Rechtsprechung
| FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigenhändige Unterschrift; Drittstaatenangehörige; Assoziierungsabkommen Türkei; Verhinderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs eines vorsteuervergütungsberechtigten Unternehmers bei Ansässigkeit in einem Drittland (Türkei); Unterschiedliche Behandlung von im Drittland bzw. im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuervergütung: - Eigenhändige Unterschrift, Drittstaatenangehörige, Assoziierungsabkommen Türkei, Verhinderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2011, 835
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- BFH, 10.04.2002 - VI R 66/98
Unterzeichnung der Einkommensteuer-Erklärung durch Bevollmächtigten für auf Dauer …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Rn. 110 Demzufolge findet die für die Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung (früher: Lohnsteuerjahresausgleich) ergangene BFH-Rechtsprechung, wonach ein Daueraufenthalt/Wegzug ins Ausland unabhängig von der postalischen Erreichbarkeit - ausnahmsweise - einen Hinderungsgrund im Sinne des § 150 Abs. 3 AO darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 10.4.2002 VI R 55/98, BStBl II 2002, 455), wegen der Besonderheiten des Vorsteuervergütungsrechts keine Anwendung.Rn. 111 Des Weiteren hat der Senat in Ansatz gebracht, dass die Annahme, der Arbeitnehmer sei prinzipiell an einer Unterschriftsleistung (trotz etwaiger postalischer Erreichbarkeit) gehindert, maßgeblich auf Zumutbarkeits- und Vereinfachungsgesichtspunkte zurückzuführen war (siehe vorgenanntes Urteil des FG Düsseldorf vom 13.9.1997 XIII 254/77 L bzw. des BFH vom 10.4.2002 VI R 66/98, jeweils a.a.O.).
- EuGH, 03.12.2009 - C-433/08
Yaesu Europe - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs -EUGH- vom 3.12.2009 in der Rechtssache C-433/08 (Yaesu Europe) sei insoweit nicht einschlägig.Rn. 81 Zu Recht weist der Beklagte darauf hin, dass sich aus dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-433/08 (Yaesu Europe BV) nicht folgern lässt, dass auch im Streitfall eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten grundsätzlich zulässig wäre.
- BFH, 15.10.1998 - III R 58/95
Investitionszulagenantrag einer GmbH
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Soweit nach § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO Verfahrenshandlungen auch durch "besonders Beauftragte" vorgenommen werden können, bezieht sich dies nicht auf juristische Personen, die gesetzliche Vertreter haben, sondern auf nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Vermögensmassen (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1998 III R 58/95, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 237).Auch bei Steuerklärungen dient das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift der erkennbaren Übernahme der Verantwortung des Steuerpflichtigen für die tatsächlichen Angaben in der Steuererklärung (…vgl. hierzu auch die Rechtsprechung des BFH zum Erfordernis der Eigenhändigkeit der Unterschrift bei Anträgen auf Investitionszulage, Urt. v. 16.05.2002, III R 27/01, BStBl II 2002, 668; v. 13.12.2001, III R 24/99, BStBl II 2002, 159; v. 15.10.1998, III R 58/95, BStBl II 1999, 237;… v. 30.06.1998, III R 5/97, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 363).
- EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Denn eine derartige unterschiedliche Behandlung ist dann gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (vgl. u.a. EuGH-Urteil vom 15.3.2005 in der Rechtssache C 209/03 (Bidar), zu finden unter juris, dort Rn. 54, siehe auch EuGH-Urteil vom 16.1.2003 in der Rechtssache C-388/01 (Kommission/Italien), ebenfalls zu finden unter juris). - EuGH, 15.03.2005 - C-209/03
DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Denn eine derartige unterschiedliche Behandlung ist dann gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (vgl. u.a. EuGH-Urteil vom 15.3.2005 in der Rechtssache C 209/03 (Bidar), zu finden unter juris, dort Rn. 54, siehe auch EuGH-Urteil vom 16.1.2003 in der Rechtssache C-388/01 (Kommission/Italien), ebenfalls zu finden unter juris). - EuGH, 26.10.2010 - C-97/09
Schmelz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 24 Abs. 3 und 28i - Richtlinie …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Rn. 105 Die Wirksamkeit der Steueraufsicht im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und etwaigen Missbräuchen erweist sich daher nicht nur als ein legitimer Rechtfertigungsgrund für die Ungleichbehandlung mit den Unionsbürger, sondern auch für einen durch das Erfordernis der Eigenhändigkeit bewirkten Eingriff in dem von dem Zusatzprotokoll ggfs. geschützten Bereich der Dienstleistungsfreiheit (vgl. zur Rechtfertigung von Eingriffen wegen fehlender steuerlichen Kontrollmöglichkeiten insbesondere das EuGH-Urteil vom 26.10.2010 in der Rechtssache C-97/09, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 2186). - EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Sürül - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Hierfür wäre vor allem der "Programmcharakter" des Art. 14 des Abkommens