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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01 A (E)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5483
FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01 A (E) (https://dejure.org/2002,5483)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2002 - 3 V 5245/01 A (E) (https://dejure.org/2002,5483)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2002 - 3 V 5245/01 A (E) (https://dejure.org/2002,5483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 3 § 10d Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Mindestbesteuerung; Verlustausgleichsbeschränkung; Leistungsfähigkeitsprinzip; Verfassungsmäßigkeit - Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Verlustausgleichs und des periodenübergreifenden Abzugs nach StEntlG 1999

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des Verlustausgleichs; Vorliegen von ernstlichen Zweifeln; Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; verfassungsrechtliche Zweifel an § 2 Abs. 3 EStG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 921
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01
    Rn. 13 Die streitgegenständlichen negativen Einkünfte im vorliegenden Verfahren unterschieden sich grundlegend von den negativen Einkünften in dem Sachverhalt, über den der Bundesfinanzhof durch Beschluss vom 09.05.2001 XI B 151/00, Bundessteuerblatt II 2001, 552 entschieden habe, da es im vorliegenden Verfahren überwiegend um "echte" Verluste gehe.

    Rn. 19 Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des § 2 Abs. 3 EStG mit dem Grundgesetz bestünden nicht, nachdem der Bundesfinanzhof durch Beschluss XI B 151/00 entschieden habe, dass bei summarischer Prüfung keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 2 Abs. 3 EStG bestünden.

    Rn. 23 Der Antragsgegner kann sich nicht auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs XI B 151/00 berufen, da der Bundesfinanzhof die Frage, ob zwischen "echten" Verlusten und z. B. durch Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz entstandenen "unechten" Verlusten zu unterscheiden ist, ausdrücklich offen gelassen hat (Abschnitt II 3 c der Gründe).

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01
    Ernstliche Zweifel i. S. des § 69 Abs. 2 und 3 FGO können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 05.03.2001 IX B 90/00 Bundessteuerblatt II 2001, 405 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01
    Rn. 21 Ernstliche Zweifel sind gegeben, wenn eine überschlägige Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14.09.1994 IX B 142/93, Bundessteuerblatt II 1995, 778).
  • BFH, 23.08.1995 - IV B 78/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Art und Weise der Ausübung des …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 3 V 5245/01
    Wegen der Eilbedürftigkeit des Aussetzungsverfahrens findet eine Beschränkung auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten der Finanzbehörde und auf präsente Beweismittel statt; weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht geboten (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21.07.1994 IV B 78/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 116).
  • FG Münster, 07.11.2002 - 8 V 4220/02

    Aussetzung der Vollziehung bei Mindestbesteuerung

    Rn. 15 3 V 5245/01 A (E) EFG 2002, 921.

    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf die Gründe in den Beschlüssen des Finanzgerichts Münster vom 07.09.2000 4 V 1612, 1617/00 E EFG 2000, 1253, vom 15.11.2000 4 V 1612/1617/00 E EFG 2001, 77 sowie des Hessischen Finanzgerichts vom 04.12.2001 11 V 3177/01 EFG 2002, 777, des Finanzgerichts Berlin vom 04.03.2002 6 B 6333/01 EFG 2002, 597 und des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.03.2002 3 V 5245/01 A, E EFG 2002, 921.

  • FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 5227/00

    Verfassungsmäßigkeit bei "unechten" Verlusten, Eigentumsgarantie, …

    Rn. 39 Der Senat setzt sich auch nicht in Widerspruch zu den Beschlüssen des FG Düsseldorf vom 6. Januar 2003 11 V 6077/02 A (E) (DStRE 2003, 856), vom 8. Mai 2002 3 V 4838/01, DStRE 2003, 799 und vom 4. März 2002 3 V 5245/01 A (E), EFG 2002, 921, des FG Münster vom 7. November 2002 8 V 4220/02 E (EFG 2003, 244), des FG Berlin vom 4. März 2002 6 B 6333/01 (EFG 2002, 597) und des FG Hessen vom 4. Dezember 2001 11 V 3177/01 (EFG 2002, 776), in denen jeweils Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des § 2 Abs. 3 EStG geäußert wurden.
  • FG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 K 7241/01

    Beschränkter Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsmäßigkeit von § …

    Mit Beschlüssen vom 04.03.2002 (Az: 3 V 5245/01, EFG 2002, 921) und 08.05.2002 (Az: 3 V 4838/01, DStRE 2003, 799) hatte der erkennende Senat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 3 EStG a.F. festgestellt.
  • FG Düsseldorf, 17.06.2005 - 3 K 7241/01

    Mindestbesteuerung; Existenzminimum; Verlustausgleichsbeschränkung - …

    Mit Beschlüssen vom 04.03.2002 (Az: 3 V 5245/01, EFG 2002, 921) und 08.05.2002 (Az: 3 V 4838/01, DStRE 2003, 799) hatte der erkennende Senat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 3 EStG a.F. festgestellt.
  • FG Berlin, 13.07.2004 - 1 B 1413/03

    Rechtmäßigkeit der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG nicht ernstlich …

    Nur dies seien "unechte" oder Buchverluste, mit denen keine reale Nettoeinbuße beim Steuerpflichtigen verbunden sei (vgl. Niedersächsisches FG, Beschluss vom 13. Juni 2003, 13 V 131/03, EFG 2003, 1316 , FG Berlin, Beschluss vom 4. März 2002, 6 B 6333/01, EFG 2002, 597 , FG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2002 - 3 V 5245/01, EFG 2002, 921 ).
  • FG Düsseldorf, 06.01.2003 - 11 V 6077/02

    Mindestbesteuerung; Vertikaler Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit; "Echte" …

    In mehreren finanzgerichtlichen Verfahren seien verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung des § 2 Abs. 3 EStG geäußert worden (siehe z. B. Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 15.11.2000 4 V 1612/00 E; Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.03.2002 3 V 5245/01).
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