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Rechtsprechung
   FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 511/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14615
FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 511/09 (https://dejure.org/2012,14615)
FG Köln, Entscheidung vom 30.05.2012 - 7 K 511/09 (https://dejure.org/2012,14615)
FG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 7 K 511/09 (https://dejure.org/2012,14615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines entschuldbaren Büroversehens beim Bevollmächtigten bei Vorlage des Vorgangs zur eigenständigen Behandlung; Zurechenbarkeit eines Verschuldens des Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Verschuldete Versäumung der Einspruchsfrist nach Zustellung des Steuerbescheids per Postzustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkontrolle - die Akte in der Hand des Sachbearbeiters

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1613
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.12.2002 - VIII R 66/00

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

    Auszug aus FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 511/09
    Dabei muss sich ein Steuerpflichtiger das Verschulden seines Bevollmächtigten wie sein eigenes Verschulden zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 30.12.2002 VIII R 66/00, BFH/NV 2003, 924;… BFH-Beschluss vom 03.09.2002 I R 59/01, BFH/NV 2003, 181;… BFH-Beschluss vom 01.03.2005 VIII B 207/02, BFH/NV 2005, 1574).

    Das gilt selbst dann, wenn ihm, was im Streitfall nicht gegeben war, die Akte bei der Bearbeitung der Sache gar nicht vorgelegen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30.12.2002 VIII R 66/00, BFH/NV 2003, 924, m.w.N.).

  • BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle - …

    Auszug aus FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 511/09
    Der Berufsträger hat den Ablauf von Rechtsmittelfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Akten, wohl aber immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Handlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. BGH-Beschluss vom 11.2.1992 VI ZB 2/92, NJW 1992, 1632).
  • BFH, 03.09.2002 - I R 59/01

    Wiedereinsetzung; Fristversäumnis des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 511/09
    Dabei muss sich ein Steuerpflichtiger das Verschulden seines Bevollmächtigten wie sein eigenes Verschulden zurechnen lassen (…ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 30.12.2002 VIII R 66/00, BFH/NV 2003, 924; BFH-Beschluss vom 03.09.2002 I R 59/01, BFH/NV 2003, 181;… BFH-Beschluss vom 01.03.2005 VIII B 207/02, BFH/NV 2005, 1574).
  • BFH, 01.03.2005 - VIII B 207/02

    Wiedereinsetzung; Prüfungspflicht eines Berufsträgers

    Auszug aus FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 511/09
    Dabei muss sich ein Steuerpflichtiger das Verschulden seines Bevollmächtigten wie sein eigenes Verschulden zurechnen lassen (…ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 30.12.2002 VIII R 66/00, BFH/NV 2003, 924;… BFH-Beschluss vom 03.09.2002 I R 59/01, BFH/NV 2003, 181; BFH-Beschluss vom 01.03.2005 VIII B 207/02, BFH/NV 2005, 1574).
  • BGH, 01.06.1976 - VI ZB 23/75

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung wegen eines unabwendbaren Zufalls …

    Auszug aus FG Köln, 30.05.2012 - 7 K 511/09
    Mit dieser Forderung wird nicht der Entlastungseffekt, der mit der Übertragung der selbständigen Berechnung einfacher Fristen auf geschultes Personal erreicht werden soll, wieder hinfällig gemacht (vgl. BGH-Beschluss vom 1.6.1976 VI ZB 23/75, VersR 1976, 962).
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