Rechtsprechung
| FG Hessen, 10.02.2004 - 1 K 3106/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10d Abs. 3
Verlustfeststellungsbescheid; Festsetzungsverjährung; Änderung - Festsetzungsverjährung beim Verlustfeststellungsbescheid - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Festsetzungsverjährung beim Verlustfeststellungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Änderung des Verlustsfeststellungsbescheides; Ablauf der Festsetzungsverjährung für den Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Veranlagungszeitraumes ; Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs
Verfahrensgang
- FG Hessen, 10.02.2004 - 1 K 3106/01
- BFH, 06.07.2005 - XI R 27/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 979
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01
Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung
Auszug aus FG Hessen, 10.02.2004 - 1 K 3106/01
Mit der Klage wiederholt der Kläger sein Vorbringen und führt zu dem vom Beklagten zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.06.2002 XI R 26/01 (Bundessteuerblatt - BStBl- II 2002, 681), wonach ein Verlustfeststellungsbescheid nach der Definition gemäß § 182 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 nicht nur für den folgenden, sondern mittelbar auch für alle weiteren Verlustfeststellungsbescheide "von Bedeutung" sei, aus, dass in dem vom BFH entschiedenen Fall jedenfalls eine Verlustfeststellung für das auf den beantragten Zeitpunkt (1990) folgende Jahr (1991) noch nicht eingetreten war, wohingegen im vorliegenden Fall im Jahr 2001 auch die Feststellung auf den 31.12.1995 bereits verjährt sei.Er begründet seine Ansicht wie in der Einspruchsentscheidung und unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 12.06.2002 XI R 26/01 (…a.a.O.).
Denn die Regelung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges ist eingeführt worden, um die Feststellung der Verluste im Interesse eines zeitlich unbegrenzten Vortrags zeitnah festzuhalten, ohne dass dadurch materiellrechtlich Vor- oder Nachteile für den Steuerpflichtigen entstehen sollten (…vgl. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO 1977 und FGO , § 181 AO Rdnr. 39; BFH, Urteil vom 12.06.2002 XI R 26/01, a.a.O.).
Daher ist z. B. entgegen Lindberg in Frotscher (…Kommentar zum EStG , § 10 Rdnr. 90) eine Bindungswirkung nicht nur für den unmittelbar folgenden Veranlagungszeitraum anzunehmen, sondern mit dem BFH-Urteil vom 12.06.2002 ( XI R 26/01, a.a.O.) eine Bindungswirkung auch für spätere Jahre.
- BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs
Auszug aus FG Hessen, 10.02.2004 - 1 K 3106/01
Das Finanzamt war danach verpflichtet, den verbleibenden Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG von Amts wegen gesondert festzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 09.05.2001 XI R 25/99, BStBl II 2002, 817 ff), zumal im Veranlagungszeitraum 1994 ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen bestand, auf einen Verlustrücktrag zu verzichten und den verbleibenden Verlust vorzutragen (§ 10 d Abs. 1 Satz 4 EStG ).
- BFH, 02.08.2006 - XI R 65/05
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs unter Einbeziehung verjährter …
Zwar räumten das FG Köln und mit ihm weitere FG unter Hinweis auf § 181 Abs. 5 AO 1977 grundsätzlich die Möglichkeit der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs trotz Festsetzungsverjährung ein (FG Köln in EFG 2005, 1679; FG Hessen vom 10. Februar 2004 1 K 3106/01, EFG 2004, 979; FG Hamburg vom 23. März 2004 VII 62/01, EFG 2004, 1130). - FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 15 K 15176/09
Einkommensteuerfestsetzung kein Grundlagenbescheid für Verlustfeststellung nach § …
Der Auffassung, der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres sei Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustabzugs (so Hessisches FG, Urteil vom 10.2.2004 1 K 3106/01, EFG 2004, 979 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2007 2 K 1618/06, juris; Schmidt/Heinicke, EStG , § 10d Rz 45) vermag der Senat nicht zu folgen (wie hier: FG Düsseldorf, Urteil vom 23.4.2008 2 K 3623/06 F, EFG 2008, 1170 ).
