Rechtsprechung
| FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung im AdV-Verfahren trotz Nichterbringung der Sicherheitsleistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kosten: - Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung im AdV-Verfahren trotz Nichterbringung der Sicherheitsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einfluss der Erbringung einer Sicherheitsleistung auf die Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung im gerichtlichen Aussetzungsverfahren; Sicherheitsleistung als Bedingung der Aussetzung der Vollziehung
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1626
- EFG 2004, 1626
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BFH, 26.05.1988 - V B 26/86
Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der …
Auszug aus FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03
Durch die Verknüpfung mit einer Sicherheitsleistung sollen Steuerausfälle bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang vermieden werden (BFH-Beschluss vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403).Deshalb büßt eine vom FG gewährte Vollziehungsaussetzung ihre Wirkung ein, wenn die angeordnete Sicherheitsleistung nicht erbracht wird (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1979 IV B 20/79, BFHE 128, 306, BStBl II 1979, 666, vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403).
Das Begehren, die Vollziehung ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, wirkt sich auch dann nicht kostenmäßig aus, wenn der Antragsteller insoweit unterliegt; insoweit ist der Antragsteller nicht (teilweise) unterlegen i. S. des § 136 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403, vom 22. Juli 1980 VII B 43/79, BFHE 131, 14, BStBl II 1980, 658).
- BFH, 09.10.2002 - V R 29/01
Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO; Ursprung bei Verbringung von Waren über die …
Auszug aus FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03
Die Bestimmung, dass die Aussetzung der Vollziehung von dieser Bedingung abhängig sein soll, muss sonach als untrennbarer Teil des gesamten Aussetzungsakts angesehen werden (BFH-Urteile vom 6. Februar 1990 VII R 48/87, BFH/NV 1991, 3, vom 9. Oktober 2002 V R 29/01, BFH/NV 2003, 143, BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 I B 107/97, nicht veröffentlicht).Deshalb wird die Kostenverteilung durch die Anordnung und Höhe der Sicherheitsleistung nicht beeinflusst (BFH-Urteile vom 6. Februar 1990 VII R 48/87, BFH/NV 1991, 3, vom 9. Oktober 2002 V R 29/01, BFH/NV 2003, 143, vom 10. Dezember 1997 I B 107/97, nicht veröffentlicht).
- BFH, 06.02.1990 - VII R 48/87
Rechtmäßigkeit zusammengefasster Bescheide bzgl. Säumniszuschläge für …
Auszug aus FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03
Die Bestimmung, dass die Aussetzung der Vollziehung von dieser Bedingung abhängig sein soll, muss sonach als untrennbarer Teil des gesamten Aussetzungsakts angesehen werden (BFH-Urteile vom 6. Februar 1990 VII R 48/87, BFH/NV 1991, 3, vom 9. Oktober 2002 V R 29/01, BFH/NV 2003, 143, BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 I B 107/97, nicht veröffentlicht).Deshalb wird die Kostenverteilung durch die Anordnung und Höhe der Sicherheitsleistung nicht beeinflusst (BFH-Urteile vom 6. Februar 1990 VII R 48/87, BFH/NV 1991, 3, vom 9. Oktober 2002 V R 29/01, BFH/NV 2003, 143, vom 10. Dezember 1997 I B 107/97, nicht veröffentlicht).
- BFH, 10.12.1997 - I B 107/97
Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen eine nach dem Gesetz unanfechtbare …
Auszug aus FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03
Die Bestimmung, dass die Aussetzung der Vollziehung von dieser Bedingung abhängig sein soll, muss sonach als untrennbarer Teil des gesamten Aussetzungsakts angesehen werden (BFH-Urteile vom 6. Februar 1990 VII R 48/87, BFH/NV 1991, 3, vom 9. Oktober 2002 V R 29/01, BFH/NV 2003, 143, BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 I B 107/97, nicht veröffentlicht).Deshalb wird die Kostenverteilung durch die Anordnung und Höhe der Sicherheitsleistung nicht beeinflusst (BFH-Urteile vom 6. Februar 1990 VII R 48/87, BFH/NV 1991, 3, vom 9. Oktober 2002 V R 29/01, BFH/NV 2003, 143, vom 10. Dezember 1997 I B 107/97, nicht veröffentlicht).
