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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13608
FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11 (https://dejure.org/2013,13608)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22.01.2013 - 2 K 534/11 (https://dejure.org/2013,13608)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 2 K 534/11 (https://dejure.org/2013,13608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine steuerfreien Umsätze auf Tinker- und Ponyhof

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Erbringung von steuerfreien Umsätze auf einem Tinker- und Ponyhof

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine steuerfreien Umsätze auf Tinker- und Ponyhof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1270
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    Rn. 73 Nach der Rechtsprechung des EuGH kann sich ein Einzelner in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen eines Mitgliedstaates auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (vgl. ständige Rechtsprechung, z.B. EuGH-Urteil "Kügler" vom 10.09.2002 C-141/00 in Slg. 2002, I-6833, BFH/NV Beilage 2003, 30, UR 2002, 513, Rz 51).

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob die zuständigen Behörden diese Grenzen bei der Anwendung der Gemeinschaftsgrundsätze, insbesondere des Grundsatzes der Gleichbehandlung, beachtet haben, und demgemäß anhand aller maßgeblichen Umstände zu bestimmen, ob der Steuerpflichtige eine als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtung im Sinne der fraglichen Bestimmung ist (EuGH-Urteil vom 10.09.2002, Rechtssache Kügler, C-141/00, HFR 2002, 1146).

    Alleine dass die Klägerin sich darauf beruft, eine - nicht näher bestimmte - soziale Funktion auszuüben, ersetzt nicht den Akt der staatlichen Anerkennung (vgl. EuGH-Urteil vom 10.09.2002, Rechtssache Kügler, C-141/00, Slg 2002, I-6833).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines …

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    Rn. 54 Unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchstabe h und i MwStSystRL könne sich die Klägerin nicht berufen, weil die amtliche Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter fehle (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 08.11.2007 V R 2/06, BStBl. II 2008, 634).

    Der nationale Gesetzgeber hat diese Vorschriften nicht wortgleich in das UStG übernommen, die Klägerin kann sich daher unmittelbar auf die EG-Richtlinie berufen (vgl. BFH-Urteil vom 08.11.2007 V R 2/06, BStBl II 2008, 634).

    Rn. 82 Der BFH hat aber entschieden, dass die Anerkennung eines Unternehmers als eine Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden kann (BFH-Urteile vom 22.04.2004 V R 1/98, BStBl II 2004, 849; vom 18.08.2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143, und vom 08.11.2007 V R 2/06, BStBl II 2008, 634, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 03.04.2008 - V R 74/07

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines gemeinnützigen Golfvereins nach …

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    Soweit ersichtlich, hat der BFH diese gemeinschaftsrechtliche Anforderung bislang mit der Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung nach §§ 52, 55 Abgabenordnung (AO) gleichgesetzt (vgl. BFH-Urteile vom 03.04.2008 V R 74/07, BFHE 221, 451, Tz. 31 und vom 02.03.2011 XI R 21/09, BFHE 233, 269, Tz. 30).

    Sofern die apodiktische Bemerkung des BFH im Urteil vom 03.04.2008 V R 74/07, BFHE 221, 451, dass im Kernbereich der Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. RL (USt) (nunmehr Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL) ein Ausschluss nach Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b 2. Gedankenstrich der 6. RL (USt) (nunmehr Art. 134 Buchst. b MwStSystRL) nicht in Betracht käme, bedeuten sollte, dass der BFH das letztgenannte Erfordernis im Bereich des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. RL (USt) bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL generell nicht mehr anwenden will, vermöchte das Gericht dem nicht zu folgen.

  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und …

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    Rn. 82 Der BFH hat aber entschieden, dass die Anerkennung eines Unternehmers als eine Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden kann (BFH-Urteile vom 22.04.2004 V R 1/98, BStBl II 2004, 849; vom 18.08.2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143, und vom 08.11.2007 V R 2/06, BStBl II 2008, 634, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr kommt es darauf an, dass es sich der Art nach um Leistungen handelt, für die die Kosten von den Sozialversicherungen übernehmbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.2004 V R 1/98, BStBl II 2004, 849, unter 3.b, m.w.N.).

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 21/09

    Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht nach Unionsrecht - Sportliche …

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    Der nationale Gesetzgeber hat diese Vorschriften nicht wortgleich in das UStG übernommen (…vgl. Oelmaier in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 4 Nr. 25 Rz. 12, 13), die Klägerin kann sich daher unmittelbar auf die EG-Richtlinie berufen (vgl. BFH-Urteil vom 02.03.2011 XI R 21/09, BFHE 233, 269 zur wortgleichen Vorschrift in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. RL (USt)).

    Soweit ersichtlich, hat der BFH diese gemeinschaftsrechtliche Anforderung bislang mit der Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung nach §§ 52, 55 Abgabenordnung (AO) gleichgesetzt (vgl. BFH-Urteile vom 03.04.2008 V R 74/07, BFHE 221, 451, Tz. 31 und vom 02.03.2011 XI R 21/09, BFHE 233, 269, Tz. 30).

  • BFH, 30.01.2008 - XI R 53/06

    Hippotherapie als von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 …

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 30.01.2008 (XI R 53/06, BStBl II 2008, 647) entschieden, dass Hippotherapie als eine Behandlungsmethode der Physiotherapie unter die Vorschrift des § 4 Nr. 14 UStG fallen könne.

    Wenn sie sich darauf beruft, dass der Bundesfinanzhof (BFH) die Hippotherapie als begünstigte physiotherapeutische Heilbehandlung anerkannt habe (BFH-Urteil vom 30.01.2008 XI R 53/06, BStBl II 2008, 647), so übersieht sie, dass in der Entscheidung gleichwohl vorausgesetzt wird, dass der Unternehmer oder seine Angestellten, die die begünstigten Leistungen erbringen, über eine anerkannte berufliche Qualifikation als Physiotherapeut verfügen.

  • BFH, 12.05.2009 - V R 35/07

    Durchführung von Kanutouren für Schulklassen nicht von der Umsatzsteuer befreit

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    So genügt die Unterbringung und Betreuung von Kindern im Rahmen eines Ferienaufenthalts von fünf Tagen hierfür nicht (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.2008 V R 66/06, BStBl II 2010, 507 und vom 12.05.2009 V R 35/07, BStBl II 2009, 1032).

    Zudem wurde jedenfalls die erforderliche Dauer der Aufnahme nicht erreicht (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.2008 V R 66/06, BStBl II 2010, 507 und vom 12.05.2009 V R 35/07, BStBl II 2009, 1032), da es sich dabei nur um eine kurzfristige Unterbringung und Betreuung von Kindern gehandelt hat (5 Tage, vgl. Niederschrift der mündlichen Verhandlung).

  • BFH, 30.07.2008 - V R 66/06

    Steuerbefreiung im Bereich der Jugenderziehung

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    So genügt die Unterbringung und Betreuung von Kindern im Rahmen eines Ferienaufenthalts von fünf Tagen hierfür nicht (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.2008 V R 66/06, BStBl II 2010, 507 und vom 12.05.2009 V R 35/07, BStBl II 2009, 1032).

    Zudem wurde jedenfalls die erforderliche Dauer der Aufnahme nicht erreicht (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.2008 V R 66/06, BStBl II 2010, 507 und vom 12.05.2009 V R 35/07, BStBl II 2009, 1032), da es sich dabei nur um eine kurzfristige Unterbringung und Betreuung von Kindern gehandelt hat (5 Tage, vgl. Niederschrift der mündlichen Verhandlung).

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 21.03.2002 (Rechtssache Kemmener Golf, C-174/00, HFR 2002, 560) festgestellt, dass bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung "ohne Gewinnstreben" handelt, ihre sämtlichen Tätigkeiten einschließlich derjenigen berücksichtigt seien, die sie zusätzlich zu den darin genannten Dienstleistungen erbringe.
  • EuGH, 03.04.2003 - C-144/00

    DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM …

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
    In seinem Urteil vom 03.04.2003 in der Rechtssache C-144/00 (Hoffmann, Slg. 2003, I-02921) hat er dies für Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe n (kulturelle Dienstleistungen) 6. RL (USt) bestätigt.
  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer …

  • BFH, 19.04.2012 - V R 31/11

    Zur Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit als Nachlasspfleger

  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Steuerbefreiungen bestimmter dem …

  • BFH, 19.12.2000 - VII R 86/99

    Lohnsteuerhilfeverein - Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden - …

  • EuGH, 09.02.2006 - C-415/04

    Kinderopvang Enschede - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - …

  • EuGH, 17.06.2010 - C-492/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier - Mehrwertsteuer - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der …

  • EuGH, 20.11.2003 - C-212/01

    Unterpertinger - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von …

  • BFH, 12.02.2009 - V R 47/07

    Umsatzsteuer bei entgeltlicher Schülerverpflegung durch einen privaten …

  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen …

  • EuGH, 27.04.2006 - C-443/04

    Solleveld - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …

  • BFH, 26.11.2014 - XI R 25/13

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines "Reiterhofs"

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 22. Januar 2013 2 K 534/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1270 veröffentlicht.

  • FG Köln, 17.05.2017 - 9 K 3140/14

    Umsatzsteuer: Verfahrensbeistand erbringt keine steuerfreie Leistung

    Zwar können die englische und französische Sprachfassung dieser Richtliniennorm dazu herangezogen werden, dem sehr weiten Begriff der Kinder- und Jugendbetreuung dahingehend Kontur zu verschaffen, dass nicht jede Anwesenheit von Kindern- und Jugendlichen ausreicht, sondern dass der Tätigkeit ein Element der Personensorge zukommen muss (in diesem Sinne Urteil des FG Nürnberg vom 22. Januar 2013 2 K 534/11, EFG 2013, 1270;… in der Sache wegen des Nichtvorliegens bereits der personenbezogenen tatbestandlichen Voraussetzungen bestätigt durch BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 531).
  • FG Nürnberg, 13.12.2011 - 2 V 535/11

    Keine Aufhebung der Vollziehung mangels ausreichender Glaubhaftmachung …

    Einem Änderungsantrag gab das Finanzamt nicht statt, der Einspruch blieb ohne Erfolg, über die Klage hat das Finanzgericht noch nicht entschieden (Az. 2 K 534/11).

    Über die fristgerecht erhobene Klage hat das Gericht bisher noch nicht entschieden (Az. 2 K 534/11).

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