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Rechtsprechung
| FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01 E |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 12 Nr. 2
Testamentarisch angeordnete Zahlungen an eine frühere Haushälterin des Erblassers aus der Erbmasse - datenbank.nwb.de
Sonderausgaben: - Testamentarisch angeordnete Zahlungen an eine frühere Haushälterin des Erblassers aus der Erbmasse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abzugsfähigkeit von Zahlungen an eine frühere Haushälterin bzw. Lebensgefährtin des Erblassers beim Erben als dauernde Last; Qualifizierung als freiwillige Zuwendungen; Ausschluss des Abzugs außerhalb der Vermögensübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge; Abzug von ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 979
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BFH, 18.02.1986 - IX R 7/80
Anforderungen an die Berichtigung von Steuerbescheiden - Unterscheidung zwischen …
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
Das FA führte in der Einspruchsentscheidung (EE) vom 19.01.2001 aus, ein Abzug von nachträglichen Ruhegehaltszahlungen auf Grund eines Vermächtnisses als Sonderausgaben komme nur dann in Betracht, wenn der Berechtigte seinen Anspruch bereits mit dem Arbeitsverhältnis begründet habe und diese Regelung in dem Testament lediglich bestätigt werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 18. Februar 1986 IX R 7/80, BFH/NV 1986, 654).Rn. 20 Die Voraussetzungen, die der BFH in BFH/NV 1986, 654 aufgestellt habe, lägen im Streitfall vor, denn auf Grund arbeitsrechtlicher Beziehungen habe die Erwartung bestanden, dass in der Vergangenheit geleistete Dienste durch Vermögenswerte wie etwa Ruhegeldleistungen später abgegolten würden.
Rn. 37 Der BFH hat in BFH/NV 1986, 654 entschieden, eine als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbare Sonderausgabe liege auch vor bei wiederkehrenden Leistungen, die in einer letztwilligen Verfügung angeordnet worden sind, wenn der Berechtigte bereits zuvor einen Anspruch hatte.
Rn. 41 Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen, die der BFH im Urteil in BFH/NV 1986, 654 aufgestellt hat, ist der Senat nicht überzeugt.
- BFH, 27.02.1992 - X R 139/88
Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
Rn. 29 Die auf einem Vermächtnis beruhenden Versorgungsaufwendungen seien nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie als vom Erblasser vorbehaltene Erträge des übergebenden Vermögens zu Gunsten des Ehegatten oder der Abkömmlinge des Vermögensübergebers erbracht würden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 139/88 (BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612).Dies gilt auch für die in § 12 EStG nicht ausdrücklich erwähnten Renten und dauernden Lasten im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG, soweit diese außerhalb der für die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen geltenden Sonderregelung Unterhaltsleistungen oder Leistungen auf Grund freiwillig begründeter Rechtspflicht sind (vgl. BFH in BStBl. II 1992, 612).
Stehen sie wie bei einem dem Erben auferlegten Vermächtnis in sachlichem Zusammenhang mit einer erhaltenen Gegenleistung, scheitert die Abziehbarkeit daran, dass im Hinblick auf den erhaltenen Verrechnungswert wirtschaftlich keine als Sonderausgabe abziehbare "Last" vorliegt (vgl. BFH in BStBl. II 1992, 612).
- BFH, 27.03.2001 - X R 106/98
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Vermächtnisrente an …
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
An dieser Rechtsprechung hat der BFH ausdrücklich festgehalten (vgl. BFH-Urteil vom 27.03.2001 X R 106/98, BFH/NV 2001, 1242).Der BFH hat daher mit Urteil in BFH/NV 2001, 1242 den Abzug als Sonderausgaben für Versorgungsleistungen an Stiefkinder des Erblassers, die nicht erbberechtigt waren, sondern nur Vermächtnisnehmer, abgelehnt.
Soweit der BFH in Ausnahmefällen den Abzug von Sonderausgaben im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen außerhalb des Generationennachfolge-Verbundes bejaht hat (BFH-Urteil vom 16.12.1997 IX R 11/94, BStBl. II 1998, 718), hatte der Dritte den Übergeber aus den Erträgen des ihm übertragenen Vermögens zu versorgen (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 1242).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
Rn. 34 Die Rechtsprechung des BFH nach den Entscheidungen des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 lässt den Abzug von Versorgungsleistungen nur zu, wenn der Erblasser einer an sich erbberechtigten Person die Erträge einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit einräumt, die dem Berechtigten an sich kraft Erbrechts zustehen würden. - BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
Rn. 34 Die Rechtsprechung des BFH nach den Entscheidungen des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 lässt den Abzug von Versorgungsleistungen nur zu, wenn der Erblasser einer an sich erbberechtigten Person die Erträge einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit einräumt, die dem Berechtigten an sich kraft Erbrechts zustehen würden. - BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94
Vermögensübertragung unter Fremden
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
Soweit der BFH in Ausnahmefällen den Abzug von Sonderausgaben im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen außerhalb des Generationennachfolge-Verbundes bejaht hat (BFH-Urteil vom 16.12.1997 IX R 11/94, BStBl. II 1998, 718), hatte der Dritte den Übergeber aus den Erträgen des ihm übertragenen Vermögens zu versorgen (…vgl. BFH in BFH/NV 2001, 1242). - BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten …
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
Rn. 15 Der Beklagte (das Finanzamt - FA -) lehnte die Berücksichtigung der Aufwendungen bei den Sonderausgaben mit Bescheid vom 25.10.1999 mit der Begründung ab, fremde Dritte könnten nicht Empfänger von Versorgungsleistungen sein (Hinweis auf BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90 (BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680). - BFH, 17.12.2003 - X R 31/00
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
Der Abzug von Leistungen des Erben auf Grund eines Vermächtnisses des Erblassers zu Gunsten seiner Lebensgefährtin als dauernde Last kommt danach nicht in Betracht (vgl. auch FG München Urteile vom 13. April 2000 15 K 3507/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 855 - Revision X R 31/00- und 08. November 2000 1 K 3185/00, EFG 2000, 282 - rechtskräftig - sowie FG Nürnberg Urteil vom 24. November 1999 V 854/97, EFG 2001, 562 - Revision X R 2/01 -). - BFH, 17.12.2003 - X R 2/01
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
Der Abzug von Leistungen des Erben auf Grund eines Vermächtnisses des Erblassers zu Gunsten seiner Lebensgefährtin als dauernde Last kommt danach nicht in Betracht (vgl. auch FG München Urteile vom 13. April 2000 15 K 3507/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 855 - Revision X R 31/00- und 08. November 2000 1 K 3185/00, EFG 2000, 282 - rechtskräftig - sowie FG Nürnberg Urteil vom 24. November 1999 V 854/97, EFG 2001, 562 - Revision X R 2/01 -). - FG München, 13.04.2000 - 15 K 3507/94
Kein Sonderausgabenabzug der aufgrund eines Vermächtnisses an einen nicht …
Auszug aus FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 862/01
Der Abzug von Leistungen des Erben auf Grund eines Vermächtnisses des Erblassers zu Gunsten seiner Lebensgefährtin als dauernde Last kommt danach nicht in Betracht (vgl. auch FG München Urteile vom 13. April 2000 15 K 3507/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 855 - Revision X R 31/00- und 08. November 2000 1 K 3185/00, EFG 2000, 282 - rechtskräftig - sowie FG Nürnberg Urteil vom 24. November 1999 V 854/97, EFG 2001, 562 - Revision X R 2/01 -). - FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97
Vermächtniserfüllung an Familienfremde keine dauernde Last
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 3185/00
Wiederkehrende Leistungen an die Lebensgefährtin sowie an die geschiedene Ehefrau …
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