Rechtsprechung
| FG München, 07.03.2011 - 7 K 2670/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gesonderte Feststellung über nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte zum Zwecke des Progressionsvorbehalts; Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids und Einspruchs-/Klagebefugnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesonderte Feststellung über nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte zum Zwecke des Progressionsvorbehalts; Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids und Einspruchs-/Klagebefugnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden steuerfreie ausländische Einkünfte zum Zwecke des Progressionsvorbehalts gesondert festgestellt; Inhaltsadressat des Feststellungsbescheides bzgl. steuerfreier ausländischer Einkünfte sowie dessen Einspruchsbefugnis und ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gesonderte Feststellung über nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte zum Zwecke des Progressionsvorbehalts - Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids und Einspruchs-/Klagebefugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1585
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.04.2007 - I R 33/06
Ausländische PersG; Feststellungsverfahren
Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 2670/09
Dem zu dieser ständigen Rechtsprechung in Widerspruch stehenden Urteil des BFH vom 24. April 2007 I R 33/06 (…BFH/NV 1007, 2236) kann aus diesem Grund insoweit nicht gefolgt werden.Die Einspruchsentscheidung vom 20. Juli 2009 entscheidet aus der Sicht eines objektiven Betrachters über einen Einspruch der inländischen Beteiligten an der N. Sie ist rechtswidrig und damit aufzuheben, da die inländischen Beteiligten weder einen Einspruch eingelegt haben, noch zur Einlegung eines Einspruchs befugt waren und sich eine Einspruchsentscheidung immer gegen den Einspruchsführer richten muss (BFH in BFH/NV 2007, 2236).
- BFH, 17.04.1996 - I R 107/95
Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 2670/09
Dagegen hat der BFH im Urteil vom 17. April 1996 I R 107/95 (…BFH/NV 1996, 767) die Klagebefugnis einer ausländischen Personengesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO a.F. im Falle eines Feststellungsbescheid über Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausdrücklich bejaht. - FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer …
Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 2670/09
Soweit das Finanzgericht Hamburg in den vom Finanzamt zitierten Urteilen vom 1. Dezember 2008 7 K 19/04, EFG 2009, 557 und vom 14. August 1992 VII 70/90, EFG 1993, 154 eine andere Auffassung vertritt, kann der Senat dem nicht folgen. - FG Hamburg, 30.05.2000 - VII 244/98
Zur Besteuerung von Zinserträgen auf kanadischen
Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 2670/09
Eine persönliche Betroffenheit, die die Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO eröffnen würde, wäre z.B. dann gegeben, wenn die abkommensrechtliche Steuerbefreiung auf der Ebene der Gesellschafter in Streit stehen würde (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 30. Mai 2000 VII 244/98, EFG 2000, 1048). - FG Hamburg, 14.08.1992 - VII 70/90
Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 2670/09
Soweit das Finanzgericht Hamburg in den vom Finanzamt zitierten Urteilen vom 1. Dezember 2008 7 K 19/04, EFG 2009, 557 und vom 14. August 1992 VII 70/90, EFG 1993, 154 eine andere Auffassung vertritt, kann der Senat dem nicht folgen.
- BFH, 18.08.2015 - I R 42/14
Beschränkte Einspruchsbefugnis auch bei inländischen Gesellschaftern einer …
Da --wie vorstehend ausgeführt-- der Streit über die Qualifikation sowie die Höhe der Einkünfte dem Gesellschafter selbst dann keine persönliche Anfechtungsbefugnis vermittelt, wenn die ausländischen Einkünfte nach dem Welteinkommensprinzip (d.h. mangels DBA-Freistellung) in die Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer eingehen, muss aus den nämlichen und vorstehend aufgezeigten Gründen Gleiches erst Recht gelten, wenn die ausländischen Einkünfte sich aufgrund ihrer Freistellung nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen lediglich über den Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG 2009) auf die Höhe des Steuersatzes auswirken (…Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 161; FG München Urteil vom 7. März 2011 7 K 2670/09, EFG 2011, 1585). - FG München, 17.03.2014 - 7 K 1792/12
Zur Gewerblichkeit des Goldhandels
Dies ist keine Frage, die einen Gesellschafter persönlich angeht, sondern eine solche, die alle Gesellschafter gleichmäßig betrifft (vgl. FG München, Urteil vom 7. März 2011 7 K 2670/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1585). - FG München, 28.10.2013 - 7 K 1918/11
Zur Gewerblichkeit des Goldhandels
Dies ist keine Frage, die einen Gesellschafter persönlich angeht, sondern eine Frage, die alle Gesellschafter gleichmäßig betrifft (vgl. FG München, Urteil vom 7. März 2011 7 K 2670/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1585).
- BFH, 11.09.2013 - I B 79/13
Klagebefugnis bei Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft betr. …
§ 48 FGO gilt uneingeschränkt auch in diesem Fall (s. z.B. FG München, Urteil vom 7. März 2011 7 K 2670/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1585; zur Rechtslage nach § 48 FGO a.F. s. z.B. Senatsurteil vom 17. April 1996 I R 107/95, juris; s.a. Dremel in Wassermeyer/Richter/Schnittker, Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht, 2010, Tz. 26.8 und 26.60 [zum inhaltsgleichen § 352 AO]; Stahl, Internationale Steuer-Rundschau --ISR-- 2013, 210, 214 f.). - FG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 6 K 1607/11
Rechtsbehelfsbefugnis gegen eine Bescheid über die gesonderte Gewinnfeststellung …
Die Entscheidung des FG München vom 7. März 2011 7 K 2670/09, EFG 2011, 1585, stehe dem nicht entgegen.Trotz der abweichenden Urteilsgründe zeige die nachfolgende Rechtsprechung der Finanzgerichte, u. a. Finanzgericht München, Urteil vom 7. März 2011 7 K 2670/09, EFG 2011, 1585, und des BFH, dass keine Änderung der ständigen Rechtsprechung durch das Urteil vorliege, weshalb das Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anwendbar sei.
- FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 245/13
Befugnis der inländischen Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft …
Die Frage jedoch, ob der Verlust der M anzuerkennen und entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter zu verteilen ist, ist keine Frage, die einen Beteiligten persönlich angeht, sondern eine Frage, die alle (inländischen) Gesellschafter gleichmäßig betrifft (vgl. FG München, Urteil vom 7. März 2011 7 K 2670/09, EFG 2011, 1585). - FG München, 04.02.2014 - 5 V 3586/13
Antragsbefugnis, tarifbegünstigter Aufgabegewinn
19 Denn hinsichtlich des Grundlagenbescheids kann der Antragsteller nur unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO, die im Streitfall nicht erfüllt sind, einen AdV-Antrag bei Gericht stellen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120, Urteil des Finanzgerichts München vom 7. März 2011 7 K 2670/09, EFG 2011, 1585).
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