Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 29.08.2000 - 6 K 723/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rücknahme der Bestellung eines Steuerberaters
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 46 Abs. 1 S. 1 StBerG; § 40 Abs. 4 StBerG
Rücknahme der Bestellung zum Steuerberater wegen unvollständiger Angaben - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rücknahme der Bestellung zum Steuerberater wegen unvollständiger Angaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.08.2000 - 6 K 723/98
- BFH, 13.11.2001 - VII R 14/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 654
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins …
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.08.2000 - 6 K 723/98
Die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Behörde würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie ein Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müsste (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94 BFHE 178, 504, BStBl 1995, 909; BGH-Beschluss, NJW 1991, 2083). - BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
Ermittlung des Vermögensverfalls
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.08.2000 - 6 K 723/98
Die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Behörde würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie ein Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müsste (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94 BFHE 178, 504, BStBl 1995, 909; BGH-Beschluss, NJW 1991, 2083).
- BFH, 13.11.2001 - VII R 14/01
Bundesfinanzhof
Im Einzelnen wird auf die Gründe des in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 654 wiedergegebenen Urteils verwiesen.
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Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 09.02.2001 - 2 KO 16/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Allgemeine Verfahrensgebühr bei Klagerücknahme nach Unterzeichnung des Gerichtsbescheides
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Allgemeinen Verfahrensgebühr bei Klagerücknahme nach Unterzeichnung des Gerichtsbescheides
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kein Wegfall der allgemeinen Verfahrensgebühr bei Klagerücknahme nach Unterzeichnung des Gerichtsbescheides
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 654
- EFG 2001, 654 (Volltext mit red. LS)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.10.1983 - VII E 6/83
Gerichtsgebühr auch für weggefallenen Vorbescheid
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2001 - 2 KO 16/99
Das Kostenrecht des KV, das Tatbestände und Rechtsfolgen des Prozeßrechts eigenständig auswählt und bewertet, wobei es Art und Gewicht gerichtlicher Entscheidungen pauschal würdigt, beruht auf dem Gedanken, daß sich die Höhe der Gebühren nach dem Maß der gerichtlichen Tätigkeit bemißt (BFH-Beschluß vom 04.10.1983 VII E 6-7/83, BStBl II 1984, 62). - FG Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 6 Ko 5/94
Finanzgerichtsordnung; Erinnerungsbeschluß durch Berichterstatter
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.02.2001 - 2 KO 16/99
Mit der ausdrücklichen Zuweisung in § 79a Abs. 1 Nr. 5 FGO werden grundsätzlich alle erstinstanzlichen Kostenentscheidungen erfaßt (…Gräber, FGO, 4. Auflage, § 79a Anm. 6e; Tipke/Kruse, FGO, § 79a Anm. 11; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluß vom 04.01.1996, 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560).
- FG Münster, 07.06.2010 - 9 Ko 647/10
Kostenfestsetzung nach Hauptsacheerledigung
Rn. 13 Zum Parallelproblem der Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Gerichtskostenfestsetzungen (vor Schaffung der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 66 GKG) wurde von der überwiegenden Meinung zudem dieselbe Auffassung vertreten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 1993 6 Ko 12/93, EFG 1994, 668; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Januar 1996 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 9. Februar 2001 2 Ko 16/99, EFG 2001, 654). - FG Münster, 10.07.2012 - 11 Ko 3705/11
Voraussetzungen für die Anrechnung einer Geschäftsgebühr zur Hälfte auf eine nach …
Rn. 52 Zum Parallelproblem der Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Gerichtskostenfestsetzungen (vor Schaffung der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 66 GKG) wurde von der überwiegenden Meinung zudem dieselbe Auffassung vertreten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 1993, 6 Ko 12/93, EFG 1994, 668; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04. Januar 1996, 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 09. Februar 2001, 2 Ko 16/99, EFG 2001, 654).
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Rechtsprechung
| FG Köln, 18.12.2000 - 10 Ko 5325/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
FGO § 149
Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Sicherheitsleistung - datenbank.nwb.de
Finanzgerichtsverfahren - Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Sicherheitsleistung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 654
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 08.02.1972 - VII B 170/69
Provisionen für Bürgschaften - Abgabenbescheid - Abwendung der Vollziehung - …
Auszug aus FG Köln, 18.12.2000 - 10 Ko 5325/00
Andere Kosten können in einem Verfahren nach § 149 FGO nicht festgesetzt werden (BFH-Beschluss vom 8. Februar 1972 VII B 170/69, BStBl II 1972, 429).Die spätere Sicherheitsleistung war nicht geeignet, Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung auszuüben (BFH-Beschluss in BStBl II 1972, 429, bestätigt durch BFH-Urteil vom 8. Juni 1982 VIII R 68/79, BFHE 136, 65 , BStBl II 1982, 602).
- BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79
Bürgschaftskosten - Vollstreckungsaufschub - Vollziehungsaussetzungsverfahren - …
Auszug aus FG Köln, 18.12.2000 - 10 Ko 5325/00
Die spätere Sicherheitsleistung war nicht geeignet, Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung auszuüben (BFH-Beschluss in BStBl II 1972, 429, bestätigt durch BFH-Urteil vom 8. Juni 1982 VIII R 68/79, BFHE 136, 65 , BStBl II 1982, 602).
- FG Hamburg, 13.03.2012 - 3 KO 220/11
Keine Erstattung von (Bürgschafts-)Kosten aus AdV-Verfahren im Klageverfahren
Rn. 44 Die Avalprovision sei nicht geeignet, Einfluss auf das spätere Gerichtsverfahren zu nehmen (FG Köln vom 18. Dezember 2000 10 KO 5325/00, EFG 2001, 654; BFH vom 08. Februar 1972 VII B 170/69, BFHE 104, 508, BStBl II 1972, 429; FG Düsseldorf vom 31. Oktober 1969 V 65/67 EK, EFG 1970, 131).Rn. 46 d) Weiterhin vertreten die Finanzgerichte und die steuerrechtliche Literatur die Meinung, die Kosten der Avalprovision seien auch keine notwendigen Kosten, denn eine Rechtsverteidigung sei auch ohne Bankbürgschaft möglich (FG Köln vom 09. Juni 2010 10 KO 4258/09, EFG 2010, 1644; FG Köln vom 18. Dezember 2000 10 KO 5325/00, EFG 2001, 654).
- FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
Erstattungsfähigkeit einer Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren
Sie stützte sich dabei auf den Beschluss des FG Köln vom 18. Dezember 2000 (EFG 2001, 654) und die darin zitierten Entscheidungen weiterer Finanzgerichte und des BFH.Dieser Auffassung sind die Finanzgerichte -- soweit ersichtlich einhellig -- gefolgt (vgl. z.B. die Beschlüsse des FG Köln vom 19. Oktober 1999 10 Ko 2729/99, EFG 2000, 232 und vom 18. Dezember 2000 10 Ko 5325/00, EFG 2001, 654 sowie des FG Baden-Württemberg vom 08. Mai 1996 1 Ko 6/95, EFG 1996, 997).
- FG Köln, 09.06.2010 - 10 Ko 4258/09
Keine Erstattungsfähigkeit von Avalprovisionen im Kostenfestsetzungsverfahren
Rn. 13 Der Erinnerungsgegner bestreitet zwar nicht die Höhe der für die Sicherheitsleistung aufgewandten Kosten als solche, hält Avalprovisionen aber unter Hinweis auf den Beschluss des FG Köln vom 18. Dezember 2000 10 Ko 5325/00 (EFG 2001, 654) für nicht erstattungsfähig.Die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung war in dem Verfahren, für das die Kostenerstattung gefordert wird, unabhängig von der Sicherheitsleistung durch die Bankbürgschaft möglich (BFH-Beschluss vom 8. Februar 1972 VII B 170/69, BStBl II 1972, 429; ebenso FG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 2000 10 Ko 5325/00, EFG 2001, 654).
- FG Köln, 24.07.2012 - 10 Ko 1883/12
Keine Erstattung von Avalprovisionen im Rahmen der Kostenfestsetzung
Die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung war in dem Verfahren, für das die Kostenerstattung gefordert wird, unabhängig von der Sicherheitsleistung durch die Bankbürgschaft möglich (BFH-Beschluss vom 8. Februar 1972 - VII B 170/69, BFHE 104, 508, BStBl II 1972, 429 bestätigt durch BFH-Urteil vom 8. Juni 1982 - VIII R 68/79, BFHE 136, 65, BStBl II 1982, 602; ebenso FG Köln, Beschlüsse vom 9. Juni 2010 - 10 Ko 4258/09, EFG 2010, 1644 sowie vom 19. Oktober 1999 - 10 Ko 2729/99, EFG 2000, 232 und vom 18. Dezember 2000 - 10 Ko 5325/00, EFG 2001, 654).
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