anzuführen, der einer grundsätzlichen unmittelbaren Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots im Bereich der Dienstleistungsfreiheit entgegenstehen könnte (vgl. zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit einer Abkommensvorschrift das EUGH-Urteil vom 29.4.2010 in der Rechtssache C-92/07 (Kommission/Niederlande), zu finden unter juris, dort Rn 75; siehe auch das EuGH-Urteil vom 4.5.1999 in der Rechtssache C-262/96 (Sürül), zu finden unter juris, dort Rn. 64 und 66;… siehe zur Frage der generellen unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 9 des Abkommens auch die Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola in der Rechtssache C-37/98 (Savas) vom 25.11.1999, zu finden unter juris, dort Rn. 18-20). - EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas - "Assoziation EWG-Türkei - Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Hierfür wäre vor allem der "Programmcharakter" des Art. 14 des Abkommens anzuführen, der einer grundsätzlichen unmittelbaren Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots im Bereich der Dienstleistungsfreiheit entgegenstehen könnte (vgl. zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit einer Abkommensvorschrift das EUGH-Urteil vom 29.4.2010 in der Rechtssache C-92/07 (Kommission/Niederlande), zu finden unter juris, dort Rn 75;… siehe auch das EuGH-Urteil vom 4.5.1999 in der Rechtssache C-262/96 (Sürül), zu finden unter juris, dort Rn. 64 und 66; siehe zur Frage der generellen unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 9 des Abkommens auch die Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola in der Rechtssache C-37/98 (Savas) vom 25.11.1999, zu finden unter juris, dort Rn. 18-20). - BFH, 21.10.1999 - V R 76/98
Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Rn. 116 c. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO, welche - da es sich bei der Frist nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG entgegen der Ansicht der Klägerin um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 21.10.1999 V R 76/98, BStBl. II 2000, 214) - grundsätzlich in Betracht kommt und auch zunächst beantragt worden ist, scheidet bereits deswegen aus, weil die versäumte Handlung in Gestalt eines eigenhändig unterschriebenen Antrags bisher nicht nachgeholt worden ist. - EuGH, 29.04.2010 - C-92/07
Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04
Hierfür wäre vor allem der "Programmcharakter" des Art. 14 des Abkommens anzuführen, der einer grundsätzlichen unmittelbaren Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots im Bereich der Dienstleistungsfreiheit entgegenstehen könnte (vgl. zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit einer Abkommensvorschrift das EUGH-Urteil vom 29.4.2010 in der Rechtssache C-92/07 (Kommission/Niederlande), zu finden unter juris, dort Rn 75;… siehe auch das EuGH-Urteil vom 4.5.1999 in der Rechtssache C-262/96 (Sürül), zu finden unter juris, dort Rn. 64 und 66;… siehe zur Frage der generellen unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 9 des Abkommens auch die Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola in der Rechtssache C-37/98 (Savas) vom 25.11.1999, zu finden unter juris, dort Rn. 18-20). - BFH, 29.03.2001 - III R 48/98
Investitionszulagen-Antrag: Unterschrift bei Einmann-GmbH
- BFH, 27.08.2002 - VI R 55/98
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten - …
- EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
- EuGH, 28.06.2007 - C-73/06
Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 - …
- BFH, 13.12.2001 - III R 24/99
Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten …
- BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und …
- BFH, 16.05.2002 - III R 27/01
Eigenhändige Unterschrift bei Antrag auf Investitionszulage
- BFH, 30.06.1998 - III R 5/97
InvZul-Antrag; eigenhändige Unterschrift
- BFH, 21.05.1997 - VII S 37/96
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- EuGH, 07.04.2008 - C-23/08
Koupatantze - Verbindung
- BFH, 01.03.1996 - X B 302/95
Ausschlußfrist bei Klageerweiterung
- BFH, 19.12.2012 - XI B 111/11
Vorsteuervergütungsverfahren; Anforderungen an die Darlegung von …
Aus dem von der Klägerin zitierten Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87 (BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327) sowie aus dem Urteil des FG Köln vom 9. November 2010 2 K 5679/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 835) ergibt sich nichts anderes. - FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
Vorsteuerabzug, nachträgliche Mitteilung der USt-IdNr.; Vorliegen einer …
Die Niederlassung muss mithin über einen hinreichenden Grad an Beständigkeit verfügen, in deren Rahmen Verträge abgefasst oder Entscheidungen über die Geschäftsführung getroffen werden können, d.h. eine Struktur haben, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der Leistungen ermöglicht (vergl. Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 9. November 2010 2 K 5679/04, EFG 2011, 835 m.w.N.; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 13b, Tz. 101 ff. m. w. N.).
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