- BFH, 29.07.1999 - VII E 6/99
Streitwert bei eidesstattlicher Versicherung
Auszug aus FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03
Daraus folgt, dass das Finanzgericht bei der Kostenfestsetzung und im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss grundsätzlich an die Kostenentscheidung des Gerichts der Hauptsache gebunden ist, so dass mit der Erinnerung keine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2002 V E 1/02, BBFH/NV 2002, 949 vom 29. Juli 1999 VII E 6/99, BFHE 189, 323, BStBl II 1999, 756). - BFH, 22.07.1980 - VII B 43/79
Bestimmung über die Abhängigkeit der Aussetzung der Vollziehung von einer …
Auszug aus FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03
Das Begehren, die Vollziehung ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, wirkt sich auch dann nicht kostenmäßig aus, wenn der Antragsteller insoweit unterliegt; insoweit ist der Antragsteller nicht (teilweise) unterlegen i. S. des § 136 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403, vom 22. Juli 1980 VII B 43/79, BFHE 131, 14, BStBl II 1980, 658). - BFH, 20.06.1979 - IV B 20/79
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids - Sicherheitsleistung - Rechtsbehelf - …
Auszug aus FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03
Deshalb büßt eine vom FG gewährte Vollziehungsaussetzung ihre Wirkung ein, wenn die angeordnete Sicherheitsleistung nicht erbracht wird (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1979 IV B 20/79, BFHE 128, 306, BStBl II 1979, 666, vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403). - BFH, 03.04.2002 - V E 1/02
Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03
Daraus folgt, dass das Finanzgericht bei der Kostenfestsetzung und im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss grundsätzlich an die Kostenentscheidung des Gerichts der Hauptsache gebunden ist, so dass mit der Erinnerung keine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2002 V E 1/02, BBFH/NV 2002, 949 vom 29. Juli 1999 VII E 6/99, BFHE 189, 323, BStBl II 1999, 756).
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 19.04.2004 - III 600/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de
Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Abgabenordnung/Einkommensteuer: Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1626
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 08.04.2004 - II 88/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de
Anforderung einer Vollmacht im Falle einer Unterbevollmächtigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Finanzgerichtsordnung: Anforderung einer Vollmacht im Falle einer Unterbevollmächtigung
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1626
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07
Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen: …
d) Die Ausschlussfrist zur Vollmachtvorlage kann bei fehlender Bezeichnung des Klagebegehrens oder unzureichender Klagebegründung oder unzureichenden Angaben zu den Klägern mit Ausschlussfristen nach § 65 Abs. 2 oder § 79b Abs. 3 Satz 1 FGO verbunden werden (vgl. FG Hamburg vom 8. April 2004 II 88/03, EFG 2004, 1626; Thüringer FG vom 23. November 1999 I 308/99, EFG 2000, 230); danach kann das Gericht die Klage kumulativ aus verschiedenen Gründen abweisen (vgl. Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 Rd. 40, 43).1. Im Unterschied zur bisherigen Kostenentscheidung des Gerichtsbescheids trifft die Kostenlast im Urteil gemäß § 135 Abs. 1 FGO nicht mehr den seinerzeit unlegitimierten Prozessbevollmächtigten (vgl. BFH vom 17. Juli 2007 X B 203/06, [...]), sondern die unterliegenden Kläger, die seine Prozessführung genehmigt haben (…vgl. BFH vom 22. Dezember 1987 V R 58/86, BFH/NV 1988, 725;vom 11. Januar 1980 VI R 11/79; FG Hamburg vom 8. April 2004 II 88/03, EFG 2004, 1626 zu 3).
- FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07
Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden …
d) Die Ausschlussfrist zur Vollmachtvorlage kann bei fehlender Bezeichnung des Klagebegehrens oder unzureichender Klagebegründung oder unzureichenden Angaben zu den Klägern mit Ausschlussfristen nach § 65 Abs. 2 oder § 79b Abs. 3 Satz 1 FGO verbunden werden (vgl. FG Hamburg vom 8. April 2004 II 88/03, EFG 2004, 1626; Thüringer FG vom 23. November 1999 I 308/99, EFG 2000, 230); danach kann das Gericht die Klage kumulativ aus verschiedenen Gründen abweisen (vgl. Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 Rd. 40, 43).1. Im Unterschied zur bisherigen Kostenentscheidung des Gerichtsbescheids trifft die Kostenlast im Urteil gemäß § 135 Abs. 1 FGO nicht mehr den seinerzeit unlegitimierten Prozessbevollmächtigten (vgl. BFH vom 17. Juli 2007 X B 203/06, [...]), sondern die unterliegenden Kläger, die seine Prozessführung genehmigt haben (…vgl. BFH vom 22. Dezember 1987 V R 58/86, BFH/NV 1988, 725;vom 11. Januar 1980 VI R 11/79; FG Hamburg vom 8. April 2004 II 88/03, EFG 2004, 1626 zu 3).
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