu vollziehendes Anschaffungsgeschäft dar.

    Demnach kann für Vorauszahlungen aufgrund von Verträgen, die es dem Käufer ermöglichen, Art, Umfang und Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffungen im einzelnen erst nach Leistung der Vorauszahlungen zu bestimmen, eine Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 2 FördG nicht gewährt werden (vgl. BFH-Urteil vom 2.6.1978, a.a.O, zu § 19 Abs. 3 Satz 1 BerlinFG , BStBl I 1970, 1016).

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH-Beschluss vom 29.11.1982 GrS 1/81, BStBl II 1983, 272).
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    Unangemessen ist eine rechtliche Gestaltung, die verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts, insbesondere des erstrebten wirtschaftlichen Ziels, als unpassend nicht wählen würden (vgl. BFH-Urteile vom 17.1.1991 IV R 132/85, BStBl II 1991, 607; vom 16.1.1992 V R 1/91, BStBl II 1992, 541;… vom 19.8.1999 I R 77/96, a.a.O.).
  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    Unangemessen ist eine rechtliche Gestaltung, die verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts, insbesondere des erstrebten wirtschaftlichen Ziels, als unpassend nicht wählen würden (vgl. BFH-Urteile vom 17.1.1991 IV R 132/85, BStBl II 1991, 607; vom 16.1.1992 V R 1/91, BStBl II 1992, 541;… vom 19.8.1999 I R 77/96, a.a.O.).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 55/95

    Zur Anwendung des § 42 AO bei einer auf Dauer angelegten entgeltlichen …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    Ein Gestaltungsmissbrauch liegt jedoch stets nur dann vor, wenn die gewählte Gestaltung nach den Wertungen des Gesetzgebers, die den jeweils maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften zugrunde liegen, der Steuerumgehung dienen soll, ansonsten aber nicht (BFH-Urteile vom 19.5.1993 I R 124/91, BStBl II 1993, 889; vom 23.10.1996 I R 55/95, BStBl II 1998, 90).
  • BFH, 19.05.1993 - I R 124/91

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen einschließlich des damit zusammenhängenden …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    Ein Gestaltungsmissbrauch liegt jedoch stets nur dann vor, wenn die gewählte Gestaltung nach den Wertungen des Gesetzgebers, die den jeweils maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften zugrunde liegen, der Steuerumgehung dienen soll, ansonsten aber nicht (BFH-Urteile vom 19.5.1993 I R 124/91, BStBl II 1993, 889; vom 23.10.1996 I R 55/95, BStBl II 1998, 90).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei …

    Auszug aus FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
    Die Steuerpflichtigen sind grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine geringere Steuerbelastung ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 12.7.1988 IX R 149/83, BStBl II 1988, 942; vom 12.9.1995 IX R 54/93, BStBl II 1996, 158).
  • BFH, 12.07.1988 - IX R 149/83

    Spekulationsgeschäft bei mißbräuchlich i. S. von § 42 AO zwischengeschalteter …

  • BFH, 22.05.1987 - III R 47/82

    Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung i. S. des § 7a Abs. 2 Satz 3 EStG ist bei …

  • BFH, 11.08.1987 - IX R 163/83

    - Abflußzeitpunkt bei Banküberweisung auf Sperrkonto - Vorauszahlung als …

  • BFH, 30.10.1986 - III R 56/86

    Noch kein tatsächlicher Zufluß einer durch Wechsel geleisteten Anzahlung im …

  • BFH, 02.08.1988 - VIII R 18/80

    Antrag auf Berücksichtigung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach …

  • FG Münster, 16.05.2003 - 11 K 2612/01

    Begriff der Anzahlung unabhängig vom Baufortschritt und Anzahlung als …

    Zahlungen des Erwerbers, die nur bei Gelegenheit des Anschaffungsgeschäftes erfolgen, durch die aber keine Kaufpreistilgung eintritt bzw. eintreten soll, stellen hingegen keine Anzahlungen im Sinne des § 4 Abs. 2 FördG, § 7 a EStG dar ( vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1983 III R 20/82, BStBl. II 1983, 509; FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000, EFG 2001, 382 rkr).

    Dem steht die im Gegenzug gewährte Bürgschaft nicht entgegen, auch nicht, wenn der gezahlte Kaufpreis zur Bereitstellung derselben verwendet worden ist (so auch FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000, EFG 2001, 382 rkr).

    Eine Einschränkung dahingehend, dass Anzahlungen nur vorliegen, wenn diese sich am Fertigstellungsgrad der Baumaßnahme orientieren, ergibt sich weder aus dem Wortlaut der Norm, der keinen solchen Bezug herstellt, noch aus dem Begriff der Anzahlung selbst (so auch FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000, EFG 2001, 382 rkr).

    Er ist insbesondere auch nicht einschränkend dahingehend zu verstehen, dass eine Anzahlung begrifflich stets nur eine Teilvorauszahlung darstellen kann (offen gelassen in FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000, EFG 2001, 382 rkr).

    Rn. 39 Aus den dargestellten Gründen ist der im BMF-Schreiben vom 29. März 1993 bzw. in der OFD Verfügung vom 1. Oktober 1998 vorgenommenen Einschränkung des § 4 Abs. 2 FördG nicht zu folgen (im Ergebnis auch FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000, EFG 2001, 382 rkr, so auch Breuninger/Prinz FR 1993, 352).

    Ist es aber Ziel des Gesetzgebers, Investitionsanreize - unter anderem - auch durch eine frühzeitige Inanspruchnahme der Sonderabschreibung zu gewähren, kann eine (volle) Kaufpreisvorauszahlung, die sich innerhalb der gesetzlichen Regelungen der MaBV bewegt, grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich sein (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000, EFG 2001, 382 rkr, so auch Breuninger/Prinz FR 1993, 352).

  • FG Düsseldorf, 14.05.2002 - 12 K 3417/99

    Sonderabschreibung; Beitrittsgebiet; Anzahlung; Anschaffungskosten; …

    Ferner ist zu verlangen, dass der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsbefugnis über die Anzahlung erhält (Blümich/Stuhrmann, § 4 FördG Tz. 7a; FG Hamburg, Urteil vom 12.10.2000, VII 13/98, EFG 2001, 382, 383).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht