Rechtsprechung
| FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG bei getrennter Veranlagung von Ehegatten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bei getrennter Veranlagung; Verfassungsmäßigkeit der Regelung in § 26a Abs. 2 S. 1 EStG; Unmöglichkeit einer klaren Aufteilung der Kosten im Allgemeinen ohne ein unerwünschtes Eindringen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Getrennte Veranlagung
- Zurechnung von Aufwendungen
Verfahrensgang
- FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04
- BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1776
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.01.1958 - VI 9/56 S
Behandlung von Sonderausgaben bei getrnnter Veranlagung im Verhältnis zur …
Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04
Bereits im Urteil vom 24. Januar 1958 (VI 9/56 S, BStBl III 1958, 77) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu der im Regelungsgehalt dem § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. Fassung des Streitjahres vergleichbaren Vorschrift des § 26a Abs. 3 Satz 1 EStG 1957 entschieden, dass die gesetzliche Regelung im Rahmen des möglichen Ermessens des Gesetzgebers liegt und unter Anwendung der allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätze sinnvoll die besonderen Verhältnisse von zusammenlebenden Eheleuten als Verbrauchsgemeinschaft berücksichtigt.Die Vorschrift benachteiligt auch nicht einseitig Eheleute, sondern stellt in vielen Fällen sogar eine klare Begünstigung für diese dar (BFH-Urteil in BStBl III 1958, 77).
Ebenso wenig gebietet Art. 6 Abs. 1 GG, dass Ehegatten einkommensteuerrechtlich in jeder Hinsicht wie fremde Einzelpersonen behandelt werden müssten, wenn dies günstiger sei (vgl. BFH in BStBl III 1958, 77).
- BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei …
Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04
Im Hinblick auf die gemeinsamen Interessen und Zweckvorstellungen innerhalb einer Ehe sei es nach dem Beschluss des BverfG vom 25. Januar 1972 1 BvL 30/69, (Bundessteuerblatt -BStBl -II 1972, 325) zulässig, wenn der Gesetzgeber die Ehegatten insoweit als eine Einheit ansehe.Nach der Rechtsprechung des BverfG ist für Ehegatten gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung aber hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes -wie im Streitfall -auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt und teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung sich aber vorteilhaft oder zumindest "eheneutral" auswirkt und wenn die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung Betroffenen gehören (vgl. Beschluss des BverfG in BStBl II 1972, 325, 327 m.w.N.).
- BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08
Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei …
Im Streitfall ist das FA diesen Auslegungsgrundsätzen gefolgt, die auch der Rechtsprechung des Senats und einer Mehrheit der FG entsprechen (s. Senatsurteil vom 28. Juni 1963 VI 39/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 429, Der Betrieb 1963, 1274; Urteile des FG München vom 8. November 2006 9 K 3675/04, EFG 2007, 1776, und FG Münster vom 22. Januar 2008 15 K 3341/06 E, EFG 2008, 612, sowie Beschluss des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Januar 2008 3 V 120/07, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2008, 1131; a.A. nur die Vorentscheidung in EFG 2008, 792). - BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07
Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1776 veröffentlicht. - FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung
Letztlich soll die Behandlung von getrennt veranlagten Eheleuten für die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung als steuerlicher Einheit auch verhindern, dass diese durch eine geschickte Verteilung der Aufwendungen im Sinne des § 33 EStG eine höhere steuerliche Entlastung erzielen können als zusammenveranlagte Ehegatten (vgl. FG München Urteil vom 08.11.2006 9 K 3675/04, in EFG 2007, 1776, Revision dagegen vom BFH durch Beschluss vom 19.03.2007 III B 191/06 zugelassen, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens III R 18/07).Rn. 22 Die Revision war nach § 115 Abs. 2 FGO im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren III R 18/07 zum Urteil des FG München vom 08.11.2006 9 K 3675/04 (in EFG 2007, 1776) zuzulassen.
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2007 - 6 K 83/07
Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung - außergewöhnliche Belastung bei …
Da der Senat mit seiner Entscheidung in einer Rechtsfrage vom Urteil des Finanzgerichts München vom 8. November 2006 9 K 3675/04 - veröffentlicht in [...] - abweicht, ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO (Abweichung) die Revision zuzulassen.
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